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Geschrieben

Steven,

gute Rhetorik, wenn die Sache nichts hergibt, gehen wir auf Nebenschauplätze, vielleicht war ja der Kontrolletti unrasiert und damit die Maßnahme rechtswidrig. (Ein Beispiel aus einem Beschwerdeschreiben!!!)

Es kommt schon auf das Umfeld an, wenn sehe wie hier mit andersdenkenden umgegangen wird halte ich die Form für vertretbar, sollte ich Dir hier zu nahe getreten sein bitte ich das zu entschuldigen.

Wie soll man die falsche Aussage eines anscheinend beratungsresistenten Diskutanten bezeichnen?

Deine hier über widerholt gemachte Aussage ist falsch, offensichtlich hast oder willst Du nicht erkennen dass der Waffenbesitz ohne Erlaubnis grundsätzlich verboten ist, daher die Aufbewahrung auch nicht erlaubt ist und folglich die Zuständigkeit nicht bei der Verwaltung sondern bei den Strafverfolgungsbehörden liegt.

Diese halten und da liegst Du richtig, keine Nachschau sondern kommen ggfs. schon beim ersten mal mit Gewalt aber das unterschlägst Du natürlich, es würde ja auch die ganze Sache in ein anderes Licht stellen.

Sepp

Und wenn die sich gleich Strafverfolger mitbringen?

Und wenns in jedem Bundesland, ja sogar in jedem Kreis anders gehandhabt wird? Es gibt vernünftige BMs und vernünftige Untergebene - und reichlich andere, die manchmal auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden müßten. Und wenn das nicht argumentativ geht, tja, Widerspruch is nich mehr bei Gemeindesachen, da heißts gleich klagen. Möcht nicht jeder auf sich nehmen (man hat ja ne kleine Nebenbeschäftigung) und das wird mitunter einkalkuliert

Geschrieben

Und wenn die sich gleich Strafverfolger mitbringen?

Wo ist da beim rechtschaffenen Waffenbesitzer das Problem?

Und wenns in jedem Bundesland, ja sogar in jedem Kreis anders gehandhabt wird?

Ein urdeutsches Problem, es ist nicht bis auf den letzten Buchstaben geregelt und wenn doch schimpfen wir auf die kleinliche Auslegeung.

Es gibt vernünftige BMs und vernünftige Untergebene - und reichlich andere, die manchmal auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden müßten. Und wenn das nicht argumentativ geht, tja, Widerspruch is nich mehr bei Gemeindesachen, da heißts gleich klagen. Möcht nicht jeder auf sich nehmen (man hat ja ne kleine Nebenbeschäftigung) und das wird mitunter einkalkuliert

Was ist in diesem Zusammenhang ein BM?

Zumindest wird so das Verfahren verkürzt, das muß ja kein Nachteil sein.

Sepp

Geschrieben

Noch mehr Fachpfeifen die alle meine Repetiergewehre als Halbautomaten eintragen??Herr schmeiss Hirn runter!!

Geschrieben

Und wenn die sich gleich Strafverfolger mitbringen?

Und wenns in jedem Bundesland, ja sogar in jedem Kreis anders gehandhabt wird? Es gibt vernünftige BMs und vernünftige Untergebene - und reichlich andere, die manchmal auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden müßten. Und wenn das nicht argumentativ geht, tja, Widerspruch is nich mehr bei Gemeindesachen, da heißts gleich klagen. Möcht nicht jeder auf sich nehmen (man hat ja ne kleine Nebenbeschäftigung) und das wird mitunter einkalkuliert

Wenn man das so liest Strafverfolger... vernünftige Bms ..usw sollte man wirklich mal darüber nachdenken ob wir LWB nicht doch alle potenzielle Straftäter sind?Aber Spaß beiseite diese Sorte überflüssiger Steuervernichter sollten doch lieber der Praktischen Strafverfolgung echter Straftäter im Sinne des Waffengesetzes zugeführt werden?

Geschrieben

Manchmal könnte man meinen das sich hier die Fachpfeifen die Reptiergewehre und andere Waffen nur vom Hörensagen kennen austoben, um sich und den Schwachsinn ihres Tuns mit § Auslegungen zu rechtfertigen?

3

Geschrieben

Damit du richtig verstehst:

das (W)affengesetz ist Scheisse.

Ja aber alles restliche sollte auch überdacht werden ! Denn von unseren Steuern bezahlen wir die uns Komplett verarschen...

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Bei allem Verständnis für Bürokratieverdrussenheit, aber der Titel passt eigentlich nicht zum Thema. Denn es handelt sich hier um eine ganz normale Verwaltungstätigkeit, wie sie an anderen Verwaltungsbereichen des öffentlichen Rechts auch anfallen und vom Staat zu erfüllen sind.

NRW Machthaber passt auch nicht, da es sich beim BVA um eine Bundesbehörde handelt.

Viel interessanter finde ich allerdings dass Anforderungsprofil und die Aufgabenbeschreibung:

  1. Nicht technischer mittlerer Verwaltungsdienst halte ich für einen schlechten Scherz. Bei der entsprechenden Besoldung (Beamte BBO A5 bis A9), (Angestellte TVöD - FV-L E5 bis E8) ist nicht mit fachlich kompetenten Bewerbern zu rechnen. Die werden in der freien Wirtschaft besser entlohnt. Das Anforderungsprofil erfordert eigentlich Beamte oder Angestellte im gehobenen technischen Dienst BBO A9 bis A13 bzw. E19 bis E12 (Dipl.-Ing. / Bachelor; Maschinenbau, Kfz-Technik oder im Idealfall Waffentechnik). Selbst wenn der personalführenden Stelle dies zu teuer wäre, wäre ein Angestellter oder Beamter im mittleren technischen Dienst (Einstellungsvoraussetzung; Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie) die bessere Alternative um wenigstens ansatzweise das Anforderungsprofil zu erfüllen.
  2. Offensichtlich produzieren die gesetzlichen Bestimmungen (Genehmigung von Schieß-Sportordnungen, Erbwaffenrecht, das NWR usw.) einen Berg von unerledigten Vorgängen und die müssen nun abgearbeitet werden. Statt die v. g. gesetzlichen Bestimmungen zu Evaluieren werden nun Stellen geschaffen, bei denen schon oberflächlich betrachtet, die Besoldung nicht mit den Anforderungsprofil in Einklang zu bringen ist. In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes nennt man das Lohndumping.

Wie sagt man so schön: "Wasser predigen und Wein saufen"!

edit: Tippfehler

Selbst die "Bezahlung" TVÖD Stufe A13 ist ein schlechter Witz. Würde kein Ingenieur machen, der etwas drauf hat, da in der Industrie min. das Doppelte verdient werden kann. Also sieht man schon mal wieder was für einen "Ausschuss" man ansprechen möchte. Diese Inkompetenz der Mitarbeiter zieht sich wie ein roter Faden durch alle bundesdeutschen Behörden.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article117730859/Wenn-der-BKA-Experte-kaum-Ahnung-von-Waffen-hat.html

Kompetenz ist sowieso unwichtig. Linientreue. Linientreue ist wichtig. Besonders in den rot-verhurten Bundesländern.

Geschrieben (bearbeitet)

Ab A9 mache ich den Job. Keine Umsatzerwartungen, keine Partnerschaftsversprechungen, Nine-to-Five, Urlaub, Kranksein dürfen: schöne work/life-balance.

Bearbeitet von dkp3011
Geschrieben

Eine Kassiererin beim Aldi verdient besser!

Die muß für die Kohle auch arbeiten und nicht nur Dienst leisten, 6 Tage zwischen 7 und 23 h etwa, Tendenz steigend.

Geschrieben

Ab A9 mache ich den Job. Keine Umsatzerwartungen, keine Partnerschaftsversprechungen, Nine-to-Five, Urlaub, Kranksein dürfen: schöne work/life-balance.

Näh!

Im Leben nicht - ab 12 mit Bewährungsaufstieg nach 13 würde ich es mir vielleicht überlegen.

Man wird ja älter und Freizeit wäre schon schön.

Geschrieben (bearbeitet)

Eben. Und dann guck Dir mal das Durchschnittsgehalt und -arbeitszeit eines angestellten Anwalts an. Zur Zeit liegt das bei 2,8k brutto (eher weniger) und 50h (eher viel mehr).

Bearbeitet von dkp3011
Geschrieben

Eben. Und dann guck Dir mal das Durchschnittsgehalt und -arbeitszeit eines angestellten Anwalts an. Zur Zeit liegt das bei 2,8k brutto (eher weniger) und 50h (eher viel mehr).

Der angestellte Anwalt kann sich wenigstens noch aus der gesetzlichen Rentenversicherung abseilen, nimm erst mal einen sonstigen Angestellten.

Die Rechnung stimmt nicht, denn die PKV geht davon ab.

Die fette PKV des Angestellten oder die günstige Quotenversicherung des Beamten?

Geschrieben

Der angestellte Anwalt kann sich wenigstens noch aus der gesetzlichen Rentenversicherung abseilen,

Muss aber ins Versorgungswerk einzahlen.

Berufsanfänger mit 2500 brutto bei 60h Arbeitszeit (plus Wochenende) sind eher die Regel als die Ausnahme.

Sachbearbeiter...ja ich würde es tun.

Geschrieben

Also ich bin A12 mit etwa 14 Dienstjahren. Verheiratet, 2 Kinder. Würde ich voll arbeiten, blieben ca. 3000€ abzgl. private KV. A9 dürfte deutlich darunter liegen, eine Gehaltsklasse macht imho ca. 400-500 brutto aus. Einige scheinen hier Zahlen vollständig ihrer Phantasie zu entnehmen.

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