Ölkanne Posted April 2, 2015 Share Posted April 2, 2015 (edited) Die Machthaber in NRW suchen zur weiteren Gängelung und Reduzierungdes Waffenbestands 10 Vasallen in Vollzeit. Mehrere Bürosachbearbeiter/-innemittlerer Dienst BVA-26-2015 (Fachangestellte/r für Bürokommunikation) Stellenbeschreibung Das Referat S I 7 - Waffenrechtliche Erlaubnisse für eine unbefristete Beschäftigung(Kennziffer: BVA-26-2015)Ihre Aufgaben umfassen:• Durchführung der Regelüberprüfungen• Einleitung von Ermittlungen zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung• Anfordern von Nachweisen über Waffenverbleib• Veranlassung der Fahndungsausschreibung für Waffen und Waffenrechtliche Erlaubnisse beim BKA• Einleiten von Adressennachforschungen• Ermittlungen im Rahmen der Antragsbearbeitung• Anfordern von Unterlagen der Schießsportverbände bzgl. schießsportlicher Betätigung von Vereinsmitgliedern• Anfordern von jagdrechtlichen Unterlagen• Anschreiben an Waffenbesitzer über Nachweise schießsportlicher Betätigung• Einholen von BZR- und ZSTV-Auskünften, Anschreiben an Polizeidienststellen, etc.• Datenerfassung• Erfassen von Daten in der Fachanwendung „Condition“• Datenbereinigung im Nationalen Waffenregister• Aktenanlage und -verwaltung bei Zuständigkeitswechsel Barbarastr. 1, 50735 Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Ab 01.07.201510 von ursprünglich 10 gemeldeten Stellen Gefunden auf: http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html?execution=e2s4&printable=true PS:Nach einer Vorauswahl, findet ein Gesinnungstest statt. Bitte um Beachtung !!! Edited April 2, 2015 by Ölkanne Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
saturn78 Posted April 2, 2015 Share Posted April 2, 2015 Bis du auf Jobsuche? Hast du den Putz-Job jetzt auch noch verkackt? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Stellenangebote/DE/BVA/BVA_26_2015_23042015.html Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
SchwererReuther Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Bis du auf Jobsuche? Hast du den Putz-Job jetzt auch noch verkackt? Entweder er ist jetzt beim Propagandaministerium der Reichsschattenregierung oder er arbeitet für die Lügenpresse. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 (edited) Bei allem Verständnis für Bürokratieverdrussenheit, aber der Titel passt eigentlich nicht zum Thema. Denn es handelt sich hier um eine ganz normale Verwaltungstätigkeit, wie sie an anderen Verwaltungsbereichen des öffentlichen Rechts auch anfallen und vom Staat zu erfüllen sind. NRW Machthaber passt auch nicht, da es sich beim BVA um eine Bundesbehörde handelt. Viel interessanter finde ich allerdings dass Anforderungsprofil und die Aufgabenbeschreibung: Nicht technischer mittlerer Verwaltungsdienst halte ich für einen schlechten Scherz. Bei der entsprechenden Besoldung (Beamte BBO A5 bis A9), (Angestellte TVöD - FV-L E5 bis E8) ist nicht mit fachlich kompetenten Bewerbern zu rechnen. Die werden in der freien Wirtschaft besser entlohnt. Das Anforderungsprofil erfordert eigentlich Beamte oder Angestellte im gehobenen technischen Dienst BBO A9 bis A13 bzw. E19 bis E12 (Dipl.-Ing. / Bachelor; Maschinenbau, Kfz-Technik oder im Idealfall Waffentechnik). Selbst wenn der personalführenden Stelle dies zu teuer wäre, wäre ein Angestellter oder Beamter im mittleren technischen Dienst (Einstellungsvoraussetzung; Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie) die bessere Alternative um wenigstens ansatzweise das Anforderungsprofil zu erfüllen. Offensichtlich produzieren die gesetzlichen Bestimmungen (Genehmigung von Schieß-Sportordnungen, Erbwaffenrecht, das NWR usw.) einen Berg von unerledigten Vorgängen und die müssen nun abgearbeitet werden. Statt die v. g. gesetzlichen Bestimmungen zu Evaluieren werden nun Stellen geschaffen, bei denen schon oberflächlich betrachtet, die Besoldung nicht mit den Anforderungsprofil in Einklang zu bringen ist. In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes nennt man das Lohndumping. Wie sagt man so schön: "Wasser predigen und Wein saufen"! edit: Tippfehler Edited April 3, 2015 by Guest Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Hallo der Kontrollwahn breitet sich aus. Wir haben die Stasi längst überholt. Steven Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Also ich verstehe das richtig: wenn Behörden zu lange brauchen, sind se scheisse. Wenn Behörden neue SB einstellen, sind se scheisse. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Joseg Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Bei allem Verständnis für Bürokratieverdrussenheit, aber der Titel passt eigentlich nicht zum Thema. Denn es handelt sich hier um eine ganz normale Verwaltungstätigkeit, wie sie an anderen Verwaltungsbereichen des öffentlichen Rechts auch anfallen und vom Staat zu erfüllen sind. NRW Machthaber passt auch nicht, da es sich beim BVA um eine Bundesbehörde handelt. Viel interessanter finde ich allerdings dass Anforderungsprofil und die Aufgabenbeschreibung: Nicht technischer mittlerer Verwaltungsdienst halte ich für einen schlechten Scherz. Bei der entsprechenden Besoldung (Beamte BBO A5 bis A9), (Angestellte TVöD - FV-L E5 bis E8) ist nicht mit fachlich kompetenten Bewerbern zu rechnen. Die werden in der freien Wirtschaft besser entlohnt. Das Anforderungsprofil erfordert eigentlich Beamte oder Angestellte im gehobenen technischen Dienst BBO A9 bis A13 bzw. E19 bis E12 (Dipl.-Ing. / Bachelor; Maschinenbau, Kfz-Technik oder im Idealfall Waffentechnik). Selbst wenn der personalführenden Stelle dies zu teuer wäre, wäre ein Angestellter oder Beamter im mittleren technischen Dienst (Einstellungsvoraussetzung; Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie) die bessere Alternative um wenigstens ansatzweise das Anforderungsprofil zu erfüllen. Offensichtlich produzieren die gesetzlichen Bestimmungen (Genehmigung von Schieß-Sportordnungen, Erbwaffenrecht, das NWR usw.) einen Berg von unerledigten Vorgängen und die müssen nun abgearbeitet werden. Statt die v. g. gesetzlichen Bestimmungen zu Evaluieren werden nun Stellen geschaffen, bei denen schon oberflächlich betrachtet, die Besoldung nicht mit den Anforderungsprofil in Einklang zu bringen ist. In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes nennt man das Lohndumping. Wie sagt man so schön: "Wasser predigen und Wein saufen"! edit: Tippfehler Könntest Du jetzt mal einem ehemaligen Beschäftigten in dieser Tarifgruppe erklären welche oben beschriebenen Anforderungen einen Mitarbeiter im gehobenen Dienst zwingend erfordern? Sepp Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thrawn Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Bewerbt euch ! Und dann legen "WIR" mal die Verwaltungsvorschrift aus: "Guten Tag Herr K, wir kommen anlassunabhängig zur Kontrolle. Wir haben festgestellt dass sie ihr Grundkontingent noch nicht voll erschöpft haben. Die 2 / 6 ist keine "Kann" Vorschrift. Sie müssen pro Halbjahr mindestens 2 Waffen die ersten 3 Jahre erwerben. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
SchwererReuther Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 ...Viel interessanter finde ich allerdings dass Anforderungsprofil und die Aufgabenbeschreibung: Nicht technischer mittlerer Verwaltungsdienst halte ich für einen schlechten Scherz. Bei der entsprechenden Besoldung (Beamte BBO A5 bis A9), (Angestellte TVöD - FV-L E5 bis E8) ist nicht mit fachlich kompetenten Bewerbern zu rechnen. Die werden in der freien Wirtschaft besser entlohnt. Das Anforderungsprofil erfordert eigentlich Beamte oder Angestellte im gehobenen technischen Dienst BBO A9 bis A13 bzw. E19 bis E12 (Dipl.-Ing. / Bachelor; Maschinenbau, Kfz-Technik oder im Idealfall Waffentechnik). Selbst wenn der personalführenden Stelle dies zu teuer wäre, wäre ein Angestellter oder Beamter im mittleren technischen Dienst (Einstellungsvoraussetzung; Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie) die bessere Alternative um wenigstens ansatzweise das Anforderungsprofil zu erfüllen. ... Jein. Die Entlohnung für die ausgeschriebenen Stellen ist ja fix, Besoldungsgruppe A7 oder Entgeltgruppe 6. Bei den Rentenversicherungsträgern des Bundes und der Länder entspricht das dem Zuarbeiter, dem niedrigsten Posten in der Aktenbearbeitung (Entgeltgruppe 6 und 7). Und die treffen keine abschließenden, eigenverantwortlichen Entscheidungen, das geht erst ab Entgeltgruppe 8 oder Besoldungsgruppe A8 los (Bearbeiter). Die Stellen die hier ausgeschrieben werden entsprechen eher einem Sachbearbeiter, also Entgeltgruppe 9/10 oder Besoldungsgruppe A9/A10. Insofern stimme ich dir zu, zu wenig Kohle. Aber wieso technischer Verwaltungsdienst? Weil es im NWR Waffen nach einer Liste zu klassifizieren gilt? Da lachen ja die Hühner. Andererseits werden ja gerade viele Büchsenmacher arbeitslos, vielleicht ist das der Ausweg... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 (edited) Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten. Da gibt es jedenfalls ausreichend Leute mit Ahnung über Makarov und AK´s. Idealfall Waffentechnik Das müßte aber einer allerster Güte sein, der so einen Job machen will. Aber: Die ex Stasi Leute erzählen einem ja auch immer, die hätten nur die allerbesten genommen. Andererseits werden ja gerade viele Büchsenmacher arbeitslos, vielleicht ist das der Ausweg... Wenigstens immer noch besser als Sperrelemente ich habe D-i-l-d-o-s- geschrieben!! unters Volk zu bringen. Edited April 3, 2015 by Guest Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Bewerbt euch ! Und dann legen "WIR" mal die Verwaltungsvorschrift aus: Wenn dann müßten schon einige Hundert sich bewerben und anschließend nach diesem Gleichstellungsgesetz klagen. Marsch durch die Instanzen 2.0. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
SchwererReuther Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Wenn dann müßten schon einige Hundert sich bewerben und anschließend nach diesem Gleichstellungsgesetz klagen. Marsch durch die Instanzen 2.0. Man bekommt die Leute ja kaum für ein paar Stunden auf die Straße um Plakate zu schwenken, und willst das die auf Dauer zu den Jecken ziehen? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Laß mich halt ein wenig träumen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Arbeitsort ist NRW aber der Bund bezahlt? Und der Bund bestimmt die Hausregeln? Da wird sich der ein oder andere Landesdiener aber ärgern, sie nicht auf Linie bringen zu dürfen Der Bezahlung nach will man sich eher eines lästigen Problems entledigen, oder lieg ich da falsch? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Also ich verstehe das richtig: wenn Behörden zu lange brauchen, sind se scheisse. Wenn Behörden neue SB einstellen, sind se scheisse. Hallo sollten dann aber auch anlassunabhängig bei illegalen Waffenbesitzern kontrollieren. Ach ja, geht ja nicht. Da benötigt man einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Steven Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 (edited) Erst registrieren, dann einziehen. Mich fragte man gestern beim JS verlängern im Amt auch, ob meine Daten in ihrem NWR korrekt sind.... Edited April 3, 2015 by sniper-k98 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schorni Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Hallo der Kontrollwahn breitet sich aus. Wir haben die Stasi längst überholt. Steven Früher haben wir über die DDR gelacht aber heute....? haben wir sie überholt. Grüße Schorni Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Hallo sollten dann aber auch anlassunabhängig bei illegalen Waffenbesitzern kontrollieren. Ach ja, geht ja nicht. Da benötigt man einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Steven Ach komm, dieses ständige Argument der illegalen Eisen ist doch kalter Kaffee! Die Gesetze sind da und müssen umgesetzt werden. Fertig aus. Wer keine Lust drauf hat, der soll sich sein Eisen halt anders besorgen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Ach komm, dieses ständige Argument der illegalen Eisen ist doch kalter Kaffee! Hallo das Ärgerliche ist doch, dass beim legalen Waffenbesitzer eine Begehung einfacher umgesetzt wird als bei einem illegalen Waffenbesitzer. Und du redest von "kalter Kaffee". Steven Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
mwe Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 (edited) Wenigstens immer noch besser als Sperrelemente ich habe D-i-l-d-o-s- geschrieben!! unters Volk zu bringen. Test: Sperrelement PS: Tatsächlich... Ich habe auch das Wort mit "D" geschrieben. Edited April 3, 2015 by mwe Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Die Begehung wird nicht einfacher umgesetzt. Wenn Du dich weigerst geht es auch nur mit einem Durchsuchungsbeschluss, wie bei den illegalen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Joseg Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Hallo das Ärgerliche ist doch, dass beim legalen Waffenbesitzer eine Begehung einfacher umgesetzt wird als bei einem illegalen Waffenbesitzer. Und du redest von "kalter Kaffee". Steven Glaubst Die diesen Schwachsinn den Du da ablässt eigentlich selbst? In meinem Umfeld sind bisher alle Kontrollversuche an der Haustüre gescheitert (mind.7), meinst Du wirklich mit begründetem Verdacht oder einem richterlichen Beschluss wären die auch gegangen? Sepp Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Joseg Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 Die Begehung wird nicht einfacher umgesetzt. Wenn Du dich weigerst geht es auch nur mit einem Durchsuchungsbeschluss, wie bei den illegalen. So ist es nun auch nicht. Es gibt in den Foren Fachleute die behaupten man könnte die Nachschau bedingungslos verweigern soweit sie recht haben sollten und wirklich treffende Argumente dagegen haben, die sie allerdings nicht nennen, wird dort nicht nachgeschaut. Der Normalfall bei einer verweigerten Nachschau dürfte allerdings die Überprüfung und der mögliche Widerruf sein und da wird in letzter Konsequenz genau wie beim illegalen Waffenbesitzer nicht mehr nachgeschaut sondern beschlagnahmt. Sepp Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted April 3, 2015 Share Posted April 3, 2015 (..) Der Normalfall bei einer verweigerten Nachschau dürfte allerdings die Überprüfung und der mögliche Widerruf sein und da wird in letzter Konsequenz genau wie beim illegalen Waffenbesitzer nicht mehr nachgeschaut sondern beschlagnahmt. Und danach kaufen sie möglicherwiese auf schwarze WBK weiter... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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