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Geschrieben (bearbeitet)

Die Machthaber in NRW suchen zur weiteren Gängelung und Reduzierung
des Waffenbestands 10 Vasallen in Vollzeit.

Mehrere Bürosachbearbeiter/-innemittlerer Dienst BVA-26-2015 (Fachangestellte/r für Bürokommunikation)

Stellenbeschreibung Das Referat S I 7 - Waffenrechtliche Erlaubnisse

für eine unbefristete Beschäftigung
(Kennziffer: BVA-26-2015)
Ihre Aufgaben umfassen:
• Durchführung der Regelüberprüfungen
• Einleitung von Ermittlungen zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
• Anfordern von Nachweisen über Waffenverbleib
• Veranlassung der Fahndungsausschreibung für Waffen und Waffenrechtliche Erlaubnisse beim BKA
• Einleiten von Adressennachforschungen
• Ermittlungen im Rahmen der Antragsbearbeitung
• Anfordern von Unterlagen der Schießsportverbände bzgl. schießsportlicher Betätigung von Vereinsmitgliedern
• Anfordern von jagdrechtlichen Unterlagen
• Anschreiben an Waffenbesitzer über Nachweise schießsportlicher Betätigung
• Einholen von BZR- und ZSTV-Auskünften, Anschreiben an Polizeidienststellen, etc.
• Datenerfassung
• Erfassen von Daten in der Fachanwendung „Condition“
• Datenbereinigung im Nationalen Waffenregister
• Aktenanlage und -verwaltung bei Zuständigkeitswechsel

Barbarastr. 1, 50735 Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Ab 01.07.2015
10 von ursprünglich 10 gemeldeten Stellen

Gefunden auf: http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html?execution=e2s4&printable=true

PS:
Nach einer Vorauswahl, findet ein Gesinnungstest statt. Bitte um Beachtung !!!

Bearbeitet von Ölkanne
Geschrieben (bearbeitet)

Bei allem Verständnis für Bürokratieverdrussenheit, aber der Titel passt eigentlich nicht zum Thema. Denn es handelt sich hier um eine ganz normale Verwaltungstätigkeit, wie sie an anderen Verwaltungsbereichen des öffentlichen Rechts auch anfallen und vom Staat zu erfüllen sind.

NRW Machthaber passt auch nicht, da es sich beim BVA um eine Bundesbehörde handelt.

Viel interessanter finde ich allerdings dass Anforderungsprofil und die Aufgabenbeschreibung:

  1. Nicht technischer mittlerer Verwaltungsdienst halte ich für einen schlechten Scherz. Bei der entsprechenden Besoldung (Beamte BBO A5 bis A9), (Angestellte TVöD - FV-L E5 bis E8) ist nicht mit fachlich kompetenten Bewerbern zu rechnen. Die werden in der freien Wirtschaft besser entlohnt. Das Anforderungsprofil erfordert eigentlich Beamte oder Angestellte im gehobenen technischen Dienst BBO A9 bis A13 bzw. E19 bis E12 (Dipl.-Ing. / Bachelor; Maschinenbau, Kfz-Technik oder im Idealfall Waffentechnik). Selbst wenn der personalführenden Stelle dies zu teuer wäre, wäre ein Angestellter oder Beamter im mittleren technischen Dienst (Einstellungsvoraussetzung; Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie) die bessere Alternative um wenigstens ansatzweise das Anforderungsprofil zu erfüllen.
  2. Offensichtlich produzieren die gesetzlichen Bestimmungen (Genehmigung von Schieß-Sportordnungen, Erbwaffenrecht, das NWR usw.) einen Berg von unerledigten Vorgängen und die müssen nun abgearbeitet werden. Statt die v. g. gesetzlichen Bestimmungen zu Evaluieren werden nun Stellen geschaffen, bei denen schon oberflächlich betrachtet, die Besoldung nicht mit den Anforderungsprofil in Einklang zu bringen ist. In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes nennt man das Lohndumping.

Wie sagt man so schön: "Wasser predigen und Wein saufen"!

edit: Tippfehler

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Bei allem Verständnis für Bürokratieverdrussenheit, aber der Titel passt eigentlich nicht zum Thema. Denn es handelt sich hier um eine ganz normale Verwaltungstätigkeit, wie sie an anderen Verwaltungsbereichen des öffentlichen Rechts auch anfallen und vom Staat zu erfüllen sind.

NRW Machthaber passt auch nicht, da es sich beim BVA um eine Bundesbehörde handelt.

Viel interessanter finde ich allerdings dass Anforderungsprofil und die Aufgabenbeschreibung:

  • Nicht technischer mittlerer Verwaltungsdienst halte ich für einen schlechten Scherz. Bei der entsprechenden Besoldung (Beamte BBO A5 bis A9), (Angestellte TVöD - FV-L E5 bis E8) ist nicht mit fachlich kompetenten Bewerbern zu rechnen. Die werden in der freien Wirtschaft besser entlohnt. Das Anforderungsprofil erfordert eigentlich Beamte oder Angestellte im gehobenen technischen Dienst BBO A9 bis A13 bzw. E19 bis E12 (Dipl.-Ing. / Bachelor; Maschinenbau, Kfz-Technik oder im Idealfall Waffentechnik). Selbst wenn der personalführenden Stelle dies zu teuer wäre, wäre ein Angestellter oder Beamter im mittleren technischen Dienst (Einstellungsvoraussetzung; Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie) die bessere Alternative um wenigstens ansatzweise das Anforderungsprofil zu erfüllen.
  • Offensichtlich produzieren die gesetzlichen Bestimmungen (Genehmigung von Schieß-Sportordnungen, Erbwaffenrecht, das NWR usw.) einen Berg von unerledigten Vorgängen und die müssen nun abgearbeitet werden. Statt die v. g. gesetzlichen Bestimmungen zu Evaluieren werden nun Stellen geschaffen, bei denen schon oberflächlich betrachtet, die Besoldung nicht mit den Anforderungsprofil in Einklang zu bringen ist. In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes nennt man das Lohndumping.
Wie sagt man so schön: "Wasser predigen und Wein saufen"!

edit: Tippfehler

Könntest Du jetzt mal einem ehemaligen Beschäftigten in dieser Tarifgruppe erklären welche oben beschriebenen Anforderungen einen Mitarbeiter im gehobenen Dienst zwingend erfordern?

Sepp

Geschrieben

Bewerbt euch ! Und dann legen "WIR" mal die Verwaltungsvorschrift aus:

"Guten Tag Herr K,

wir kommen anlassunabhängig zur Kontrolle. Wir haben festgestellt dass sie ihr Grundkontingent noch nicht voll erschöpft haben. Die 2 / 6 ist keine "Kann" Vorschrift. Sie müssen pro Halbjahr mindestens 2 Waffen die ersten 3 Jahre erwerben.

Geschrieben
...

Viel interessanter finde ich allerdings dass Anforderungsprofil und die Aufgabenbeschreibung:

  1. Nicht technischer mittlerer Verwaltungsdienst halte ich für einen schlechten Scherz. Bei der entsprechenden Besoldung (Beamte BBO A5 bis A9), (Angestellte TVöD - FV-L E5 bis E8) ist nicht mit fachlich kompetenten Bewerbern zu rechnen. Die werden in der freien Wirtschaft besser entlohnt. Das Anforderungsprofil erfordert eigentlich Beamte oder Angestellte im gehobenen technischen Dienst BBO A9 bis A13 bzw. E19 bis E12 (Dipl.-Ing. / Bachelor; Maschinenbau, Kfz-Technik oder im Idealfall Waffentechnik). Selbst wenn der personalführenden Stelle dies zu teuer wäre, wäre ein Angestellter oder Beamter im mittleren technischen Dienst (Einstellungsvoraussetzung; Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie) die bessere Alternative um wenigstens ansatzweise das Anforderungsprofil zu erfüllen. ...

Jein. Die Entlohnung für die ausgeschriebenen Stellen ist ja fix, Besoldungsgruppe A7 oder Entgeltgruppe 6.

Bei den Rentenversicherungsträgern des Bundes und der Länder entspricht das dem Zuarbeiter, dem niedrigsten Posten in der Aktenbearbeitung (Entgeltgruppe 6 und 7). Und die treffen keine abschließenden, eigenverantwortlichen Entscheidungen, das geht erst ab Entgeltgruppe 8 oder Besoldungsgruppe A8 los (Bearbeiter).

Die Stellen die hier ausgeschrieben werden entsprechen eher einem Sachbearbeiter, also Entgeltgruppe 9/10 oder Besoldungsgruppe A9/A10.

Insofern stimme ich dir zu, zu wenig Kohle. Aber wieso technischer Verwaltungsdienst? Weil es im NWR Waffen nach einer Liste zu klassifizieren gilt? Da lachen ja die Hühner. Andererseits werden ja gerade viele Büchsenmacher arbeitslos, vielleicht ist das der Ausweg...

Geschrieben (bearbeitet)
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Da gibt es jedenfalls ausreichend Leute mit Ahnung über Makarov und AK´s.

Idealfall Waffentechnik

Das müßte aber einer allerster Güte sein, der so einen Job machen will. Aber: Die ex Stasi Leute erzählen einem ja auch immer, die hätten nur die allerbesten genommen.

Andererseits werden ja gerade viele Büchsenmacher arbeitslos, vielleicht ist das der Ausweg...

Wenigstens immer noch besser als Sperrelemente ich habe D-i-l-d-o-s- geschrieben!! unters Volk zu bringen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Bewerbt euch ! Und dann legen "WIR" mal die Verwaltungsvorschrift aus:

Wenn dann müßten schon einige Hundert sich bewerben und anschließend nach diesem Gleichstellungsgesetz klagen. Marsch durch die Instanzen 2.0.

Geschrieben

Wenn dann müßten schon einige Hundert sich bewerben und anschließend nach diesem Gleichstellungsgesetz klagen. Marsch durch die Instanzen 2.0.

Man bekommt die Leute ja kaum für ein paar Stunden auf die Straße um Plakate zu schwenken, und willst das die auf Dauer zu den Jecken ziehen? :rolleyes:

Geschrieben

Arbeitsort ist NRW aber der Bund bezahlt? Und der Bund bestimmt die Hausregeln? Da wird sich der ein oder andere Landesdiener aber ärgern, sie nicht auf Linie bringen zu dürfen ;)

Der Bezahlung nach will man sich eher eines lästigen Problems entledigen, oder lieg ich da falsch?

Geschrieben

Also ich verstehe das richtig: wenn Behörden zu lange brauchen, sind se scheisse.

Wenn Behörden neue SB einstellen, sind se scheisse.

Hallo

sollten dann aber auch anlassunabhängig bei illegalen Waffenbesitzern kontrollieren. Ach ja, geht ja nicht. Da benötigt man einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Steven

Geschrieben

Hallo

sollten dann aber auch anlassunabhängig bei illegalen Waffenbesitzern kontrollieren. Ach ja, geht ja nicht. Da benötigt man einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Steven

Ach komm, dieses ständige Argument der illegalen Eisen ist doch kalter Kaffee!

Die Gesetze sind da und müssen umgesetzt werden. Fertig aus.

Wer keine Lust drauf hat, der soll sich sein Eisen halt anders besorgen.

Geschrieben

Ach komm, dieses ständige Argument der illegalen Eisen ist doch kalter Kaffee!

Hallo

das Ärgerliche ist doch, dass beim legalen Waffenbesitzer eine Begehung einfacher umgesetzt wird als bei einem illegalen Waffenbesitzer.

Und du redest von "kalter Kaffee".

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Wenigstens immer noch besser als Sperrelemente ich habe D-i-l-d-o-s- geschrieben!! unters Volk zu bringen.

Test:

Sperrelement

PS: Tatsächlich... Ich habe auch das Wort mit "D" geschrieben.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Hallo

das Ärgerliche ist doch, dass beim legalen Waffenbesitzer eine Begehung einfacher umgesetzt wird als bei einem illegalen Waffenbesitzer.

Und du redest von "kalter Kaffee".

Steven

Glaubst Die diesen Schwachsinn den Du da ablässt eigentlich selbst?

In meinem Umfeld sind bisher alle Kontrollversuche an der Haustüre gescheitert (mind.7), meinst Du wirklich mit begründetem Verdacht oder einem richterlichen Beschluss wären die auch gegangen?

Sepp

Geschrieben

Die Begehung wird nicht einfacher umgesetzt.

Wenn Du dich weigerst geht es auch nur mit einem Durchsuchungsbeschluss, wie bei den illegalen.

So ist es nun auch nicht.

Es gibt in den Foren Fachleute die behaupten man könnte die Nachschau bedingungslos verweigern soweit sie recht haben sollten und wirklich treffende Argumente dagegen haben, die sie allerdings nicht nennen, wird dort nicht nachgeschaut.

Der Normalfall bei einer verweigerten Nachschau dürfte allerdings die Überprüfung und der mögliche Widerruf sein und da wird in letzter Konsequenz genau wie beim illegalen Waffenbesitzer nicht mehr nachgeschaut sondern beschlagnahmt.

Sepp

Geschrieben

(..)

Der Normalfall bei einer verweigerten Nachschau dürfte allerdings die Überprüfung und der mögliche Widerruf sein und da wird in letzter Konsequenz genau wie beim illegalen Waffenbesitzer nicht mehr nachgeschaut sondern beschlagnahmt.

Und danach kaufen sie möglicherwiese auf schwarze WBK weiter...

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