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IGNORED

Signalpistole erwerben


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Geschrieben

Bedürfnis Charterer: Im neuen Waffengesetz hat der Gesetzgeber die Leihmöglichkeit des Bootsführers eingeführt, da nach dem alten Waffengesetzt (72/76) ein Charter ein eigenes Bedürfnis hatte (gemäß diverser Urteile). Die Krux ist nun: Charterboote (insbesondere gewerbliche) sind nicht mit einer Signalpistole ausgestattet, ob deswegen ein Bedürfnis begründet werden kann, ist mir nicht bekannt.

Siehe § 12 Abs. 1 Nr. 3 d WaffG. Charterer brauchen also keine WBK, wenn sie mit dem Boot als Ausrüstung auch eine Signalpistole erhalten und die Besitzausübung für diese nach den Weisungen des Bootseigentümers erfolgt.

Wenn der Charterer auf hoher See eine erlaubnispflichtige Signalpistole dabeihaben möchten, muss er also entweder ein Boot mit SigPi organisieren oder sich selbst die WBK dafür besorgen. In der Praxis wird aber zumeist auf erlaubnisfreie Signalstifte ausgewichen, die natürlich nur weniger effektvolle Signale absetzen können.

Geschrieben

Es hier doch nicht um die Frage der Not-Signal-gebung. Hier geht es - wie so oft in diesem Forum - um die Frage des Waffenerwerbs.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Tom

welche Signalpistole ist aus Edelstahl?

Steven

Die Amis bieten da was an,aber der Preis!!!!

richtig ist ,es gibt das Ding in allen Metallen , aber die Korrosion bleibt im Innenleben

übrigens ist es gar nicht so einfach bei entsprechender See mit einer Hand zu schießen.

das gilt für Handabzug und Sigpi.Du hast in aller Regel keinen festen Stand und schießt eventuell alles nieder

nur das Ding nicht in die Luft.

Auf großen seegängigen Schiffen gehts noch aber auf Jachten wirds schon lustig

Gruß

Tom

viele Jahre Bootausbilder

Bearbeitet von Thomas Weber
Geschrieben

Hoffen wir einfach, dass sich die Verwaltung an die für sie bindende WaffVwV hält.

Warum DU aber extra hervorhebst, dass eine den Bürger begünstigende Regelung in der WaffVwV, diametral zur Gesetzesbegründung (die Niemanden bindet) sein mag, verstehe ich nicht.

Weil die Gesetzesbegründung meiner Erinnerung nach Teil des Waffenrechtsänderungsgesetzes ist und somit wäre sie allemal bindender als die Verwaltungsvorschrift.

Geschrieben

Weil die Gesetzesbegründung meiner Erinnerung nach Teil des Waffenrechtsänderungsgesetzes ist und somit wäre sie allemal bindender als die Verwaltungsvorschrift.

Nein. Die Begründung ist Nichts. Sie soll lediglich den Parlamentariern erklären warum man etwas so und nicht anders ins Gesetz geschrieben hat. Sie hat null Bindungswirkung.

Geschrieben

Dafür, dass sie nichts sein soll, wird sie aber verdammt oft von Verwaltungsgerichten zu Urteilsbegründungen herangezogen. Aber gut, Du hast Deine Meinung, ich habe meine.

Nochmal: Die Gesetzesbegründung hat ekine Bindungswirkung, die WaffVwV bindet die Verwaltung. Die WaffVwV bindet nicht die Gerichte, die bindet nur das Gesetz. Natürlich darf sich der Richter an der Gesetzesbegründung orientieren, wenn der Gesetzeswortlaut dem nicht widerspricht.

Also wird man, bei ordnungsgemäßer Anwendung der WaffVwV durch die Behörde, eine WBK für eine Signalpistole bekommen, wenn man Charterer eines qualifizierten Bootes ist und die weiteren Bedingungen - wie in der WaffVwV genannt - und die sonstigen Voraussetzungen des Gesetzes (Alter, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Persönliche Eignung) erfüllt.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein SB entgegen der ihn verpflichtenden WaffVwV ein Bedürfnis des Charterers nicht anerkennt, weil die Gesetzesbegründung das enthält was Du schreibst. Und Du ihn freundlicher Weise darauf aufmerksam gemacht hast. Es kann aber auch sein, dass der Gesetzgeber seine Meinung geändert hat und es zu keiner Gesetzesänderung kam, weil der Wortlaut des Gesetzes dem Bedürfnis des Charterers nicht entgegensteht.

Geschrieben

Man sollte noch den großen Nachteil der Munitionskosten erwähnen. Einzelsterne kosten 7 € pro Schuss, Fallschirmpatronen 23 €. Zudem haben die Dinger eine begrenzte Haltbarkeit und leider darf man (auch abgelaufene) Signalmittel nicht zu Silvester verschießen.

Für die Sachkunde muss man sich einen Lehrgangsträger mit staatlicher Anerkennung suchen, der in seiner Anerkennung u.a. WSK für Signalpistole stehen hat.

Die einfache und auch bei der Bundeswehr benutzte H&K P2A ist ausreichend, haltbar und günstig. Sie hat einen Kunststoffgriff, Lauf und Hebelleien sind phosphatiert.

Zieht man alle Nachteile zusammen, was auch den Stahlschrank an Bord und den B-Tresor zu Hause, sowie Sachkunde und WBK betrifft, dürfte man schnell auf über 500 € Nebenkosten kommen, plus Pistole und Vorrat an Munition selbstverständlich, würde ich mir schwer überlegen, ob andere Signalmittel nicht sinnvoller sind. Damit ist den keine freie SSW mit Pyrosternen gemeint, die zu diesem Zweck nicht taugen.

Ach ja, Edelstahlversionen müssen das m.M. nicht sein. Wer ein Vakkumiergerät hat, kann die Waffe eingeölt einschweiißen, was sie dauerhaft korrosionssicher macht. Aber dann auch prüfen, ob man die Folie auch im Notfall sicher öffnen kann (Sollreißstelle schneiden, oder Cuttermesser beilegen, welches allerdings wegen Rost ab und an getauscht werden muss).

Geschrieben

Zieht man alle Nachteile zusammen, was auch den Stahlschrank an Bord und den B-Tresor zu Hause, sowie Sachkunde und WBK betrifft, dürfte man schnell auf über 500 € Nebenkosten kommen, plus Pistole und Vorrat an Munition selbstverständlich, würde ich mir schwer überlegen, ob andere Signalmittel nicht sinnvoller sind. Damit ist den keine freie SSW mit Pyrosternen gemeint, die zu diesem Zweck nicht taugen.

Wenn man die Signalpisole Kal 4. mit anderen Signalmitteln vergleich will gibt es nur die pyrotechnischen Seenotsignalmittel der Klasse T2.

Hier sind die Rahmenbedingungen gleich (Haltbarkeit und Betriebskosten: Fallschirmssignalrakete-T2 27,00€ bei awn)

Z. Zt. gibt es noch unterschiede in der Aufbewahrung, für T2-Raketen gibt es nur die allgemeinen Sprengsstoffrecht verweise. Der Punkt im Sprengstoffrecht mit der "sicheren" Aufbewahrung un den Zugriffsmöglichkeiten für Unberechtigte wird in meinen Augen oft überlesen.

Eine komplette Übersicht zu diesem Thema - muss ich mal wieder updaten - ist hier: http://www.esys.org/esys/seenotrk.html

Geschrieben

Moin

Aber dann auch prüfen, ob man die Folie auch im Notfall sicher öffnen kann (Sollreißstelle schneiden, oder Cuttermesser beilegen, welches allerdings wegen Rost ab und an getauscht werden muss).

Einfach auch das Cuttermesser extra eingeölt einschweißen [emoji23] [emoji23]

Waidmannsheil

Meetschloot

Geschrieben (bearbeitet)

Wird man ihm auf dem dafür nötigen Lehrgang sagen, ich war auch am überlegen mir eine zu kaufen für mein Schlauchboot, aber nen B Würfel bekomm ich nicht unter.

Das Bedürfnis ist der Bootsführerschein - Seenotmittel

Warum werden die Dinger eigentlich nicht frei verkauft, so wie normale Gaswaffen?

Hat es damit schon mal Missbrauch gegeben?

Ein Bolzenschussgerät oder diverse Nagel-Kabelschussgeräte die mit Patronen/Kartuschen angetrieben werden fallen doch auch nicht unters Waffg?

Bearbeitet von rüdiger400
Geschrieben

Ein Bolzenschussgerät oder diverse Nagel-Kabelschussgeräte die mit Patronen/Kartuschen angetrieben werden fallen doch auch nicht unters Waffg?

Sämtliche Bolzenschußgeräte fallen unters Waffengesetz. Deswegen werden auch seit Jahrzehnten keine mehr hergestellt.

Was du meinst sind Bolzenschubgeräte.

Im Gegensatz zu den Schussgeräten treiben sie den Bolzen oder den Nagel mittels eines Kolbens in die Wand. Der Kolben geht nach dem Schuß zurück und wartet auf die nächste Kartusche oder Gasladung.

Geschrieben

Nicht ganz richtig. Schussapparate sind keine Schusswaffen und werden seit WaffG2002 nur noch im Beschussgesetz geregelt (wichtig: die Zulassung in § 7). In alten WBK sind sie zum Teil noch (fälschlicherweise) eingetragen.

Bolzenschussgeräte sind heute in Deutschland durch berufsgenossenschaftliche Vorschriften verboten, Bolzensetzgeräte dagegen sehr verbreitet. Letztere fallen seit 2006 in den Geltungsbereich der EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), sind in der EU und EFTA sowie der Schweiz als Maschinen zu betrachten und fallen nicht unter das Waffenrecht. Sie auf den Markt zu bringen, erfordert CE-Kennzeichnung bzw. CE-Konformität. Die Sicherheitsanforderungen für die CE-Konformität von pulverbetriebenen Bolzensetzgeräten beschreibt die harmonisierte europäische Norm EN 15895.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Am 26.3.2015 um 12:20 schrieb Floppyk:

Für die Sachkunde muss man sich einen Lehrgangsträger mit staatlicher Anerkennung suchen, der in seiner Anerkennung u.a. WSK für Signalpistole stehen hat.

 

Hallo, da ich kürzlich gefragt worden bin, wo in Baden-Württemberg solche staatlich anerkannte Kurse angeboten werden, würden mich entsprechende Infos oder Links interessieren.

 

Der Motoryachtverband bietet anscheinend schon seit 2006 keine Kurse mehr an und auch die Segelschulen hätten sich inzwischen wohl davon distanziert, insbesondere weil die erlaubnisfreien Signalgeräte inzwischen bereits eine so gute Performance hätten, dass die Mehrzahl der Bootsbesitzer gar keine wbk-pflichtige Signalpistole mehr brauche.

Geschrieben
Hallo, da ich kürzlich gefragt worden bin, wo in Baden-Württemberg solche staatlich anerkannte Kurse angeboten werden, würden mich entsprechende Infos oder Links interessieren.

 

Der Motoryachtverband bietet anscheinend schon seit 2006 keine Kurse mehr an und auch die Segelschulen hätten sich inzwischen wohl davon distanziert, insbesondere weil die erlaubnisfreien Signalgeräte inzwischen bereits eine so gute Performance hätten, dass die Mehrzahl der Bootsbesitzer gar keine wbk-pflichtige Signalpistole mehr brauche.


Ja, klar. Wer erzählt so etwas? Auf Binnengewässer oder kleineren Seen vielleicht. Nicht aber zwischen Mallorca und der Küste, in der Karibik oder Java oder oder. Hier gilt das internationale Seerecht, dort steht was der Schiffsführer mit sich zu führen hat. Auch echte Schusswaffen dürfen hier D erworben werden und auf See geführt werden.



Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
Geschrieben

Hallo, in BW kenne ich keine, aber in Rlp bzw Saarland kenne ich in der Summe drei...

 

Einer ist z.B. der Autor hier:rofl:

 

Aber Schleichwerbung aus...hab einige Anfragen aus BW...würde gerne ortsnah den Interessenten helfen...

Mein nächster Kurs wird Anfang nächsten Jahres bzw Ende diesen in der Pfalz stattfinden 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb birdbanger:

Hallo, in BW kenne ich keine, aber in Rlp bzw Saarland kenne ich in der Summe drei...

[...]

 

google: Fachkunde-Nachweis Seenot-Signalmittel (FKN) Baden-Württemberg und man hat schonmal drei gefunden... Aber deine Schleichwerbung hast du schön untergebracht. 

Geschrieben
Am ‎17‎.‎09‎.‎2016 um 11:33 schrieb birdbanger:

Hallo, in BW kenne ich keine, aber in Rlp bzw Saarland kenne ich in der Summe drei...

 

Einer ist z.B. der Autor hier:rofl:

 

Danke für die Info. Ich befürchte, dass es sich in Baden-Württemberg wie mit dem Sachkundekurs für den Munitionserwerbsschein (z.B. für Vogelvergrämung im Weinberg oder Startschüsse für Sportveranstaltungen mit pyrotechnischer Munition) verhält. Schon vor über einem Jahr hat das IM BW dazu verlauten lassen, dass die bislang angebotenen SK-Kurse nicht mehr anerkannt werden und neue Lehrgänge mit staatlich anerkannten Prüfungsinhalten ins Leben gerufen werden sollen. Seitdem ruht still der See...

 

Nicht gerade erfreulich für die Betroffenen, so lange Wege für die Prüfung auf sich nehmen zu müssen.

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