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IGNORED

Neue Waffe - Kaufvertrag heute - Lieferung in 2 Wochen - 14 Tagesfrist ab wann?


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Geschrieben

Hallo,

ich habe mir heute einen neuen Revolver online bei einem Händler gekauft. Ich habe also auch heute die Rechnung erhalten und bezahlt.

Da ich jedoch die Woche über auswärts arbeite und das gute Stück nur am Wochenende in Empfang nehmen kann haben wir als Liefertermin den Samstag nächste Woche vereinbart.

Meine Frage ist nun: ab wann beginnt die 14-Tagesfrist zur Meldung des Kaufs bei der Behörde zu laufen? Ab heute, also ab Kauf - und Rechnungsdatum - oder ab Samstag in einer Woche?

Ich habe da jetzt teils widersprüchliche Meinungen gelesen. Die Einen sagen die Frist beginnt mit Tag des Kaufes, die Anderen erst ab dem Tag an welchem ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben werde. Letzteres lässt sich gegenüber dem Amt doch schwerlich nachweisen, oder? Und was ersteren Fall angeht...meine WBK ist jetzt zum Händler unterwegs zwecks Authentifizierung und Eintragung...ich könnte damit also gar nicht zur Behörde selbst wenn ich wöllte.

Für eine kurze Aufklärung sage ich schon einmal Danke!

Gruß Axel

Geschrieben

Ab Erhalt.

Und wie weise ich diesen gegenüber dem Sachbearbeiter nach? Der gute Mann erhält ja von mir eine Kopie der Rechnung, und da steht das heutige Datum als Kaufdatum drin.

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso gibst du dem eine Rechnung? :confused:

Öhm, bisher hab ich garnichts gemacht...aber was soll ich dem sonst geben als Kaufnachweis? Als ich meine erste Waffe bei Frankonia gekauft hatte bin ich danach auch mit Rechnung und WBK aufs Amts zwecks Eintragung.

Bearbeitet von Axel_F
Geschrieben (bearbeitet)

Warum erzählst du das so nicht deinem SB? Notfalls nimmst den Paketschein mit, da sollte ein Datum drauf sein. Oder bittest den Paketfutzi etwas auszudrucken. Oder druckst die Sendungsverfolgung im Inet aus, oder oder oder......

Öhm, bisher hab ich garnichts gemacht...aber was soll ich dem sonst geben als Kaufnachweis? Als ich meine erste Waffe bei Frankonia gekauft hatte bin ich danach auch mit Rechnung und WBK aufs Amts zwecks Eintragung.

Wieso das? Die Rechnung interessiert den SB doch gar nicht. Franz und Monika schicken dem was und du musst ne Erwerbsbescheinigung ausfüllen. Bzw der Händler macht das schon für dich. Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

[...]Der gute Mann erhält ja von mir eine Kopie der Rechnung, und da steht das heutige Datum als Kaufdatum drin.

Warum bekommt er die?

Bist Du nicht willens oder nicht fähig die nach dem WaffG geforderten Angaben auf ein Blatt Papier zu schreiben?

Was ist waffenrechtlich der Erwerb? Ist es der Kauf, der Eigentumsübergang oder die Erlangung der tatsächlichen Gewalt?

Wo steht geschrieben, dass man der Behörde das Datum des Erwerbs belegen muss?

Die zweiwöchige Frist zur Meldung des Erwerbs an die Behörde mit Antrag auf Erteilung einer WBK oder Vorlage einer vorhandenen WBK zwecks Eintrag beginnt mit dem Erwerb. Erwerb ist die Erlanzng der tatsächlichen Gewalt, nicht das Datum des Kaufs oder des Eigentumsübergangs. Welche Daten man der Behörde mit der Meldung zu übermitteln hat, steht im Gesetz. Weder ist ein Formular vorgeschrieben, noch hat die Behörde Anspruch auf Belege, Kopien, Glaubhaftmachung der Angaben oder gar Beweise.

Wei kann man eine Sachkundprüfung bestehen, ohne das zu wissen?

Geschrieben

Da der Händler das Datum einträgt ist es eh relativ unrelevant für dich. Und wenn ich mich recht entsinne,

steht in der WBK "erworben oder angemeldet" .. ob da jetzt heutiges Datum oder eines mit 3 Tagen Unter-

schied steht interessiert keine Sau. Grundsätzlich gilt aber das Datum, wann du die tatsächliche Gewalt über

die Waffe übernommen hast.

Die Rechnung vorzuzeigen ist übrigens ganz gern gesehen um Falscheintragungen in der WBK vorzubeu-

gen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ging bisher davon aus, die 14 Tage beginnen mit dem Erwerbsdatum in WBK-Spalte 8, das der Händler entweder nur mit seinem Firmenstempel (grün), oder zusätzlich Modell + Waff.-Nr. (gelb) einträgt.

Bei Privatverkauf spricht man sich ab, wie man den Kaufvertrag datiert.

Auf dem Amt liegen nur Kaufvertrags-Kopien in der Akte; Händlerrechnungen bleiben zu hause.

Bearbeitet von Pi9mm
Geschrieben

Wo ist das Problem? Anzeigen kannst du das doch der Behörde heute schon. Es heisst ja nicht dass du auch heute zu Abstempeln hin musst. Was machst du wenn die SBine mal 14 Tage krank ist und du gerade dann was erworben hast? Richtig, du sendest ein Anzeigeformular mit den Daten fristgerecht an die Behörde. Alles weitere kann dir doch dann zeitlich egal sein.

Geschrieben

Die Frist zur Eintragung beginnt in dem Moment, in dem Du die Waffe in Deinen Händen hältst.

Jetzt schon eintragen/melden/etc. finde ich fast schon etwas unvorsichtig, denn was, wenn Du die Waffe aus welchem Grund auch immer doch nicht erhalten solltest?

Also entspannt zurücklehnen und abwarten. Kommt die Waffe innerhalb 14 Tage bei Dir an, Tipps von oben beherzigen, den Erwerb beim SB anzeigen und darauf hinweisen wann Du die Waffe erhalten hast.

Kommt die Waffe erst später als nach 14 Tagen bei Dir an, solltest Du zuerst den Händler kontaktieren, danach sogar evtl. Deinen SB! Denn mir ists mit Frankonia beispielsweise einmal umgekehrt so gegangen, dass Frankonia ein falsches Datum weitergab...!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich find es schon wieder erstaunlich, dass jemand (neues Mitglied!), der eine ganz normale Frage stellt, hier schon wieder angepöbelt wird. "Wie kann man so eine Sachkunde bestehen?" "Warum gibt man dem SB die Rechnung?" "Bist du nicht fähig die Sachen auf ein Papier zu schreiben?"

Traurig.

Bearbeitet von MarlboroMan
Geschrieben

t...meine WBK ist jetzt zum Händler unterwegs zwecks Authentifizierung und Eintragung...ich könnte damit also gar nicht zur Behörde selbst wenn ich wöllte.

Das Datum, welches der Händler in die WBK einträgt, ist der Beginn der Frist. Er wird sicher die Postlaufzeit berücksichtigen.

Manfred

Geschrieben

Manfred liegt da schon richtig.

Es gilt das Datum, dass der Händler als Überlassungsdatum in die WBK einträgt.

Die Postlaufzeit (in den meisten Fällen eh nur 1 Tag) wird in der Regel aber nicht berücksichtigt.

Zudem muss der Händler an die Behörde des Käufers eine Meldung machen an wen er wann welche Waffe verkauft hat.

Die Behörde bekommt also das Datum, das auch mit dem Datum in der WBK gleich ist, schon vom Händler mitgeteilt.

Geschrieben

Bei Privatkauf / Verkauf Kaufvertragsdatum abstimmen ?

Eigentlich berührt aber das "Eigentumsrecht" das Waffenrecht nicht ?

Sorry, juristicher Laie, wäre aber mal interessant.

Kann doch belibig lange eine Waffe eingetragen haben, die nicht (mehr) mein Eigentum ist ?

Kann Eigentümer einer fremdeigetragenen Waffe sein ?

Geschrieben

Bei Privatkauf / Verkauf Kaufvertragsdatum abstimmen ?

Genauso wie beim Privatverkauf eines PKW, schreibe ich in den Kaufvertrag wann der Gegenstand übergeben wurde.

Somit sind beide Seiten abgesichert.

Bei Versand gilt für den Verkäufer das Datum der Übergabe an den Paketdienst,

für den Käufer das Datum des Erhalts.

Aktueller Fall im Freundeskreis:

Waffe gekauft > vom Händler versendet.

Nachfrage des Käufers wo Waffe bleibt ergibt: wurde vor 3 Tagen bei Ihnen persönlich zugestellt. So sagt es der Paketdienst.

Sofort Meldung bei Behörde, die sagen: ganz ruhig bleiben, der Paketdienst muss nachweisen wann er die Waffe wo abgegeben hat.

Darauf wartet man jetzt bereits seit 1 Woche ohne Ergebnis.

Geschrieben

[...]

Traurig.

Traurig ist, dass er die Frage überhaupt stellen muß, weil er das in der Sachkunde nicht gelehrt bekam oder nicht aufgpasst hat.. Traurig ist auch, dass er weder die Suchfunktion noch Suchmaschinen bedinen kann oder will.

Geschrieben

Servus !

Es werden Sachkundelehrgänge durchgeführt die um 09.00 Uhr beginnen, um 12.00 Uhr ist Mittagspause, dann geht´s von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr weiter und dann anschließend ist gleich Prüfung !

Und das ist nichts, was ich gehört habe, nein, hab ich mehrfach hier erlebt in der Gegend.

Und in den 5 Stunden kann halt nicht alles gelehrt werden !

Klar, es gibt welche, die dauern 4 oder 5 kpl Abende von 18.00 - 22.00 Uhr und dann ist am Samstag Prüfung...

So sollte es eigentlich sein, aber wie geschrieben, es gibt auch andere "Leergänge", nicht "Lehrgänge" ;)

Geschrieben

Kommt Leute, das habe ich selbst im 1,5 Jahres-Jagdkurs in Bayern nicht gelernt!

Die Frage ist absolut gerechtfertigt - sieht man ja schon an den unterschiedlichen Antworten... fasst Euch also alle mal schön selbst an die eigene Nase...

Geschrieben

Servus !

Es werden Sachkundelehrgänge durchgeführt die um 09.00 Uhr beginnen, um 12.00 Uhr ist Mittagspause, dann geht´s von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr weiter und dann anschließend ist gleich Prüfung ![...]

Mag ja sein, nur weil eine Erfurter Behörde es 2002 verpennte sich die WBK eines gewissen Robert Steinhäußer vorlegen zu lassen, müssen seit 2003 auch Waffenhändler der Behörde das Überlassen einer Waffe binnen zwei Wochen anzeigen und die Behörden achten sehr darauf, dass die zweiwöchige Frist zur Anmeldung (entgegen eines Post hier: bei Sportschützen inkl. Vorlage der WBK) eingehalten wird. Verstößt man dagegen, hat man den ersten Strich auf der Score-Card, ab zwei Strichen kann man alles abgenommen bekommen (zu spät und ohne WBK sind zwei Striche).

Also ist das Wissen um diese Frist, das die Frist auslösende Ereignis und die Anwendung der Frist essentiell.

Geschrieben

Servus !

Es werden Sachkundelehrgänge durchgeführt die um 09.00 Uhr beginnen, um 12.00 Uhr ist Mittagspause, dann geht´s von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr weiter und dann anschließend ist gleich Prüfung !

Und das ist nichts, was ich gehört habe, nein, hab ich mehrfach hier erlebt in der Gegend.

Und in den 5 Stunden kann halt nicht alles gelehrt werden !

Klar, es gibt welche, die dauern 4 oder 5 kpl Abende von 18.00 - 22.00 Uhr und dann ist am Samstag Prüfung...

So sollte es eigentlich sein, aber wie geschrieben, es gibt auch andere "Leergänge", nicht "Lehrgänge" ;)

Naja, nach den aktuellen Vorgaben in Gesetz und Verordnungen wohl kaum.

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