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IGNORED

Gesetzliche Schießbuchpflicht?


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Geschrieben

Das passiert, wenn sich der Bürgermeister oder Landrat als Wahlbeamter als Teil der Exekutive versteht und auf seine Kontrollfunktion der Verwaltung verzichtet.

Geschrieben (bearbeitet)

Dazu muss man aber sagen das die Regeln zumindest einen Sinn haben sollen. Gerade in Gegenden wo man schöne Landschaften erwartet sollten doch nicht irgendwelche Dächer diese Bilder verschandeln. Was einer von euch schön findet findet die Mehrheit vielleicht nicht mehr. Grundsätzlich geht es auch hierbei darum gewisse Ansichten von Städten zu erhalten und zu wahren. Daher erschließen sich mir auch die Moscheebauten nicht, die die Optik der Stadt ja auf alle Fälle verändern.

Bearbeitet von Obermaat
Geschrieben

Der Reiz von mittelalterlichen Städten liegt in der Abwesenheit von Regeln, d.h. Vielfalt. Wieso müssen alle Dächer einer Siedlung die gleiche Farbe haben. Das entspringt doch nur den kranken Macht und Kontrollphantasien von Bauamtsleitern.

Aber wir sind schon wieder OT

Geschrieben (bearbeitet)

Das manche kaum noch wissen wo der Schiesstand ist war gestern Abend bei uns im Verein auch Thema. Die meinen sie müssten sich nicht mehr blicken lassen werden Augen machen, wenn sie vom Verein mal " die regelmäßige Teilnahme am Training " bescheinigt haben müssen. Macht bei uns keiner aus Gefälligkeit.

Hier würde mich interessieren, wie ihr denn die " die regelmäßige Teilnahme am Training " definiert. Gefordert ist nur Mitgliedschaft und schießsportliche Aktivität. Die Teilnahme am traditionellen Silversterpokal wäre dann so ein einziger Schießstandbesuch im Jahr, der sowohl die schießsportliche Aktivität als auch weitergehend sogar die Wettkampfteilnahme (oberhalb Grundkontingent) erfüllen würde.

Die Besserschützen können ja nun diesen fiktiven Hans Werner aus dem Verein werfen, ihn seiner seine Meisterschaftswaffen enteigenen lassen und auf seine Beiträge verzichten oder diesen 86jährigen Rentner (mit 15 DM-Teilnahmen in der Vergangenheit) als Nichtsportschützen beschimpfen. Andere Vereine würden ihm einen Ehrenplatz zuweisen und sich über ihr langjährigens Mitglied freuen.

Ich führe kein Schießbuch und werde ohne gesetzlichen Zwang auch keine unnötiges Schießbuch führen.

Ein wenig umfangreicher zur Thematik

http://www.triebel.de/2011/Beduerfniskontrolle.pdf

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

In einer Protokollnotiz erklärten Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen, dass Sie dafür einträten, zu untersuchen, welche konkreten Möglichkeiten den Waffenbehörden im Rahmen der Bedürfnisprüfung nach § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG eingeräumt werden können, das tatsächliche Bedürfnis eines Waffenbesitzers zum fortbestehenden Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition regelmäßig zu überprüfen

Über die Zielrichtung, speziell wenn diese drei Länder bzw. ihre Innenministerien genannt werden, brauchen wir uns genau "null" Illusionen zu machen.

Ob sie mit dem Löffelchen herumkratzen oder, wenn sie die Möglichkeit haben, mit der Baggerschaufel graben... es wird immer nur in eine Richtung weiter gewühlt.

Die Schießbuchpflicht ist nur ein Instrument. Sofern es wie bisher "nur" um den Nachweis schießsportlicher Betätigung mit erlaubnispflichtigen Waffen geht, noch harmlos... Aber man muss schon naiv sein, um nicht zu glauben, dass in dem Rahmen (und mittels dieses Kontrollinstruments) dann die Anforderungen an die bedürfniskonforme Nutzung sämtlicher Waffen sukzessive "angezogen" werden.

"Oh, nur fünfmal letztes Jahr mit ihrem Ruger-Revolver geschossen? Tja, da müssen wir die Erlaubnis für den leider widerrufen".

Auf nichts anderes läuft das hinaus.

Geschrieben

In einer Protokollnotiz erklärten Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen, dass Sie dafür einträten, zu untersuchen, welche konkreten Möglichkeiten den Waffenbehörden im Rahmen der Bedürfnisprüfung nach § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG eingeräumt werden können,.........

......§ 4 Abs. 4 WaffG gilt nur für Erlaubnisse, die auf der Grundlage des WaffG erstmalig ab dem 01.04.2003 erteilt wurden.

...bei älteren könnte es auf Grundlage des o.g. Paragraphen schwierig werden was zu untersuchen.....schaun wir mal.....!

Geschrieben

Mein Verein hat 300 Mitglieder... davon kommt höchstens 1/10 zum Training.

Das ist toll, und wenn man denen die Waffen nimmt seit ihr nur noch 30. Eine handliche Grösse mit der die Politik

dann schnellen Prozess macht, bzw. die Vereins-und Verbandsstrukturen so schwächt, dass der Rest sich selbst erledigt.

Geschrieben (bearbeitet)

......§ 4 Abs. 4 WaffG gilt nur für Erlaubnisse, die auf der Grundlage des WaffG erstmalig ab dem 01.04.2003 erteilt wurden.

...bei älteren könnte es auf Grundlage des o.g. Paragraphen schwierig werden was zu untersuchen.....schaun wir mal.....!

Interessant .. im zweiten Absatz relativierst du deine absolute Aussage des ersten Absatzes...

In einem Kommentar von Walhalla hab ich dazu was gefunden:

1.5 Geltung für Altfälle

Grundsätzlich gilt die Vorschrift auch für sogenannte „Altfälle“. Gemeint sind die waffenrechtlichen Erlaubnisse, die vor dem 1. 4. 2003 ausgefertigt worden sind (§ 58 Abs. 1 Satz 1 WaffG; Art. 19 Nr. 1 Satz 2 WaffRNeuRegG 2002). Mit seinem Schreiben vom 18. 3. 2003 – I S 7a – 681 032/29 – hat das Bundesministerium des Innern angeordnet, dass die Bedürfniswiederholungsprüfung in diesen „Altfällen“ bis zur Anerkennung der Schießsportverbände (§ 15 Abs. 3 WaffG) vorerst zurückzustellen ist. Bis zu welchem Zeitraum die Rückerfassung der „Altfälle“ für die Bedürfniswiederholungsprüfung in Betracht kommt, soll noch angeordnet bzw. in der Verwaltungsvorschrift (§ 59 WaffG) geregelt werden.

Da in der Verwaltungsvorschrift nicht entsprechendes geregelt wurde bzw, ich nichts dergleichen finde, ist meines Erachtens der Grundsatz anzuwenden.

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Geschrieben

Hier ich, ich brauch als Jäger ein Schiessbuch: Jedes Jahr sollte ich verpflichtend beim Bundesforst ein Rottier, zwei Rehe und zwei Überläufer 30-40kg) schiessen müssen und sie in der Folge (bis zum nächsten Jahr) mit meiner Frau gemeinsam aufessen müssen. Weil es eine vom Bundesministerium auferlegte Pflicht ist muss ich entweder gar nix oder nur den Jagdbetriebskostenbeitrag dafür bezahlen müssen.

Also auf diese Art bin ich dafür.

Ach ja, wenn ich es nicht schaffe, muss ich eine neue Waffe kaufen, denn an der hat es ja dann gelegen.

Geschrieben

Also auf diese Art bin ich dafür.

^_^

Ist zwar einigermaßen originell, dennoch bin ich mit schallendem Lachen bzw Triumphgefühl in der Richtung etwas vorsichtig...

Auch für uns Jäger ließen sich gegenüber den heutigen Verhältnissen einige neue "Daumenschrauben" in Bezug auf Bedürfnisanforderungen einführen.

Geschrieben

Hier würde mich interessieren, wie ihr denn die " die regelmäßige Teilnahme am Training " definiert. Gefordert ist nur Mitgliedschaft und schießsportliche Aktivität. Die Teilnahme am traditionellen Silversterpokal wäre dann so ein einziger Schießstandbesuch im Jahr, der sowohl die schießsportliche Aktivität als auch weitergehend sogar die Wettkampfteilnahme (oberhalb Grundkontingent) erfüllen würde.

Die Besserschützen können ja nun diesen fiktiven Hans Werner aus dem Verein werfen, ihn seiner seine Meisterschaftswaffen enteigenen lassen und auf seine Beiträge verzichten oder diesen 86jährigen Rentner (mit 15 DM-Teilnahmen in der Vergangenheit) als Nichtsportschützen beschimpfen. Andere Vereine würden ihm einen Ehrenplatz zuweisen und sich über ihr langjährigens Mitglied freuen.

ICH muss da GSD keine solchen Schreiben unterzeichnen. Bisher wurde das von unseren Ämtern auch noch nicht abgefragt. Aber der, der die Unterschrift gibt sollte sich gut anschauen ob er das behauptete auch irgendwie beweisen kann. Sonst wird es wohl seine letzte Unterschrift in Vereinsfunktion gewesen sein. Wenn die Behörde das belegt haben will.....was dann? Klagen? Viel Spaß. Und eine Wettkampfteilnahme ist doch schon mal was. Ob sie alleine ausreicht werden irgendwann Gerichte klären müssen.

Ich bin gegen die Bedürfnisregelung wie wir sie zur Zeit haben, auch gegen Kontrollen wie zb durch ein Schiessbuch. Ich bin auch gegen Einbrüche, schliesse aber jeden Abend meine Tür ab. Auch nicht vorgeschrieben. Was ich damit sagen will? Auf der sicheren Seite sein ist nie verkehrt. Ob ich das Schiessbuch irgendwem vorlege ist was anderes. Aber zur Not könnte ich es. Und wenn es jemand jeden Freitag ins Schützenhaus zieht um einen zu trinken, dann kann er auch einmal im Monat eine seiner zig Waffen mitbringen und ein paar Schuss damit machen. Unser ältestes Mitglied das aktiv schiesst ist weit über 80. Der macht keine Wettkämpfe mehr und schiesst auch nur noch KK. Soll man ihm deswegen seine GK Waffen abnehmen? Denke ich nicht. Der hat 60 jahre nix damit angestellt, das wird er auch jetzt nicht tun. Aber der zeigt sich noch auf dem Stand.

Du stellst unseren Verein da in ein Licht wo er nicht hingehört. Wir sind Sportlich sehr aktiv, stellen sehr viele Landes - und Deutsche Meister, auch viele im Jugendbereich. Aber etwas bescheinigen was nicht stimmt, den Schuh wird sich wohl keiner anziehen wollen, oder macht ihr das bei euch so ????

Geschrieben

Wo liest du das aus meinen Äußerungen heraus?

nun, ICH zumindest sehe das dadrin

Die Besserschützen können ja nun diesen fiktiven Hans Werner aus dem Verein werfen, ihn seiner seine Meisterschaftswaffen enteigenen lassen und auf seine Beiträge verzichten oder diesen 86jährigen Rentner (mit 15 DM-Teilnahmen in der Vergangenheit) als Nichtsportschützen beschimpfen. Andere Vereine würden ihm einen Ehrenplatz zuweisen und sich über ihr langjährigens Mitglied freuen.

Grade die alten haben bei uns einen Ehrenplatz, sind sogar Ehrenmitglied. Und die kommen auch immer noch zum schiessen, wenn sie auch nicht mehr auf Wettkämpfe gehen. Und wir lassen auch niemanden " enteignen" , legen aber auch kein falsches Zeugnis über schiessportliche Aktivitäten ab.

Hervorhebungen durch mich, dann siehst du es besser was ich meine..............

Geschrieben

Wo liegt das Problem im Verein ein Schießbuch auszulegen wo sich jeder der trainiert einträgt? Das ganze freiwillig.

Wenn dann die Behörde eine Frage stellt, dort findet man es blau auf weiss.

Ist bei uns jedem freigestellt sich einzutragen wenn er trainiert hat. hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, (...)

Hahahahaha...das IST vorauseilender Gehorsam.

Geschrieben

nun, ICH zumindest sehe das dadrin

Grade die alten haben bei uns einen Ehrenplatz, sind sogar Ehrenmitglied. Und die kommen auch immer noch zum schiessen, wenn sie auch nicht mehr auf Wettkämpfe gehen. Und wir lassen auch niemanden " enteignen" , legen aber auch kein falsches Zeugnis über schiessportliche Aktivitäten ab.

Hervorhebungen durch mich, dann siehst du es besser was ich meine..............

Auch hier steht nirgends etwas von Ausstellung falscher Bescheinigungen.

Bescheinigt wird Mitgliedschaft und schießsportliche Aktivität.

Eine "regelmäßige Trainingaausübung" ist nirgends gefordert und mich interessiert nach wie vor, was ihr da für interne Regelung aufgestellt habt.

Geschrieben

Dann schreib was du meinst, meine Glaskugel ist in der Werkstatt. Ich denke nicht das es eine festgeschriebene regel gibt weil das noch nicht Thema war von Seiten der Behörde. Aber ich denke wenn einer im letzten Jahr gar nicht geschossen hat wird er keine Bescheinigung bekommen.

Geschrieben

Das mit deiner Glaskugel tut mir leid. Ich habe jedoch umfassend geschildert. Eigeninterpretationen liegen nicht in meiner Verantwortung.

Für mich bleibt weiterhin nebulös, was ihr unter "regelmäßigem Training" versteht, um die schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft zu bestätigen.

Geschrieben

Für mich bleibt weiterhin nebulös, was ihr unter "regelmäßigem Training" versteht, um die schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft zu bestätigen.

Und dass es für deinesgleichen nebulös bleibt, das ist auch gut so.

Carcano

Geschrieben (bearbeitet)

Oh, "deinesgleichen". Ich fühle mich geehrt!

Ansonsten kann der Ökoanwalt ja gern für Aufklärung sorgen, was der Verein von PetMan unter regelmäßigem Training versteht.

Ich halte mich als Vereinsvorsitzender bei der Erstellung der Vereinsbescheinigungen einfach ans Gesetz.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ich halte mich als Vereinsvorsitzender bei der Erstellung der Vereinsbescheinigungen einfach ans Gesetz.

Dann wäre ich für die Fundstelle im Gesetz dankbar wo geregelt ist wie oft das sein muss.

Und Bescheinigen das jemand im Verein ist ist natürlich kein Problem.

Und mich würde mal interessieren wenn deine Behörde eine Bescheinigung von dir als Vorsitzenden überprüfen will und sich rausstellt, der Kollege war schon 2 Jahre nicht mehr auf dem Stand. Viel Spaß dann beim streiten um deine Zuverlässigkeit.............

Du willst von mir Definitionen, lieferst aber selber keine.......................

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