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Bedürfnis 2x 9mm (BDS)?


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Guten Morgen Kollegen,

darf ich euch noch mal mit einer Anfängerfrage nerven?

Bei mir steht wie im anderen Thread bereits angedeutet der Kauf von 2 KW an.

1x wird es 9mm, da ist die Wahl jetzt auch schon gefallen (Sig Sauer P210 Legend).

Als zweites möchte ich gerne die Möglichkeit haben KK zu schießen.

Favorisierte Option wäre CZ75 Sport 3, aber da würde es ja vielleicht schon Sinn machen, ein größeres Kaliber zu beantragen und dann ein Wechselsystem Sport 3 zu kaufen (andere Option wäre ggf. auch USP Expert im 9mm mit dem F22-System von Frankonia).

Mein Problem: Bekomme ich das als Bedürfnisse ausgestellt? Also 2 Bedürfnisse über 9mm beim BDS (alternativ bin ich auch im DSB, macht das Sinn zu splitten?). Soweit ich sehe gibt es im Sporthandbuch nur Unterschiede nach Optik, hieße das eine der beiden 9mm bräuchte Red Dot, die andere feste Visierung? Stehe ich da komplett auf dem Schlauch?

Danke für eure Hilfe!!!

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Mahlzeit,

BDS 1101

BDS 1201

Peng

1101:

Disziplin: Pistole bis 9mm

Mindestimpuls: 9mm:125, .38 WC u. unter 9 mm: 112,5

Max. Waff. Gew. :1300 g

Art des Visiers: offen

1201:

Disziplin: Pistole bis 9mm

Mindestimpuls: 9mm:125, .38 WC u. unter 9 mm: 112,5

Max. Waff. Gew. :1300 g

Art des Visiers: offen

Wo genau liegt da jetzt der Unterschied? Außer in der Regelnummer? Oder andersherum, warum sollte eine Waffe, die für 1101 zugelassen ist, nicht auch für 1201 zugelassen sein?

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Wo genau liegt da jetzt der Unterschied? Außer in der Regelnummer? Oder andersherum, warum sollte eine Waffe, die für 1101 zugelassen ist, nicht auch für 1201 zugelassen sein?

Genau darin, ich habe eine 1911 in 9 mm für 1101 und eine CZ 75 für 1201 mit der Option KK in 1210. Der Sachbearbeiter hat kurz nachgefragt und ich habe ihm erklärt, warum ich eine 2. Waffe für MD benötige und warum die erste Waffe dafür weniger geeignet ist. Eintrag war dann kein Problem.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

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1101:

Disziplin: Pistole bis 9mm

Mindestimpuls: 9mm:125, .38 WC u. unter 9 mm: 112,5

Max. Waff. Gew. :1300 g

Art des Visiers: offen

1201:

Disziplin: Pistole bis 9mm

Mindestimpuls: 9mm:125, .38 WC u. unter 9 mm: 112,5

Max. Waff. Gew. :1300 g

Art des Visiers: offen

Wo genau liegt da jetzt der Unterschied? Außer in der Regelnummer? Oder andersherum, warum sollte eine Waffe, die für 1101 zugelassen ist, nicht auch für 1201 zugelassen sein?

Meine SIG P210 (alte Version mit Magazinhalter unten) macht bei Mehrdistanz-Parcour überhaupt keinen Spaß da ein Magazinwechsel nicht zügig funktioniert. Das wäre z.B. schon mal ein Grund für eine zweite 9 mm auch wenn die SIG P210 natürlich "zugelassen" ist.

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Der Sachbearbeiter hat kurz nachgefragt und ich habe ihm erklärt, warum ich eine 2. Waffe für MD benötige und warum die erste Waffe dafür weniger geeignet ist. Eintrag war dann kein Problem.

Da kann man laut Nr. 14.2.1 WaffVwV auch anders argumentieren:

§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes

darüber, dass ... die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

Da die technischen Voraussetzungen der Sportordnung an Waffen für 1101 und 1201 identisch sind, dürften daher alle Waffen, die für 1101 zugelassen sind, auch für 1201 zugelassen sein. Damit wäre für 1201 keine weitere Waffe erforderlich. Ob eine Waffe mehr oder weniger "geeignet" ist, spielt da keine Rolle.

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Da kann man laut Nr. 14.2.1 WaffVwV auch anders argumentieren:

Da die technischen Voraussetzungen der Sportordnung an Waffen für 1101 und 1201 identisch sind, dürften daher alle Waffen, die für 1101 zugelassen sind, auch für 1201 zugelassen sein. Damit wäre für 1201 keine weitere Waffe erforderlich. Ob eine Waffe mehr oder weniger "geeignet" ist, spielt da keine Rolle.

Zu 1: Ja!

Zu 2: Da mir der Verband das Bedürfnis für die zweite 9 mm und auch eine weitere .22 ausgestellt hat, müsste der SB auch die Einträge tätigen, da die Notwendigkeit für weitere Disziplinen besteht.

Michael

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Ein intensives Studium der Sportordnung hilft schon weiter!

Man kann durchaus mehrer Waffen gleichen Kalibers erwerben. Es gibt Disziplinen die mit Optik geschossen werden. Eine solche Waffe muß man nicht umbauen, wenn man z.B. die 25m Kombi schießen will. Ergo gibts ein Bedürfnis für eine zweite Waffe gleichen Kalibers. Wenn man dann noch Dienstpistole schießen möchte, ist auch noch eine Dritte drin, denn man braucht ja eine mit starrer Visierung!

Und dann gibts ja auch noch IPSC und Mehrdistanz! ;)

Bearbeitet von Gast
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Meine SIG P210 (alte Version mit Magazinhalter unten) macht bei Mehrdistanz-Parcour überhaupt keinen Spaß da ein Magazinwechsel nicht zügig funktioniert. Das wäre z.B. schon mal ein Grund für eine zweite 9 mm auch wenn die SIG P210 natürlich "zugelassen" ist.

Die Erste macht keinen Spaß? Ernsthaft? Damit willst Du das Erfordernis einer zweiten 9 mm-Pistole begründen? Na dann viel Glück. ^_^

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Erstens wird's ja selten so genau genommen und zweitens ist es im Grundbedürfnis noch einmal einfacher.

Da Sport ja durchaus den Leistungsgedanken in sich trägt und Wettkampfpflichten gesetzlich verankert wurden, ist eine bessere Disziplinausübung natürlich anerkennenswert.

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Guten Abend Kollegen,

vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Eine X-Five kommt leider nicht in Frage, ich bin (nach ausführlichem Gucken und Beratung) auf die 210er festgelegt. Gefällt mir auch optisch einfach am besten. Die X-Serie ist nicht so meins...

Ich hatte ehrlich gesagt auch schon mit dem Gedanken an eine 40er S&W gespielt, z.B. USP Expert und dann das F22 (wobei ihr mich da jetzt hellhörig gemacht habt - von was für Problemen hört man da denn so?). Wie ist das bei Glock, taugen die UHL-Systeme was?

Ideal fände ich aber (bisheriger Stand) eine Version der CZ75 und dann das Sport3-WS drauf. Wäre auch für Fallscheibe klasse, da sind die 8 Patronen der Sig Sauer ja etwas knapp kalkuliert.

Bedürfnis über IPSC wird wohl schwierig, ich habe keinen SuRT (und auch keine IPSCler im Verein).

Bei den BDS-Disziplinen bin ich halt immer gestolpert. Das beide theoretisch mit der 210 gehen würden habe ich für ein Hindernis für eine zweite KW in 9mm gehalten. Ist dem so?

Richtig ist, dass beide KW noch Grundbedürfnis sind, bisher habe ich keine KW auf Grün.

Weiterhin bin ich für jeden Tipp mehr als dankbar!

Beste Grüße!

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Die Erste macht keinen Spaß? Ernsthaft? Damit willst Du das Erfordernis einer zweiten 9 mm-Pistole begründen? Na dann viel Glück. ^_^

Evtl. habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Eine SIG 210 mit unten liegendem Magazinhalter ist nur sehr bedingt für Mehrdistanz-Parcour geeignet. "Spaß" bedeutet für mich, zumindest im Wettkampf eine erfolgreiche Platzierung und diese ist mit einer "moderneren" Waffe mit der schnellere Magazinwechsel möglich sind, einfacher/besser möglich. Daher wäre die Begründung in diesem Fall eher "Leistungssteigerung" und zusätzlich eine schneller zu erfassende Visierung für Mehrdistanz.

Einfacher wäre natürlich z.B. eine SigSauer X-Six in 9 mm für "Fallscheibe" oder für "Speed" mit mehr als 1.300 Gramm als "Erstwaffe" und dann eine weitere 9 mm für Präzision oder Mehrdistanz. Oder, wie schon geschrieben, verschiedene Visier-Varianten für die Waffen.

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Ideal fände ich aber (bisheriger Stand) eine Version der CZ75 und dann das Sport3-WS drauf. Wäre auch für Fallscheibe klasse, da sind die 8 Patronen der Sig Sauer ja etwas knapp kalkuliert.

Beim BDS darfst Du bei Fallscheibe nur zwei Magazine mit je 8 Schuss verwenden.

Evtl. nimmst Du die CZ in .40S&W als "Ergänzung" zur P210.

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Der Sachbearbeiter hat kurz nachgefragt und ich habe ihm erklärt, warum ich eine 2. Waffe für MD benötige und warum die erste Waffe dafür weniger geeignet ist. Eintrag war dann kein Problem.

1. Geht es den Sachbearbeiter der Behörde nichts an, der hat einen Voreintrag auszustellen sofern das Bedürfnis des verbandes bescheinigt wurde.

2. "weniger geeignet" reicht nicht. Ob eine Waffe für eine bestimmte Disziplin geeignet ist, interessiert niemanden, einzig allein die Tatsache ob sie dafür zugelassen ist, ist entscheidend.

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...

Soweit ich sehe gibt es im Sporthandbuch nur Unterschiede nach Optik, hieße das eine der beiden 9mm bräuchte Red Dot, die andere feste Visierung? Stehe ich da komplett auf dem Schlauch?

...

Du kannst die beiden Disziplinen 1201 Pistole bis 9mm (offene Visierung) und 1211 Freie Klasse Pistole/Revolver mindestens .30/7,62mm (z.B. Leuchtpunktvisierung) schießen.

Oder Du kaufst Dir als zweite KW eine z.B. USP Expert in .45 ACP mit einem WS in 9mm und dann evtl. ein WS in .22lfB. Ich weiß jetzt allerdings nicht ob das .22er WS auf das .45er Griffstück passt. Mir wäre das auch zu teuer. Dafür bekommt man schon eine komplette .22er Pistole.

Bearbeitet von Speedshooter
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1. Geht es den Sachbearbeiter der Behörde nichts an, der hat einen Voreintrag auszustellen sofern das Bedürfnis des verbandes bescheinigt wurde.

2. "weniger geeignet" reicht nicht. Ob eine Waffe für eine bestimmte Disziplin geeignet ist, interessiert niemanden, einzig allein die Tatsache ob sie dafür zugelassen ist, ist entscheidend.

Das geht ihn schon etwas an. Der Verband muss keine Kenntnis vom gesamten Bestand des Antragstellers haben. Das führt erst die Waffenbehörde zusammen und kann auf der Grundlage entscheiden.

Allgemein besteht aber natürlich ein Eintragungsanspruch.

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Das geht ihn schon etwas an. Der Verband muss keine Kenntnis vom gesamten Bestand des Antragstellers haben. Das führt erst die Waffenbehörde zusammen und kann auf der Grundlage entscheiden.

Allgemein besteht aber natürlich ein Eintragungsanspruch.

Hallo schiiter,

unser BDS-Landesverband (LV 4) verlangt für das erweiterte Bedürfnis (ab 3. KW oder 4. SL) Kopien von sämtlichen WBK. So hat der LV schon beim Antrag einen kompletten Überblick über den Waffenbestand des Antragstellers.

Michael

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WaffVwV 14.2.1:

"...

Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung
zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller
bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der
Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige
Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden,
und dies mit der Kopie der WBK belegt. Es sind nur
solche Verbandsbescheinigungen anzuerkennen, die die Zulassung
der Waffe und die Erforderlichkeit des Erwerbs unter
Bezugnahme auf eine konkrete Disziplin der genehmigten
Sportordnung bestätigen.

..."

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