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IGNORED

EGUN mal wieder.....


Gast

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Mein Konto ist auch gesperrt, habe ich zufällig vor ein paar Tagen weil ich eine Rechnung vom Juni nicht bezahlt habe.

Merkwürdig nur, das ich selber seit Januar weder etwas ge- oder verkauft habe.

Aufgrund der Sperre kann ich natürlich nichts nachvollziehen, allerdings sehe ich auch nicht ein, für irgendwas zu bezahlen, was ich nicht zu verantworten habe!

Andererseits, wenn ich die 3,67€ bezahle, kann ich vll. "meine" letzte Aktivität nachvollziehen. Allerdings bringt mich das auch nicht weiter, da ich eine Aktivtät auch nicht mehr nachvollziehen kann, aufgrund zulange her.

Bloß wie mache ich denen nun klar, das ich keinerlei Aktivitäten seit Januar mehr dort durchgeführt habe?

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Gundoo hat eine Zeit lang versucht, sich als Alternative zu egun zu etablieren.

Letztendlich ist dies aber nicht gelungen und der Betreiber hat zum 31.12.2013 den Stecker gezogen.

Wer möchte, kann die Plattform (Marke und Software) erwerben.

Der Preis lag vor einem Jahr bei 45 kEuro. Wie viel er heute aufruft ist mir nicht bekannt.

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Wie viel er heute aufruft ist mir nicht bekannt.

Nach fast einem Jahr, ohne Werbeaktivität für Gundoo ists wahrscheinlich

kaum noch verkäuflich.

Wäre eventuell besser gewesen das Teil offen zu lassen und weiterhin im

bescheidennen Ramen Auktionen anzubieten.

So wäre Gundoo nicht in vergessenheit geraten. Immerhin 2 Jahre gabs das Teil

und kaum ener hats bemerkt.

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Wer sind eigentlich die Gesellschafter von eGun und in welcher Beziehung stehen sie zu den einschlägigen deutschen Diensten?

Leider online nicht abrufbar, da die/der Geschäftsführer der GmbH seit 2007 keine Gesellschafterlisten mehr abgegeben hat. Dies ist eigentlich verpflichtend, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wer möchte kann das Amtsgericht Darmstadt bzgl. "HRB 9258 – eGun GmbH" anschreiben und fragen, warum keine Gesellschafterliste online ist. Das Amtsgericht mahnt dann die Firma und falls immer noch nichts abgegeben wird gibt es "aufsteigende" Ordnungsgelder.

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Zumindest in meinem Fall haben sie jetzt mit der Sprache rausgerückt.

Hab vor einigen Tagen eine Waffe gekauft.

Der Käufer hat nun egun mittgeteilt das ich laut seinem Ordnungsamt in NRW nicht gemeldet sei.

Er hat einen scan meines Jagdscheins........

Wo ich dachte es gibt ja nun das NWR...............

Die Waffe ist bereits bei meiner Behörde gemeldet........

Warum er nun egun zuerst einschaltet anstatt mich anzurufen( er hat meine Nummer) weiss ich nicht,

denke es hängt mit meiner Negativbewertung zusammen..........

Es gibt eben echt nette Zeitgenossen.....

Trotzdem weigert sich egun meinen account frei zu schalten, weil ich mich weiger einen scan zu senden.

Bearbeitet von chapmen
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Interessant, entweder das Ordnungsamt hat falsche Angaben gemacht, oder der Verkäufer macht wissentlich falsche Angaben gegenüber Egun...

Das an der Story was nicht stimmt ist doch klar:

Der Verkäufer hat meine Telefonnummer, er hätte sie an das Ordnungsamt weiter geben können.

Er hat einen scan meines Jagdscheins - also kann er nicht lesen oder das Ordnungsamt.

Abgesehen davon ist das über das NWR mit einer Abfrage geklärt.

Leider online nicht abrufbar, da die/der Geschäftsführer der GmbH seit 2007 keine Gesellschafterlisten mehr abgegeben hat. Dies ist eigentlich verpflichtend, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wer möchte kann das Amtsgericht Darmstadt bzgl. "HRB 9258 – eGun GmbH" anschreiben und fragen, warum keine Gesellschafterliste online ist. Das Amtsgericht mahnt dann die Firma und falls immer noch nichts abgegeben wird gibt es "aufsteigende" Ordnungsgelder.

Da ich eh alle 10 min mit dem Webmaster maile hab ich mal direkt gefragt............mit einem kleinen Hinweis.

Bearbeitet von chapmen
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Da wurde wohl sehr viel Arbeitszeit und Geld > 10.000,- verbraten.

Alternativen zu xy haben es im Internet schwer.

Ich glaube manche von Euch bedenken nicht was da auf einen zukommt.

Man muss nicht nur Server mieten die SW programmieren und pflegen ... ich denke

die größte und teuerste Sache sind die juristischen Dinge !

Ich kenne das von einem Bekannten .... die Konkurrentz filzt u.u. dein Internetauftritt

von A bis Z ..... und wehe die finden was ( oder meinen was gefunden zu haben ) dann wirst du " zuge***** " mit

Post . Dies verlangt sehr viel finanzielle Kraft und Ausdauer. Ein anderer Aspekt ist erstmal so viele Kunden

zu aquirieren das der Rubel halbwegs rollt und das ist auch ne langwieriger und teurer Weg wenn es bereits

einen gut funktionierenden und bekannten Marktführer gibt.

Das aller Beste ist immer wenn man als erster ne Idee hat und als erster am Markt ist .

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Also allmählich wird mir egun immer obskurer......

Anscheinend hat man noch nicht mal nötig persönlich ans Telefon zu gehen, stattdessen läuft ein

Band mit der Bitte eine email zu schreiben.

So würde ich auch gern mal mein Geld verdienen, Respekt.

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Und welches rechtlichen Vergehens hat egun sich schuldig gemacht?

Viele Grüße

Schönauer

Zumindest in meinem Fall haben sie aufgrund einer inzwischen nachweisbaren Falschaussage mein Konto gesperrt.

Nun unterstellt mir egun meine Daten seien falsch.

In ihren AGBs steht nichts von einer Verifizierung der Adressdaten bei einer normalen Anmeldung.

Da ich die AGBs einhalten muss sollte wohl auch egun dazu verpflichtet sein.

Andersrum- woher nimmt egun das Recht einen scan meines Personalausweises zu verlangen?

Abgesehen davon ist es in meinen Augen beim niedrigen Sicherheitsstandard von egun schon bedenklich

denen ein scan zu senden.

.

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Zumindest in meinem Fall ...

.

Lieber chapmen,

dass Du sauer bist, habe ich verstanden. Ich finde es auch nett, dass Du mir deine Sicht auf deinen Fall schilderst. Gefragt hatte ich allerdings konkret den User "Halali88".

Aber auch bei Dir ist mir nicht ganz klar welcher Rechtsverstöße egun sich schuldig gemacht hat. Einem registrierten Nutzer den Zugang zu einer Plattform zu sperren mag diesen, aus menschlicher Sicht nachvollziehbar, erzürnen - aber stellt das einen Verstoß gegen geltendes Recht dar? Auch die Frage nach einer Kopie des Personalausweises ist m.E. kein Verstoß gegen geltendes Recht. Es steht Dir schliesslich frei diese Frage abschlägig zu beantworten. Oder?

Um es deutlich zu sagen: ich spreche von der juristischen Seite, denn genau in diese Richtung zog "Halali88". Ob ein Betroffener dieses Vorgehen als kundenfreundlich ansieht, war bei meiner Frage an "Halali88" nicht der Punkt.

Nix für ungut

Viele Grüße

Schönauer

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Das schwachsinnigste daran ist das ich mich jederzeit neu registrieren kann.......................der Trend geht eh zum zweitaccount.....oder dritt....

Ist aber legitim. Viele haben eine Zweitaccount! Wo liegt da das Problem?

Und einfach mal zum Nachdenken, eGun Gebühren halten sich noch (!) im Rahmen (mit 4%). Schau mal bei ebay, da sind die mittlerweile bei 10 % angelangt.

Bearbeitet von Gast
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Ist aber legitim. Viele haben eine Zweitaccount! Wo liegt da das Problem?

Und einfach mal zum Nachdenken, eGun Gebühren halten sich noch (!) im Rahmen (mit 4%). Schau mal bei ebay, da sind die mittlerweile bei 10 % angelangt.

Mein jetziger account wird ohne scan nicht freigeschaltet.

Melde ich mich neu an ist dieser sofort frei.

Etwas schizophren, oder ????????

Von der Höhe der Gebühren hat niemand was erwähnt.

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Lieber chapmen,

dass Du sauer bist, habe ich verstanden. Ich finde es auch nett, dass Du mir deine Sicht auf deinen Fall schilderst. Gefragt hatte ich allerdings konkret den User "Halali88".

Aber auch bei Dir ist mir nicht ganz klar welcher Rechtsverstöße egun sich schuldig gemacht hat. Einem registrierten Nutzer den Zugang zu einer Plattform zu sperren mag diesen, aus menschlicher Sicht nachvollziehbar, erzürnen - aber stellt das einen Verstoß gegen geltendes Recht dar? Auch die Frage nach einer Kopie des Personalausweises ist m.E. kein Verstoß gegen geltendes Recht. Es steht Dir schliesslich frei diese Frage abschlägig zu beantworten. Oder?

Um es deutlich zu sagen: ich spreche von der juristischen Seite, denn genau in diese Richtung zog "Halali88". Ob ein Betroffener dieses Vorgehen als kundenfreundlich ansieht, war bei meiner Frage an "Halali88" nicht der Punkt.

Nix für ungut

Viele Grüße

Schönauer

Auch wenn nicht ich gefragt bin möchte ich was dazu sagen.

1.Ich habe nichts gegen eine Identitätsprüfung- aber: in den AGBs von egun ist diese für nicht ID Konten nicht vorgesehen.

Insofern sehe ich dieses Vorgehen als Täuschung an.

2. Auf Rückfrage gibt mir egun keine Auskunft in welcher weise der evtl. scan gespeichert oder hinterlegt wird.

Dürfte auch nicht mit dem Datenschutzgesetz kompatibel sein.

3. Sicher ist die Frage von egun nach dem scan des Personalausweises kein Verstoss gegen geltendes Recht.

Aber ist mein "Nein" dann ein Verstoss gegen geltendes Recht? Egun erzwingt ja den scan - sonst kein account.

Entgegen ihren AGBs.

Denn ist gibt ja ein Konto bei dem dies vorgesehen ist: das "ID" Konto. Aber um eben dies geht es nicht.

4. Welches Recht hat egun einen scan zu verlangen?

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Zum Thema "Kopie des Personalausweises" empfehle ich mal die Lektüre des zugehörigen Gesetzestextes bzw. eine Google-Suche mit dem Stichworten Personalausweis und Kopieren

Das verstehen die bei egun eh nicht.

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Alternativen zu xy haben es im Internet schwer.

Ich glaube manche von Euch bedenken nicht was da auf einen zukommt.

Wenn ich mir im Bundesanzeiger die Billanz ansehe, ist das schon auskömmlich. Oder übersehe ich was? Ok, die Billanz für 2013 fehlt ... hm

Und zum kopieren des Personalausweises ...

BBF

Bearbeitet von BBF
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Die sollten sich mal ihre eigenen AGBs durchlesen, da steht nämlich nix drin von wegen PA übersenden bei Anmeldung. Wer sich das leistet um dann als zertifiziertes Mitglied dazustehen, von mir aus. Ich bin schon einige Jahre dabei und seh überhaupt keinen Grund denen ohne Rechtsgrundlage eine Kopie meines Ausweises zu übermitteln. Ich weis ja auch gar nicht welche Dame oder welcher Herr dahinter steckt. Außerdem wurde das Konto von heute auf morgen ohne weitere Ankündigung gesperrt, wodurch ich von zwei mir wichtigen Auktionen ausgeschlossen wurde. Ich brauch das wohl nicht näher erläutern dass hier Schadensersatzansprüche entstanden sind....

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