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IGNORED

Rep.-LW mit gezogenem Lauf auf Gelb 2.0


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Keine, denn es ist klargestellt. Das Gesetz lässt keinen Interpretationsspielraum. Es ist in seiner Formulirung eindeutig und kann daher auch nicht anders ausgelegt werden

Geschrieben

Joe die rechtliche Bewertung der FL fällt dann unter welchen Aspekt der Zuständigkeit?

Das ist eine eindeutige fachliche Bewertung, die rein garnichts mit Datenbank zu tun hat.

Du liegst weiter komplett daneben

Geschrieben

Du kennst meine Auffassung und ich habe auch meine Gründe die Willen des Gesetzgebers stets zu hinterfragen.

Wenn ich anfangen würde, die Steuergesetze zu hinterfragen!

Das verlangt der Staat gar nicht von mir: Er ist zufrieden, wenn ich mich an den Gesetzeswortlaut halte und brav meine Steuern zahle, auch wenn die Griechen seit zwei Jahren in der EU keine Steuern mehr bezahlen.

Der Wille des Gesetzgebers kann, muß und darf sich nur im Gesetzeswortlaut, für jedermann sichtbar und nachvollziehbar, ausdrücken.

Demnächst kommt noch ein Joe 02 da her und ist der Ansicht, dass der Wille des Gesetzgebers auf der Klopapierrolle der Bundestagstoilette niedergeschrieben ist. Dort könnte er sich nämlich theoretisch auch versteckt haben, der gute Wille des Gesetzgebers!

Oder elektronisch auf einem Bundestagsserver, zwischen fragwürdigen Bildern und Fastfoodeinkäufen. :rotfl2:

Geschrieben

17 Seiten Beiträge, und keiner kommt mal auf die Idee sich einfach nen Voreintrag für ne Vorderschaftrepetierflinte mit glattem Lauf für die grüne WBK zu holen und fertig? :rofl:

Ich frage mich schon lange, was dieses Theater bezüglich des Erwerbs von VRF soll.

Bei Mitgliedern eines ordentlichen GK-Schießsportverbandes (wie B.../B.../D...): kein Problem.

Bei JS-Inhabern: kein Problem.

Ich ärgere mich auch über manche Beschränkungen, aber in diesem Graubereich (ja, das ist und bleibt er m.E.) "Gefechte" auszutragen - da gäbe es viele, sinnvollere "Kriegsschauplätze" im Waffenrecht, auf denen man sich bewegen kann und sollte.

Geschrieben

Und was wäre daran jetzt so sensationell?

CM :confused:

Sensationell ist da nichts dran, dann wären nur 17 Seiten weniger hier im Forum :victory:

Wenn man eine VRF nicht auf die gelbe WBK bekommt, warum dann nicht einfach auf grüne WBK eintragen und gut ist?

Geschrieben (bearbeitet)

17 Seiten Beiträge, und keiner kommt mal auf die Idee sich einfach nen Voreintrag für ne Vorderschaftrepetierflinte mit glattem Lauf für die grüne WBK zu holen und fertig? :rofl:

Das wäre ja zu einfach. :D

Ich frage mich schon lange, was dieses Theater bezüglich des Erwerbs von VRF soll.

...

Oh Leuts, ich kann gar nicht soviel "Gefällt mir" drücken wie ich gerne möchte !

Bearbeitet von botack
Geschrieben

17 Seiten Beiträge, und keiner kommt mal auf die Idee sich einfach nen Voreintrag für ne Vorderschaftrepetierflinte mit glattem Lauf für die grüne WBK zu holen und fertig? :rofl:

Es kamen sogar zahlreiche Leute auf die Idee, diese einfach auf Gelb zu kaufen ;)

Warum? Weils sie es können :D

Ich frage mich schon lange, was dieses Theater bezüglich des Erwerbs von VRF soll.

Bei Mitgliedern eines ordentlichen GK-Schießsportverbandes (wie B.../B.../D...): kein Problem.

Bei JS-Inhabern: kein Problem.

Ich ärgere mich auch über manche Beschränkungen, aber in diesem Graubereich (ja, das ist und bleibt er m.E.) "Gefechte" auszutragen - da gäbe es viele, sinnvollere "Kriegsschauplätze" im Waffenrecht, auf denen man sich bewegen kann und sollte.

Absolut. Aber manchmal kann man den verbeiteten Unsinn nicht einfach so im Raum stehen lassen ;)

Geschrieben
  1. Ich frage mich schon lange, was dieses Theater bezüglich des Erwerbs von VRF soll.
  2. Bei Mitgliedern eines ordentlichen GK-Schießsportverbandes (wie B.../B.../D...): kein Problem. Bei JS-Inhabern: kein Problem.
  3. Ich ärgere mich auch über manche Beschränkungen, aber in diesem Graubereich (ja, das ist und bleibt er m.E.) "Gefechte" auszutragen - da gäbe es viele, sinnvollere "Kriegsschauplätze" im Waffenrecht, auf denen man sich bewegen kann und sollte.

Für dieses Theater gibt es nur folgende "sachliche" Gründe:

  1. Irgendwo stehen noch Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenen Läufen rum, welche auf gelber WBK unter die Leute sollen und
  2. Sportschützen, welche Vorderschaftrepetierflinten entsprechend der genehmigten Sporthandbücher des BDMP und BDS schießsportlich einsetzen wollen, werden mittels Voreintrag in grüner WBK, Vorderschaftrepetierflinten mit glatten Läufen Laufen erwerben, weil bei den v. g. Verbänden Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenen Läufen von der Teilnahme am Schießsport ausgeschlossen sind!
Geschrieben

Sportschützen, welche Vorderschaftrepetierflinten entsprechend der genehmigten Sporthandbücher des... BDS schießsportlich einsetzen wollen,

...., weil bei den v. g. Verbänden Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenen Läufen von der Teilnahme am Schießsport ausgeschlossen sind!

Ja, wirklich?

Geschrieben (bearbeitet)

Oder eine handvoll Hyperschlaue müssen auf "Besonders" machen und die Diskussion unnötig anstacheln. Die Fakten sind existent und prüfbar belegt.

Das kleine geschundene Ego braucht aber seinen Mr. Forumswichtig und kann einfach nicht über seinen Schatten springen.

Dummheit allein kann das nämlich nicht sein.

Auch hier wieder ein eindeutiger Beleg einer Falschbehauptung. Sie sind von der schießsportlichen Verwendung nicht ausgeschlossen.

Das würde nämlich bedeuten, dass der aus gleicher Quelle vorgeschlagene Erweb auf Grün nicht möglich wäre. Ohne Disziplin keine Bedürfnisbescheinigung.

...und so wird Fakt für Fakt gelogen und verbogen.

Bearbeitet von Gast
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

heute kam ein Schreiben vom Petitionsausschuss NRW.

Der Petitionsausschuss ist der Meinung, die Rechtsauskunft des LKA NRW ist nicht zu beanstanden.

Die Stellungnahme des MIK ist eine 1:1 Wiederholung der Auskunft des LKA NRW.

Steven

Petition.pdf

Geschrieben

Die Rechtsfindung findet eben genauso wie ich es mehrfach erläutert habe mittels Argumentationskette statt!

Denn die nicht zu beanstandende Mitteilung des LKA NRW bedeutet doch nichts anderes, als dass aus einer Flinte durch einen gezogenen Lauf keine Büchse wird!

Geschrieben

Diese Bezeichnungen gibt es im § 14 (4) WaffG nicht.

CM

Ich weiß und trotzdem ist es seit Existenz derartiger Schusswaffen "gelebte Praxis" zwischen Büchse und Flinte zu unterscheiden. Und gerade deshalb sah sich die Legislative "bisher" nicht dazu veranlasst, im Gesetzt entsprechend zu unterscheiden.

Aber keine Sorge, die Legislative wird schon zu gegebener Zeit entsprechend reagieren, um den "Experten", die aus Gründen der Gewinnmaximierung diese bisher "gelebte Praxis" derart penetrant in Frage stellen, die gewünschte Differenzierung ins Gesetz schreiben!

Geschrieben

Die Experten haben erreicht, was sie insgeheim immer wollten. Die Klarstellung kommt. Die "Slug-Guns" gibt es danach nicht mehr auf Gelb oder - weil die Verbände dafür ja keine Wettbewerbe anbieten - nicht mehr für Sportschützen.

Geschrieben

Darauf erheben wir unser Glas!

Du musst echt in nem ziemlich versoffenen Verein sein. ;)

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Das Thread-Thema zieht weitere Kreise (was ja nicht wirklich überraschend ist)......

Heute auf der Waffenbehörde einer süddeutschen Großstadt:

Ich wollte eigentlich nur den Erwerb einer Lightning-Replika in .357 Mag anmelden und in meine neu-gelbe WBK eintragen lassen.

Auf dem Kaufbeleg einer großen Waffenhandels-Filialkette stehen nur Hersteller/Modell/Ausführung/Kaliber und Seriennummer, aber keine Angabe über die Art der Waffe.

Ins Anmeldeformular trage ich ordnungsgemäß "Repetierbüchse" von Hersteller/Modellbezeichnung im Kaliber .357 Mag mit SN-Nr. XXXXX ein.

Die freundliche SBine sucht im NWR nach passenden Einträgen, und fragt nach einiger Zeit: "ist das eine Vorderschaft-Repetierbüchse?", was ich wahrheitsgemäß bejahe. Damit schien die Sache geregelt, und ich ging zum Gebührenzahlen. Zurück mit dem Zahlungsbeleg sah ich mich dann mit einer hinzugekommenen, offensichtlich höherrangigen Amtsperson konfrontiert, die mir eröffnete, daß eine Vorderschaftrepetierwaffe nicht eintragen werden könne. Mein zunächst dezent vorgetragener Einwand, daß es sich ja nicht um eine per gezogenem Lauf verkappte - und deshalb ggf. umstrittene - VRF, sondern "genetisch" ganz eindeutig um eine echte Büchse handelt, und daß einem diese WBK nach dem aufgedruckten Wortlaut zum Erwerb von Repetier-Langwaffen mit gezogenem Lauf berechtigt, wurde barsch - aber zweifellos sachlich fundiert :rolleyes: - zurückgewiesen: "erzähl'n Sie mir nichts, ich mache das seit 20 Jahren".

Letztendlich wurde meine WBK bis zur endgültigen Klärung mit dem Verkäufer einbehalten, und ich erhielt eine beglaubigte Kopie ausgehändigt.

Bin mal gespannt! Es sieht jedenfalls sehr danach aus, daß es auch in Zukunft keine Repetierflinten auf die Gelbe geben soll, und um den Behörden die mühselige Abgrenzung zu den Büchsen zu ersparen, Vorderschaftrepetierer generell nur mehr per Voreintrag auf grün gehen sollen.

Werde euch natürlich weiter berichten......

Gruß

Gunsmoker

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben
......und um den Behörden die mühselige Abgrenzung zu den Büchsen zu ersparen, Vorderschaftrepetierer generell nur mehr per Voreintrag auf grün gehen sollen..

Das ist etwas, was ich (u.a. Eigner von zwei Vorderschaftrepetierbüchsen - in klassischen Büchsenkalibern -) insgeheim bei dieser ganzen blöden Diskussion befürchtet habe.

Die würden somit eine neue "Kategorie" von Repetierbüchsen aufmachen.... Was für ein Irrwitz.

Ich hoffe, es ist nur eine extreme behördliche Auslegung (s. geschilderter Fall) bzw. Latrinenparole.

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