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IGNORED

Fragen zur Sachkundeprüfung BDS


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Geschrieben

Hallo,

Ich wollte mal wissen ob bei der Sachkundeprüfung auf Fragen eine wortwörtliche Antwort wie im Fragenkatalog ( BDS ) erfolgen muss oder ob eine antwort in anderen oder auch eigenen worten reicht ?

Die Notwehr lerne ich wortwörtlich!

Besteht so eine Prüfung ehr aus Multiple Choice oder muss tatsächlich auch viel geschrieben werden ?

Nicht das ich schreibfaul wäre aber ich kann mir kaum vorstellen das die Prüfer gerne viel lesen.

Ich bin wie irre am Lernen.. Sontag ist die Prüfung :-)

LG

Theo

Geschrieben

Ich glaube das hängt immer davon ab, wer die Prüfung durchführt. Der Aufgabenpool beinhaltet durchaus einige Aufgaben in welchen nach eigenen Worten verlangt wird, aber die meisten Prüfer ziehen die Multiple Choice Aufgaben vor, da diese sich leichter kontrollieren lassen. Beim BDS würd ich mal davon ausgehen, dass die euch da alle durch haben wollen und dementsprechend auch die Aufgaben derart gestalten.

Ich hab zumindest noch nie von jemandem gehört, der als Prüfer möglichst viele Durchfaller haben wollte und dementsprechend die Sachkunde enorm schwer gestaltete.

Geschrieben

Ich glaube das hängt immer davon ab, wer die Prüfung durchführt. Der Aufgabenpool beinhaltet durchaus einige Aufgaben in welchen nach eigenen Worten verlangt wird, aber die meisten Prüfer ziehen die Multiple Choice Aufgaben vor, da diese sich leichter kontrollieren lassen. Beim BDS würd ich mal davon ausgehen, dass die euch da alle durch haben wollen und dementsprechend auch die Aufgaben derart gestalten.

Ich hab zumindest noch nie von jemandem gehört, der als Prüfer möglichst viele Durchfaller haben wollte und dementsprechend die Sachkunde enorm schwer gestaltete.

Pfui Teufel!

Geschrieben

Ich glaube....

Glauben heisst nicht wissen .

Du solltest mal überlegen was du hier schreibst.

Die SK Prüfung ist keine Gefälligkeitsprüfung.

Von deiner hier öffentlich heraus posaunten Meinung wird sich jeder Verband wohl distanzieren.

Das hat schon vereinsschädigenden Charakter.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich glaube das hängt immer davon ab, wer die Prüfung durchführt. Der Aufgabenpool beinhaltet durchaus einige Aufgaben in welchen nach eigenen Worten verlangt wird, aber die meisten Prüfer ziehen die Multiple Choice Aufgaben vor, da diese sich leichter kontrollieren lassen. Beim BDS würd ich mal davon ausgehen, dass die euch da alle durch haben wollen und dementsprechend auch die Aufgaben derart gestalten.

Ich hab zumindest noch nie von jemandem gehört, der als Prüfer möglichst viele Durchfaller haben wollte und dementsprechend die Sachkunde enorm schwer gestaltete.

Selten so einen Schwachsinn mit verbandsschädigendes Geschwätz gehört !!! :gaga::keulebaeh:

Der BDS Landesverband bietet Waffensachkundeausbildungen für Sportschützen gem. §7 WaffG an.

Die Ausbildung umfasst die im Waffengesetz vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis mit abschließender Prüfung.

Inhalte der Ausbildung sind u.a.:

Kennzeichnung von Schusswaffen u. Munition

Erwerb, Überlassung, Transport u. Aufbewahrung von Waffen u. Munition

Technik u. Funktion von Lang- u. Kurzwaffen

Munitionskunde u. Ballistik

Herstellen u. Bearbeiten von Schußwaffen

Schießstätten u. Schießen

Notwehr, Nothilfe u. Notstand (ein Fehler in der Prüfung in diesem Themenbereich und man ist raus !!! )

Waffenrechtliche Begriffe u. Pflichten

Handhabung u. Schießen mit Lang- u. Kurzwaffen

Die Ausbildungen erfolgt nach entsprechender Anmeldung bei der zuständigen Waffenbehörde durch eine angemeldete und zugelassene Prüfungskommision.

Die Waffensachkundeausbildung dauert zwei Tage. inkl. Prüfung

BDS Waffensachkundeausbildung ist verbandsübergreifend und bundesweit gültig.

Bearbeitet von Sonnengott
Geschrieben

... zumindest nach BVA-Fragenkatalog muss die Antwort bei einem Teil der Fragen ausformuliert werden.

Es geht dabei nicht um die wortgenaue Wiedergabe, sondern um das Erfassen der jeweiligen Thematik (s.Vorwort zum Fragenkatalog).

Natürlich gibt es in der Sachkundeprüfung die "rote Ampel" - z.B. wenn in der Praxis unsicher hantiert wird oder Rechtskenntnisse gar zu abenteuerlich interpretiert werden und zu Konflikten führen könnten - nur dann ist im Lehrgang schon etwas falsch gelaufen.

Ansonsten halte ich es mit dem BVerwG :

Der Sachkundenachweis hat ausschließlich die Zielrichtung konkreter Gefahrenvorbeugung. (BVerwG v, 10.10.2002 – 6C9.02)

Viele Grüße

sundance

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

waffenrechtlich sachkundig zu sein bedeutet nicht, das Notwehrrecht wortwörtlich auswendig zu lernen,

um von sich behaupten zu können sachkundig zu sein? Das Notwehrrecht ist in meinen Augen ein

sekundäres Thema, dass leider immer wieder eines der Lernschwerpunkte zu sein scheint.

Für Berufswaffenträger sicherlich ein Thema, aber für uns Sportschützen???

Die gesetzeskonforme Aufbewahrung, der Transport, Umgang und Handhabung sind die Dinge, die

uns LWB tagtäglich begleiten und sollten zum primären Lernziel gehören.

Ich breche innerlich immer wieder zusammen wenn ich von einem gerade Sachkundigen gefragt werde, ob

Waffe und Munition gemeinsam in einem Behältnis transportiert werden dürfen.

Sachkunde erwerben heisst nicht auswendig lernen, wo ich meine Kreuze im Multiple Choice Test zu setzen habe,

sondern Sachverhalte verstehen lernen. Lernen heisst verstehen, mit AHA-Effekt.

Gruss Guneffi

Bearbeitet von guneffi
Geschrieben
... Das Notwehrrecht ist in meinen Augen ein

sekundäres Thema, dass leider immer wieder eines der Lernschwerpunkte zu sein scheint...

Sehe ich auch so. Und wenn überhaupt, müsste das jeder Bürger lernen. Es kommen ja nicht nur LWB in die Lage einer Notwehr, Nothilfe etc..

Geschrieben

Als mein Kamerad nach der Wende in Berlin endlich mit eigenen scharfen Waffen weitermachen konnte, brauchte er wegen

langjähriger Praxis im PSV Berlin nicht mal eine SK zu machen... Er ging dann interessenhalber später einmal in Eigenregie

zu einer "moderneren" BDS-SK.

Da ich nach Unterbrechung meiner ebenfalls längeren Aktivität (ebenfalls PSV bis zur Wende) 1998 in einem anderen Verein

erstmalig mit eigenen scharfem Gerät wieder beginnen wollte, war eine SK nötig.

Diese vom DSB fand damals in einem Vereinslokal, ähnlich einer Kneipe statt. 4 h zuhören, ein paar Kreuzchen und Urkunde.

Natürlich sollten alle bestehen, es wurde auch geholfen, wenn es nötig war, der Prüfer ging dann von Tisch zu Tisch.-

Werde nie verstehen, wie mal wieder derart obrigkeitshörig etwaige Hilfestellungen + Entgegenkommen verurteilt werden.

Was ist denn mit den älteren Kameraden, die solche alten "Schnellverfahren-Prüfungen" durchliefen; muß man sich wirklich

so sehr vor denen als Sicherheitsrisiko fürchten ?

Wenn so sehr nach Erschwernissen bereits von uns selbst gerufen wird, braucht sich niemand mehr zu beklagen.

Wenn die Prüfungen tatsächlich bei / unter Aufsicht der Behörde stattfinden, dürfte ja alles im Sinne der Zweifler laufen.

Geschrieben

[Die Fragen über Notwehr, Notstand und Nothilfe wurden genau so gewertet wie alle anderen Fragen.olor=#a52a2a]" Notwehr, Nothilfe u. Notstand (ein Fehler in der Prüfung in diesem Themenbereich und man ist raus !!! ) "[/color]

....sagt wer ??

"Selten so einen Schwachsinn ..... gehört !!!"

Viele Grüße - sundance

Ganz genau, ich auch nicht.

Erst gestern hatten wir in unserem Verein eine Sachkundeprüfung. Die Fragen über Notwehr, Notstand und Nothilfe wurden genau so gewertet wie alle anderen Fragen.

80 Fragen zum ankreuzen davon mussten 80% richtig beantwortet werden um zu bestehen, danach noch eine mündl. Prüfung für jeden und natürlich die praktische Prüfung.

Scheint nicht soooo ganz einfach gewesen zu sein, denn 3 Mann sind ohne Zeugnis nach hause gegangen.

Geschrieben (bearbeitet)

schon mal darüber nachgedacht, wer die Art (Umfang, Fehlerquote, Prüfungsausschuß, etc. )der Prüfung festlegt?

evtl. gibts da regional sogar Unterschiede! wieviele Waffenrechtsbehörden gibts gleich nochmal in Deutschland?

Welche Behörde führt die Aufsicht über die Waffensachkundeschulungen und der Prüfungen im Rahmen derer?

Werden derartige Schulungen und Prüfungen behördlich überwacht, genehmigt......oder beteiligen Sich die Behörden sogar daran?

Fragen über Fragen....

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Schon mal darüber nachgedacht, wer die Art (Umfang, Fehlerquote, Prüfungsausschuß, etc.) der Prüfung festlegt?

...

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) bundeseinheitlich für alle (behördliche und zivile) Anbieter/Ausrichter von Sachkundeausbildungen zur Erlangung waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Für Jagdschein-Absolventen ist die Sachkundeausbildung Bestandteil der theoretischen und praktischen Ausbildung im Lehrgang für den Jagdschein.

... evtl. gibts da regional sogar Unterschiede!

Dies widerspräche den Richtlinien des BVA.

... wieviele Waffenrechtsbehörden gibts gleich nochmal in Deutschland?

512

Welche Behörde führt die Aufsicht über die Waffensachkundeschulungen und die Prüfungen im Rahmen derer?

Die für den Ausbildungsort örtlich zuständige Erlaubnisbehörde.

Werden derartige Schulungen und Prüfungen behördlich überwacht, genehmigt ... oder beteiligen sich die Behörden sogar daran?

Nach den Vorgaben des BVA ist während der Prüfungen mindestens ein Vertreter der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde anwesend, z.T. werden die Prüfungen von diesen selbst abgenommen.

Welche Fragen hattest Du noch?

CM

Geschrieben

der Sinn meiner Fragen war, darauf abzuheben, dass es unterschiedlich strukturierte Prüfungen mit versch. Gewichtung der Prüfungsbestandteile gibt, da, wie Du auch angeführt hast, die örtlich zuständige Behörde das letzte Wort hat, wobei das BVA den Rahmen vorgibt.

wie Du siehst, waren meine Fragen eigentlich rhetorischer Natur. vielen Dank an Dich, Deine Antwortenbestätigen meine Fragen.

das " bei mir was das aber so und so" oder "bei mir was das aber anders" kommt daher, dass der Teilnehmer/Prüfling i.d.R. diese Hintergrundinformationen nicht hat!... da kann man dann auch lange und ausgibig drüber streiten.

in diesem Sinne....als Antwort: "keine mehr!"... denn/weil ich hatte sowieso keine ...

Geschrieben

Also beim NSSV kommt die eigentliche Prüfung auch vom NSSV. Die Prüfungsbögen kamen bei uns direkt aus Hannover.

Die Fragen wurden zufällig vom Computer aus dem Fragenkatalog des BVA ausgewählt wobei es nur Multiple-Choice gab.

Geschrieben (bearbeitet)

Sooo ...

Die Sachkundeprüfung sowie die Standaufsicht sind durch und ich möchte euch hier nun ein paar Warheiten

ohne Kristallkugel erzählen ;-)

Das was ich schreibe bezieht sich auf den BDS LV1 ( Stand 5.10.2014 )

Die Sachkunde wurde bei der DEVA in Wannsee durchgeführt.

Tag 1

- Seminar ca 8 Stunden

- Kosten für die Sachkunde 80,- EUR

- Das Handout beinhaltet alle prüfugsrelevanten Inhalte und hatte in unserem Fall ca 170 Seiten.

- Der Vortrag zur Sachkunde erfolgte mit einer Powerpoint Präsentation. Fragen Spass und Antwort inkl. :-)

Tag 2

Praktische und Theorie-Prüfung

Praxis:

- Selbstladepistole Glock 17 - Laden mit 5 Schuss - Freigabe für 3 Schuss - Entladen und Ablegen.

- Revolver S&W 686 22lr - Laden mit 6 Schuss - Freigabe für 4 Schuss - Entladen und Ablegen

- Selbstladebüchse 22lr - Laden mit 5 Schuss - Freigabe für 3 Schuss - Entladen und Ablegen

- Bockflinte 2 Schuss - 1x 1 Flintenlaufgeschoss 1x Schrot - Freigabe für beide - Brechen und Ablegen

Hier wird sehr genau auf die Handhabung geachtet !!!!!!!!!!!!!!

Theorie:

- 70 Fragen 60 müssen richtig sein.

- Die Fragen waren zum Ankreuzen bis auf die Notwehrdefinition als Lückentext.

- Die Behauptung, dass die Notwehr alles entscheidet ist bei dieser Prüfung absoluter Unfug !

- Jeder Fehler zählt einen Punkt und es waren fünf Fragen zur Notwehr.

- Danach 2 Stunden Seminar zur Standaufsicht ohne Prüfung. ( 20,- EUR )

Der oder die Fragenkataloge die im Internet rumgehen sind eine nette Vorbereitung

allerdings war im Test nicht eine Frage gleich. Auf die Korrektheit des Fragenkataogs sollte man sich

auch nicht verlassen!!!

Meine Freundin und ich haben vorher viel gelernt, Bücher gelesen und hinterfragt.

Im Seminar haben wir dadurch abschalten können und die Prüfungen auch mit Sehr Gut bestanden!

Als Buch kann ich empfehlen:

Die Waffensachkundeprüfung in Frage und Antwort von Rolf Hennig

ISBN 3-405- 14897-9

Dies alles nochmal mit Stand vom 5.10.2014

LG

Theo

Bearbeitet von Theobln
Geschrieben

Der oder die Fragenkataloge die im Internet rumgehen sind eine nette Vorbereitung

allerdings war im Test nicht eine Frage gleich.Auf die Korrektheit des Fragenkataogs sollte man sich

auch nicht verlassen!!!

80 Euro ist wirklich sehr günstig ..... wie meinst du das genau zum letzten Absatz im Zitat ?

Geschrieben

Moin Gonzzo,

Damit meine ich das alleiniges Auswendiglernen der Fragen und Antworten nichts bringt

da die Fragen nicht so wie im Katalog drankommen. Inhaltlich teilweise schon aber nicht 1:1 !!

Versetehen und richtig anwenden für zum Erfolg :-)

Desweiteren sind die Antworten im Katalog teilweise veraltet. Die Gesetzteslage ändert sich halt ständig...

Wenn ich etwas wacher bin kann ich mal die, die ich noch finde hier angeben... ;-)

LG

Theo

Geschrieben (bearbeitet)

da die Fragen nicht so wie im Katalog drankommen.

Fragenkatalog

für die

Sachkundeprüfung

(gemäß § 7 WaffG)

Für die Sachkundeprüfung sollten ausschließlich Fragen aus diesem Katalog verwendet werden. Prüfungsausschüsse können im Einzelfall darüber hinaus-gehende Verständnisfragen stellen.

Wenn man sich mit der Materie vertraut macht, sollten auch anders gestellte Fragen nicht das Problem sein, allerdings frage ich mich, warum es immer wieder mal welche gibt (Kursverantwortliche), die nicht genau lesen was da steht (Fragekatalog BVA). Irgendwelche selbstgebastelten Fragen sollten eigentlich vermieden werden.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

- Revolver S&W 686 22lr - Laden mit 6 Schuss - Freigabe für 4 Schuss - Entladen und Ablegen

:confused: Entweder war das Schiessen mit dem S&W 686 in .357 Magnum oder in .38 Special bzw. war es kein S&W 686 in 22 lr sondern ein S&W 617 in 22 lr.

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