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IGNORED

Wiedereinstieg


noel-220283

Empfohlene Beiträge

Mal ne Frage....

hab aufgrund eines Umzugs im November letzten Jahres meine Waffen verkauft ( u. austragen lassen),

WBK beim Amt abgegeben und aus dem geweiligen verein ausgetreten (DSB).

Bin nun wieder im Verein und würde mir natürlich gerne wieder was eigenes anschaffen.

Meine Frage nun...muss ich erst wieder ein Jahr dabei sein?

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Komplett raus...jetzt wieder dabei.

Meinte mal was gehört zu haben das bei "Unterbrechung" über einem jahr wieder

alleneu muss.Also n Jahr im verein usw.

War mir da jetzt aber nicht sicher und Behörde wusst das jetzt auch nicht so wirklich.

Die "prüfen" das ganze grad... :-D Soll mich da die nächsten 1-2 Wochen noch mal melden.

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Mit der Abgabe hast du dein Bedürfnis abgetreten. Um diesen wieder zu erlangen musst du natürlich die entsprechenden Voraussetzungen für ein Bedürfnis erfüllen und das heisst nunmal 12x/18x Termine innerhalb der letzten 12 Monate und Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband

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Sehr OT ...

Brutal die Gesetzgebung in DE!

Ich beneide euch ja um einige Waffen und Zubehörteile, welche in AT verboten sind. Aber nach diesem und einigen anderen Threads in diesem Forum, bin ich ernsthaft froh in AT zu leben, wo die Uhren noch etwas ander ticken.

Bearbeitet von Styrax
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War nicht geplant das ich wieder komm....aber wie es manchmal so ist...

Servus,

eine Rechtfertigung für dein Vorgehen braucht es nicht. Ist sicher ärgerlich genug, dass Du wahrscheinlich wieder ein Jahr warten musst, also mach Dir nichts draus, wenn Dir hier jetzt "nachträglich", ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, diverse "Ratschläge" (warum eigentlich - ist eh schon rum) erteilt werden. Hab Spaß am Schießen und hoffentlich hast Du beim Verkauf Deiner Waffen nicht zu viel Geld verloren. Willkommen zurück in Deutschland und das Jahr geht sicher schnell vorbei.

Gruß

HBM

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....also mach Dir nichts draus...Hab Spaß am Schießen und hoffentlich hast Du beim Verkauf Deiner Waffen nicht zu viel Geld verloren. Willkommen zurück in Deutschland und das Jahr geht sicher schnell vorbei.

@ Noel

Sieh' es mal so.... Du hast bereits die Kontakte zum Verein und den Leuten, du bist im Schießen, in der ganzen Materie praktisch "drin" (und dein Sachkundenachweis müsste doch auch noch gelten) ... Das sind alles Dinge, die sich ein "echter" Anfänger erst erschließen und erarbeiten müsste.

Also Kopf hoch, das wird!

Bearbeitet von karlyman
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@ Noel

Sieh' es mal so.... Du hast bereits die Kontakte zum Verein und den Leuten, du bist im Schießen, in der ganzen Materie praktisch "drin" (und dein Sachkundenachweis müsste doch auch noch gelten) ... Das sind alles Dinge, die sich ein "echter" Anfänger erst erschließen und erarbeiten müsste.

Also Kopf hoch, das wird!

Richtig. Was für einen "echten" Anfänger aber auch noch eine spannende Zeit ist, da er vieles auf einmal dazu lernt und alles noch unbekannt und neu ist. Wenn man das aber alles schon durch hatte und weiß was Sache ist und eigene Eisen hatte, dann zieht sich das eine Jahr doch wie Kaugummi.

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Mal ne Frage....

hab aufgrund eines Umzugs im November letzten Jahres meine Waffen verkauft ( u. austragen lassen),

WBK beim Amt abgegeben und aus dem geweiligen verein ausgetreten (DSB).

Bin nun wieder im Verein und würde mir natürlich gerne wieder was eigenes anschaffen.

Meine Frage nun...muss ich erst wieder ein Jahr dabei sein?

Das Amt wird dir, die WBK zurück geben wenn du wieder in Deutschland gemeldet bist.
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Wohl kaum....die haben die Akte geschlossen!

Hätte er sie wie es sein soll, beim BVA abgegeben....ja dann...........

Da er aber nicht dachte das er wiederkommt....gilt nun halt.....alles von Vorne!

[/quote

Die WBKs werden alle zum Bundesverwaltungsamt abgeschicht. Von der Örtlichen Waffenbehorde oder persönlich.

Wohl kaum....die haben die Akte geschlossen!

Hätte er sie wie es sein soll, beim BVA abgegeben....ja dann...........

Da er aber nicht dachte das er wiederkommt....gilt nun halt.....alles von Vorne!

Die WBKs werden alle zum Bundesverwaltungsamt abgeschicht. Von der Örtlichen Waffenbehörde oder persönlich.
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da liegst du falsch...wen er sagt, Abgabe, geh ins Ausland, komm nie wieder.....geht da GARNIX zum BVA.

Wenn er sagt, bin mal 5 jahre weg....dann ggf. ja....aber auch nicht immer.

Wenn er ne WBK hat und geht, DANN geht die Zuständigkeit automatisch zum BVA. Aber wenn er alles verkauft und die leere WBK abgiebt....nenene............

Hab den Fall durch, einmal ein "USA-Auswanderer" der nach 7 Jahren wieder da war und einmal einer, der nach 3 Jahren Schweiz wieder zurück ist....beide wollten für immer weg, haben alle Waffen verkauft und die WBK´s abgegeben.......

Bearbeitet von CZM52
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