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IGNORED

Wiedereinstieg


noel-220283

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War mir da jetzt aber nicht sicher und Behörde wusst das jetzt auch nicht so wirklich.

Die "prüfen" das ganze grad... :-D Soll mich da die nächsten 1-2 Wochen noch mal melden.

Bin ja gespannt, was die Behörde antworten wird.

Aber ganz ehrlich - warum hast du nicht erstmal mit deinem Verbandsansprechpartner bzgl. kurzfristigem Ausstellen des Bedürfnis Rücksprache gehalten?

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Sehr OT ...

Ich beneide euch ja um einige Waffen und Zubehörteile, welche in AT verboten sind. Aber nach diesem und einigen anderen Threads in diesem Forum, bin ich ernsthaft froh in AT zu leben, wo die Uhren noch etwas ander ticken.

Also dem TE kann ich nicht helfen aber das im zitat interessiert mich nun ....

Sag mal was zu ...

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@Gonzzo

Also in Austria kann Mann/Frau ab 18j ohne Problem jedes Kat. C Gewehr und Kat. D Flinten (Ausnahme - Pumpgun) und Munition bis 5000 Schuss kaufen. Keine waffenrechtliche Dokumente notwendig, keine Sachkundeprüfungen, keine Schikanen mit Vereinsmitgliedschaften und Bedürfnissen! Ich kann mein Gewehr auch geladen zur Selbstverteidigung bereit stehen lassen. In Austria ist die Begründung Selbstverteidigung ein Grund um die Waffenbesitzkarte 100%ig zu bekommen. Keine Vereinsmitgliedschaften, keine anderen Bedürfnisse erforderlich. Jedem ab 21j muss mit dieser Begründung die WBK ausgestellt werden. Voraussetzung: Kein Waffenverbot, Bundesheer abgeleistet (bei Frauen ist dieser Punkt hinfällig), Psychotest bestanden - das wars.

Man darf auch hier die Waffe geladen bereithalten. Wenn man mag sogar unterm Kopfpolster.

Pulver, Munition, Wiederladezubehör kann man frei ab 18 erwerben. Ausser FMJ und Pistolenkaliber, dazu brauchts die WBK.

Waffenschränke können ganz einfache Kleiderkästen und Bürospinde sein. Zugriff von Unberechtigen muss ausgeschlossen sein (Minderjährige und Personen mit Waffenverbot)

Dafür sind bei uns Vorderschaftrepetierflinten verboten. Halbautomatenflinten wiederum nicht.

Schalldämpfer sind sowieso ganz Pfui Teufel, selbst für Jäger gibts nur in absoluten Ausnahmefällen einen.

Viele zivile Halbautomaten welche in DE erlaubt sind, sind bei uns verboten.

Ach ja - das beste ist: Jeder darf auf Schießständen mit allem was in AT legal ist herumballern. Auch ohne Aufsicht. Pistolen, Gewehre, Flinten. 18j muss man sein und kein Waffenverbot. Auch Kinder, aber unter Aufsicht der Eltern. Gibts auf behördlich genehmigten alles zum ausleihen.

Tja, das wars eigentlich schon ;)

Bearbeitet von Styrax
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Er wird alles, ich meine alles von vorne anfangen müssen

Alles? Kann ich mir - zumindest bezogen auf den Sachkundenachweis - nicht vorstellen.

Den hat er abgelegt bzw. erbracht; und danach hat er mehrere Jahre als Sportschütze Umgang mit Waffen und im Schießsport "praktiziert".

Was sollte da nochmals erbracht werden müssen?

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Sachkundenachweis ist unbegrenzt gültig . Jedenfalls in meiner Stadt in Bayern.

jein. denn ältere Sachkundenachweise wurden nach anderen Voraussetzungen erteilt/erlangt, als inzwischen erfüllt sein müssen.

das kann, je nach Behörde, eine "neue" Sachkunde erfordern.

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Ich war 6 Jahre im Ausland und solange lagen meine WBK´s ebenfalls beim BVA.

Die Mitarbeiter dort waren im Uebrigen sehr nett und kompetent.

Zwischendurch wurde ich mal gebeten nachzuweisen, ob ich noch aktiv schiesse und das habe ich dann getan.

Aufbewahrung ist dann auch ein spannendes Thema...

Man sollte auch im Verein/Verband bleiben...

VG

Micha

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