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Sollen Verbände einen Ausnahmeantrag beim Bundesverwaltungsamt §6 AWaffV,3 stellen?
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Freigabe von Anscheinswaffen mit KK-Uppern, KK-WS oder KK-Einstecksystemen zum sportlichen Schiessen
59 Benutzer abgestimmt
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1. Sollen unsere Verbände einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen, damit KK-Wechselsysteme sportlich verwendet werden dürfen, sofern die Grundwaffe selber vom sportlichen Schiessen nicht ausgeschlossen ist?
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Ja, die Verbände sollen einen solchen Antrag stellen. Ich würde KK-WS/-Upper/-Einstecksysteme nutzen.37
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Ja, stellt den Antrag. Ich selber würde solche KK-Wechselsysteme aber nicht nutzen.13
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Stellen kann man den antrag schon, aber er wird nutzlos sein, weil ohne Chance auf Bewilligung.2
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Nein, unsere Verbände haben Besseres zu tun.1
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Nein, der Antrag wäre eher kontraproduktiv.6
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