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IGNORED

Führen einer Schreckschusswaffe ohne Munition


tmmueller

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Hallo,

ich bin Fotograf in Deutschland und möchte demnächst einige Bilder machen auf denen ein Model eine Pistole hat.

Dafür habe ich mir die Walther P22 als Schreckschusswaffe gekauft.

Ich frage mich jetzt, ob ich einem Model diese Waffe auf einem nicht öffentlichem Gelände in die Hand drücken darf, ohne dass ich und sie einen kleinen Waffenschein besitzen!?

Ich habe zu der Waffe keine Munition gekauft, folglich wird beim Shooting auch keine Munition in der Nähe sein.

Muss ich das vorher der Polizei anzeigen?

LG Tim

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Hallo Nakota,

zuerst wollte ich auch eine Softair kaufen aber die Softairs, die ich heute im Fachhandel angesehen habe, waren fast alle aus Plastik, das sah mir zu unecht aus.

Für die Schreckschusswaffe habe ich mich entschieden weil der Schlitten aus Metall ist.

Auf guten Fotos sieht man einfach den Unterschied zwischen Metall und Plastik.

Ok, das bedeutet auf einem Privatgelände (nicht mein Privatgelände), auf dem wir eine Genehmigung für Fotoarbeiten haben,

wäre es kein Problem, das Model mit der Waffe zu fotografieren?

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Ok, das bedeutet auf einem Privatgelände (nicht mein Privatgelände), auf dem wir eine Genehmigung für Fotoarbeiten haben,

wäre es kein Problem, das Model mit der Waffe zu fotografieren?

Ja, kein Problem. Allerdings muss der Zugriff für eventuell unter 18 Jährige Anwesenden verhindert werden. Wegen der Schreckschusswaffe kannst du ja auch mit dem, der euch die Fotoarbeiten auf dem Gelände genehmigt, noch mal sprechen. Nicht das er das mit Schrecken plötzlich sieht.

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Führen tut man immer wenn man die tatsächliche Gewalt außerhalb EIGENER Wohung, EIGENER Geschäftsräume, EIGENEN befriedeten Besitztums oder eines Schießstandes ausübt. Es steht nicht zuerwarten, das EIGENE auf Fotograf und Modell gleichzeitig zutrifft. man führt als auch auf dem Privatgelände, wenn man nicht Hausrechtsinhaber ist.

Allerdings käme bei Wohnung, Geschäftsraum oder befriedetem Besitztum eines Dritten ein erlaubnisfreis Führen in betracht.

Bearbeitet von Godix
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Ja, kein Problem. [...]

Himmel Arsch und Zwirn, schaut ihr nie ins Gesetzbuch, bevor ihr solch gefährliche Ratschläge erteilt?

Ein Privatgelände ist nicht zwangsweise ein befriedetes Besitztum und für eine Schreckschusswaffe gelten nicht die Bestimmungen des § 42a WaffG wie z.B. für Anscheins-Soft-Air oder Salutwaffen für Film- und Fotoaufnahmen, sondern die normalen Vorschriften der §§ 1, 2 und 10 WaffG und eine Zuwiderhandlung ist eine Straftat.

Ich verstehe allerdings nicht, warum man als Fotograf eine Walther P22 Schreckschuss kauft, wenn man besseraussehendes als Salutwaffe für Film- und Fotoaufnahmen mieten kann und damit viele Probleme des WaffG umschifft.

Bearbeitet von Godix
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Ich verstehe allerdings nicht, warum man als Fotograf eine Walther P22 Schreckschuss kauft, wenn man besseraussehendes als Salutwaffe für Film- und Fotoaufnahmen mieten kann und damit viele Probleme des WaffG umschifft.

Hallo Godix, hättest du da einen Link für mich? Ich dachte, dass bei Filmaufnahmen auch Schreckschusswaffen benutzt werden würden.

Im Laden heute hat mich da natürlich auch niemand drauf hingewiesen, obwohl ich direkt gesagt habe, dass ich Modelwaffen oder

Ähnliches für Fotoaufnahmen suche.

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Ich hatte vor vielen jahren mal zufällig telefonisch Kontakt zu einer Firma die Waffen für Filme verleiht. Ich glaube die waren in Garching bei München beheimatet. Wenn du im Internet nicht fündig wirst, würde ich mal die klassische Variante mit einem Anruf in Geiselgasteig (Bavaria Studios) versuchen. Dort sollte man die Firma kennen.

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... Ein Privatgelände ist nicht zwangsweise ein befriedetes Besitztum...

Für mich schon aber richtiger wäre sicher "befriedetes Besitztum". Da wären wir bei der Debatte: wann ist ein Besitztum befriedet. Soweit muss Tim selbstverantwortlich Denken. Ist Privatgelände überhaupt ein juristischer Begriff?

Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - zB Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat.

Bearbeitet von Nakota
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Für mich schon aber richtiger wäre sicher "befriedetes Besitztum". [...]

Was ist denn der Parkplatz eines Supermarktes? Privatgelände - vermutlich, befriedetes Besitztum - eher nicht

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[...] Da wären wir bei der Debatte: wann ist ein Besitztum befriedet. Soweit muss Tim selbstverantwortlich Denken. Ist Privatgelände überhaupt ein juristischer Begriff?

Nach Deinem "Ja, kein Problem" Posting hatte er doch keinen Anlaß zu denken.

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Führen tut man nur in der Öffentlichkeit und nicht auf Privatgelände. Aber würde es eine gute Softair nicht auch tun?

Und was ist mit diesem Blödsinn? Warum schlägst Du nicht wenigstens die einfachsten ABER wichtigsten Begriffe nach, wenn Du sie schon nicht richtig weißt?

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Also:

Was das "Führen" angeht mach das Gesetz keine Unterscheid mehr zwischen scharfen und schreckschuss Waffen. Zum Führen brauchts einen Waffenschein, groß oder klein! (oh, das reimt sich :grin: )

Dabei ist es unerheblich, ob die Waffe geladen ist oder nicht!

Was das befriedete Privatgelände angeht, kann ich die sagen das ein Supermarktparkplatz am Sonntag nicht dazu zählt! Manche Leute sind schon auf die Schnauze gefallen, weil sie ihre Kinder dort Auto fahren ließen. (ist öffentlich zugänglicher Raum!)

Du kannst dir aber bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung für dein Fotoshooting mit Gasknarre besorgen.

Wende dich an dein Landratsamt oder die Polizei, je nach Bundesland. Wo du den Gaser schonmal gekauft hast, wird die Genehmigung billiger sein als eine Leih-Filmwaffe!

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Urgh, Schnell noch nachlegen:

Wer eine Waffe außerhalb der/s eigenen Grundstücks/Wohnung/Geschäftsräume bei sich hat "Führt" nach WaffG. Es ist dabei EGAL, ob die Waffe, geladen, zugriffsbereit, sichtbar oder sonstwas ist. Das Kriterium lautet: Ist es eine Waffe und wer bestimmt was damit gemacht wird ?

Dann gibt es nochwas, wegen Sachen, die keine Waffen sind, aber so aussehen, das betrifft Softair, Attrappen und Salut-Waffen. Die dürfen in der Öffentlichkeit nicht "geführt" werden. Allerdings gibt es für Foto- und Filmaufnahmen eine eingebaute Ausnahme.

Für diesen Fall wäre es für den Fotografen das beste gewesen, eine solche Attrappe zu nehmen. Die Knallpistole ist eine Waffe nach WaffG, die darf nur mit einem "kleinen" Waffenschein herumgeschleppt werden, kostet 50 €, das dauert aber, wegen der Zuverlässigkeits-Prüfung.

Der Softair-Waffenverleih wäre die Königslösung. Ärger mit Wutbürgern und Bütteln läßt sich aber auch dann nicht ausschließen, nur durch die Befolgung der Gesetze vermindern, Waffen sind eben "Böse". Wichtig beim Termin ist: Waffe/Attrappe in Kiste (mit Schlössileinchen) lassen, erst für die Aufnahmen rausholen, danach wieder verstauen.

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Leute - solange es nach wichtiger, künstlerischer Arbeit aussieht (sprich: Anwesenheit von Fotograf und Kamera, möglicherweise noch Assistenten) kümmert sich keine Sau um die Requisiten (sprich: Waffe). Im Gegenteil: die Leute finden es spannend. Wollen meistens sogar noch mit auf's Bild. Incl. Polizei. Woher ich das weiß? Ich arbeite bei den Medien und habe schon dutzende solcher Aufnahmen technisch begleitet. Wichtig dabei ist nur: nicht auf Passanten zielen und von Kindern fernhalten! Falls sich doch einer mal aufregt, ein aufklärendes Gespräch über die künstlerische Arbeit im netten Tonfall wirkt oft Wunder.

Wir hatten nie Probleme damit

Andi

P.S.: bevor jetzt einer meckert: bei Filmproduktionen sieht das ganze anders aus. Da gibt es immer einen speziellen Requisiteur, der sich um solche Angelegenheiten kümmert.

Bearbeitet von Andi-mit-i
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Urgh, Schnell noch nachlegen:

Wer eine Waffe außerhalb der/s eigenen Grundstücks/Wohnung/Geschäftsräume bei sich hat "Führt" nach WaffG. Es ist dabei EGAL, ob die Waffe, geladen, zugriffsbereit, sichtbar oder sonstwas ist. Das Kriterium lautet: Ist es eine Waffe und wer bestimmt was damit gemacht wird ?[...]

Preisfrage: Wenn ich heute auf einer zugelassenen Schießstätte (out-door) schieße, führe ich dann?

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