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IGNORED

Führen einer Schreckschusswaffe ohne Munition


tmmueller

Empfohlene Beiträge

Böse Stimmen meinen, das sei einer der erwünschten Wirkungen des deutschen Waffenrechts:

Maximale Verwirrung = Vergrämungs-Wirkung auf potenzielle Interessenten...

Klingt plausibel. Vor allem da die Verwirrung sich ausschließlich mit Konsequenzen gegen den Bürger auswirkt. Vertut sich ein Staats-Diener, bleibt es beim diszipliarischen, schlimmstenfalls bei einer kostenpflichtigen Korrektur durch's Gericht.

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Hallo Tmmueller,

falls du aus der nähe von Düsseldorf stammst, komm vorbei, wir gehen auf den Schießstand, sind ganz alleine, ich bringe dir genug Waffen mit, du deine Ausrüstung und das Mädel und nach dem Fotoshooting könnt ihr beide noch ein wenig schießen. Ganz entspannt und gesetzeskonform.

Steven

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  • 2 Wochen später...

Hallo Nakota,

Ok, das bedeutet auf einem Privatgelände (nicht mein Privatgelände), auf dem wir eine Genehmigung für Fotoarbeiten haben,

wäre es kein Problem, das Model mit der Waffe zu fotografieren?

Wenn es ein Privatgelände ist und der Besitzer einverstanden ist, brauchst du dir keine Gedanken machen.

Für Softairs, umgebaute (also Deko) Originale,Salut,SRS ist es so das wenn du damit in der Öffentlichkeit Aufnahmen machen

willst, du vorher das Anzeigen solltest damit du eine Genehmigung in der Hand hast falls es Nachfragen von Ordnungsamt oder Polizei geben sollte, ein schießen mit SRS kann ich mir allerdings nur bei dreharbeiten vorstellen wofür vorher wohl von der

Polizei abgesperrt wird, daß würde sicherlich nicht billig sein.

Der kleine WS hingegen hat mit dem allen eigentlich nichts zu tun er geht (steht glaube ich sogar drauf) von einem -verdeckten-

führen der Waffe zur Selbstverteidigung aus.

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Schlussendlich sind noch die Vorschriften des § 42 WaffG und des Versammlungsgesetzes zu beachten.

Und in dem Versammlungsgesetz steht doch:

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Daran sieht man schon den Widerspruch erstmal schon WARUM nur alle Deutschen?
Nach Art.1GG ist die Würde des menschen nicht nur auf Deutsche beschränkt.
Desweiteren ein anderes Gesetz schränkt ein garantiertes einklagbares GG Recht ein?
Ich denke die "Verfassung" pardon GG. steht über allen anderen Gesetzen?
Ich kann mir natürlich schon vorstellen das es durchaus Sinn hat eine größere Demonstration anzumelden weil ja auch Strassen
abgesperrt werden müssen, nur seit insbesondere den letzten 2 Jahrzehnten wird das Versammlungsrecht gern ausgelegt wie
es einigen Herren in der Politik (s.Beckstein u.ä.) gerade passt da werden dann auch mal schnell Demonstrationen die den
feinen Herren da oben nicht passen ratz batz verboten bis dann ein Gericht in schnelldurchgang diese aufgrund dess GGs
doch wieder zulassen muss.
Bearbeitet von rüdiger400
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