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IGNORED

Waffenrecht und Softair


WOfriend

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mein Nachbar ist bei den Grünen und alle Jäger und Waffenbesitzer sind für ihn potentielle Attentäter.

Nun hat meine 10 jährige Tochter Geburtstag und möchte eine vollautomatische Softair mit <0,5J haben.

Da Sie nach einem Tag der offenenTür im Schützenverein dies ausprobieren konnte und riesigen Spass damit hattte.

Ich habe jetzt mal gegooget und nix gefunden außer:

2. Erwerb und Besitz von Softair-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie

Der Erwerb und Besitz von Softair-(Anscheins)waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist weiterhin erlaubnisfrei, auch für Personen unter 18 Jahren.
JSM und VDB empfehlen ein Abgabealter von 14 Jahren.

Nun frage ich mich, ob meine Tochter die Softair rechtlich benutzen DARF oder ob sie 14 sein MUSS.

Mein Nachbar wird nämlich garantiert die Behörden informieren, wenn die kleine im Garten Lara Croft spielt :-)

(Als ich im Garten mit der Flinte Anschlagübungen gemacht habe, klingelte 10 Minuten später die Polizei, rochen an meinem Atem, schauten kurz in die Papiere und waren nach weniger als 5 Minuten wieder weg. Mein Nachbar rannte dann zum Streifenwagen und fragte wütend, warum die mich nicht mitnehmen. Laute und für die anderen Nachbarn vernehmlich Antwort der Polizistin: Herr x ist behördlich überprüft äußerst zuverlässig und darf das, was Sie nicht wollen!)

PS: Dies ist keine Frage nach dem padagogischen Sinn von SA. Ich bin der Meinung, dass unsere Kinder den verantwortungsvollen Umgang zu Waffen früh lernen sollten und dies schließt den Umgang mit Spielzeugwaffen ein.

VG

Geschrieben

Rechtlich darf sie, solange es in umfriedetem Grund geschieht, damit machen was sie will. Nur auf die Straße darf sie damit nicht, Thema Anscheinwaffen.

Geschrieben

ok, und wenn eine Kugel zum Nachbarn fliegt???? ich steh ja nicht immer daneben und Kinder haben ja Spass daran, Dinge zu tun, die Erwachsene aufregen....

Geschrieben

ok, und wenn eine Kugel zum Nachbarn fliegt???? ich steh ja nicht immer daneben und Kinder haben ja Spass daran, Dinge zu tun, die Erwachsene aufregen....

Das wäre ungut. Richte doch einen Sicherheitsbereich ein, bei dem garantiert nichts Richtung dem AntigunNachbarn fliegen kann. Das würde für mich unter den "sicheren Umgang" fallen, den Du Deiner Tochter nahebringen willst.

So lange sichergestellt ist, dass die Kugeln Dein Grundstück nicht verlassen ist alles in Ordnung, wie fyodor schon gesagt hat.

Um sicher zu stellen, dass der Nachbar nicht mal eine Kugel auf seinem Grundstück "findet", würde ich empfehlen immer zu dokumentieren, was Deine Tochter verballert. Sprich die Farbe und den Hersteller der Kugeln.

Für den Garten sind die Bio Kugeln ideal, dann muss niemand Kugeln aufsammeln.

Geschrieben

Im Garten auch nur die biologisch abbaubaren BBs nehmen!

Und selbst die brauchen sehr, sehr lange, bis sie "weg" sind.

Da die Softairs unter 0,5 Joule als Spielzeug eingestuft sind, dürfte eigentlich nicht passieren, wenn mal ein oder zwei Kugeln den eigenen Garten verlassen.

Genauso wie ein Feder-l oder Tischtennisball.

Aber sicher bin ich mir da nicht.

Geschrieben

Du hast es selbst angesprochen...denkbar ist dass dieser Nachbar sich passende Kugeln besorgt und dann behauptet sie stammen aus dem Spielzeug deiner Tochter.

Siedle doch einfach in die Steiermark, unser Nachbargrundstück mit schönem Haus steht demnächst leer, da kann deine Tochter schießen womit sie will, weil deine Nachbarn wären dann nur Frauchen und ich...wir beide sind Sportschützen und befürworten den verantwortungsvollen Zugang interessierter Jugendlicher zum Sportschießen.

Einer meiner Schützenfreunde hat seinem damals ca. 10-11 jährigen Sohn das Schießen näher gebracht.

Es war sensationell wie sicher und bedacht der Junge unter Aufsicht des Vaters mit der Walther GSP hantierte...und auch ins Schwarze traf...!

Mittlerweile ist er ein toller junger Mann der in Ferlach zum Superbüchser ausgebildet wird...!

Der Schützenvater liest hier wahrscheinlich mit...liebe Grüße aus der Steiermark ins Kärntnerland...kannst stolz auf deinen Sohn sein!

Geschrieben

ok, und wenn eine Kugel zum Nachbarn fliegt???? ich steh ja nicht immer daneben und Kinder haben ja Spass daran, Dinge zu tun, die Erwachsene aufregen....

Ich bin der Meinung, dass unsere Kinder den verantwortungsvollen Umgang zu Waffen früh lernen sollten und dies schließt den Umgang mit Spielzeugwaffen ein.

Zum verantwortungsvollen Umgang zähle ich auch die Akzeptanz von Grenzen!

Und ich kann mir vorstellen, das deine "Göre" :) das sehr schnell versteht.

Geschrieben

[...]

Nun frage ich mich, ob meine Tochter die Softair rechtlich benutzen DARF oder ob sie 14 sein MUSS.[...]

Die 14 Jahre sind eine Selbstbeschränkung des Handels, keine allgemeinverbindliche Vorschrift.

Waffenrechtlich bist Du außen vor, wenn ALLE Bedingungen die in Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2, Ziffer 1 genannt sind tatsächlich erfüllt werden. Insbesondere geht es um die Möglichkeit zur Änderung der Mündungsenergie. Ist auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, trifft Dich das WaffG mit voller Wucht.

Wenn dem Nachbarn die Kügelchen um die Ohren fliegen, kann er von Deiner Tochter die Unterlassung und/oder von Dir ordentliche Beaufsichtigung verlangen. Pro Brief vom RA darfst Du 300-500 Euro veranschlagen.

Geschrieben

ERst einmal vielen Dank für das nette Hausangebot. Sehr gern würde ich in Eurer GEgend und dann noch unter gleichgesinnten wohnen. Leider kriege ich dort nicht meinen derzeigen Job :-)

und zu dem Brief vom RA, ich dachte immer Kinder bis 14 können nicht belangt werden????

Geschrieben

ERst einmal vielen Dank für das nette Hausangebot. Sehr gern würde ich in Eurer GEgend und dann noch unter gleichgesinnten wohnen. Leider kriege ich dort nicht meinen derzeigen Job :-)

und zu dem Brief vom RA, ich dachte immer Kinder bis 14 können nicht belangt werden????

Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig, bei der zivilrechtlichen Deliktsfähigkeit sind die Altersstufen 7, 10 und 18 Jahre und dann ist da noch das Thema Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Da würde ich ansetzen.

Geschrieben

Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Da würde ich ansetzen.

Bei einer 14-Jährigen wird es als ausreichend angesehen, wenn man ihr vorher sagt was sie darf und was nicht. Aufsichtspflicht heißt nicht ständige Beobachtung.

Geschrieben

Bei einer 14-Jährigen wird es als ausreichend angesehen, wenn man ihr vorher sagt was sie darf und was nicht. Aufsichtspflicht heißt nicht ständige Beobachtung.

Es geht um eine Zehnjährige.

Die schießt die Kügelchen mit einem "Vollautomaten" über den Zaun.

Der Nachbar beschwert sich nachweislich bei den Eltern und verlangt die Unterlassung.

Die Eltern unterbinden das Fehlverhalten der Zehnjährigen nicht erfolgreich.

Der Nachbar beauftragt den RA.

Wie glaubst Du, wie geht die Sache aus?

P.S. Erschwerend kommt hinzu, der Vater rechnet jetzt schon damit, dass sich die Tochter nicht an seine Anweisungen halten wird.

Geschrieben

P.S. Erschwerend kommt hinzu, der Vater rechnet jetzt schon damit, dass sich die Tochter nicht an seine Anweisungen halten wird.

Tja, so schnell steht man in der Ecke, wenn aus einer Frage eine tatsache gemacht wird :-)

Ich denke es reicht zu diesem Thema. Kehren wir alle wieder zum 7:1 zurück ;-)

Geschrieben

Tja, so schnell steht man in der Ecke, wenn aus einer Frage eine tatsache gemacht wird :-)

Nene, aber böse Nachbarn sind was echt ätzendes.

Es nützt nichts, selbst wenn du Recht hast, heißt das noch nicht, daß du in Frieden leben kannst.

Darum mein Tip mit Garage oder Keller - da kann dir keiner was so ohne Weiteres.

Geschrieben

Tja, so schnell steht man in der Ecke, wenn aus einer Frage eine tatsache gemacht wird :-)

Ich denke es reicht zu diesem Thema. Kehren wir alle wieder zum 7:1 zurück ;-)

Bitte entschuldige, ich wollte Dich nicht in eine Ecke stellen. Ich wollte Dir nur in aller Konsequenz aufzeigen, wohin die Sache sich entwickeln kann und welche Dinge die Gegenseite aufgreifen wird. Der Gedanke war, besser Du erfährst das hier als im realen Leben.

Geschrieben

Bitte entschuldige, ich wollte Dich nicht in eine Ecke stellen. Ich wollte Dir nur in aller Konsequenz aufzeigen, wohin die Sache sich entwickeln kann und welche Dinge die Gegenseite aufgreifen wird. Der Gedanke war, besser Du erfährst das hier als im realen Leben.

Alles ok, hab's Dir nciht krumm genommen. :-)

Geschrieben

Was war das ne schöne Zeit als wir in der Kindheit noch mit unseren Erbsenpistolen durchs Dorf gelaufen sind.

Da hat es höchstens mal ne Backpfeife gegeben wenns dem Nachbar zuviel wurde.

Geschrieben

Hallo,

mein Nachbar ist bei den Grünen und alle Jäger und Waffenbesitzer sind für ihn potentielle Attentäter.

Nun hat meine 10 jährige Tochter Geburtstag und möchte eine vollautomatische Softair mit <0,5J haben.

Da Sie nach einem Tag der offenenTür im Schützenverein dies ausprobieren konnte und riesigen Spass damit hattte.

Ich habe jetzt mal gegooget und nix gefunden außer:

2. Erwerb und Besitz von Softair-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie

Der Erwerb und Besitz von Softair-(Anscheins)waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist weiterhin erlaubnisfrei, auch für Personen unter 18 Jahren.

JSM und VDB empfehlen ein Abgabealter von 14 Jahren.

Nun frage ich mich, ob meine Tochter die Softair rechtlich benutzen DARF oder ob sie 14 sein MUSS.

Mein Nachbar wird nämlich garantiert die Behörden informieren, wenn die kleine im Garten Lara Croft spielt :-)

(Als ich im Garten mit der Flinte Anschlagübungen gemacht habe, klingelte 10 Minuten später die Polizei, rochen an meinem Atem, schauten kurz in die Papiere und waren nach weniger als 5 Minuten wieder weg. Mein Nachbar rannte dann zum Streifenwagen und fragte wütend, warum die mich nicht mitnehmen. Laute und für die anderen Nachbarn vernehmlich Antwort der Polizistin: Herr x ist behördlich überprüft äußerst zuverlässig und darf das, was Sie nicht wollen!)

PS: Dies ist keine Frage nach dem padagogischen Sinn von SA. Ich bin der Meinung, dass unsere Kinder den verantwortungsvollen Umgang zu Waffen früh lernen sollten und dies schließt den Umgang mit Spielzeugwaffen ein.

VG

Wie heist es so schön "Es kann der frömmste nicht in Frieden leben wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" !

Nachbarschaftsstreitigkeiten haben in den letzten Jahren rasant zugenommen, daß hat nicht zuletzt auch mit der Unzufriedenheit

(oft sogar berechtigt) mit dem eigenen Leben, Stress,Verlust des Arbeitsplatzes zu geringe Rente u.ä. zu tun.

Da neigen dann einige dazu statt sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren die Wut am Nächsten auszuleben.

Ich weis nicht wie verfahren die Sache ist und du mit den überhaupt noch reden kannst.

Wenn er dich auf den Kieker hat wird er sich weitere Schikanen einfallen lassen.

Sei auf der Hut kann ich dir nur soweit sagen.

Wenn es geht zieh einen Sichtschutz hinter dem Zaun ein.

Gibt es auch eine Möglichkeit im Gebäude zu schießen?

Du weist nicht was beim nächsten mal für Beamte kommen, die letzten sind schnell wieder gegangen du hattest deine Papiere

es war alles in Ordnung, ABER nur du warst betroffen und du bist Erwachsen, es kann sein das wenn herauskommt das ein

Kind (Gesetz jetzt mal hin oder her) mit waffenähnlichen Gegenständen hantiert die Sache anders aussieht insbesondere

bei weiblichen Beamten (Mutterinstinkte oder ähnl.).

Im deutschen Absurdistan ist mittlerweile vieles möglich, Kinder werden schon wegen Nichtigkeiten aus den Familien geholt.

(oft bei den Falschen und wo es angeraten ist wo wirklich das Kindeswohl gefährdet ist handelt niemand).

Die Gefahr ist also da das Polizei oder vielleicht auch dein Nachbar selbst das Jugendamt informiert und versucht dich

zu denunzieren, daß hat hier leider Tradition-im negativen Sinne natürlich.

Oft haben Angehörige von Behörden in D nicht das beste Verhältnis zu Waffen, sie sehen ohnehin im Bürger eher eine Art

Feind von dem sie vermuten zu jeder Zeit angegriffen zu werden, das ist geschuldet zum einen durch mediale Fehlinformation

zum anderen durch realitätsferne Entscheidungen der Behörden gegenüber dem Bürger und natürlich auch durch Einwirkung

des Dienstherren usw.

Ich habs hier schon mal in anderen Zusammenhang geschrieben pass bloß auf das dein Nachbar nicht noch auf die Idee

kommt dir und deiner Fam. eins mit dem "Psych.Krankengesetz" reinzubraten.

Nachdem ein "Gutachter" Mollath aus der Entfernung attestiert hat das Zitat: "Ihm der Wahn aus den Augen kommt" (warum erinnert mich das nur an Freislers "Sie schäbiger Lump"?) halte ich mittlerweile alles für möglich.

Ich möchte dir nicht zuviel Angst machen, aber man sollte sich darauf einstellen was sich böse Menschen alles einfallen lassen

können um jemanden den sie aus irgendwelchen Gründen nicht leiden und können massivsten Schaden bis zur Existenzvernichtung

anrichten.

Ich will dir aber auch nicht abraten das Teil für die Tochter zu kaufen sonst hätte dein Nachbar genau das erreicht was er wohl bezwecken will.

Deshalb wenn im Garten soweit wie möglich weg vom Gartenzaun zu seiner Seite.

Sichtschutz anbringen, dann kann er schon mal nicht sagen ich habe gesehen....

So laut ist die Softair doch nicht? Das er sich gestört fühlen könnte, auf der anderen Seite es darf im Garten auch gebohrt

und gehämmert werden (ausser Mittags und nach 22:00Uhr in der Regel).

Trichtere ihr ein das sie nur in Richtung Zielscheibe schießt und kaufe diese Abbaubaren Kugeln da brauchst du sie auch nicht

im eigenen Garten aufsammeln oder ein Kugelfang mit Netz.

Vielleicht ergibt es sich und ihr sprecht trotzdem mal miteinander, hat er kinder?

Oft lässt sich über ein Thema wieder zueinander finden, aber ich weis ja nicht was er für eine Persönlichkeit ist und es ist sicher

auch nicht einfach von "außen" kluge Ratschläge zu erteilen.

Ist aber irgendmal was kannst du immerhin sagen ich habe versucht einen Kontakt herzustellen.

Ich wünsche dir viel Kraft und Glück (auch wenn wir im Forum manchmal auch unterschiedlicher Meinung sind wichtig ist ja miteinander zu reden) und natürlich deiner Tochter viel Spaß mit einer Softair.

Geschrieben

Sorry mir ist mehr nicht eingefallen. (für den ganzen Thread)

Du hast recht. Wir reden hier von Erbsenpistolen.

Aber unsere kommunistischen (grünen) Mitbürger sind DEUTSCHE. Das heißt, sie sind EXTREME BÜROKRATEN.

Wenn Hoplophobie, Gutmenschentum und Bürokratismus gepaart mit mangelnder Sozialkompetenz zusammenkommen, dann ist echt alles zu spät.

(""Die Lehre von Karl Marx ist allmächtig, weil sie wahr ist. Sie ist in sich geschlossen und harmonisch, sie gibt den Menschen eine einheitliche Weltanschauung,")

Mein Tip: Laßt in eurer Schweiz nicht zu, daß diese Möchtegern-Pol-Pots die Lufthoheit bekommen.

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