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IGNORED

Vorlaufzeit WBK


Randolph

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Geschrieben

Nein, für die Gelbe muss man laut Gesetz NICHTS beantragen, das ist es ja. Und die Gelbe bekommt man aber vom Sachbearbeiter nur, wenn der Schrank schon da ist (jedenfalls war es bei mir der Fall).

Also: Beantragt werden zwei Kurzwaffen + Gelbe. Dann muss die Verwahrmöglichkeit für Gelb also ein Schrank Klasse A sein + B-Würfel. Oder ein Jägerschrank oder 0 oder.... Hauptsache, alles was auf Gelb (Langwaffen als Beispiel) kann, kann auch verwahrt werden ungeachtet davon, ob benötigt oder nicht. Klar, man könnte davon ausgehen, dass der Sportschütze das erst bei Bedarf nachreicht (in einem Jahr einen Repetierer kaufen + Schrank und das so beim Eintragen nachweisen), aber so läufts halt eher nicht.

So ein Quatsch! WARUM soll ich nen grossen Schrank haben wenn ich nur nen Perkusionsrevolver haben möchte? Wenn mich nicht alles täuscht brauchst du beim erstmaligen beantragen für gelb einen Bedürfnisnachweis.

Geschrieben

@ callahan44er

Na, das Bedürfnis wird durch das Training mit erlaubnispflichtigen Waffen nachgewiesen, wie es für die Beantragung der (beiden) Kurzwaffe(n) eh notwendig ist. Sprich, das läuft gleichzeitig mit, da Waffen auf die Gelbe logischerweise vom dauernden Bedürfnisnachweis befreit sind. Nix Pistole auf Gelb beantragen.

Für die Beantragung beim Sachbearbeiter ist es jedoch so, dass die Gelbe WBK eben auch berechtigt, Langwaffen zu erwerben und daher muss die Möglichkeit vorhanden sein, Langwaffen unterzubringen.

Geschrieben

@ callahan44er

Na, das Bedürfnis wird durch das Training mit erlaubnispflichtigen Waffen nachgewiesen, wie es für die Beantragung der (beiden) Kurzwaffe(n) eh notwendig ist. Sprich, das läuft gleichzeitig mit, da Waffen auf die Gelbe logischerweise vom dauernden Bedürfnisnachweis befreit sind. Nix Pistole auf Gelb beantragen.

Für die Beantragung beim Sachbearbeiter ist es jedoch so, dass die Gelbe WBK eben auch berechtigt, Langwaffen zu erwerben und daher muss die Möglichkeit vorhanden sein, Langwaffen unterzubringen.

Ich glaub es führt zu nix! Was du da sagst ist quatsch!

Geschrieben

Ja, sagen wirs so:

Lies das Waffengesetz und den § 14, da stehts drin.

Gelbe WBK erlaubt zum Erwerb von "Zeugs" ohne weiteres Bedürfnis, kannst unter Beachtung der 2/6-Regel, die zwar nie für die Gelbe gedacht war, kaufen was du im Laden findest.

Du beantragst keine einschüssigen Kurzwaffen, Repetierer oder Bockflinten auf die Gelbe, sondern gehst einfach in den Laden und nimmst das Zeugs mit. Fertig.

Und mein Sachbearbeiter kennt den Text auf der Gelben für Sportschützen (oder auch: Neue Gelbe WBK) und weiß, dass ich losziehen könnte und mir eine Langwaffe nach Hause zu holen -> Aufbewahrung.

Da Aufbewahrung gesetzlich geregelt ist, steht auch im Gesetz, dass du das der Behörde nachweisen musst.

e:/ Vllt mag es auch Sachbearbeiter geben, die erst bei Eintrag der entsprechenden Waffe eine geeignete/vorgeschriebene Aufbewahrungsmöglichkeit einfordern, aber darauf würde ich nicht bauen.

Geschrieben

Veg Manchurian

e:/ Vllt mag es auch Sachbearbeiter geben, die erst bei Eintrag der entsprechenden Waffe eine geeignete/vorgeschriebene Aufbewahrungsmöglichkeit einfordern, aber darauf würde ich nicht bauen.

Doch wenns ein SB mit Sachverstand ist, wird es so gemacht.

Jemand aus meinem Verein hatte nachdem er einige KW gekauft hatte eine Gelbe beantragt. Die SBin hatte diese ohne weiteres ausgestellt mit der Maßgabe das mit dem ersten erwerb einer Langwaffe ein geeigneter Schrank nachzuweisen sei. So konnte sich der Antragsteller in Ruhe nach einem Sonderangebot umsehen und musste den A Schrank nicht schon Monate leer im Hobbyraum stehen haben.

Geschrieben

Das Gesetz regelt die Aufbewahrung für Waffen, die ich BESITZE, nicht für welche, die ich erwerben könnte.

Ansonsten müsste ich mir ja auch sofort ein zweiten Tresor kaufen wenn der erste voll ist.

Und jeder Bürger muss ein abschliessbaren Schrank haben, weil er erlaubnisfreie Waffen kaufen darf und und und...

Also das, was Du schreibst hat wohl noch keiner hier gehört.

Die gelbe WBK, gerade erst geurteilt, erlaubt den Erwerb ohne vorherige Bedürfnisprüfung. Das Bedürfnis wird durch die Eintragung im Nachhinein geprüft und bestätigt. Dabei muss dann, wenn nicht schon geschehen, auch die Lagerung genannt werden.

Geschrieben

Dann habt ihr Glück und einen Sachbearbeiter, der dies so handhabt. Es hieß hier, dass es nur ausgestellt/beantragt wird, sofern die jeweils geeignete Aufbewahrung im Vorraus nachgewiesen wird.

Kein Nachweis -> Keine Bearbeitung

Hatte ich mir ehrlich gesagt auch anders vorgestellt, eben weil das so nicht drinsteht. Aber glücklicherweise steht der Schrank nicht leer und es war kein Fehlkauf, wenn auch der Normalpreis.

e:/

Um es zu konkretisieren: Die Gelbe WBK bedarf natürlich einer Bedürfnisbescheinigungen und zwar bei der Beantragung und nichts anderes habe ich gesagt. Nur weil die Waffen dann nicht jeweils einer solchen bedürfen, heißt es ja nicht, dass ich keine Sportschützeneigenschaften nachweisen muss, nur um die garnichtmal so gelbe Pappe zu bekommen. Da aber die Grüne vom TE eh beantragt wird, ist das Bedürfnis für EWB-Waffen eh "zufälligerweise" mit angehängt.

Geschrieben

Für die Gelbe gibt es aber keinen Voreintrag, deswegen muss bei der Beantragung der Gelben (eigentlich) kein Bedürfnis nach gewiesen werden. Warum jetzt einen Langwaffenschrank kaufen, wenn ich nie eine Langwaffe will? Für WBK nennt sich das auch nicht Bedürfnisantrag sondern z.B. "Antrag auf Erteilung Waffenbesitzkarte". Der Bedürfnisantrag ist für Waffen auf die Grüne.

Geschrieben

Der Nachweis der sicheren Aufbewahrung ist eine Bringschuld. Das heißt, dass die Behörden spätestens beim Antrag diesen Nachweis sehen wollen, sonst bekommst Du das Dokument nicht. Also erst Tresor kaufen, dann Antrag stellen.

Geschrieben

Was hat das mit einem Voreintrag zu tun? Natürlich braucht es ein Bedürfnis zur Beantragung einer WBK.

§ 4 schreibt: Wie in § 8 geregelt (Bedürfnis), brauchts ein Bedürfnis zum Erwerb. Folglich musst du für die Gelbe WBK nach § 14 ein Bedürfnis nachweisen um sie zu bekommen. Danach brauchst du natürlich kein Bedürfnis für die dort erwerbbaren Waffen, ergo kein Voreintrag und kaufen.

So, und "hier" in einem bayrischen Kaff möchte nun der Sachbearbeiter vor der Beantragung den Nachweis der Aufbewahrungsmöglichkeiten sehen, weil man ja sonst was kauft und eventuell nicht sofort eine passende Möglichkeit daheim habe.

Geschrieben

Habe mich unvollständig ausgedrückt:

deswegen muss bei der Beantragung der Gelben (eigentlich) kein Bedürfnis für eine (bestimmte Waffe) nach gewiesen werden.

so wie Qnkel auch schon schrieb. Und vor der Beantragung hieße, dass ich unter Umständen auf mehreren Tresoren sitzen bleibe, weil mir die WBK verweigert wurde.

Geschrieben

Jap, kann es bedeuten, obwohl eigentlich mit einem positiven Bedürfnisbescheid des Verbandes nichts mehr schief gehen sollte.

Es wurde aber von Fyodor schon geschrieben, dass eine Bringschuld vorliegt. Diese wird erfüllt, wenn du von dir aus nachweist, dass die geeignete Aufbewahrung vorhanden ist. So, jetzt kommen wir zum Streitpunkt: Interpretation, wann dies geschehen muss. Wenn ein Sachbearbeiter dies so auslegt, dass du mit der Gelben WBK direkt in den Laden kannst und eine Langwaffe erwerben kannst, kann niemand sicherstellen, dass die geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit vorhanden ist. Kurz: Du kannst ne Waffe kaufen, aber keinen Schrank haben.

Man müsste meinen, dass Waffenbesitzer sich ans Gesetz halten und erst dann zum Laden gehen, wenn sie dürfen (also Schrank doch noch gekauft) und beim Eintragen nachweisen, dass der Kauf der Waffe nach dem Erhalt/Kauf des Schrankes erfolgte.

Da das aber nicht sicher ist: Sachbearbeiter können argumentieren, dass ein Schrank angeschafft werden muss für die Gelbe, damit sichergestellt ist, dass die Aufbewahrungsmöglichkeit in jedem Fall rechtzeitig daheim ist, wenn man die Waffe kauft und nicht etwa Verzögerungen (wenn beides im Netz bestellt und eigentlich aufeinander abgestimmt) beim Kauf des Schrankes o.ä. auftreten.

Man könnte aber auch den einfachen Weg wählen und den Sachbearbeiter fragen, wie er das regelt und ob dann ein Schrank sinnlos in der Gegend steht, sofern man keinen hochklassigen Schrank anschafft (speziell gemeint: Kein kleiner B-Würfel, sondern was in Richtung 0/1).

Geschrieben

Und wie definiert der Sachbearbeiter dann die geeignete Aufbewahrung?

In meinen A passen maximal Waffen mit 120cm Länge. Ich kann mit gelb aber auch längere kaufen.

Ebenso hab ich zwar ein geräumigen B aber mit Anschlagschaft wird das auch eng.

Wenn der SB es so streng nimmt, wie stellt er dann sicher das ich die Knarren auch wirklich in den Schrank lege?

Geschrieben

@ rummelschütze

Hätte ich auch gedacht, nur im Waffengesetz steht bei § 14.2.1:

"das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt"

Und da lese ich leider nicht heraus, dass 18x unregelmäßig reicht, um vor Ablauf der vollen 12 Monate die WBK zu beantragen, wenn man schon ewig Mitglied ist. Falls man mich hier korrigieren kann, wäre das natürlich schön (u.a. für den TE).

Geschrieben

Im WaffG wirst du auch nichts finden zur 12/18 Regel. Wenn er jetzt ein Schiessbuch hat mit genügend Einträgen nach der Regel, kann er jederzeit beantragen. Und bei den 12 Monaten geht es ja nicht um ein Kalenderjahr sondern es kann auch von Mai zu Mai sein. Wenn man aber schon seit 20 Jahren den Sport regelmäßig ausübt, dürfte es auf einen Eintrag mehr oder weniger nicht ankommen.

Geschrieben

Moin Nakota,

also das mit dem Kalenderjahr sehe ich aber anders...

Ich habe zwar schon die WBK über das Jagd-Bedürfnis. Schieße aber auch schon seit dem 11.02.12 sportlich bei einer RAGn Schießsport mit.

Eine Sport-WBK würde ich auch gerne beantragen. Habe auch schon massig Eintragungen im Schießbuch. ABER: hier gilt ein Jahr von Anf Jan bis Ende Dez. Hier braucht man min. 12 mal jeden Monat, oder halt zusätzl. 6 Termine. Hierbei ist es aber wohl auch lachs, welche GK.Disz. man schiesst.

Da können gut und gerne auch an einem Tag drei Eintragungen (versch. Disziplinen) zustande kommen. Wir haben zB nur einmal im Monat die Möglichkeit auf einer StOSchAnl zu schießen... wenn man da auch nur einmal krank ist oder arbeiten muss, sind die 12x schon mal dahin. Also die 6x zusätzlich. Soviel zu der 12/18er.

Ich habe bis heute nur LW. Wenn ich nun ein wenig lequider wäre, würde ich mir auch eine KW zulegen wollen. Das Bedürfnis habe ich ja auch so über den JJ-Schein. Das Amt weiß aber auch, dass ich nur über einen A-Schrank verfüge... d.h. wenn ich mir einen Voreintrag in meine WBK holen wollte, wird mit Sicherheit die Frage der sicheren Aufbewahrung in den Raum gestellt. Diese müsste man schon glaubhaft machen können.

Man kann ja sagen, was man will. Spätestens dann, wenn die erste Überprüfung der Aufbewahrung ins Haus steht, ist alles gut oder alles weg... :drinks:

Zugegeben, ich habe noch keinen Plan, was diesen Farbwahnsinn bei den Sport-WBKs angeht.... Aber da werde ich wohl am Ende des Jahres noch hinterkommen "müssen".

Ich hoffe, Euch nicht zu sehr zugetextet zu haben...

FINALE!!!! :drinks::allesgute::eclipsee_gold_cup:

Gut Schuß, Waidmannsheil

Geschrieben

Du kannst die ganze Sache deutlich beschleunigen:

Antrag auf die zu erwerbende Waffe beim Amt stellen mit Vermerk "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht".

Dann läuft die ganze Überprüfung etc. an. Wenn alle Überprüfungen durch sind, bekommst Du Post vom Amt mit der Aufforderung, Dein Bedürfnis nachzuweisen. Dann kannst Du mit Deiner Verbandsbescheinigung hingehen und kannst die WBK sofort mitnehmen.

Habe ich immer so gemacht. Wenn Du die Sache vernünftig timest, kannst Du einen Tag nach Erhalt Deiner Bedürfnisbescheinigung Deine Waffe kaufen.

Geschrieben

@Harry:

So ähnlich habe ich das auch schon vorgeschlagen.

@Matthias:

Mein SB hat auch "jagdsportliches" Schießen anerkannt, so dass die Übungen für den Jagdschein mitgezählt worden wären... wenn der jagdliche Schiesslehrer mir die Unterschrift nicht verweigert hätte. Mein SB hätte es anerkannt.

Geschrieben

@Fyodor,

ja, das glaube ich Dir sofort. Jagdausbilder sind einfach in ihrer eigenen "tollen" Welt gefangen. Wenn ich mal aufm jagdl. Stand mehr als 15 Schuß (.308) mache, werden alle ganz hibbelig...

Ist eh alles Sch... , Auf StOSchAnl nur VM, auf Jagdstand nur TM... wie soll man da sinnvoll trainieren?

Geschrieben

ABER: hier gilt ein Jahr von Anf Jan bis Ende Dez.

Matthias,

das WaffG ist doch Ausnahmsweise recht klar und spricht von 12 Monaten und eben nicht vom Kalenderjahr:

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein

regelmäßig als Sportschütze betreibt

Ich habe meine WBK im November bekommen. Das mit dem Kalenderjahr wäre doch auch recht unsinnig. Stell dir vor, man fängt am 1. Februar 2014 an, dann bekäme man eine WBK erst Dezember 2015.

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