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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

zum thema Remington 870 Express Slug..

Ich habe die vom Vereinskollegen bekommen ,bei Ihn stand die als VR Büchse in der Gelbe WBK ,bei mir ist die als VR Flinte eingetragen (wohl bemerkt auch auf die Gelbe) Was jetzt? Die eine Behörde sag so, die andere so ...Wie soll man hier schlau werden...Der SB mein die Züge sind nur proforma ....und das ist eine Flinte....

Ich habe das so ruhen lassen , aber was ist Richtig?

Gruße

Gabriel

PS.

auf Grün habe ich meine Benelli M3 ...

Geschrieben

,bei mir ist die als VR Flinte eingetragen (wohl bemerkt auch auf die Gelbe)

Hallo Gabriel

dein SB soll sich an die Vorgaben des Waffengesetzes halten. Da wird so eine Waffe als "Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf" tituliert. Diese Waffe muss auch so eingetragen werden. Die Benennung als Flinte sowie Kaffeemaschine ist zwar Phantasievoll, entspricht aber nicht dem Willen des Gesetzgebers.

Steven

Geschrieben

Gut aber willst Du mit dem Diskutieren? Die machen so oder so was die wollen.

Beim ersten eintrag haben die es geschaft (Gelb) die Waffe als Halbautomat Kat.B einzutragen.

Ein bekannte von mir SB meint die könnten das über intern regeln (zwischen beiden Behörden) oder ich soll einfach nichts machen. Die haben das so eingetragen und der rest soll mich nicht interesieren.

Was ist der richtige weg?

Geschrieben (bearbeitet)

Ist das noch Thema VR Flinte oder willst du nicht lieber einen neuen Thread aufmachen?

Zu deiner Eintragung: "VR Flinte" ist schon ok, denn es ist ja eine Flinte ( "für das Verschießen von Flintenmunition bestimmt").

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben

Der SB mein die Züge sind nur proforma ....und das ist eine Flinte....

Da hat er ja auch recht, denn der "gezogene" Lauf einer solchen Flinte ist nach Definition nur ein Sonderprofil des GLATTEN Laufes. Fertig aus, immer noch. Nur warum lässt er sie dann auf Gelb laufen ?

Geschrieben

Gibt es nicht ? Eine Flinte hat per Definition einen glatten Lauf. Und etwas das 12/76 verschießt, ist eine Flinte, oh welche Überraschung.

Hallo BigMamma

natürlich musst du dich an den Terminus des Waffengesetzes halten. Ansonsten kannst du auch "Kanone" "Knarre" "Wumme" etc. eintragen lassen. Selbst das LKA NRW bekennt: "Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, aus denen Flintenmunition verschossen werden kann, ..."

Steven

Geschrieben

.... Was jetzt? Die eine Behörde sag so, die andere so ...Wie soll man hier schlau werden...Der SB mein die Züge sind nur proforma ....und das ist eine Flinte....

Ich habe das so ruhen lassen , aber was ist Richtig? ....

Gut aber willst Du mit dem Diskutieren? Die machen so oder so was die wollen. ....

Was ist der richtige weg?

Auch wenn ich die Auffassung vertrete, dass eine VRF - ganz gleich ob gezogener Lauf oder glatter Lauf - in die grüne WBK einzutragen ist, hast du bisher nichts verkehrt gemacht!

Die Behörde hat die Waffe als VRF in die gelbe WBK eingetragen und du hast als Bürger ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen der Verwaltungsbehörde. Zumal bist du offensichtlich auch im Besitz einer grünen WBK.

Es könnte allerdings sein, dass du irgendwann aufgefordert wirst, nachträglich ein Bedürfnis per Verbandsbescheinigung nachzuweisen.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__45.html

Geschrieben

Warum prozessiert denn keiner wenn das Gesetz so eindeutig ist?

Wenn es keine Ablehnungen gibt, kann man auch nicht dagegen klagen ;)

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo

mitten im Lesen verschwinden Beiträge. Einschließlich meinem gerade geschriebenen?

Steven

Ja so ist das mittlerweile hier...

Das schlimmste ist, es gibt nicht mal mehr ein Statement dazu und nach Beschwerden bekommt man eine Sperre. Mit der Keule "Beleidigung" oder "Forenetikette" kann man sich super raus reden...

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

mitten im Lesen verschwinden Beiträge. Einschließlich meinem gerade geschriebenen?

Steven

Ja so ist das mittlerweile hier...

Das schlimmste ist, es gibt nicht mal mehr ein Statement dazu und nach Beschwerden bekommt man eine Sperre. Mit der Keule "Beleidigung" oder "Forenetikette" kann man sich super raus reden...

Die letzten Beiträge wurden am 22.3. entfernt und hatten mit diesem Thread nichts zu tun. Das nur zur Information.

Manfred

Richtig, insbesondere die diskreditierenden Äußerungen den staatlichen Organen gegenüber (Kompetenzen usw.) produzierten mehr Verwirrung als Klärung des in Rede stehenden Sachverhaltes!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

, insbesondere die diskreditierenden Äußerungen den staatlichen Organen gegenüber (Kompetenzen usw.)

Hallo Joe07

bist du wirklich der Meinung, Kritik gegenüber staatlichen Organen wäre Diskreditierung und kriechen gegenüber Selbigen in der heutigen Zeit opportun? Haben wir nicht genau wegen solcher, deiner Einstellung schon zwei Katastrophen hinter uns? Lass es dir gesagt sein: wer tief kriecht wird noch geprügelt.

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Die letzten Beiträge wurden am 22.3. entfernt und hatten mit diesem Thread nichts zu tun. Das nur zur Information.

Manfred

Hallo Manfred

das kann so nicht stimmen.

Stven

Bearbeitet von steven
Geschrieben

Also meine Vorderschaft-Repetierbüchse ist auch als Vorderschaftrepetier-BÜCHSE(!), Kaliber 12/76 eingetragen.

Geschrieben

Also meine Vorderschaft-Repetierbüchse ist auch als Vorderschaftrepetier-BÜCHSE(!), Kaliber 12/76 eingetragen.

Das bedeutet gar nichts. Wenn meine 10/22 als Pistole eingetragen wird, darf ich trotzdem kein 30er Mag benutzen.

Geschrieben

Warum das:

"Wenn meine 10/22 als Pistole eingetragen wird, darf ich trotzdem kein 30er Mag benutzen."

Bitte mit Hinweis zum §§

Nö. Ich hätte schreiben müssen: "Wenn meine 10/22 irrtümlich....".

Eine Colt M4 .22lfb oder MP5 beim Sportschützen eingetragen wäre Deiner Meinung nach ok? Der Verwaltungsakt der Eintragung wäre rechtswidrig. Wenn Du allerdings der Meinung bist, eine Flinte mit gezogenem Lauf wäre eben keine Flinte sondern eine Büchse -ja, dann bleib bei Deiner Meinung.

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