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Bedürfniss 18 Termine, was ist richtig ?


fletschmann

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@bigmama: du kannst ruhig weiter fantasieren und von einer Welt träumen, wo man Waffen ohne Bedürfnis "so wie früher" kaufen und besitzen kann. Ohne Verbände und Vereine, ohne zu schießen - einfach nur besitzen und nichts dafür tun, wie in Arizona. Und ich teile sogar dein Traum und vertrete die Meinung, dass in jed. Haushalt min eine Waffe gehört. Aber ich sag dir nur eins - träume weiter! Aber es ist in Deutschland nun mal so.

@ mattes: ich hoffe, dass ich hier nach ein paar Jahren gar nichts posten werde. Habe jetzt schon besseres zu tun und bin hier immer seltener. Mit Leuten die mich wirklich interessieren, stehe ich privat im Kontakt. Auf Typen wie du, die nach einer Blamage beleidigt aus der Ecke pupsen hab ich schon lange keine Lust mehr

Es ist schon erstaunlich, wie ein paar Fach-Idioten ein Thema auseinander nehmen können. Leider gehöre ich auch manchmal dazu, lasse mich zu schnell mitreißen.

Da der TE sich nicht mehr äußert und wir das Thema völlig verfehlt haben, verabschiede ich mich freundlich ;-)

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Wenn man schiessen will dann wird sich immer irgendwie eine Gelegenheit ergeben. Auch wenn man Wochen von zu Hause weg ist. Ich hatte in eine 6 wöchige Kur meine KW mit. Vorher im Netz einen verein da gesucht, telefoniert, und dann am Tag der Anreise meine Waffen da deponiert. Abends und am WE hat mein Schiessbuch auch in der Kur dann Termine bekommen. Und fast noch mehr als zu Hause.

Und wie Pancho Lobo schon schrieb, für den Nachweis des Erhaltes des Bedürfnisses reicht eine Bescheinigung des Vereines aus. Wobei mir hier im Saarland dieses Begehren der SB noch nicht zu Ohren gekommen ist. Selbst die Abfrage nach den ersten 3 Jahren wurde bei keinem mir bekannten Neuschützen gemacht. Aber scheint wie immer regional unterschiedlich zu sein.

Greetz

Peter

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Was viele nicht verstehen wollen,ist doch"das viele SB von den Behörden,ihr eigenes Süppchen kochen,und die Verwaltungsvorschrift immer noch auslegen wie sie wollen".

Es soll sogar Behörden geben,die verlangen,das man mit jeder Waffe die man besitzt ,so und soviele Thermine nachweisen muss,um sein Bedürfnis zu erhalten. :crazy:

Das ist wie mit dem Pulverschein.Die einen dürfen jegwelige normale Munition basteln,und andere nur für Waffen die in ihrer WBK eingetragen sind.

Gruß galdur

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  • 2 Wochen später...

@bigmama: du kannst ruhig weiter fantasieren und von einer Welt träumen, wo man Waffen ohne Bedürfnis "so wie früher" kaufen und besitzen kann. Ohne Verbände und Vereine, ohne zu schießen - einfach nur besitzen und nichts dafür tun, wie in Arizona. Und ich teile sogar dein Traum und vertrete die Meinung, dass in jed. Haushalt min eine Waffe gehört. Aber ich sag dir nur eins - träume weiter! Aber es ist in Deutschland nun mal so.

Och, ich denke man braucht gar nicht träumen, ich sage mal so -DIE ZEITEN ÄNDERN SICH-! Mal im Ernst glaubst du das die

jetztige Staatsform/Merkel System (immerhin gut 70ig Jahre alt) noch so in 20-40 Jahren existieren wird? Ich Nicht!

Die Schere Arm Reich wird noch weiter auseinandergehen, Europa wird die Menschen noch weiter bevormunden!

Es wird eine Diktatur entstehen und es wird bevor diese dann endlich gestürzt wird zu Bürgerkrieg,Plünderungen,Clan-

Bildungen kommen zu Verwüstungen die Menschen werden sich schützen wollen sowohl gegen

Kriminelle als auch gegen die Schergen der Diktatur man wird wesentlich mehr Waffen als heute besitzen, nur halt nicht "legal" was

das Wort im heutigen Sinne bedeutet!

Schaut Euch doch an Frankreich,Griechenland,Italien,England,Spanien lange geht das nicht mehr gut!

Bearbeitet von rüdiger400
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Es gibt unzählige Schützen, die würden am liebsten, wie in Amiland einfach nur einen kommerziellen Franchise Shooting-Range in der Stadt mit Kumpels am Wochenende aufsuchen um ein paar Löcher zu stanzen als würden sie ins Kino, McDonalds oder auf die Bowlingbahn gehen. Ohne die ganze Vereinsmeierei drumherum. Der Gesetzgeber sieht das allerdings so nicht vor und zwingt diese nicht geringe Anzahl an Hobbyschützen die Verbands/Vereinsmitgliedschaft auf.

Ich denke, dass wenn es wie oben beschriebene Shooting Ranges in ausreichender Fülle gäbe, für die Waffenbehörde von Anfang an nur noch das Schießbuch als Nachweis für die Waffenbefürwortungen ausreichend wäre (ohne Sportordnung etc.pp) und die WBK sonst unbefristet ausgeteilt wird (keine Zwangsmitgliedschaft für Aufrechterhaltung), die ganzen "inaktiven" aber zahlenden Schützen reihenweise aus den Vereinen austreten würden. Mit dem Ergebnis, das da wohl eine menge Vereine und Verbände anschließend dicht machen könnten.

Ob das nun gut oder schlecht ist, dürfte eine gänzlich andere Frage sein. Auf jeden Fall würde sich die Spreu vom Weizen trennen

Bearbeitet von Gast
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Meine Wenigkeit, ich bin öfters bei Arbeitseinsätzen dabei, gern gesehen, wenn man sich nicht drückt.

An sich habe habe ich erst den Jäger gemacht, und bin dann zusätzlich in den Verein eingetreten.

Eine 5 zoll SigSauer habe ich auf das Bedürfnis im Verein bekommen, schieße jedoch derzeit kaum,

fast nur Langwaffen-Training.

Würde ich aus dem Verein gehen, müsste ich die stainless SigSauer abgeben, oder in einen

anderen gehen. (steht auf der Rückseite der WBK, würd mir mittlerweile nichts mehr machen,

die paar feinsten Sachen habe ich durch den Jagdschein)

Der eine oder andere hat dann etwas säuerlich und miesmuckig reagiert, schien mir, weil ich bei den Wettkämpfen

nicht mitmachte. Deshalb frage ich mal einen vom Vorstand:

"wenn es nicht passe, und 2, 3 so tun,

als gehöre ich gar nicht zum Verein, könne ich ja austreten, etc."

"Nein, nein, du bist hier schon willkommen, du bist ja halt Jäger, und brauchst keine Wettkämpfe

zu schiessen..."

Das Training lasse ich mir immer ins Schießbuch eintragen.

Also, Fazit: Mit Jäger sein bist du mal aus dem Schneider, brauchst keine Termine,

oder machst mal 4, 5, 7 Termine pro Jahr.

Ist eben ne An-büfflerei, bis man den Jägerei-Stoff drin hat.

Andere Jäger sehen das auch so locker, man sieht sie eher selten, Zubehör am Rand, mal.

Ob du jetzt/dann Gastjäger bist, oder wie auch immer, du solltest halt regelmäßig deinen Jagdschein lösen,

ansonsten könnte es auch Nachfrage geben. Aber du hast keine Pflichten diesbezüglich, oder kaum,

mit der Waffe durchs Vereins- Schiess-bedürfnis.

Wenn du öfters da bist, sind ja alle froh, dass dein Vereins-Obulus mit zählt.

Bearbeitet von Jagd-Wehrker Wonder9
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Schönen Tag an alle,

wenn ich den Themenstarter richtig verstanden habe, geht es hier darum, ob die 12/18-Regel auch bei Aufrechterhaltung des Bedürfnisses, greift.

Und auch wenn es nun ein paar Leuten hier nicht gefallen mag... auch wenn ich nur "denke"...

Ich denke... , die 12/18-Regel hat nur mit der ersten Ausstellung einer WBK zu tun. Sicher wird man danach auch noch durch "diverse" Eintragungen ins Schießbuch sein Bedürfnis nachweisen müssen. Genaueres weiß ich aber nicht... wie wohl viele hier.

Ich kann nur von mir berichten. OK ich habe meine WBK aufgrund des Jagdscheins. Gehe mit meinen RepB(en) aber auch zum reinen sportlichen Schießen auf div. Standortschießanlagen in Rahmen der RAG (Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport). Hier habe ich es mir zum Ziel gesetzt, auch die gelbe/grüne...oder wie auch immer die Schießsport-WBK zu beantragen...

Und nun möchte ich auf die Schießtermine mal Bezug nehmen, um mal zu verdeutlichen, wie knapp es mit den Eintragungen werden kann.

Ich habe im Monat nur einen Tag (jeder 2.Samstag d.h. einmal am Anfang des Monats). Vormittags auf einer Standortschießanlage (20km) und nachmittags auf einem priv.zivilen Stand (50km). Und wenn ich nun zB nur eine RepB ZF habe, dann ist es nur eine Dizplin. Also nur einen Eintrag in das Schießbuch. Und wenn ich nun nur einmal im Jahr zB wegen Krankheit oder Wochenenddienst nicht teilnehmen kann, sind die "regelmäßigen" 12 Mal nicht erreicht. Und ich kenne keinen BW-Stand, wo man aus der Reihe einfach mal aufschlagen kann um seinen Eintrag zu erhalten ;-)

Ja OK, ich weiß schon, dass man auch mehrere Diz an einem Tag schießen kann, mache ich auch. Aber man muss dann immer ein wenig seine Kammeraden anbetteln, mal Pistole oder Rev schießen zu können.

Also ganz ehrlich, ganz einfach ist die 12/18 Regel nicht mal eben so zu bedienen... Ist für mich nun zwar nicht superwichtig, aber für meinen Kumpel schon, der ist noch kein WBKler und hat dementsprechend auch keine Trainigswerkzeuge...

Wir können zwar auf nem Jagdstand schießen, aber kein Mensch macht da einen Eintrag ins Schießbuch der RAG...

Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, dass es nicht "mal eben so" möglich ist, seine "Muss-Termine" einzuhalten. Und wie gesagt, das alles nur um das Bedürfnis für eine WBK zu erhalten. zzgl Sachkunde und Zuverlässigkeitsprüfung versteht sich (mein Kumpel).

Ganz ehrlich,will es eigentlich nicht schreiben... Aber ich finde es echt schade, dass hier immer gleich von Trollen geschrieben werden muss.

Die Gesetze sind nun wirklich nicht glasklar. Und wenn Neueinsteiger und Interessierte hier mal Fragen stellen, ist das doch völlig in Ordnung.

Mich hat hier auch schon einer als Troll bezeichnet. Ist schön für ihn, den Wichtigtuer. Kann gerne Jagdschein und WBK und Bilder der Werkzeuge reinstellen... Und wenn er will auch noch ein paar Streukreise.

So, nichts für ungut, ich habe fertig.

Gut Schuß, Waidmannsheil und morgen wird Klinsi keine Sonne haben.

Matthias

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Wenn man sich nur auf die RAG Schießen 1x im Monat fixiert, wird es halt eng. Deswegen einen anderen Stand suchen und auch dort mal hin gehen, was ist das Problem ? 12x bei der RAG + 6x zB auf einem BDS-Stand + 5x irgendeine LM oder BM oder was immer... voila 23 Einträge, davon sogar 5x Wettkämpfe, geht schneller als man denkt.

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Hallo BigMamma,

ja sicher, man kann in alle möglichen Verbänden und Vereinen eintreten. Manche Leute müssen aber auch arbeiten und sind trotzdem nicht soo "flüssig".

Und wenn man das kann/könnte, sind viele Stände/Vereine sehr weit weg. Und da "geht" man nicht mal eben hin. :D .

Wie auch immer, wir haben gute Kammeraden, die lassen einen auch Pistole schießen.

Ich habe ja ein ZF Gewehr, also G-RZF1,

und neuerdings ein Carl Gustavs 6,5x55, also G-RM1

und wenn ein Kammerad mit der Cz da ist, gibts noch den P-D1 Eintrag.

Wie gesagt, wenn ich dort als blutiger Anfänger aufgeschlagen wäre, ohne Alles, wäre es nicht ohne, die Einträge zu erreichen...

Sicher, der gute Wille muss auch da sein.

Aber noch mal zur Ursprungsfrage, wenn ich meine Sport WBK nun haben würde, muss ich oder der Themenstarter die 12/18er jedes Jahr genau so nachweisen?

Bearbeitet von Matthias308
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Aber noch mal zu Ursprungsfrage, wenn ich meine Sport WBK nun haben würde, muss ich oder der Themenstarter die 12/18er jedes Jahr genau so nachweisen?

Es ändert sich eigentlich nichts dadurch, daß Du nun außer Jäger auch noch Schütze bist. Die Trennung von Bedürfnisgrundlagen ist eine etwas schizophrene Herangehensweise, Du bist doch dieselbe Person, die jetzt eben mehr als eine Eigenschaft hat, welche eine WBK begründet.

Bei der Prüfung nach §4.3/4 muss der Inhaber der WBK nachweisen, daß sein Bedürfnis für den Besitz der Waffen forbesteht. Die für Dich günstigste Variante wäre, eine Kopie des JJS zu schicken. Wenn der SB Dir Ärger machen will, kann er mehr verlangen, dafür gibt es aber mMn keine gesetzliche Grundlage. Schießbuch mit 18x in 12Monaten mit jeder Waffe separat ist die Maximalforderung, die ich bisher gehört habe, wollte ich zum Schmunzeln mal erzählt haben.

Wenn Der SB mehr haben will, würd' ich das FWR einschalten, möglicherweise auch gleich einen Anwalt.

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Ohne jetzt den ganzen thread nochmal durchzulesen hat mit Sicherheit einer auf die Verwaltungsvorschrift verwiesen und / oder den entsprechenden Teil verlinkt oder kopiert. Zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses reicht ein Schreiben des Vereins, das du regelmäßig am Training teilnimmst.Bei Waffen ausserhalb des " Kontingents" sollten Wettbewerbe nachweisbar sein. Aber nicht für jede Waffe einzeln....

Manche Behörden sehen das aber u.U. anders und wollen doch Schiessbücher sehen. Ich selber führe seit vielen Jahren für mich selber eins und trage mir da auch immer selber ein. Einen Stempel bekomme ich auch nicht überall wo ich schieße. Aber das hat noch nie jemand auf dem Amt gestört und bei der Beantragung beim BDS wurde es auch nicht moniert.

Mann MUSS nicht.............aber besser sind nachweisbare 12/18 immer.....hab ich selber aber eh keine Probleme mit, hab im Jahr um die 50 Termine und alleine meine Wettkämpfe reichen locker für 12/18 aus

nur meine Meinung, die keiner teilen muss

LG

Peter

Bearbeitet von PetMan
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Vormittags auf einer Standortschießanlage (20km) und nachmittags auf einem priv.zivilen Stand (50km). Und wenn ich nun zB nur eine RepB ZF habe, dann ist es nur eine Dizplin. Also nur einen Eintrag in das Schießbuch.

Ja OK, ich weiß schon, dass man auch mehrere Diz an einem Tag schießen kann

Interessante Frage:

Bin ich an einem Tag (egal, ob nun gleiche, oder verschiedene Disziplinen) auf mehreren Ständen, bekomme ich auch mehrere Einträge

(Stempel, Unterschrift, wie auch immer).

Dann gilt jeder Eintrag auch als solcher ?

"Schaffe" ich an einem Tag 3, oder gar 6 Vereine aufzusuchen, hätte ich das "Jahressoll" an 6, oder gar 3 Tagen erfüllt ?

(Es geht nun nur um die Theorie)

Bleibe ich an einem Tag nur auf einer Anlage und tobe mich mit verschiedenen Disziplinen aus, bekomme ich natürlich nur einen "gültigen" Eintrag

(auch wenn ich zwischendurch weg bin und wiederkomme). Oder ist es anderswo anders ?

Bin ich auf einer Anlage zu Gast, wo mein Verband / Verein Stände zur Wettkampfaustragung gemietet hat, bekomme ich vom Betreiber auch einen

Eintrag, obwohl Wettkampf gemacht wurde, statt Training. Oder ist es anderswo anders ?

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ja sicher, man kann in alle möglichen Verbänden und Vereinen eintreten.....

Du musst doch nicht dem BDS beitreten, um 6x im Jahr auf einem BDS Stand zu schießen. Das mache ich auch so, mein Hausverband ist nicht der BDS, trotzdem nutzen wir primär einen Stand eines BDS Vereins als Gäste. Zusätzlich bin ich im VDRBW, auch wegen dem Angebot 25 bis 300 m auf einer nahegelegenen StOSchAnl nutzen zu können. Wenn ich das alles zusammenrechne sind 18x im Jahr kein Thema, erst recht wenn man die ganzen LMs mitzählt.

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Hallo Tyr13 und PetMan,

erstmal vielen Dank für eure Antworten,

@ Tyr13: wie gesagt, ich habe momentan Null komma nichts Probleme. Habe meine WKB durch JJ begründet. Würde aber künftig auch die Sport WBKs machen. Frag mich nicht warum. Wegen dan HAs sicher nicht "2-Schuß-Begrenzung", die gilt nur auf der Jagd beim Schuß auf Wild. Würde ich einen HA haben dürfte ich auf einem Stand-(ortschießanlage) sicher auch mit größeren Mags schießen. Und wie auch immer, alle meine LW sind bis heute auf der grünen Jagd-WBK eingetragen. Wenn ich meine Sport WBK habe, frage ich einfach meine SBiene ob sie mir diese AUCH hier eintragen mag. :clapping:

Sind halt alles Jagd- sowohl auch Sportwaffen. KW habe ich leider noch nicht. Das würde wohl auch übelst schwer werden. Aber da habe ich eh keine "Zeit" für.

@PetMan,

nun ja, wenn die erste Sport WBK erstmal ausgestellt wurde, wirds sicher erstmal "etwas ruhiger"... Die Einträge im Schießbuch sind das Eine, das Amt will dann diese Einträge sicher auch mit der "Teilmahmsliste" (RAG) abgleichen. Das ist auch kein Problem/Thema.

Ist auch wirklich schön, dass Du so oft die Möglichkeit hast (sportlich) Deine Termine warzunehmen. Aber ich bin "nur" Jäger und Reservist...

Da sind die Möglichkeiten ein wenig beschränkt.

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...Ich denke...

1. Fehler, wenns ums WaffG geht.

... , die 12/18-Regel hat nur mit der ersten Ausstellung einer WBK zu tun. ...

2. Fehler. wurde aber in diesem Thread schon erläutert.

... Sicher wird man danach auch noch durch "diverse" Eintragungen ins Schießbuch sein Bedürfnis nachweisen müssen. ...

3. Fehler. es gibt keine Verpflichtung ein Schießbuch zu führen, folglich kann auch nicht gefordert werden mittels eines Schießbuchs irgendetwas nachweisen zu müssen. was nachgewiesen werden muss und wann und in welcher Form wurde ebenfalls bereits in diesem Thread angesprochen.

Edit: wer Jäger und Sportschütze ist, hat selbstverständlich, für die über das Sportschützenbedürfnis erworbenen Waffen, auch das fortbestehen seines Bedürfnisses, als Sportschütze, nachzuweisen, wie jeder andere "nur"-Sportschütze auch.

gruß alzi

Bearbeitet von alzi
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Interessante Frage:

Bin ich an einem Tag (egal, ob nun gleiche, oder verschiedene Disziplinen) auf mehreren Ständen, bekomme ich auch mehrere Einträge

(Stempel, Unterschrift, wie auch immer).

Dann gilt jeder Eintrag auch als solcher ?

"Schaffe" ich an einem Tag 3, oder gar 6 Vereine aufzusuchen, hätte ich das "Jahressoll" an 6, oder gar 3 Tagen erfüllt ?

(Es geht nun nur um die Theorie)

Bleibe ich an einem Tag nur auf einer Anlage und tobe mich mit verschiedenen Disziplinen aus, bekomme ich natürlich nur einen "gültigen" Eintrag

(auch wenn ich zwischendurch weg bin und wiederkomme). Oder ist es anderswo anders ?

Bin ich auf einer Anlage zu Gast, wo mein Verband / Verein Stände zur Wettkampfaustragung gemietet hat, bekomme ich vom Betreiber auch einen

Eintrag, obwohl Wettkampf gemacht wurde, statt Training. Oder ist es anderswo anders ?

Also, ich weiß nur, dass wenn ich an einem Tag auf einer StoSchAl mit zB 3 versch. Waffen schieße, werden diese auch ins Schießbuch RAG eingetragen abgestempelt und unterschrieben. Ob ich mir nun den Weg noch antun würde, um auf einem anderen Stand noch mal die gleiche Disz. schießen zu wollen, halte ich für nicht "zielführend", da wohl sicher nur einmal am Tag eine Disz (egal wo) anerkannt werden wird. :confused: Aber ich hab da echt keinen Plan.

Oh man, es ist echt ein Rätsel mit der Sport WBK.

Waidmannsheil. :drinks:

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Moin alzi,

ich finde es eher als Fehler an, wenn man Beiträge nicht richtig lesen und verstehen kann.

Ich DENKE eigentlich, dass ich das mit dem Denken vorher schon klar stellte.

Und wenn Du Dich im WaffG so unheimlich gut auskennst, kannst ja sicher auch Fakten dazu schaffen. Ich darf und denke immer noch, was ich will.

Und wenn wir schon dabei sind, wenn ich angenommener Weise meine SPORT WBK habe, wo steht da die 12/18 Regel noch im Raum? Ist mir auch lachs, ob das evtl auch schon "erläutert" wurde.

Und zu 3. ach so, als SpSch braucht man dann nie mehr was vorweisen? Du hast wohl auch keine Ahnung, wie es bei den Reservisten gehandhabt wird, oder?

Mal ganz ehrlich, Du sagst immer FALSCH (Du Null)so nehme ich das auf... Aber Beispiele oder gar § nennst Du nicht.

Ich sage nochmal, ich habe den Jagdschein seit 09. In der RAG bin ich seit 02.12. ich bin BJ 75... Also, zulabern kann ich mich selber ganz gut.

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