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IGNORED

Post vom Rathaus...


Kontrolletti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe Gemeinde,

meine Gemeinde hat mir vor einigen Tagen einen Gebührenbescheid über 25 Euro zugeschickt wegen dem "erheblichen Verwaltungsaufwand" der mind. alle 3 Jahre entsteht, um mich als zuverlässigen Waffenbesitzer behalten zu können.

Ansich noch verkraftbar.

Jatzt aber der Zusatz: Sollte ich bereit sein, die Abgabe meiner Waffen und Erlaubnisse zu veranlassen, würde von der Gebühr abgesehen werden.

Diese politische Grunderziehung, die sich in einem Verwaltungsakt wiederfindet, stört mich gewaltig. Ist der Aufwand nun entstanden oder nicht? Wenn ja, wer kommt für diesen auf, wenn ich brav meine Spritzen aufs Amt schleppe (da wär sowieso kein Platz) und mich quasi freikaufe?

Gibt es ähnliche "Motivationsbescheide" und würdet ihr bezahlen?

P.S. Als Fundstelle wurde die Kostenverordnung zum Waffengesetz angegeben, obwohl die Stadt eine eigene Gebührenordnung zum WaffG beschlossen hatte (25-500 Euro möglich)

Grüsse

Geschrieben

die Verwaltungsgerichte bereits entschieden haben...

Also zahl'!

Quasi nach dem Motto: Gott hat gesprochen. Nur frage ich mich, welche Grundlage hat man für diese Entscheidung und was ist aus dem alten Grundsatz "Wer die Musik bestellt hat, der bezahlt." geworden ? Da der Bürger diese Prüfung nicht beauftragt hat, mit welchem RECHT soll er die Rechnung zahlen ?

Geschrieben

Der Fall hier ist anders als sonst, denn die Frage nach der Erlassung bei Abgabe und ob der Aufwand nun entstanden ist oder nicht, ist meiner Ansicht nach schon berechtigt.

Wenn der Aufwand entstanden ist und bezahlt werden muss, dann ist das schon passiert und es ändert nichts daran, ob man die Waffen abgibt oder nicht. Insofern ist der Bescheid in sich widersprüchlich. Wie weit er daraus anfechtbar wird, kann ich aber nicht sagen.

bye knight

Geschrieben

Der Fall hier ist anders als sonst, denn die Frage nach der Erlassung bei Abgabe und ob der Aufwand nun entstanden ist oder nicht, ist meiner Ansicht nach schon berechtigt.

Wenn der Aufwand entstanden ist und bezahlt werden muss, dann ist das schon passiert und es ändert nichts daran, ob man die Waffen abgibt oder nicht. Insofern ist der Bescheid in sich widersprüchlich. Wie weit er daraus anfechtbar wird, kann ich aber nicht sagen.

bye knight

Genau! :bud:

Wer ein wenig Spaß haben möchte, der legt deswegen Widerspruch ein - vorsichtshalber als Petitionsbeschwerde, falls es eine Gebührenreglung für Widersprüche geben sollte. :teu38:

Euer

Mausebaer

edit: Zitat nachkopiert, weil sich der heletz dazwischen gedrängt hat.

Geschrieben

Quasi nach dem Motto: Gott hat gesprochen. Nur frage ich mich, welche Grundlage hat man für diese Entscheidung und was ist aus dem alten Grundsatz "Wer die Musik bestellt hat, der bezahlt." geworden ? Da der Bürger diese Prüfung nicht beauftragt hat, mit welchem RECHT soll er die Rechnung zahlen ?

Diese Sklavengesinnung haben leider viele Deutsche.

Man kann die Bürokratie schon ärgern, man muss sich aber informieren. Dann kann man die Behörde mit Einsprüchen usw. überziehen, so dass dort die Abläufe durcheinanderkommen und die richtig viel Arbeit haben. Man muss nur die passende Bürokratensprache benutzen, dann müssen die reagieren. Ist eben etwas Aufwand ;-)

Obwohl: Ein mehrseitiges Schreiben, gefüllt mit gegoogelten Bausteinen aus juristischen Texten, sollte sich in ein paar Minuten erstellen lassen.

Übrigens, wenn man "Behörden ärgern" googelt, kommen Ungefähr 4.780.000 Ergebnisse :rofl:

Ein Wegweiser zum Untergang der abendländischen Bürokratiekultur

Geschrieben
..
... Dann kann man die Behörde mit Einsprüchen usw. überziehen, ...

Als guter Staatsbürger hat man eine moralische Verpflichtung, die öffentliche Verwaltung auf administrative Schwächen und subobtimale Verwaltungsakte hinzuweisen sowie die Behörden bei der Verbesserung ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Das Mittel des Einstiegs in diesen bilateralen Prozess der staatlichen Verwaltung zu helfen ist der Widerspruch. :AZZANGEL:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

...

Kann man natürlich alles machen.

Aber die meisten versäumen dann irgendwann mal eine Frist und dann wird's teurer als wenn man die lächerlichen € 15 gleich abgedrückt hätte ...

Und wenn das gerichtlich schon entschieden ist, hält sich der Spielraum eh in Grenzen.

Geschrieben

Bei € 25 lohnt sich eine Diskussion nicht wirklich.

Die zahlt man und fertich.

Da geht es nicht um 25€. Da geht es darum ob jemand an Gesetzen vorbei eine eigene Ideologie durchdrücken kann, nur weil sein Schreibtisch die richtige Postanschrift hat.

Entweder ist der Aufwand angefallen, dann kostet es halt.

Oder halt nicht, dann gibt es keine Rechtsgrundlage für den Bescheid.

Aber jemand von einer berechtigtermaßen zu erhebenden Gebühr zu befreien, weil er montags mit einer rosa Krawatte vorgesprochen hat ist Willkür - und die ist verboten.

Geschrieben

Liebe Gemeinde,

...

Gibt es ähnliche "Motivationsbescheide" und würdet ihr bezahlen?

...

Grüsse

Bei uns machen sie so einen Sch... nicht.

Ich würde mir allerdings die Anhörung der Amateurverfassungsrichter hier sparen und unter Zuhilfenahme der Rechtschutzversicherung (oder auch ohne) eine Erstberatung bei einem qualifizierten Fachanwalt vereinbaren. Da gibt es ja einen ziemlich bekannten in Freiburg.

Geschrieben

Die zahlt man und fertich.

Klar, und beim nächsten Mal zahlt man dann de 50,- Dübel irgendwann, wenn die 50,- nicht mehr reichen, die 100,- und irgendwann dann auch mal 200,- oder 500,-, weil was kostet die Welt, ist doch alles nichts, wenn wir nur, weiter.... ja was eigentlich ?

Geschrieben

Und wer glaubt nun, dass er da irgendjemand mit einem Einspruch oder sonstwas auf irgendeiner Behörde ärgern kann?

Ich will ja hier keinen seiner Illusionen berauben, aber dem einzelnen Sachbearbeiter ist das sowas von egal bis schei$$egal. Der wird nicht nach irgendwelchen Erfolgen (wie z.B. Waffenabgabe o.ä.) bezahlt. Die Leute arbeiten/sitzen ihre Zeit ab und denen ist meist egal wie sie ihre Zeit rumbringen. Okay, vielleicht macht sich der SB einen Vermerk in sein "persönliches schwarzes Buch" so in der Art "Beim nächsten Antrag Fristen voll ausschöpfen" oder kürzer "der wartet das nächste mal"...ärgern geht auch in die andere Richtung. Mir ist für sowas die Zeit zu schade...

Verwaltung funktioniert nicht so wie der Bürger das gemeinhin denkt.

Geschrieben

Die Frage stellt sich nicht, da die Verwaltungsgerichte bereits entschieden haben, daß Du zahlen mußt.

Also zahl'!

Was ist den bei dir auf dem Amt wieder los, anscheinend nichts, um 11:00 ist doch noch keine Mittagspause. Also zahl, äh arbeite für unsere Abgaben meine ich natürlich, anstatt von anderen den gleichen Untertanengeist zu fordern wie er dir eigen ist.

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