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IGNORED

Rentner aus Sittensen vor Gericht.


bumm

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Für das, was Du in Deinem Kopf aus meiner Formulierung machst, bin ich nicht verantwortlich.

Seien wir doch ehrlich: Daß das Zivilgericht den Sachverhalt vollkommen neu ermittelt und zu einer gänzlich anderen Bewertung kommt als das Strafgericht, ist nur eine theoretische Möglichkeit für den Hörsaal.

Genauso wie die objektive Ermittlung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft, die sogar die Pflicht hat, die den Angeklagten entlastenden Momente zu ermitteln, meist reine Theorie ist.

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber schon vor langer Zeit festgelegt, dem Angeklagten notfalls einen Pflichtverteidiger beizuordnen.

Neue Ermittlungen des Zivilgerichts wären vielleicht denkbar, wenn der Vorsitzende grad kein anderes Hobby hat und die Justiz mindestens die doppelte Anzahl Personal.

Hat sie aber nicht.

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Aus den Feststellungen des Gerichts ist mir das mit der Gaspistole nicht erinnerlich.

Ob der BGH das aufgegriffen hat, weiß ich jetzt gerade auch nicht.

Vielleicht kann jemand das Urteil hier mal verlinken?

Im damaligen Beschus des OLG Celle über die Wiederaufnahme wird in Punkt 34 darauf eingegangen.

http://openjur.de/u/623494.html

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Seien wir doch ehrlich: Daß das Zivilgericht den Sachverhalt vollkommen neu ermittelt und zu einer gänzlich anderen Bewertung kommt als das Strafgericht, ist nur eine theoretische Möglichkeit für den Hörsaal.

Was ist eigentlich Dein Problem? Mittlerweile nimmt das pathologische Züge an.

Wann warst Du denn zuletzt in einem Gerichtssaal bzw. Hörsaal? Der umgekehrte Weg, bei einem Freispruch trotzdem Schadensersatz zahlen zu müssen kommt gar nicht so selten vor.

Ermittlungen des Zivilgerichts kommen außerhalb des FamFG ganz sicher nicht vor. Beibringungsgrundsatz..

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Aber moralisch ist es das nicht, da der Getötete die Notwehrreaktion selbst provoziert hat und keinerlei Rücksicht vor den Grundrechten des Rentners wie Unversehrheit der Person, Unversehrtheit der Wohnung oder Freie Verfügung über seinen Besitz hatte!

Ja. Der Räuber hat die Situation, in deren Verlauf er dann getötet wurde, selbst herbeigeführt.

Dem Rentner wäre es lieber gewesen, wenn er ihn und die restlichen Aggressoren nie in seinem Leben zu Gesicht bekommen hätte;

nicht von weitem, und ganz sicher nicht in seinem eigenen Haus.

Bearbeitet von karlyman
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Dem Rentner wäre es lieber gewesen, wenn er ihn und die restlichen Aggressoren nie in seinem Leben zu Gesicht bekommen hätte;

nicht von weitem, und ganz sicher nicht in seinem eigenen Haus.

Dem reichen alten Privatier (nicht "Rentner") kam es im Gegenteil gerade darauf an, eine der Agressorinnen (und ihre minderjährige Freundin) regelmäßig, und nicht bloß von weitem zu Gesicht zu bekommen, sondern von nahem, und das nicht nur im eigenen Haus, sondern vorzugsweise im eigenen Bett.

Das war ja gerade die Grundlage des Raubüberfalls.

Bearbeitet von carcano
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Dem reichen alten Privatier (nicht "Rentner") kam es im Gegenteil gerade darauf an, eine der Agressorinnen (und ihre minderjährige Freundin) regelmäßig, und nicht bloß von weitem zu Gesicht zu bekommen,

Der Teil mit der jungen "Dame" war mir bekannt.

Allerdings war sie keine der Aggressoren am fraglichen Tag - sie war die Tippgeberin der 5 jungen Männer, die den Überfall durchführten.

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Es ist immer wieder interessant, wie einige versuchen, ein kompliziertes Tatgeschehen, in ein einfaches Schwarz/Weiß-Bild zu gießen...

Natürlich trägt der Täter die Haupt-Schuld am Endergebnis, das hat nie jemand bestritten....der ist aber schon (final) bestraft...

In diesem Prozess ging es (einzig und allein) um die Schuld des Rentners/Privatiers, was auch immer...

Es ging schlicht nicht darum, wer woher kommt, wer welche Klamotten trug, wer mal wen gepoppt hat und wie wessen Sippe drauf war...

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Es liegt in der Besonderheit des Notwehrrechts, dass man in der Sache zunächst ein Zeuge ist und sich erst danach zeigt, ob man auch zum Beschuldigten wird.

Ja und?

Auch als Zeuge brauche ich bei der Polizei nichts auszusagen. Ich brauche noch nicht mal einer Vorladung Folge zu leisten.

Erst bei einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung. Und da konnte ich mich schon lange mit meinem Anwalt beraten.

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Moralisch fragwürdig war das Verhalten der Räuber.

Das war es ohne Zweifel, aber wegen eines abgebrochenen Raubes knalle ich niemanden ab, auch wenn er eine Abreibung noch so sehr verdient hätte. Für die Strafe sind andere zuständig. Mein Job, ist mein Leben und meine Gesundheit und die meiner Nächsten zu schützen, nicht die strafende Gerechtigkeit herzustellen. Wenn dem Straftäter einfällt, daß er daheim die Milch auf dem Herd vergessen hat, dann ist dieser Zweck genauso, und mit weniger Ärger, erreicht wie wenn er tot oder verkrüppelt da liegt.

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Ehrlich gesagt, war mir die spätere Plazierung der Schreckschußwaffe durch den Überfallenen nicht im Bewußtsein.

Das kommt wahrscheinlich noch von den ersten Pressemeldungen im Dezember 2010, als es hieß, eine Waffe sei gefunden worden.

Und dann habe ich es wohl nicht mitbekommen.

Das war selten dämlich von dem Rentner/ Rentier/ Privatier..

Aber unter LWBs hört man tatsächlich die abenteuerlichsten "Rezepte", was zu tun sei, damit es nach Notwehr aussehe.

Man sieht ja, was dabei rauskommt.

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Du warst noch nie in einer Extremsituation, stimmts's?

Warum hat er wohl "nur" eine Bewährungsstrafe für die nicht von Notwehr getragene Tötung eines Menschen bekommen?

Ich meine, es wurde alles in die Betrachtung einbezogen.

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Ja und?

Auch als Zeuge brauche ich bei der Polizei nichts auszusagen. Ich brauche noch nicht mal einer Vorladung Folge zu leisten.

Erst bei einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung. Und da konnte ich mich schon lange mit meinem Anwalt beraten.

Wenn du dich auf Notwehr berufen willst, dann beschuldigst du ja zunächst mal jemand anderen, dass er etwas unrechtes getan hat.

Im konreten Fall wurde die Verweigerung der Aussage im Strafprozess dem Rentner negativ ausgelegt.

Im Prozess gegen die Jugendlichen will der Rentner keine Aussage machen, was ihn in den Augen von Kämmer verdächtig macht. Da er schweigt, sei es noch schwerer nachzuweisen, dass vor der Tat überhaupt Schüsse gefallen sind, sagt er.

http://www.taz.de/!5117517/

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Bitte nichts verwechseln.

Das Recht, nicht bei der Polizei auszusagen, hat jeder.

Vor der StA, dem Richter oder dem Gericht als Zeuge nur dann, wenn derjenige sich auf sein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht berufen kann.

Als Beschuldigter brauchst du nichts zu sagen. Es darf dir auch nicht als Nachteil ausgelegt werden, geschwiegen zu haben.

was ihn in den Augen von Kämmer verdächtig macht.

Von Kämmer vielleicht, aber nicht der Kammer. Stünde das in der Urteilsbegründung, könnte man einen Revisionsgrund daraus ableiten.

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Bitte nichts verwechseln.

Das Recht, nicht bei der Polizei auszusagen, hat jeder.....

Das wissen viele nicht.

Wo doch die Kommissarin im Ludwigshafener tatort den Zeugen dann scharf anguckt und mit drohendem Unterton sagt: "Wenn Sie hier nicht aussagen, dann lasse ich Sie vorladen!"

(Was einem im realen Leben aber wurscht sein kann.)

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Natürlich muss man nicht Aussagen.

Allerdings verzichtet man dann als Opfer einer Straftat auch auf das Recht, den oder die Täter mit seinen Hinweisen eindeutig zu belasten. Man muss sich dann damit begnügen, als Beweis nur das in der Hand zu haben, was Polizei und Staatsanwaltschaft selbst herausgefunden haben.

Wenn das nicht ausreichend sein sollte, dann siehts sowieso schlecht aus mit einer Leiche auf der Terrasse;-)

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