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IGNORED

Rentner aus Sittensen vor Gericht.


bumm

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Immer mit der Ruhe....

Was wäre in Florida, oder der Schweiz, oder in Tschechien mit einem Bürger geschehen, der einem, schon flüchtenden Täter, in den Rücken schießt?

Die "Tat" an sich war beendet, die Täter auf dem Rückzug. Soweit der Sachverhalt.

Völlig zu recht hat die Staatsanwaltschaft eine "überlastungssituation" gesehen. Die Nebenklage hat dies (Naturgemäß) anders bewertet.

Das Gericht hat auf Totschlag erkannt und ist mit seinem Urteil an der maximal untersten Grenze geblieben.

Bauchschmerzen bleiben, aber das Ende des Abendlandes herauf zu beschwören, geht dann doch ein wenig zu weit...

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Ich denke mal, der Mann will jetzt nur noch seine Ruhe haben.

Allerdings könnten ihm jetzt - für den Fall dass er das Urteil akzeptiert - erhebliche zivilrechtliche Schadenseratzansprüche bevorstehen. So wie die Eltern das mit der Anklageerzwingung durchgezogen haben, traue ich denen zu, dass die da dann auch versuchen werden, zivilrechtlich noch alles denkbare herauszuholen. Er ist zwar Millionär, aber ich fände es trotzdem nicht so toll, wenn die Rabeneltern da jetzt noch Kapital draus herauschlagen könnten.

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"Neun Monate auf Bewährung, damit kann er leben". Ich könnte es nicht!! Ich hoffe dass er sich

gegen das Urteil zur Wehr setzt. Weiß jemand ob des Jägers Handwerkzeuge schon in der Schrottpresse sind?

Beim nächsten ungebetenen Besuch wissen die Besucher dann ja wenigstens dass der Mann ihnen unbewaffnet

komplett ausgeliefert ist. Die Medien und die Gerichte haben dafür gesorgt, dass der Mann jetzt Freiwild für

die nächsten nächtlichen "Besucher" ist. Eine Schande ist das... :mad:

Bearbeitet von Gast
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ja klar doch! 1. Migrationshintergund. 2. Intensivtäter...

.. wer, wenn nicht er kann die zukünftigen Schwerstkriminellen erkenne und verstehen......und sie der Kuscheljustiz zuführen?

....ist doch nur konsequent!

dem immergrünen Leitspruch folgend: den Bock zum Gärtner gemacht

... nur so funktioniert links-grüne INTERGRATION!!

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Die "Tat" an sich war beendet, die Täter auf dem Rückzug. Soweit der Sachverhalt.

Nein, das war sie eindeutig nicht. Bei einem Diebstahl gilt die Tat erst dann als beendet, wenn der Dieb das Diebesgut eindeutig dem Zugriff des Eigentümers entzogen hat. Die Notwehrsituation war also objektiv noch gegeben.

Das Problem in diesem Fall war, dass der Rentner ausgesagt hat, er sei von einer Notwehrsituation ausgegangen, weil er einen Schuß gehört habe, von dem er ausging, er sei in seine Richtung abgefeuert worden. Dagegen habe er sich verteidigen wollen. Ein solcher Schuß war aber nicht abgegeben worden, so daß die subjektive Seite der Notwehrsituation, das "Handeln in Verteidigungsabsicht" nicht gegeben war.

Hätte er demgegenüber ausgesagt, er habe den Täter erschossen, um sein Eigentum zu schützen, dann hätten die objektive Notwehrsituation (Diebesgut noch nicht "in Sicherheit" gebracht) und die subjektive Seite (Absicht, sein Eigentum in Notwehr zu verteidigen) übereingestimmt und er hätte auf jeden Fall freigesprochen werden müssen. So ganz klar und deutlich das OLG Celle. Die (vermutlich als Schutzbehauptung gemachte) Aussage, es wäre ihm um die Verteidigung gegen einen Schützen gegangen war also einfach dumm.

Der Staatsanwalt ist nun davon ausgegangen, dass es glaubhaft gewesen sei, dass der Rentner in der chaotischen Situation meinte einen Schuß gehört zu haben (auch wenn faktisch keiner abgefeuert wurde). Daher ist er von Putativnotwehr ausgegangen und hat korrekterweise auf Freispruch plädiert. Warum das Gericht dem nicht gefolgt ist, ist mir völlig unklar und dem Spiegel-Artikel nicht zu entnehmen.

Überhaupt kann der Artikel m.E. nicht richtig sein: wenn das Gericht tatsächlich davon ausgegangen wäre, dass es sich nicht um Putativnotwehr, sondern um Totschlag gehandelt hat, dann hätte das Strafmaß deutlich über 9 Monaten auf Bewährung liegen müssen. Was in dem Artikel steht, ist also völlig ungereimt. Hat das Gericht vielleicht eher auf "fahrlässige Tötung" o.ä. erkannt?! Man müsste dazu jedenfalls mal das Urteil selbst lesen.

Nebenbei bemerkt wird der Fall vermutlich in die Jura-Lehrbücher eingehen: eine Situation, in der zwar objektiv eine Notwehrsituation gegeben war und auch subjektiv die Verteidigungsabsicht, bei der aber die Verteidigungsabsicht sich auf eine andere Situation bezog als die, die objektiv gegeben war, ist ziemlich ungewöhnlich und eine echte Herausforderung für Strafrechtsdogmatiker und Rechtsphilosophen.

Bearbeitet von hegel68
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Warum? Bitte um eine umfasendere Ausführung.

Sehr einfach, weil das Urteil an der Wirklichkeit vorbei ist. Wenn jemand mit einer Schusswaffe (oder Anscheinswaffe) bedroht wird, wird dieser sich mit Sicherheit nicht heldenmütig auf den Täter stürzen und den Täter versuchen zu entwaffnen. Der Bedrohte ist ja in der Defensive, auch Mangels geeigneter Mittel. Erst wenn die Bedrohung abgeschlossen, der Täter also schon auf der Flucht ist, kann der Bedrohte versuchen, sich zu wehren. Was hier ja auch passiert ist, in dem er den Täter im Garten gestellt hat. Das ist dem Gericht nach aber eine Überschreitung des Notwehrrechts und damit zu sanktionieren.

Bearbeitet von AndreasE
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Denk mal über den Begrifff "sich wehren" nach und über den § mit dem Inhalt "gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff" mit Schwerpuntk auf "gegenwärtig".

Eigentich ist das doch Thema der Sachkunde, oder?

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Dann möchte ich zu diesem traurigen Zeitpunkt was positives zum Thema Notwehr im richtigen Leben einstreuen: www.pi-news.net/2014/10/reeperbahn-zuhaelter-pruegeln-jugendliche-asylantenbande-krankenhausreif/#more-432053

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Damit wird er wohl leben können.

Gut, er geht nicht in die JVA....

Davon abgesehen hat er

- einen Schuldspruch und eine nicht anerkannte Notwehr, mit evtl. zivilrechtlichen Folgen (wie oben schon erwähnt)

- verwaltungsrechtlich wohl JS und WBK für den Rest seiner Tage los.

Infolge einer Situation, in die ihn andere durch skrupelloses und kriminelles Vorgehen gebracht haben. Die Aggression ist zu ihm gekommen, er hat sie nicht gesucht.

Wenn "leben können", dann sicherlich nur unter Zähneknirschen und einem gerüttelt´ Maß an Verbitterung.

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Hast du irgendwelche Beispiele dafür, dass 16jährige wegen Mord/Totschlag einen Resozialisierungsurlaub o.ä. bekommen haben?

Hier ein paar Fälle aus Nürnberg

http://www.blja.bayern.de/textoffice/fachbeitraege/TextOffice_Auslandsaufenthalte.html

Bundesweit werden jährlich etwa 200 bis 300 jugendliche Intensivtäter "Erlebnispädagogisch" betreut. Das Spektrum der Taten dieser Leute geht dabei in alle Richtungen.

Man kann sich natürlich darüber streiten, was besser und billiger wäre: Einsperren kostet ja in etwa das gleiche. Ich denke allerdings nicht, dass sich jemand absichtlich zum Gewalttäter verändert, nur um dann die Chance auf eine solche Massnahme zu bekommen. Das werden immer sehr spezielle Einzelfälle sein, bei denen das überhaupt funktionieren würde. Es ist allerdings auch kein Urlaub für die Täter, sondern für deren Verhältnisse harte Arbeit an sich selbst. Die Rückfallquote soll auch deutlich niedriger liegen, als nach Gefängnisaufendhalten.

Ich persönlich finde allerdings auch, dass diese Art von "Bestrafung" zu sehr nach "Belohnung" aussieht.

Viel schlimmer ist aber im Moment, dass sich um die meisten gefährdeten Jugendlichen heute anscheinend überhaupt niemand mehr kümmert.

Der Rentner muss jetzt wie gesagt aufpassen, dass er durch die Verurteilung nicht den nächsten Ärger bekommt. Mit beginn der Rechtskraft des Urteils ist dann nämlich der Weg für eine Zivilklage gegen ihn offen...und dafür ist die Höhe der Strafe, zu der er verurteilt wurde, egal.

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@uwe: was für ein lustiger interessanter Zufall........"Zufall"?

Ich finde das nicht lustig, denn der ehemalige Intensivtäter kommt nun legal an eine Waffe!

Klar, er mag seine Strafe verbüßt haben und einsichtig geworden sein, was ich aber nicht so wirklich glauben will oder kann.

Ein Intensivtäter hat erheblich und regelmäßig Straftaten begangen, wobei ich unterstelle dass er nicht für alle begangenen Straftaten belangt wurde und hier ev. noch eine Grauzone sein dürfte.

Ich kenne jemanden der hat ca. 320 Autodiebstähle begangen, von denen nur 2 oder 3 angeklagt wurden, der Rest wurde fallen gelassen.

Ob die Geschädigten jemals entschädigt werden? (Während einer Tat wurde während der Fluchtfahrt hochwertige Computertechnik auf der Straße verstreut)

Er kam daher mit einem "blauen" Auge davon und wurde später als Wachmann im Bundestag eingestellt, wo er die Personenschützer dann zum Ablegen der Waffen aufforderte!

Zum Glück blieb er nicht länger dort!

Er sagte mir persönlich: "Wenn die mich beim 1. Mal gleich richtig bestraft hätten, hätte ich mit den Straftaten nicht weiter gemacht!"

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Denk mal über den Begrifff "sich wehren" nach und über den § mit dem Inhalt "gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff" mit Schwerpuntk auf "gegenwärtig".

Eigentich ist das doch Thema der Sachkunde, oder?

Und?! Beim Nachdenken über den Begriff "gegenwärtig" kam das OLG Celle juristisch korrekt zu der Auffassung, dass im Moment von der Schußabgabe durch den Rentner objektiv ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf dessen Eigentumsrecht gegeben war, weil er noch eine Chance hatte, die Verbringung des Diebesgutes aus seinem Zugriffsbereich zu unterbinden.

Bearbeitet von hegel68
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Und?! Beim Nachdenken über den Begriff "gegenwärtig" kam das OLG Celle juristisch korrekt zu der Auffassung, dass im Moment von der Schußabgabe durch den Rentner objektiv ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf dessen Eigentumsrecht gegeben war, weil er noch eine Chance hatte, die Verbringung des Diebesgutes aus seinem Zugriffsbereich zu unterbinden.

Das Problem liegt darin, dass er die Schussabgabe direkt nach der Tat mit anderen Angaben begründete.

Man kann seine Meinung eben nicht im nachhinein wieder ändern. Entweder man sagt etwas, zu dem man danach auch steht, oder man sagt besser garnichts.

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Das Problem liegt darin, dass er die Schussabgabe direkt nach der Tat mit anderen Angaben begründete.

Man kann seine Meinung eben nicht im nachhinein wieder ändern. Entweder man sagt etwas, zu dem man danach auch steht, oder man sagt besser garnichts.

Ganz richtig, genau das ist der Knackpunkt, der letztlich zu seiner Verurteilung geführt hat. Besser wäre es in der Tat gewesen, er hätte gar nichts gesagt und erst einen Anwalt eingeschaltet. DAS sollte man den Leuten bei der Waffensachkunde als allererstes einbleuen!

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Ganz richtig, genau das ist der Knackpunkt, der letztlich zu seiner Verurteilung geführt hat. Besser wäre es in der Tat gewesen, er hätte gar nichts gesagt und erst einen Anwalt eingeschaltet. DAS sollte man den Leuten bei der Waffensachkunde als allererstes einbleuen!

Wenn dann aber den richtigen Anwalt.

Ich hatte einen Anwalt, wenn er die Sache anders begründet hätte, wäre das Urteil für mich besser ausgefallen. (Nein, war kein Anwalt aus den neuen BL, im Gegenteil, sogar ein bekannter Anwalt)

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Wenn dann aber den richtigen Anwalt.

Ich hatte einen Anwalt, wenn er die Sache anders begründet hätte, wäre das Urteil für mich besser ausgefallen. (Nein, war kein Anwalt aus den neuen BL, im Gegenteil, sogar ein bekannter Anwalt)

Allerdings, die Unfähigkeit der Anwälte in diesem Land ist manchmal erschreckend.

Mir ist es auch mal so gegangen in einer Zivilrechtsangelegenheit (Versicherungsrecht). Da hatte ich mir nach kurzer Lektüre der einschlägigen Gesetze und Kommentare selbst eine Argumentation zurechtgelegt. Der Anwalt, den ich eingeschaltet habe, hat dann aber auf einer anderen Argumentation bestanden und ich habe ihm als juristischer Laie dummerweise vertraut.

Am Ende habe wir verloren und knapp zwei Jahre später hat mir ein Richter, der an einem OLG für Banken- und Versicherungsrecht zuständig ist und den ich inzwischen privat kennengelernt hatte, bestätigt, dass wir den Fall mit meiner Argumentation fast sicher gewonnen hätten ... Ganz toll, unsere deutschen Anwälte.

Bearbeitet von hegel68
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