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IGNORED

Kurzwaffen Patronen auf Jagdschein?


knolle08

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Ich bin auf der Suche nach einer eindeutigen Regel, inwiefern Jäger auf Jagdschein Kurzwaffenmunition erwerben dürfen.

In meinem Fall will ein Jäger auf Jagdschein 357mag Patronen kaufen.

Ich sage, es handelt sich um eine Kurzwaffenpatrone und er braucht einen Munitionserwerbschein.

Der Jäger ist der Meinung, er ist im Besitz eines Gewehres in 357Mag, darum reicht der Jagdschein.

Das Waffengesetz gibt hier nichts eindeutiges her.

Wer kann mir hier helfen?

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Der Jäger ist der Meinung, er ist im Besitz eines Gewehres in 357Mag, darum reicht der Jagdschein.

Stimmt, wenn eine Langwaffe , in diesem Fall 357 Mag, in seiner WBK eingetragen ist. z.B. ein Unterhebelrepetierer. Dann braucht er bei gültigem Jahresjagdschein keinen Munitionserwerbseintrag. Frankonia z.B. lässt sich in solchen Fällen immer die WBK vorzeigen.

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Ein Gewehr in.357mag wird sicher ein UHR sein.Wenn er das Gewehr eingetragen hat auf seine Jagd WBK,braucht er doch nur einen Eintrag für Munitionserwerb für das Kaliber, oder sehe ich das falsch? Ohne Eintrag wird er aber keine KW- Munition bekommen.

OldHand war schneller.

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Moin,

das Thema hatten wir hier schon ein paar Mal.

Bisheriger Tenor: Du wirst kaum einen Händler finden, der Dir lediglich auf Basis eines Jagdscheines wie 9 mm Para, .357 Mag o.ä. verkauft.

Eine gestempelte Erwerbserlaubns in der WBK schafft da Rechtssicherheit.

Gruß

Michael

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Ich kennen einen Jäger, dem wollte das Amt keinen Munerwerb für 9mm (Para) eintragen, da es ja Langwaffen in dem Kaliber gibt ;-)Erst mit einem Schrieb vom Jagdverband, dass 9mm jetzt nicht unbedingt die bei uns übliche Langwaffenjagdmun ist, hat er ihn bekommen.

Üblich ist natürlich, dass Jäger nur Langwaffenkaliber auf JJ bekommen und nicht KW-Mun wofür es auch Langwaffen gibt. Einen Sinn in dieser Unterscheidung sehe ich aber mal wieder nicht. Es wird ja damit begründet ein Jäger könnte sich ein Gewehr ausleihen, aber eine KW wohl nicht... hä?

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Ich habe jetzt tatsächlich was Handfestes gefunden.

Es ist zwar komplex, aber logisch.

Grundlage ist das Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin, vom
2.12.2009 – 1 A 388.08

Dort geht es um einen Jäger, der Patronen im Kaliber 9mm besitzt und nur einen JJS hat.

Ist der Jäger im Besitz einer Langwaffe dieses Kalibers, darf er Kurzwaffenmunition für eben diese Langwaffe erwerben.

(sofern jagdlich zulässig)

Hat er gleichzeitig eine Kurzwaffe im gleichen Kaliber ohne Munitionserwerb, darf er diese Munition nicht erwerben.

Weil dann nicht sichergestellt ist, dass die gekaufte Munition wirklich aus der Langwaffe jagdlich verschossen wird.

Gelobtes Deutschland.....

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knolle08,

Du sprichst hier vom erwerben... das ist zweifelsfrei von Interesse für den Threaderöffner.

In dem von Dir zitierten Urteil gehts aber laut Deiner Beschreibung um den Besitz.

Hierfür empfehle ich einen Eintrag, wie auch mir meine Behörde vornahm:

post-255-0-32425400-1398083876_thumb.png

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Also ich habe ja auch mal (vor langer, langer Zeit) gelernt, dass man mit dem JS nur Langwaffenmunition kriegt und für Kurzwaffenmunition den entsprechenden Stempel auf der WBK haben muss ...

... aber wenn man sich die relevanten Gesetze mal ansieht, dann könnte man die auch so interpretieren, dass man auch KW-Munition (mit der entsprechenden Mündungsenergie) auf Jagdschein bekommt, da KW-Schüsse auf Wild in bestimmten jagdlichen Situationen (Fangschuss, Baujagd, Fallenjagd) erlaubt sind. Also .357mag wäre erwerbbar, .25 ACP dagegen nicht.

Aber wie immer interessiert das Gesetz wenig, wenn Behörden ihren Willen durchsetzen wollen.

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Also ich habe ja auch mal (vor langer, langer Zeit) gelernt, dass man mit dem JS nur Langwaffenmunition kriegt und für Kurzwaffenmunition den entsprechenden Stempel auf der WBK haben muss ...

... aber wenn man sich die relevanten Gesetze mal ansieht, dann könnte man die auch so interpretieren, dass man auch KW-Munition (mit der entsprechenden Mündungsenergie) auf Jagdschein bekommt, da KW-Schüsse auf Wild in bestimmten jagdlichen Situationen (Fangschuss, Baujagd, Fallenjagd) erlaubt sind. Also .357mag wäre erwerbbar, .25 ACP dagegen nicht.

Aber wie immer interessiert das Gesetz wenig, wenn Behörden ihren Willen durchsetzen wollen.

na ja wenn Du eine Langwaffe in 25 acp findest wäre es schon möglich;-) aber ich glaube da gibt es keine!

ich denke es geht in den meisten Fällen um 38/357/44. sowie 9mm Munition (vll. noch 45 ACP/40S&W, das wird bei Jägern aber eher die Ausnahme bei einer Langwaffe sein)

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Ach nochwas,

wenn es speziell um den Munitionserwerb geht könnte es

schon reichen, einen sog. Fangschussgeber .38 oder 9 x 19 für 12er

oder 16er zu kaufen und anzumelden.

Mit dem Munitionserwerb dafür in der WBK könnte man dann

auch einen .357 Revolver befüttern, für den man keinen Munitionserwerb hat.

Aber hat nur auf dem Schießstand, nicht aber im Revier.

Und wenn man schon eine 9 para Waffe mit Munitionserwerb hat ist es wurscht

womit man die Mun. verballert.

Solange es nicht Oppa´s MP 40 vom Dachboden ist

Gruß

oswald

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Kosten Fangschußgeber <--> Muni-Stempel?

Mun dann nur für Fangschußgeber, aber nicht für Revolver? und nicht im Revier?

Deine .22l.r. kaufst auch für jede Waffe separat, lagerst sie entsprechend separat und natürlich verwendest Du die dann auch nur in der jeweils "richtigen" Waffe.

... ja ne, is klar.....

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