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IGNORED

EU-weiter Kauf einer KW - Ablauf?


B.S.A.

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Moin Leute,

ich habe mittlerweile an verschiedenen Stellen gelesen, dass eine CZ bspw. in Tschechien sehr viel günstiger zu kaufen ist, als bei uns.

Jetzt stellen sich mir allerdings folgende, grundsätzliche Fragen:

- Weiß das CZ-Geschäft in Prag bspw. überhaupt was mit einer deutschen (!) WBK anzufangen? Wenn nein, wer müsste, könnte oder dürfte die Waffe eintragen ?

- Wie wäre das ganze (rechtlich, nicht praktisch...) mit dem Grenzübertritt ohne europäischen FWPass? Bräuchte man evtl. eine Sondererlaubnis ? Wenn ja, von wem? (Zoll?)

- Weiß jemand zufällig aus dem Stehgreif, wie hoch die Zoll-Gebühren ausfallen würden?

- und zu guter letzt: Wenn das Modell in Deutschland allg. verkäuflich ist, wäre dennoch eine Einzelabnahme zum Beschuß durch das BVA vornehmen zu lassen oder gilt die Waffe, mit Original Kaufbeleg von CZ, und anhand der Seriennummer dann schon als geprüft und bekommt das Beschußzeichen einfach aufgeprägt?

Es eilt nicht. Und das Zoll und Sprit noch dazukommen, ist natürlich nicht unbekannt. Interessieren tut es mich dennoch.

Außerdem ist das Original-Zubehör, mehrere Magazine plus -taschen, eine verstellbare Kimme, ein original CZ-Holster für IPSC etc. pp. dort um längen günstiger zu bekommen, als bei uns, bspw.. bei Frankonia.

Ach ja, und es ginge um eine CZ75 SP-01 Shadow oder ein Äquivalent aus der Liste der "IPSC approved List" für die Production.

Also, vielleicht hat ja schon jemand von euch Erfahrungen, wie das im allg. abzulaufen hat, wie es dann in der Praxis aussieht und vorallem, ob es sich am Ende noch gelohnt hat.

Grüße

BSA

PS: Und ja, dass ich mich auch direkt beim Zollamt erkundigen kann, auf welchem Formular ich wo was eintragen muss und wie hoch die Abgabe am Ende nun genau ist, weiß ich natürlich. Das ist aber auch gar nicht meine Frage. ;)

PPS: Zum Thema "lohnen": Das ganze wäre natürlich noch mit einem kurzen Urlaub zu verknüpfen, an dessen Ende dann der Kauf stünde.

Bearbeitet von B.S.A.
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siehe hier: http://forum.waffen-online.de/topic/434776-waffenimport-schweden/

Beitrag #10 (vieles, was in den Beiträgen davor und danach geschrieben ist, stimmt nicht!)

Innerhalb der EU kannst du dir den Zoll sparen. Du musst dich vorher auf einen Händler festlegen und das Prozedere wie im Beitrag beschrieben durchführen. Einfach so in Prag in ein Geschäft gehen und munter einkaufen geht nicht.

Gruß

Stefan

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Wenn Du weißt, von wem Du welche Waffe in Tschechien kaufen willst, besorgst Du Dir bei Deiner Waffenbehörde eine Importgenehmigung. (Verbringungserlaubnis) Die wird auf eine bestimmte Waffe mit Waffennummer den Angaben über den Lieferanten in Tschechien und Deinen Personalien ausgestellt. (Bekommst Du natürlich nur, wenn Du hier eine Genehmigung zum Kauf dieser Waffe hast. Sprich Voreintrag in der WBK) Die schickst Du dem Tschechen, und der bekommt damit bei seiner Behörde eine Exportgenehmigung.

Dann kannst Du rüber fahren, und die Waffe dort kaufen. Oder Dir nach Deutschland schicken lassen.

Zollgebühren fallen keine an, da innerhalb der EU.

Wenn Du dort abholen willst sind die beiden Genehmigungen mitzuführen.

Das ist alles was Du brauchst.

Aber kalkuliere mal, ob sich das wirklich lohnt. Die Verbringungserlaubnis hier kostet 25.- €, die tschechische Genehmigung wird auch etwas kosten. Plus Porto bzw. Fahrtkosten.

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Ja, da bin ich auch mittlerweile am überlegen. Meine Überlegung war einfach, dass ungefähr zu dem Zeitpunkt wo ich meine WBK bekomme, ich wahrscheinlich in der Nähe der Grenze sein werde, und da dachte ich, könnte das evtl. doch ganz gut passen.

Jetzt seh ich aber grade, dass es laut Falk-Routenberechnung immernoch gute 400 Km nach Prag sind. Rückweg nach Hause 500 Km. Macht in der Summe 1.300 (plus Anreise in die "Nähe der Grenze", knapp 400 Km) - 800 (Hin- und Rückweg, so oder so) = 500 Km extra, also in etwa eine halbe Tankfüllung auf der Bahn.

Und ich denke, die wird dort sicher schon ein gültiges CIP aufweisen, da sie ja immerhin in der EU verkauft werden soll. Somit würde, soweit ich das richtig verstanden hab, der zus. Beschuß dann wegfallen.

Grundkalkulation (Grundlagen lt. CZ Shop, außer bei der Waffe in Kalk_b, die ist geschätzt):

Kalk_a........Waffe D = 1150,-.........3 Magazine D = 3 * 75,- = 225,-.........LPA-TXT-Visier = ~120,-

Kalk_b........Waffe Cz = 850,-.........3 Magazine Cz = 3 * 35,- = 105,- ........LPA-TXT-Visier = ~23,-

Summe a = 1495,- €

Summe b = 978 ,- €

Differenz = 517,- €

Kosten b_1 = 150,- € (CIP vorhanden)

Kosten b_2 = 220,- € (+ Beschuß vom BVA inkl. Versand innerhalb D)

Im ersten Fall wären es also läppische 367,- € Munition (~2150 St. 9x19), im zwoten 297,- € Munition (~1750 St. 9x19, jeweils S&B Schüttpackungen, FMJ, s. Waffen Braun)

Wenn also der Grundpreis der Waffe stimmen sollte (im Katalog auf czub.cz sind die Waffenpreise leider nicht einsehbar...), würde sich auch der Aufwand noch immer lohnen. Ein Tag wäre allerdings wohl verloren.

Alles in allem lohnt sich das ganze zwar finanziell, ob sich aber der ganze Aufwand dafür auch noch lohnt, bleibt eine spannende Frage und hängt auch stark vom konkreten Preis der Waffe an der Theke in Tschechien ab.

Ich warte einfach ab, informiere mich mal weiter, kalkuliere nochmal genauer und teile euch dann (Anfang Herbst) mit, was ich gemacht habe. Also ob ich die ganzen Teile hier gekauft habe oder doch tatsächlich noch rübergefahren bin.

Das Geld würde jedenfalls gut in zusätzliche Munition investiert sein ;)

Danke für die Hilfe - TOLLES FORUM ! :icon14:

Grüße

BSA

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Und ich denke, die wird dort sicher schon ein gültiges CIP aufweisen, da sie ja immerhin in der EU verkauft werden soll.

Grundkalkulation (Grundlagen lt. CZ Shop, außer bei der Waffe in Kalk_b, die ist geschätzt):

(+ Beschuß vom BVA inkl. Versand innerhalb D)

Moin,

die Anerkennung der Beschußzeichen hat nichts mit der EU zu tun;

es gibt EU Staaten, deren Beschuß in D anerkannt wird und andere,

deren eben nicht anerkannt wird.

Die Tschechische Republik ist aber glücklicherweise dabei.

Falls dem nicht so wäre, müßte auch nicht das BVA, sondern ein Beschußamt

den amtlichen Beschuß durchführen.

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Guten Morgen B.S.A.

mir stellt sich noch dabei die Frage der Garantieabwicklung... Wird diese doch recht häufig bei (Kurz)Waffen in Anspruch genommen.

M.

?? Entweder sie ist ganz wenn man sie kauft oder nicht. Wofür sollte der Hersteller/Händler denn noch garantieren?

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...Jetzt seh ich aber grade, dass es laut Falk-Routenberechnung immernoch gute 400 Km nach Prag sind. Rückweg nach Hause 500 Km....

Je nachdem, an welcher Stelle der Grenze du bist sind andere Städte näher, Pilzen z.B.

Bei deiner sehr detaillierten Rechnung hast du übrigens die Vignette vergessen :-)

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Moin!

@ Olt. d.R.: Das ist ja gut zu wissen. Ich habe mir grade mal die Mitgliedsliste der CIP angeschaut. Kompliziert wird es also bei US-Importen, bei Importen aus UAE aber nicht...möge das verstehen wer will.

Aber das ist ja auch gar nicht mein Interesse. Tschechien ist Mitglied der CIP und Deutschland auch. Ein Glück.

@ Mateusz: Guter Einwand! Ich werde drüber nachdenken. Allerdings, da ich die Waffe, wenn dann, nur bei der CZ-Theke in Prag kaufen würde, denke ich, dürfte das einige Turbulenzen aus den Segeln nehmen. CZ selber wird sich da sicher keinen verdreckten Schuh anziehen wollen. Im Falle des Falles müsste sie wohl eingeschickt werden.

@ erstezw: Mist! Die Vignette...die ollen Sausäcke! ;-)

Aber gut, bei der CZ75 ST IPSC .40 S&W gab es wohl mal eine Rückrufaktion bzgl. fehlerhafter Federn oder irgendwas in der Art. In solchen Fällen ist ein örtlicher Händler natürlich mit Gold kaum aufzuwiegen. Aber ich denke nicht, dass grundlegende Konstruktionsfehler bei der CZ 75 SP-01 Shadow (keine Shadow Line) auftreten dürften...wobei, man kann natürlich immer auch eines besseren belehrt werden.

AKTUALISIERUNG:

Ich habe soeben mit einer netten Verkaufsdame in dem Prager Verkaufsladen der CZ gesprochen und sie hat mir ausgerechnet, dass der Preis bei durchschnittlichem Umrechnungskurs bei knapp unter 1.000,- € läge. Da Frankonia die Waffe für 1.149,- € im Katalog führt, macht der Mehraufwand wenig Sinn.

Die Preise für das Zubehör machen den Kohl dann auch nicht mehr so fett.

Es wird also, mit größter Wahrscheinlichkeit, eine in Deutschland gekaufte.

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[...]Es wird also, mit größter Wahrscheinlichkeit, eine in Deutschland gekaufte.

Ein kleiner Fehler ist noch in deiner Rechnung. Das beschriebene Prozedere gilt für die Verbringung von Waffen auf dem Versandwege.

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Und wenn du bis Dezember warten kannst bekommst du sie bei Frankonia mit 15% Rabatt für ca. 975,-€. und im Garantiefall mit deutschem Ansprechpartner.

Klingt ja vernünftig! Bleibt nur die Frage, ob man, wen man dann die WBK hat, wg. ~150 Euro freiwillig noch ein Quartal länger warten will? Ich glaub kaum...oder man holt sich erst ne gebrauchte, und als zwote dann das eigentlich gewünschte, das ginge dann auch mit der 2/6 Regel noch konform ;)

Ein kleiner Fehler ist noch in deiner Rechnung. Das beschriebene Prozedere gilt für die Verbringung von Waffen auf dem Versandwege.

Hm, das hatte ich jetzt anders in Erinnerung. Danke für den Hinweis! Da das ganze Prozedere sich aber wahrscheinlich eh nicht lohnen wird, ist es auch nicht so schlimm. Dennoch wäre natürlich interessant zu wissen, wo denn genau der Unterschied läge? Mit der Verbringungserlaubnis des Bestimmungslandes und der Exportgenehmigung des Herkunfstlandes sollte man doch im Grunde eigentlich die Waffe entsprechend gesichert (wie sonst auch) nach Hause fahren dürfen, oder übersehe ich da jetzt etwas?

Grüße :hi:

BSA

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[...]

Mit der Verbringungserlaubnis des Bestimmungslandes und der Exportgenehmigung des Herkunfstlandes sollte man doch im Grunde eigentlich die Waffe entsprechend gesichert (wie sonst auch) nach Hause fahren dürfen, oder übersehe ich da jetzt etwas?[...]

Wirf mal einen Blick in die WaffVordruckVwV (Suchbegriff: WaffVordruckVwV_BAnz AT 05.06.2012 B2.pdf) und vergleiche die Anlagen 11, 12, 13 und 20. Im Kopf stehen die anzuwenden Vorschriften, das sollte dann selbsterklärend sein. Dank EU haben die Tschechen vermutlich korrespondierende Vorschriften und Formulare.

Und "sollte doch" führt im Waffenrecht immer und kurzfristig zur Entwaffnung.

Bearbeitet von Godix
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  • 8 Jahre später...

Du brauchst einen Voreintrag und eine Einfuhrerlaubnis, der Verkäufer eine Ausfuhrerlaubnis. 

 

§ 29 WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) 

 

Beim Bundesverwaltungsamt hat es ein Muster für den Antrag, so oder so ähnlich sollte den deine Waffenbehörde auch haben: 

 

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen (bund.de) 

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