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IGNORED

Waffenrecht Beschlussvorschlag IM BW vom 25.10.2013


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe( r) SB(ine),

da bist Du aber weit hinter der Zeit.

Viele Städte/Kreise/Regierungspräsidien, bei denen i.d.R. die Untere Jagdbehörde (UJB) im selben Büro sitzt, wie die waffenrechtliche Erlaubnisbehörde, stellen schon seit geraumer Zeit unangenehme Fragen bezüglich des Fortbestehens der Bedürfnisgrundlage für den Besitz von Jagdwaffen, wenn über die Dauer von 2 oder mehr Jahren in Folge kein Jahres-/3-Jahres-Jagdschein mehr gelöst wurde. ...

CM

Echt ? Ist ja der Hammer ! Die gehen aber ganz schön den Bach runter, wenn das vor Gericht landet... Und wenn der Betroffene schon sein halbes Leben lang zur Jagd gegangen ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, diese auszuüben, kann er sich auf eine Ausnahme nach § 45 Abs. 3 WaffG berufen. Das ist also nicht wirklich von (langem) Erfolg gekrönt, wenn sich der Jägersmann entsprechend beraten oder anwaltlich vertreten lässt.

Geschrieben

Das ist ... nicht wirklich von ... Erfolg gekrönt, ...

Das ist von gar keinem Erfolg gekrönt, da diese subtile "Anmache" regelmäßig bereits an dem simplen Argument scheitert, dass der/die Jägersmann/-frau zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch das Lösen eines Jahres-/Drei-Jahres-Jagdschein die jagliche Aktivität wieder aufnehmen kann und damit die Bedürfnisgrundlage wieder hergestellt ist.

Sie versuchen es trotzdem.

CM

Geschrieben

aber Waffenerwerb zum reinen Selbstschutz, Klärung diverser Meinungsdifferenzen oder für irgendwelche anderen Experimente muss z.B. nicht sein. Dass man sie u.a. zum Spiel und Sport benutzen kann, reicht ja wohl.

Der erste Satz strotzt nur so vor irrationaler Angst- und darauf folgender Panikmache, aber es bleibt trotzdem die Frage zu ersterem Punkt, Warum reicht das, was man im zweiten Satz lesen kann ?

Geschrieben

....Waffenerwerb zum reinen Selbstschutz, Klärung diverser Meinungsdifferenzen oder für irgendwelche anderen Experimente muss z.B. nicht sein. Waffen sind kein Spielzeug und müssen deshalb mit gewisser Ernsthaftigkeit verwendet werden. Dass man sie u.a. zum Spiel und Sport benutzen kann, reicht ja wohl.

1. Legaler Waffenerwerb zum Selbstschutz ist in Nachbarländern Deutschlands ein vollkommen legitimer Erwerbsgrund, ohne dass es damit dort relevante Probleme gibt. In einem Land, das sich "frei" nennt, "muss" das also nicht nur sein, sondern ist im Grunde zuzulassen (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG).

2. "Klärung diverser Meinungsdifferenzen" oder "andere Experimente"(?) sind vom Selbstschutz selbstverständlich nicht abgedeckt. Bitte nicht in einem Satz zwei unterschiedliche Dinge vermengen. Dass diese "Klärungen und Spielchen" mit legalen Waffen in mit D vergleichbaren (!) Ländern Europas mit liberalerem Waffenrecht nicht in problematischem Umfang auftreten, ist Fakt... s.o.

3. Die Beschränkung auf "Spiel- und Sportzwecke" ist seit vielen Jahren die Bedürfnis-/Erwerbsgrundlage in D (wobei hinter ersterem ein Fragezeichen steht; außerdem ergänzt durch die Jagd, es sei denn jemand fasst dies unter "Sport"..). Die Beschränkung erfolgt(e) hauptsächlich, um den Kreis der Erwerber und damit die "Menge" insgesamt zu begrenzen. Ansonsten macht dies keinen Sinn, denn die Merkmale Eignung/Zuverlässigkeit + Sachkunde könnte man (mit entsprechender Überprüfung/Nachweispflicht) unabhängig hiervon einfordern - und sie würden ja auch reichen.

Aber selbst das (gezwungenermaßen) langjährig geübte Arrangement mit unseren bestehenden Bedürfnisbeschränkungen Sport, Jagd, Sammeln nützt uns LWB mittel- und langfristig nichts, denn diesen wird von Waffen- bzw. Jagdgegnern in der Gesellschaft langsam aber sicher die Grundlage entzogen. Eine zumindest viel breiter angelegte Bedürfnisgrundlage würde dem einen Riegel vorschieben, und auch eine breite LWB-Basis in der Gesellschaft schaffen, die sich auch nicht so einfach plattmachen ließe wie unsere (relativ) kleinen heutigen "Bedürfnisgruppen".

Geschrieben

Hinzu kommt, dass selbst heute noch mit den Erben und Altbesitzern ein Großteil der Waffenbesitzer seine Waffen ohne Bedürfnis besitzt (siehe dazu diese Statistik). In den 80er Jahren wird diese Personengruppe wahrscheinlich 70% ausgemacht haben und selbst in den 90ern noch über 50% gewesen sein). Es ist also schlichtweg eine Lüge, wenn man behauptet, auf das Bedürfnisprinzip könne nicht verzichtet werden und nur deshalb gäbe es so wenig Missbrauch mit legalen Waffen. Zudem ist der Bedürfnisgrund "Selbstschutz" doch plausibler als "Pappscheibenlochen".

Geschrieben

nur daß die Erben keinen Munitionserwerb haben und ihre Waffen blockieren bzw. unbrauchbar machen lassen müssen, sofern sie diese behalten wollen...

Geschrieben

"nur daß die Erben keinen Munitionserwerb haben und ihre Waffen blockieren bzw. unbrauchbar unbenutzbar machen lassen müssen, sofern sie diese behalten wollen..."

Was bis 2003 kein Problem darstellte weil bis damals der Munitionsbesitz komplett unreguliert war, Blockierpflichten gab es nicht.

Auch für Nichtjäger und Nichtsportschützen gibt es weiterhin die Möglichkeit von legalem Minitionsbesitz, dieser musste lediglich während der Amnestiephase angemeldet werden. Ganz ohne Bedürfnis!

Geschrieben

nur daß die Erben keinen Munitionserwerb haben und ihre Waffen blockieren bzw. unbrauchbar machen lassen müssen, sofern sie diese behalten wollen...

Erst seit 2002, vorher stand die geerbte KK vom Opa bei meinem Kumpel ganz einfach irgendwo in der Kellerecke. Munition ist sicher das kleinste Problem, wenn einer damit Schindluder treiben möchte, ich empfehle hier Österreich, Munition gibt es mW dort gegen Perso frei ab 18 für nahezu alle Waffenarten. Und Grenzkontrollen sind seit Schengen sicher nicht so das Problem. Und der Sperrelement ? Seit WISO wissen wir, wie lange ein Schwingschleifer dafür braucht.

Karly, schöner Text mit viel Logik, aber beim SB handelt es sich mE um einen Ideologischen, da nutzt so was alles nichts, diese kann man nicht katholisch machen und uns muss man idR nicht, eine Zwickmühle.

Geschrieben

... aber beim SB handelt es sich mE um einen Ideologischen, da nutzt so was alles nichts, diese kann man nicht katholisch machen...

Hmm... das ist er/sie aber nicht generell, bzw. ich habe ihn/sie in den vielen Jahren des Mitschreibens von WO auch schon mit diesbezüglich "unideologischen" Beiträgen kennengelernt.

Deshalb hat mich das Herumreiten auf dem ach so heiligen Bedürfnisprinzip (im Vergleich zu dessen ach so gefährlicher Abwesenheit) in den letzten Beiträgen auch überrascht.

Geschrieben

Der Unterschied zwischen Alt- und Neuerben wird sich mit der Zeit auf biologische Weise auflösen.

Irgendwann wird es nur noch Erben und Waffenbesitzer nach den neuen Regeln geben. 1973 liegt nun schon 41 Jahre zurück. In diesem Jahr wird ein damals 30-jähriger Altbesitzer 71. Die Alterben folgen dem Zeitverlauf entsprechend später.

Geschrieben

Der Unterschied zwischen Alt- und Neuerben wird sich mit der Zeit auf biologische Weise auflösen.

Irgendwann wird es nur noch Erben und Waffenbesitzer nach den neuen Regeln geben. 1973 liegt nun schon 41 Jahre zurück. In diesem Jahr wird ein damals 30-jähriger Altbesitzer 71. Die Alterben folgen dem Zeitverlauf entsprechend später.

Und was sagt uns das jetzt? Die Einschränkung des Erbrechts bei Schusswaffen und Munition ist aus Sicherheitsaspekten betrachtet völlig überflüssig ebenso wie die Aufbewahrungsvorschriften und das ganze Bedürfnisprinzip sowieso. Es gab vor der Einführung der Einschränkungen nicht mehr Missbrauchsfälle als danach. Mit nicht registrierten WBK-pflichtigen Schusswaffen werden (im Verhältnis zu deren geschätzem Bestand gerechnet) kaum mehr Gewalttaten verübt als mit angemeldeten. Auch gibt es keinen statistisch irgendwie belegbaren Zusammenhang zwischen der Anzahl der in der Gesellschaft verfügbaren Schusswaffen und der Anzahl der Gewaltdelikte.

Es gibt allerdings einen Konsens unter den politischen Parteien, dass Schusswaffen nicht in die Hände von Privatpersonen gehören und grundsätzlich staatlichen Akteuren vorbehalten sein sollen. Das ist das Ziel der Waffengesetzgebung seit 1972. So einfach ist das, auch wenn das viele hier nicht wahrhaben wollen.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Warum hat man für die sachkunde- und bedürfnislosen Erben nicht einfach eine "Kleine Sachkunde" eingeführt mit den wichtigsten theoretischen Dingen, die auch ältere Bürger verstehen und umsetzen können ? (im wesentlichen Aufbewahrung, Anzeigefristen, Tresornormen)

Aber das ist wahrscheinlich zu einfach für Deutschland...

Geschrieben

Aber das ist wahrscheinlich zu einfach für Deutschland...

Nein, aber es würde dem Leitsatz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" zuwiderlaufen. Um Leuten den Waffenbesitz zu ermöglichen, braucht es kein Gesetz. Das braucht es lediglich, um ihnen "zu verwehren, sich zu bewehren", und den Zweck erfüllt das deutsche Waffengesetz durchaus mit teutonischer Efiizienz.

Geschrieben

Das ist unlogisch, denn die vererbten Waffen SIND ja bereits im Umlauf und werden durch das vererben nicht mehr !

Außerdem hängen da ja oft Erinnerungen oder auch Werte dran, weshalb der sauteure Blockierzwang (für 5 Erbwaffen mit mehrläufigen dabei sind wir bei den Elektrostöpseln schon locker im vierstelligen Eurobereich) schon frech ist.

Geschrieben

Das ist unlogisch, denn die vererbten Waffen SIND ja bereits im Umlauf und werden durch das vererben nicht mehr !

Sie werden aber durch jede zusätzliche bürokratische Hürde, die den Erben den Besitz verleiden soll, weniger. Und genau das ist offensichtlich gewollt.

Geschrieben

Sie werden aber durch jede zusätzliche bürokratische Hürde, die den Erben den Besitz verleiden soll, weniger. Und genau das ist offensichtlich gewollt.

Das zumindestens wenn die Erbe sie nicht "verlieren" oder sie einfach nach dem Todesfall unauffindbar sind. Zwar sinkt dann so die Zahl der "legalen" (dem Staat bekannten und wieder einziehbaren) Waffen aber nicht unbedingt die totale Anzahl im Volk.

Geschrieben

Warum hat man für die sachkunde- und bedürfnislosen Erben nicht einfach eine "Kleine Sachkunde" eingeführt mit den wichtigsten theoretischen Dingen, die auch ältere Bürger verstehen und umsetzen können ? (im wesentlichen Aufbewahrung, Anzeigefristen, Tresornormen)

Was ist daran sinnvoll die unnützen gesetzlichen Joche durchzugehen, wenn der wesentliche Punkt eines sachkundigen Umgangs mit Schußwaffen nur sein kann, daß man niemanden über den Haufen ballert?

Geschrieben

Den Erben ist es nicht verboten die Sachkundeprüfung abzulegen.

Geschrieben

Den Erben ist es nicht verboten die Sachkundeprüfung abzulegen.

Das nicht, aber sie haben faktisch nichts davon, solange sie kein Bedürfnis nachweisen können.

Wer gut betucht ist, könnte natürlich den Sportbootführerschein See machen und ein hochseetaugliches Boot (vulgo: Yacht) chartern. Das reicht den meisten Behörden schon als Bedürfnisnachweis und ist für manche Personen einfacher, als immer die 18 Termine als Sportschütze zusammenzubekommen.

Geschrieben

Muss man für das fortbestehen des Bedürfnisses nicht nur regelmäßig Teilnehmen? Ich dachte immer die 18 im Jahr oder jeden Monat sind nur wenn man ein neues Bedürfniss begründen möchte (neue Waffe).

Für die alten reicht die aktive Teilnahme am Schießssport z.B. 1 Mal im Jahr Königsschießen aus. (Ja außer bei Kontigentsüberschreitung, aber jetzt mal ohne Sonderfall)

Wenn ich mich irre bitte korrigieren, dann kann ich das an die Kameraden weiter geben. Danke

Geschrieben

Schön wärs, wenn du recht hättest. Leider muss man als Sportschütze zum Bedürfniserhalt auch die 12/18-Regel einhalten. Teilweise meinen einige Behörden, dass das für Alterlaubnisse vor dem 01.04.2003 nicht gelten würde. Die Gerichte sehen das aber nicht so.

Ein Erbe, der bislang kein Bedürfnis hatte, muss ein neues Bedürfnis für irgendeine x-beliebige erlaubnispflichtige Waffe nachweisen. Wenn er also mit dem Schießsport anfängt, muss er in jedem Fall die 12/18-Regel einhalten.

Geschrieben

Quatsch! Bedrüfniserhalt ist nicht an Trainingszahl gebunden und Sachkunde reicht dem Erben auch, um nicht zu blockieren.

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