Auf der 198. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 04. bis 06.12.2013 in Osnabrück wurde unter TOP 23 ein Beschlussvorschlag des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 25.10.2013 angenommen.
Danach soll der Bundesinnenminister unter Beteiligung des Fachbeirats Schießsport und der üblichen "Experten" bis zur Herbstsitzung 2014 berichten,
ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten;
wie der private Besitz von Schusswaffen weiter reduziert und auf das tatsächlich notwendige Bedürfnis beschränkt werden kann.
In einer Randnotiz verweist Bayern auf den Prüfungsprozess von 2009 und sieht keine Notwendigkeit für eine erneute Prüfung.
http://www.imk2013.niedersachsen.de/download/82696/Waffenrecht.pdf