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IGNORED

Beantragung einer gelben WBK


wwalther

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Hallo,

ich besitze die grüne WBK (nur Kurzwaffen). Nun möchte ich mir die Option offen halten und mir evt. im Sommer auf der Waffenmesse ein Repetierer/Einzellader Gewehr kaufen zu können.

Bedarf es dafür wieder eine Bedürfnisprüfung des Verbandes oder kann die gelbe WBK auch ohne diese beantragt werden?

Oder ist es ermessenssache der örtlichen Waffenbehörde/Kreispolizei?

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...Oder ist es ermessenssache der örtlichen Waffenbehörde/Kreispolizei?

Frag Deine Behörde halt einfach ;)

Ich kenne diverse Fälle, da reichte die vorhandene grüne WBK, eine Bestätigung des Vereins (dass der Antragsteller schießsportlich tätig ist) und die gelbe WBK wurde vom Amt ausgestellt! Wohlgemerkt - die Bestätigung kam auf dem kleinen Dienstweg vom Verein und nicht vom Verband!!

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Eine neue/weitere Waffe kannst Du nur mit Hilfe des Verbandes beantragen.

Ob auf "Grün" oder "Gelb" ist dabei vollkommen egal.

:nea: hola amigo Mattes,

dein letzter Satz ist FALSCH :beee: , wenn er schon eine Gelbe hätte braucht er für Waffen die auf die Gelbe kommen KEINE Verbandsbescheinigung, er muss nur 2/6 beachten.

saludos de pancho lobo :hi::friends:

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hola amigo :nea:Mattes,

dein letzter Satz ist FALSCH :beee: , wenn er schon eine Gelbe hätte braucht er für Waffen die auf die Gelbe kommen KEINE

o.k., falsch ist dann eben falsch, nur er hat eben keine "Gelbe"

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Hä? Ich kenn es gar nich anders - als ich meine Gelbe beantragt habe(auch ca. 1/2 Jahr nach der grünen) benötigte ich auch eine Verbandsbestätigung....für jeden ,der einigermaßen schiesssportlich aktiv ist ,sollte das doch kein Problem darstellen sich eine "Sportschützen-WBK" zu beantragen und diese auch (blanko) zu bekommen.

LG:Steam

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Es ist mittlerweile Usus bei den Waffenbehörden hier in NRW, daß Gelbe WBK's nur auf Grundlage einer Verbandsbescheinigung ausgestellt werden. Wie korrekt das ist, will ich nicht diskutieren.

Das ist völlig korrekt - das der Verein diese Bescheinigung ausstellt ist Geschichte! Siehe Paragraph 14 Abs. 2, Satz 2 WaffG.

Nachschulungen in den Vereinen scheinen bei solchen Aussagen wie von Tyr13 angebracht um die Mitglieder immer auf den aktuellen Stand des WaffG zu bringen. Wir machen das bei uns!

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Nachschulungen in den Vereinen scheinen bei solchen Aussagen wie von Tyr13 angebracht

Ah ja, jetzt weiß ich wieder, warum @A71 eigentlich auf meiner Ignore-Liste steht...

Egal. Sicher ist, daß die Verbandsbescheinigung das sportliche Bedürfnis korrekt belegt. Allerdings entfallen im Hinblick auf den Erwerb nach 14.4 alle Argumente, warum denn ausgerechnet der Verband prüft (außer möglicher Wichtigtuerei von Funktionern). Da ja die Waffen auf "Gelb" nur irgendeiner SpO genügen müssen, nicht notwendigerweise derjenigen des "Heimat"-Verbands. Anders als bei den "delikt-relevanten" :rolleyes: Waffen braucht es eben keine Prüfung

- ob denn die Waffe für eine Disziplin des Verbands geeignet ist

und

- ob diese Disziplin nicht mit einer bereits vorhandenen Waffe bestritten werden kann, die neue, zusätzliche Waffe also notwendig ist.

Es verbleibt also nur noch die Klärung der Frage, ob der Schütze, wie in 14.2 gefordert im Verein Mitglied ist, regelmäßig schießt und im Verband organisiert ist.

Und mir persönlich will es nicht einleuchten, daß die Behörde zusätzliche Belege braucht, wenn doch schon alle Voraussetzungen für die Erteilung einer "Gelben" vorliegen, so wie beim TE, der bereits eine grüne WBK mit auf ihn eingetragenen Waffen als Sportschütze hat.

Solche Verbandsbescheinigungen bringen dann die Behörden auf die Idee, 14.4er WBK's auf den in der VB genannten Typ Waffe zu beschränken, genau das ist mir passiert, btw.

Also halte ich dieses Walzer-Getanze zwischen Behörde und Verband für schädlich, der Verband wird nachgerade zum reinen Erfüllungsgehilfen der Behörde gegenüber seinen Mitgliedern. Jeder Fetzen Papier, der unnötigerweise auf der Wunschliste von Amtsstuben aufgeschrieben wird und dann vom Verband als verbindlich und korrekt legitimiert wird, ist hinterher nur eine weitere Schikane, eine Hürde, über die der unverschämte Antragsteller erst mal klettern muss.

Zu viel Brimborium macht die Sache nicht besser, der ganze Zirkus mit dem Bedürfnis ist ohnehin Quatsch.

So, jetzt hab' ich doch diskutiert, worüber ich mich nicht schon wieder aufregen wollte. Seid Lieb und lasst mich in Ruhe. Schönen ersten Advent.

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@all

Wir müssen doch nicht um des Kaisers Bart diskutieren!

Wir wissen doch alle, dass der reguläre Weg zur gelben WBK für Sportschützen über den Verband führt! Ob das sinnvoll ist, wenn bereits eine grüne vorhanden ist, sei einmal dahingestellt - aber so ist es nunmal.

Ich wollte nur darlegen, dass es in Deutschland auch noch vernünftig denkende Behörden gibt, mit denen man sprechen kann!

Wenn man auf diesem Wege den Verband außen vor lassen kann und so Geld und Zeit sparen kann, ist das doch nichts verwerfliches..!

Was macht denn der Verband (außer Geld kassieren)? Er bestätigt die Sportschützeneigenschaft!

Wenn nun eine Behörde kulanterweise das gleich selbst alles überprüft, ist das in meinen Augen völlig ok und kundenfreundlich!

Ich gebe aber auch zu, dass vermutlich die wenigsten Behörden in D so kulant sind ;)

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Ich glaube die wenigsten haben sich mit den Richtlinien im Waffengesetz und den Befürwortungsrichtlinien der einzelnen Landesverbände beschäftigt.

Denn die Verbandsbescheinigung für eine gelbe WBK beinhaltet keinen Waffentyp und Kaliber. Sie gilt für alle Waffen die in den §14-4 fallen. Das war früher anders. Bei der Beantragung einer gelben WBK muss ein komplett neues Bedürfnis begründet werden, weil man es hier mit anderen Waffentypen zu tun hat.

Der Antragsumfang (einzubringende Unterlagen) ist genau so wie bei einem Erstantrag nach 14-2. Falls Behörden hier eine andere Praxis handhaben, ist das als sehr bedenklich einzustufen. Dafür gibt es im Gesetz keine Grundlage.

In NRW habe ich noch keine Behörde kennengelernt, die eine gelbe WBK ohne Bescheinigung des Verbandes ausstellt.

Ich sollte davon gehört haben, denn ich stelle die Bescheinigungen aus.

Der sichertste Weg ist immer, den Sachbearbeiter des Verbandes anzurufen, oder deren Webseite mit den Richtlinien.

Gruß

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Ich glaube ...

Für Glaubensfragen ist bekanntlich allein die heilige römisch-katholische Kirche zuständig.

Der Rest Deines postings ist, mit Verlaub gesagt, Quark.

Die ständig wiederholte Behauptung, dass zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (so steht es vorne drauf!) eine Verbandsbescheinigung erforderlich wäre ist falsch. Noch falscher ist die völlig aus der Luft gegriffene Behauptung, dass für diese WBK ein gesondertes Bedürfnis nachgewiesen werden müsste. Damit würde der vom Gesetzgeber definierte Zweck dieser Art der Erwerbsberechtigung auf der Grundlage des § 14 (4) WaffG ad absurdum geführt.

Für die Ausstellung einer Sportschützen-WBK genügt allein der Nachweis der Sportschützeneigenschaft und diesen Nachweis kann jeder Verein, der einem gem. § 15 WaffG anerkannten Schießsportverband angehört, ausstellen.

CM

... jetzt geht dieser Mist den verquirlten Sonderzeichen wieder los ... :bad:

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Sehr schöne Meinung. Hast Du in NRW eine Grundsatzurteil erstritten?

Nein?

Realität ist, dass eine gelbe WBK ohne Verbandsbescheinigung in NRW nicht mehr zu bekommen ist.

Konkretes zur Waffe wie bei einer Waffe auf Grün sind bei dem Antrag nicht vorgesehen.

Wede stellt für einen Verband in NRW die Bescheinigugnen aus und weiß, was machbar ist und was nicht.

Du stellst in NRW offensichtlich keine Verbandsbescheinigungen aus.

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...Ich sollte davon gehört haben, denn ich stelle die Bescheinigungen aus...
Das mag sein, aber nur fuer deinen Verband (BDS) dem du angehoerst. Jeder Verband wie DSU, BDMP, DSB hat einen eigenen (ehrenamtlichen) Sachbearbeiter.

Man darf auch nicht vergessen das dieses Ehrenamt manches Mal fuerchterlich von den Antragstellern strapaziert wird.

Falsche Antraege, nicht oder nicht richtig ausgefuellt, alles sofort und gleich.

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...Der Rest Deines postings ist, mit Verlaub gesagt, Quark...
Das WaffG ist ein Bundesgesetz. Wede hat voellig Recht. Sollte es anders gehandhabt werden wie er es schildert ist es falsch.

Lieber CM ich wuenschte es waere so wie du schreibst. Das wuerde vieles leichter machen. Ist aber nicht so.

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Hast Du in NRW eine Grundsatzurteil erstritten?

Das ist nicht meine Aufgabe, sondern die der in NRW ansässigen Verbandvertretungen!

Realität ist, dass eine gelbe WBK ohne Verbandsbescheinigung in NRW nicht mehr zu bekommen ist.

Und dieses Spielchen funktioniert nur, weil die Verbandsvertretungen keine Eier in der Hose haben und mit devot gesenktem Haupt artig mitspielen.

Konkretes zur Waffe wie bei einer Waffe auf Grün sind bei dem Antrag nicht vorgesehen.

Warum auch? Schließlich geht es ja auch nicht um eine Bedürfnisbescheinigung.

Wede stellt für einen Verband in NRW die Bescheinigugnen aus und weiß, was machbar ist und was nicht.

Er ist sicher ein guter Teamplayer. Wenn die Behörde sagt "Spring!", dann wird er sicher nur noch fragen "Wie hoch?"

Du stellst in NRW offensichtlich keine Verbandsbescheinigungen aus.

Sicher nicht. Ich habe aber, als ich noch mit Verbandsgeschäften befasst war, einigen Erlaubnisbehörden gehörig in den Hintern getreten, bis hinauf in die Ebene von Regierungspräsidien.

Und weisst Du was?

Es hat funktioniert!

CM

... der hiermit seinen Diskussionsanteil beendet.

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Und wir haben mal wieder auf Einander rumgehackt, nix bewegt, höchstens ein paar Leute, die ohnehin Bescheid wussten zum Schmunzeln gebracht, wie man sich in Rage redet.

Wie die Realität aussieht, wissen wir. Wie sie dem Wortlaut des Gesetzes nach aussehen könnte, haben wir besprochen. Wir sollten uns jedoch mal darüber einig werden, daß das Bedürfnisprinzip abgeschafft werden sollte. Um die dafür notwendige Gesetzesänderung herbeizuführen, ist Lobbyarbeit notwendig.

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Der Antragsumfang (einzubringende Unterlagen) ist genau so wie bei einem Erstantrag nach 14-2.

Öh, also im BDS (lv1, keine ahnung wie es anderswo ist) steht es noch mal anders:

"Für Schusswaffen gem. § 14 Abs. 2 WaffG ist glaubhaft zu machen, dass das Mitglied

seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes

zugelassen und erforderlich ist."

Für Gelbe WBK gibt es dann nur oben ein paar Punkte zum anhaken (Repetierer, Einzellader-Langwaffen etc.)

Theoretisch braucht man also keine Vereinsbescheinung, aber die Verbandsbescheinigung schon.

EDIT:

Aber unten muss der Verein auch noch mal stempeln/unterschreiben genau wie der Verband, also defacto braucht man doch eine "Absegnung" vom Verein, auch wenn der obige Punkt sich nur auf die Grüne WBK bezieht. Alles ein bisschen unlogisch...

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Ah ja, jetzt weiß ich wieder, warum @A71 eigentlich auf meiner Ignore-Liste steht...

Weil du wieder nicht Recht bekommst obwohl du schon soooooo lange dabei bist? Das genau scheint das Problem zu sein - je früher man dabei war um so mehr verbohrter, uneinsichtiger, rechthaberischer und ignorant!? Aber das Gesetz ist nicht deine Meinung - also ich verbreite lieber das Gesetz im Verein als das Wunschdenken von Leuten z.B. von dir!

Ich werde dich bestimmt nicht auf die Ignore-List (wenn englisch dann englisch und nicht denglisch!) setzen - deine Meinung ist mir auch lesenswert. Aber das machst du ja genauso! Weil "eigentlich" ist immer eine Ausrede.

In diesem Sinne: Frohe Advents und frohe Weihnachten!

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Omnius du hast natürlich Recht mit der Glaubhaftmachung. Das ist ja bei jedem Antrag so. Man darf nicht vergessen, dass in die Befürwortungsrichtlinien sich aus Bestimmungen des WaffG und den Zusatzregelungen der Landesverbände zusammensetzen. In diesen Zusatzregelungen gibt es schon Unterschiede.

Untern Strich kommt doch heraus, dass wir uns alle an die Regeln halten müssen. Die Brechstangenmethode im Umgang mit Behörden ist wenig zielführend. Ich pflege hier den Stil eines sachlichen Gesprächs basierend auf der aktuellen Rechtslage. Mich haben nach Erhalt ihrer Bescheinigung, diverse Schützen angerufen, weil sie ein Problem bei der Eintragung hatten. Bisher konnte ich alle Missverständnisse in einem ruhigen sachlichen Gespräch zu Gunsten des Schützen klären. Das ist letztendlich das was zählt. Ich versuche bei den Schützen unseres Verbandes, Verständnis für das Antragsverfahren und die Rechtslage zu schaffen. Das spiegelt sich in der Qualität der Anträge wieder.

Hier einmal ein Dankeschön für die gute Zuarbeit der Schützen!! :good:

Gott sei Dank ist es nicht so einfach, die Sportgeräte für unsere Sportart zu erwerben. Wäre das so, hieße es Fußball. Ich muss noch nicht einmal in einem Verein sein, um einen Ball zu erwerben oder zu überlassen.

Sicherlich wünscht sich jeder ein einfacheres Verfahren, aber das wird Wunschdenken bleiben. Der Gesetzgeber wird uns sicher kein vereinfachtes Waffengesetz unter den Weihnachtsbaum legen.

Ich muss Tyr13 absolut Recht geben, dass nur Lobbyarbeit uns die nötige Akzeptanz bringen kann.

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Sorry,

aber wenn man sowas liest, was offensichtlich von einem Verbandsfunktionär kommt

...Gott sei Dank ist es nicht so einfach, die Sportgeräte für unsere Sportart zu erwerben. Wäre das so, hieße es Fußball. ...

dann darf man sich nicht wundern, dass die Regeln immer strenger werden!

Ich hab die leise Vermutung, dass der ein oder andere im Verband sogar schlicht dagegen wäre, wenn aufgrund eines Wunders das Bedürfnisprinzip wieder abgeschafft werden sollte - oder wieder zu den Vereinen zurück käme...

Eine lockere Einnahmequelle würde flöten gehen...

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