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IGNORED

WBK obwohl man mal mist gebaut hat?


Börben

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Hallo

Bin neu hier und sag erstmal Grüß Gott :)

Als erstes hab ich gleich ne blöde Sache die mich bedrückt,

Ich bin gerade kurz davor meine WBK zu beantragen,ich habe mal mist gebaut und jetzt frage ich mich ob ich die WBK überhaupt bekommen kann.

Im Waffengesetz steht ja was von 60 Tagessätzen, von dem her würde es ja klappen, bin mir da aber unsicher darum möchte ich nochmal fragen. Ich schreib mal jede Kleinigkeit auf.

Das habe ich Angestellt:

-Vor über 5 Jahren (ich war nicht Volljährig) habe ich eine Anzeige bekommen, wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr

von einer Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgesehen unter der Auflage, das ich Sozialstunden ableiste, diese habe ich auch abgeleistet (24 Stunden).Ging nicht vor Gericht.

-Ich hatte auch mal eine Anzeige wegen Diebstahl ( ganz lang her) damals wurde ich willkürlich Angezeigt hatte damit nichts zu tun (an einem Badeplatz wurde angeblich Geld gestohlen und ein Freund und ich waren die Nachbarn und wurden beschuldigt) Ging auch zur Staatsanwaltschaft und wurde fallen gelassen. ging auch nicht vor Gericht.

-als ich noch zur Grundschule ging bekamen meine Eltern besuch von der Polizei, die mitteilte, das ein Freund und ich ein Lager in einem Waldstück gebaut hätten, das hat dem, dem das Grundstück gehörte nicht gefallen, aber keine Ahnung woher die Polizei wusste wo ich wohnte, die Polizei sagte wir sollen dort hingehen und uns entschuldigen und das Lager abreißen. wurde auch gemacht (hab mich damals sehr geärgert, hab das einfach nicht verstanden -.-)

und zum Schluss, Ich wurde während meiner Probezeit (Führerschein) geblitzt mit 22km/h zu schnell i.d 30ger Zone

musste damals an einem Aufbauseminar (nicht MPU) teilnehmen und bekam Probezeitverlängerung um 2 Jahre (die ist am 4.02.14 vorbei)

Jetzt wisst ihr was ich für ein :ph34r: bin.

was meint ihr dazu?

Vielen Dank! und Grüße

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Bete 3 Vaterunser und 5 Avemaria, gehe in dich und sündige hinfort nicht mehr. Und jetzt beweg deinen Verbrecherhintern aus meinem Beichtstuhl. :diablo: Nee ..., im Ernst du Weisenknabe, ich sehe da keine Hindernisse

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Sämtliche Vergehen scheinen länger zurückzuliegen, bis auf das Verkehrsdelikt. In Deiner Akte wird man das wiederfinden, es kann sein, daß Dein Sachbearbeiter von der Waffenbehörde Teile davon bei Deiner Zuverlässigkeits-Prüfung verwendet. Der SB muss dann eine Zukunftsprognose erstellen.

So wie Du das geschildert hast, ist das Dumme-Jungen Zeugs, das strafrechtlich nicht relevant wird und Dich daher nicht belasten wird. Einzig das Verkehrsdelikt ist kritisch. Falls Du Dein Verhalten nicht geändert hast, demonstrierst Du quasi, daß Du die Regeln nicht ernst nimmst, falls Du an einen peniblen und skeptischen SB gerätst, dann kann es deswegen Schwierigkeiten geben.

Falls Du die anderen Diskussionsfäden zum Thema Zuverlässigkeit abklapperst, dann wirst Du mehrere Beispiele finden und auch den Tipp, den kleinen Waffenschein zu beantragen. Für dieses Papier, das Dich 50,-€ kostet, wird genauso geprüft wie bei der WBK (so zumindest die Theorie) Dann weißt Du, ob Dir die WBK verweigert werden wird, dieser Vorgang ist nicht ganz so teuer wie die WBK.

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ist es hilfreich, einen neuen wissbegierigen fragesteller mit sinnlosen antworten zu verwirren?

Das nicht, aber du solltest meine moralische Entrüstung ob der Verwerflichkeit seiner Untaten bedenken. :lol2:

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ist es hilfreich, einen neuen wissbegierigen fragesteller mit sinnlosen antworten zu verwirren?

Sollte man nicht mal die Gross- und Kleinschreibung beachten, wenn wissbegierige Neu User hier aufschlagen ?
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Sollte man nicht mal die Gross- und Kleinschreibung beachten, wenn wissbegierige Neu User hier aufschlagen ?

Du hast den Hinweis auf die mangelhafte Interpunktion vergessen! ;)

...muss man auch keinem wissbegierigen Neuling zumuten...

@TE: klär das mit Deinem SB bevor Du einen Antrag stellst!

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... 'ne blöde Sache die mich bedrückt, ...

Du kannst Dich ganz entspannt zurücklehnen.

Zurückliegende Strafverfahren, die offensichtlich noch dem Jugendstrafrecht unterliegen und die noch im Stadium des Ermittlungsverfahrens eingestellt wurden (auch gegen Auflagen) tauchen in der allgemeinen BZR-Auskunft, im Volksmund auch Führungszeugnis genannt, nicht auf.

Sie unterliegen allerdings der erweiterten Auskunft, welche i.d.R. von den Erlaubnisbehörden abgefragt wird.

Da es bei Dir in keinem Fall zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, wird es hier aber keine negativen Auswirkungen haben.

Soweit solche Einträge länger als 5 Jahre zurückliegen, sind sie bereits getilgt oder haben Tilgungsreife erlangt. Damit unterliegen sie nach dem BZRG einem Verwertungsverbot und können nicht zu Deinem Nachteil herangezogen werden.

Verkehrsdelikte, bei denen es sich nicht um Vorsatzstraftaten handelt, hier insbesondere Trunkenheitsfahrten oder Straftaten in Verbindung mit einer Schädigung Dritter, tauchen generell nicht in der BZR-Auskunft auf.

Also: alles easy!

CM

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Unbeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister kann man sogar kostenlos anfordern (kostet nicht mal porto), zusätzlich kann man eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister einholen. Dort stehen dann sogar Ermittlungen drin die gegen dich z.b. aktuell geführt werden, sogar wenn diese recht aktuell sind. (Älter als 6 Monate dann steht es drin, jüngere Ermittlungen nicht).

In diesen Fällen hat man in Deutschland gegenüber anderen Ländern einen klaren Vorteil.

http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_531474/DE/Themen/EinzelneRechtsgebiete/Strafrecht/Artikel/Bundeszentralregister.html__nnn=true

http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/EinzelneRechtsgebiete/Strafrecht/Artikel/ZentralesStaatsanwaltschaftlichesVerfahrensregister.html?nn=409600

Gruss

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...Manche SB ...

es soll ja durchaus auch SB geben, die in derartig gelagerten Fall "kein Problem" haben.

wenn dann schonmal vorab die Abfrage gemacht wurde, ist der Antrag dann vielleicht sogar noch schneller bearbeitet.

....so zumindest hab ich das schon mitbekommen....

im Fall des TE gabs keine einzige Verurteilung und wenn der Antragsteller von sich aus das Gespräch sucht, kann das durchaus auch einen sehr positiven Eindruck beim SB hinterlassen, zumindest erspart es evtl. verzögernde Rückfragen.

gruß alzi

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Leute, das ist ja alles wirklich lustig, sollten wir es aber nicht trotzdem ernsthaft behandeln ?

Es ist ja ok das "boerben" fragt, kommt euch das nicht reichlich naiv vor ?

Jetzt mal von den Grundschuldelikten abgesehen ist er ja schon zu Sozialstunden verurteilt worden.

Dann hat er ja auch bewiesen das er nicht in der Lage ist Gefahren einzuschaetzen. 55 km/h d.h. real 60 km/h ohne Abzuege in der 30er Zone. Da ist bei doppelter Geschwindigkeit normalerweise der Fleppen weg.

Wollen wir uns als LWB so einen Menschen antuen der nicht in der Lage ist mit besonderen Situationen umzugehen ?

Braucht der Mensch nicht noch ein wenig Zeit sich ueber einen laengeren Zeitraum ohne "Trouble" zu bewaehren ?

Wir haben darueber nicht zu entscheiden, aber man sollte an ihn (hiermit) appellieren sich fuer die Zukunft so zu verhalten das er noch nicht einmal in die Naehe eines Verdachts kommt.

Ich bin noch nie in den Verdacht gekommen geklaut zu haben oder grundlos angezeigt zu werden ! Wie sollten Leute da auch grundlos draufkommen, einfach so wild Leute anzeigend durch die Gegend zu gehen ?

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Menno Colt, jetzt wo's gerade lustig ist fängst du als Spaßbremse an. ICH werfe jedefalls nicht den ersten Stein. Für mein Mofatuning mit 14 gabs vom Dorfsheriff die unglaublich harte Strafe von 5,- DM ( das war ein Wochentaschengeld für mich) . Heute ist das Fahren ohne Führerschein und Versicherungsbetrug mit allen Konsequenzen. Und bedenke auch, wie disziplinierend eine Legalwaffe ist. Da überlegst du dir 3 mal, einen Schluck zu viel zu trinken oder einem Kind das Bonbon zu klauen.

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Ich bin noch nie in den Verdacht gekommen geklaut zu haben oder grundlos angezeigt zu werden ! Wie sollten Leute da auch grundlos draufkommen, einfach so wild Leute anzeigend durch die Gegend zu gehen ?

Das ist jetzt wirklich unglaublich borniert was Du da von Dir gibst.

Was glaubst Du eigentlich warum es Paragraph 164 Strafgesetzbuch gibt?

Paragraph 164

Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3)......

http://dejure.org/ge...e/StGB/164.html

Es gibt diese Vorschrift, weil es nun mal bösartige Menschen gibt, die so etwas auch ohne Grund machen, so wie es auch Menschen gibt die in der U-Bahn völlig grundlos andere Menschen halb tot schlagen.

Ich sage das nicht gerne aber solltest Du mal Opfer einer falschen Anschuldigung werden, dann trifft es ja "den Richtigen", ich wünsche Dir dann trotzdem und durchaus ehrlich gemeint viel Glück, das würdest Du nämlich brauchen.

Richter am BGH: Bis zu 25% aller Strafurteile sind Fehlurteile mit falschem Schuldspruch,
http://blog.justizkacke.de/?p=1162

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...Paragraph 164 Strafgesetzbuch...

Es gibt diese Vorschrift, weil es nun mal bösartige Menschen gibt, die soetwas auch ohne Grund machen, so wie wie es auch Menchen gibt die in der U-Bahn völlig grundlos andere Menschen halb tot schlagen...

Dem ist nichts hinzu zufügen. :hi:

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