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IGNORED

Wegschliessen von Schreckschusspistolen


Brummbaer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:rtfm: fm= WaffG...hola amigos,

das was hier geschrieben wird ist doch (fast) alles "eigene Auslegungng von hören-sagen und Meinungen der Verfasser".

skout357 hat es (mit dem FETT geschriebenen) klar und deulich dargestellt, meine verschlossene Haustür ist ausreichend um dem WaffG genüge zu tuen!

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben
Das Anschrauben an eine Wand [bspw. der Blankwaffen (Schwerter, Dolche) oder von Luftdruck-,

Federdruck- und Kalte Gase Waffen], wenn diese mit einem Schloss gegen die Wegnahme

gesichert sind, ist ebenfalls ausreichend.

Warum muss ich gegen Wegnahme sichern, wenn alle meine Kinder volljährig sind?

skout357 hat es (mit dem FETT geschriebenen) klar und deulich dargestellt, meine verschlossene Haustür ist ausreichend um dem WaffG genüge zu tuen!

So sehe ich das auch!

Ein Zusammenlagern mit den erwerbscheinpflichtigen Waffen im Waffenschrank ist natürlich

wünschenswert, aber vom Gesetz nicht gefordert.

Ich wünsche das aber nicht ...

Geschrieben

Ich wünsche das aber nicht ...

Und ich glaube ("Wunsch" hin oder her, von wem auch immer) nicht, dass das Zusammenlagern klug ist.

Das separate Lagern spart nicht nur den wertvollen Platz im B- oder 1-er Waffenschrank. Es erspart im Zweifelsfall auch Nachfragen, die ggf. Zeit und Nerven kosten.

Geschrieben

Warum muss ich gegen Wegnahme sichern, wenn alle meine Kinder volljährig sind?..

Musst du nicht:

nur gegen

Abhandenkommen gesichert bzw. es muss verhindert werden, dass Minderjährige Zugriff erhalten.

@karlyman,

sehe ich auch so.

Geschrieben

Und ich glaube ("Wunsch" hin oder her, von wem auch immer) nicht, dass das Zusammenlagern klug ist.

Das separate Lagern spart nicht nur den wertvollen Platz im B- oder 1-er Waffenschrank. Es erspart im Zweifelsfall auch Nachfragen, die ggf. Zeit und Nerven kosten.

100% ACK ! :gutidee: ... drum auch Vollzitat!

Geschrieben

WaffG

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1.

erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

2.

besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

3.

überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen

einräumt...

Du führst es doch an! Die Schussabgabe ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt, wird Silvester wieder interessant!
Geschrieben

Das separate Lagern spart nicht nur den wertvollen Platz im B- oder 1-er Waffenschrank. Es erspart im Zweifelsfall auch Nachfragen, die ggf. Zeit und Nerven kosten.

Jo, z.B. wenn PTB oder Laufsperre fehlt, oder sich Kratzer an der Waffe befinden.
Geschrieben

Whatever...

Selbst die Diskussion hier zeigt doch (und die rechtliche "Qualifikation" so mancher Kontrolleure tut ein übriges...), dass selbst bei konformer Aufbewahrung immer noch (mit Verlaub gesagt) blöde Fragen, Behauptungen oder Unterstellungen kommen können.

Dem muss man sich nicht unbedingt aussetzen. Das Leben kann manchmal auch einfach sein.

Geschrieben

Hieb- und Stichwaffen an den Wänden "festschrauben". ... Wie hirnrissig, dämlich und trisoman Schwachsinnig werden denn unsere Gestze bzw. "Gesetzesinterpretationen" noch ?

Diverse Säbel, Dolche, Schwerter usw. hängen in unzähligen Haushalten als Wandschmuck an der Wand. Und ich habe bisher noch nie erlebt (Ausnahme ein paar sehr teure Stücke in verschlossener Glasvitrine) daß diese "festgeschraubt" sind. ... Ich halte diese "Interpretation" des Waffengesetzes für arg übertrieben und falch, bzw. völlig Lebensfremd. ... So es da Beanstandungen geben sollte, würde ich aus Gründen der Gleichbehandlung vor dem Gesetz fordern, daß als erstes sämtliche Haushalte diverser "Adelshäuser" und "Großbürger" kontrolliert werden ... und so deren teuer bezahlte Rechtsanwälte unsere übereifrigen Behördenmitarbeiter zurechtgestutzt haben diese sich dann noch einmal zur Interpretation "Festschrauben" äußern dürften. (Äh ... übrigens ... heute in de Blödzeitung gesehen ... olle GSG-9 General a.D. Wegener hat de Stichwaffen och ohne Schloß und "Sicherheitsschraube" an de Wand)

Irgendwo liegt in meinem Haushalt eine Schreckschußpistole (hat mir mal mein Nachbar geschenkt weil er keine Verwendung für hatte)rum. Hab ich vor x-Jahren mal benutzt um zu Silvester mal ein paar Pfeif-Knall-Körper in die Luft zu schießen. Munition für das Teil ist aus und so liegt sie eben rum. Und mein 8jähriger Enkel weiß daß sämtliche "Eisenteile" in meiner Wohnung kein Spielzeug sind. ... Abgesehen davon daß sie ordentlich weggepackt ist, sehe ich weder Sinn noch Effekt diese "Spielzeugpistole" im Waffenschrank "wegschließen" zu wollen.

Solangsamhabe ich das Gefühl, daß bei der Interpretation diverser Gesetze man aus Angst etwas "verkehrt" zu machen bzw. "Ansatzpunkte" für die Kritik diverser Waffenphobiker zu bieten, sich aus vorauseilendem Gehorsam selber diverse Eier ins Nest legt.

Irgendwann gehen wir sogenannten "Waffennarren" mit pink-rosa lackierten Waffen in kunterbuntem Narrenkostüm mit Schellenkappe zum Schießen ... und wundern uns daß die Waffengegner uns immer noch nicht lieb haben.

So ... ich geh ertmal in die Küche und bringe Vorhängeschlösser vor meinen Besteckschubladen an. Die ollen überlangen Solinger Küchenmesser sans nämlich saugefährlich scharf und spitz ... und sicher potentiell eine Gefährdung der "Inneren Sicherheit".

SG Blackhusar

P.S. ... sollte es eine gesetzesfeste Vorschrift geben daß ich die olle Platz-PPK unbedingt im Waffenschrank aufbewahren muß werde ich dies als gesetzestreuer Bürger natürlich tun. Bissel Platz ist da noch. ... Bünelweise Säbel, Degen, Bajonette krieg ich da aber net rein.

P.P.S. Was ist denn mit dem Editor los ? Irgendwie sind sämtliche Umlaute weg.

Geschrieben

...

Deine Meinung sei Dir gegönnt.

man darf Dich aber darauf hinweisen, dass Du damit, so Du diese Meinung auslebst, Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit riskierst.

vermute aber, dass Dich dieser Hinweis auch nicht juckt, genausowenig wie Gesetze und Verordnungen.

wünsche Dir gutes Gelingen!

Geschrieben

... und wie ist es bei einer erwerbesberechtigungspflichtigen Waffe bei einer üblichen § 36-Kontrolle in Anwesentheit von i.d.R. mindesten 3 berechtigten Personen? ;)

Nun ja, auch da ist es ja so, wenn sich nur berechtigte Personen im Raum aufhalten, kann eigentlich nichts beanstandet werden.

Wer will denn beweisen, daß die Waffen unsachgemäß gelagert werden wenn sich niemand in deren Nähe befinden? :)

Der Kontrolleur muss den Tresor sehen, mehr eigentlich nicht.

Wenn der Waffenbesitzer im Moment der Kontrolle seinen Revolver im gürtelholster trägt, darf er das ja.

Daß es keinen guten Eindruck machen würde, ist klar, aber in seinen eigenen vier Wänden und wenn kein Unbefugter Zugriff auf die Waffe haben kann, darf er es dennoch.

Und bei einer Gaswaffe, die jeder 18 Jährige besitzen darf, verhält es sich meiner Meinung nach genauso, nur daß der Personenkreis der Berechtigten hier wesentlich größer ist :)

Geschrieben

Wer will denn beweisen, daß die Waffen unsachgemäß gelagert werden wenn sich niemand in deren Nähe befinden?

Der Kontrolleur muss den Tresor sehen, mehr eigentlich nicht.

Der Kontrolleur stellt fest und beschlagnahmt erst einmal wegen Verdacht! Vor Ort muss er nichts beweisen, sondern nur vor Gericht! Nach meiner Kenntnis vergehen da schon mal 2 - 3 Jahre und ich kenne keinen einzigen Fall, wo deswegen ein Beamter irgendwie gerügt wurde!
Geschrieben

Du kennst einen Fall, in dem sich nur Berechtigte im Raum aufhielten und jemand seinen Revolver im Gürtelholster stecken hatte? :)

Nur mal zur Verdeutlichung, mein Beispiel sollte nur aufzeigen, daß die Grenze zwischen Lagerung und berechtigter Nutzung eigentlich in dem Moment, in dem sich nur berechtigte rund um die Waffe aufhalten, nicht mehr eindeutig gegeben ist.

Sind 10 volljährige Personen in einem Raum, in dem eine geladene Gaspistole offen auf einem Tisch liegt, wird die Waffe dann gelagert oder nicht? :)

Meiner Meinung nach wird sie erst gelagert wenn alle den Raum verlassen und keiner der berechtigten Personen mehr Zugriff darauf hat.

Natürlich ist das eine relativ sinnfreie Wortklauberei, aber was ist hEUte noch wirklich sinnvoll? ^^

Geschrieben

Natürlich ist das eine relativ sinnfreie Wortklauberei, aber was ist hEUte noch wirklich sinnvoll? ^^

Wohl wahr!!!! Aber, SEK stürmt so eine Bude in dieser Konstellation und die Waffe wird mit Garantie erst einmal beschlagnahmt! Wetten?
Geschrieben

:fool: hola amigo Uwe,

das mag vielleicht für "die pleiteste und GAY Stadt Deutschlands = Berlin" zutreffen falls da die Polizei die Kontrolle durchführt...aber NICHT wenn es Kontrolletis vom Amt sind, DIE HABEN NÄHMLICH NICHTS ZU BESCHLAGNAHMEN-das erfüllt bereits den Sachverhalt der AMTSANMAßUNG, falls die etwas beschlagnahmen und mitnehmen wollen müssen sie die Exekutive (Polizei) mit dabei haben, und auch die dürfen NUR bei Gefahr in Verzug, oder mit richterlichen Durchsuchungsbeschluß meine Räume betreten---> weil die beste Ehefrau der Welt auf ihr § 13 GG besteht.

ABER DAS HATTEN WIR DOCH SCHON ALLES VOR ETWA 2 JAHRE DURCHGEKAUT!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

Na ja, dazu muss die Waffe ja nicht mal wirklich unvorschriftsgemäß gelagert werden ;-)

Kontrolleur kommt mit schlechter Laune, ein Wortgefecht folgt.

Kontrolleur ruft das SEK mit der Behauptung, er führt grad eine Aufbewahrungskontrolle bei einem Waffenbesitzer durch und der wird aggressiv.

SEK stürmt die Wohnung, findet die Waffen aber alle im Tresor.

Der Kontrolleur behauptet aber, daß du die Waffen erst in den Tresor getan hast, als er das SEK gerufen hat.

Wem wird da wohl geglaubt? :)

Geschrieben

:fool: hola amigo Uwe,

das mag vielleicht für "die pleiteste und GAY Stadt Deutschlands = Berlin" zutreffen falls da die Polizei die Kontrolle durchführt...aber NICHT wenn es Kontrolletis vom Amt sind, DIE HABEN NÄHMLICH NICHTS ZU BESCHLAGNAHMEN-das erfüllt bereits den Sachverhalt der AMTSANMAßUNG, falls die etwas beschlagnahmen und mitnehmen wollen müssen sie die Exekutive (Polizei) mit dabei haben, und auch die dürfen NUR bei Gefahr in Verzug, oder mit richterlichen Durchsuchungsbeschluß meine Räume betreten---> weil die beste Ehefrau der Welt auf ihr § 13 GG besteht.

Nunja, die Kontrolleure nehmen ja auch echte Polizei mit! Du weißt aber auch dass manche Waffenbehörden zur Polizei gehören und nicht nur in Berlin.
Geschrieben

Na ja, dazu muss die Waffe ja nicht mal wirklich unvorschriftsgemäß gelagert werden ;-)

Kontrolleur kommt mit schlechter Laune, ein Wortgefecht folgt.

Kontrolleur ruft das SEK mit der Behauptung, er führt grad eine Aufbewahrungskontrolle bei einem Waffenbesitzer durch und der wird aggressiv.

SEK stürmt die Wohnung, findet die Waffen aber alle im Tresor.

Der Kontrolleur behauptet aber, daß du die Waffen erst in den Tresor getan hast, als er das SEK gerufen hat.

Wem wird da wohl geglaubt? :)

Mußt Du auch SEK rufen und behaupten, dass einer versucht rechtswidrig Deine legal besessenen Schußwaffen in seinen Besitz zubringen. ;)

Geschrieben

Wir diskutieren doch hier, mit Bezug auf Schreckschußpistolen, über die Lagerung sogenannter "Freien Waffen". ... Und da würde mich, von dem Schützenfreund welcher mir hier eine Gefährdung meiner Zuverlässigkeit andichtet, schon interessieren seit wann da die explizite Lagerung in a oder B-Schränken vorgeschrieben ist. ... Und auch hinsichtlich diverser historischer Hieb- und Stichwaffen, welche als Sammelstücke oder Wandschmuck dienen, dürfte (da meine Wohnung bei Abwesenheit ordnungsgemäß "verriegelt und verrammelt" ist) rechtlich nichts zu beanstanden sein. ... Der Hinweis auf zigtausende deutsche Haushalte wo diverse Säbel u.a. historische Waffen als Dekorationsstück an den Wänden hängen ist ja doch wohl kein Hinweis auf angeblich kriminelles Verhalten !!! ... Da sollte man schon die Kirche im Dorf lassen und ein Wohnzimmer nicht mit einem Fechtsaal verwechseln.

Sollte mein Enkel mal einen meiner Säbel von der Wand holen ... dann bin ich dabei und er somit "Berechtigt".

Meine Wohnung ist kein "öffentlicher Raum" ! ... Zudem ich hinsichtlich des Betretens meiner Wohnung (u.a. weil ich ein verantwortungsvoller LWB bin) eh eigen bin ! ... Meine verwahrungspflichtigen Waffen sind ordnungsgemäß in einem A/B-Schrank der Firma "Burgwächter" verwahrt. Aber daß als Wanddekoration genutzte Hieb- und Stichwaffen neuerdings "festgeschraubt" werden müssen, wage ich zu bezweifeln und behaupte ganz einfach daß da Gesetze (übereifrig und lebensfremd) überinterpretiert werden. ... Wie im vorigen Beitrag schon geschrieben, in der heutigen Blödzeitung ein Bild des BGS-Generals U. Wegener mit an der Wand hängenden Stichwaffen. ... Bestimmt ein schwerkrimineller Bürger der Herr Ex-Kdr. der GSG-9. ... Übrigens (lt. Blödbericht)von den Einbrechern um eine 7,65er Walther-Pistole erleichtert, welche wohl aus einem aufgebrochenem Tresor gestohlen wurde.

Hinsichtlich meines Wandschmucks ... in Abwesenheit ordnungsgemäß verschlossen (nämlich meine Wohnung)und Unberechtigten somit nicht zugänglich. Ansonsten "nichtöffentlicher Bereich" und unter Aufsicht.

"Nu mal Halblang !" ... Nicht daß wir irgendwann wirklich die Küchen- und Besteckschubladen mit Vorhängeschlössern sichern oder gar den Fernsehkoch wegen öffentlichem Hantierens mit (potentiell)gefährlichen Waffen anzeigen/denunzieren.

Geschrieben

Nicht daß wir irgendwann wirklich die Küchen- und Besteckschubladen mit Vorhängeschlössern sichern oder gar den Fernsehkoch wegen öffentlichem Hantierens mit (potentiell)gefährlichen Waffen anzeigen/denunzieren.

Da kommen wir auch noch hin!
Geschrieben

Ach, mit dem Stock von Otto Friedrich Wilhelm Freiherr von der Wenge Graf von Lambsdorff wurde doch auch im Fernsehen folgenfrei herum gefummelt, obwohl der ganz klar schlimmes Hundepfui nach Anlage 2 war/ist. :closedeyes:

Geschrieben

Ach, mit dem Stock von Otto Friedrich Wilhelm Freiherr von der Wenge Graf von Lambsdorff wurde doch auch im Fernsehen folgenfrei herum gefummelt, obwohl der ganz klar schlimmes Hundepfui nach Anlage 2 war/ist. :closedeyes:

Folgenlos würde ich das nicht nennen. ;)

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