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IGNORED

Enteignung und Entschädigung im Zusammenhang mit Waffenverboten


Derrick83

Empfohlene Beiträge

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die ja relativ viel Luft lassen, muss man sich auch die Praxis anschauen, wie unser Staat mit Altbesitzern bisher umgegangen ist:

Ende der 60er Jahre wurde das KWKG eingeführt. Was geschah mit den Altbesitzern von so schweren Kriegswaffen wie MG42 etc.? Richtig, sie wurden nicht enteignet, sondern bekamen eine "Kriegswaffen-WBK" oder genauer eine Besitzerlaubnisurkunde des Bundeswirtschaftsministeriums, welches sie bis heute berechtigt, als Privatleute schwere Maschinengewehre zu besitzen.

In den 70er Jahren bis 2002 wurden viele Waffen verboten: meist "böse" ausschauenden Halbautomaten, die vieles (oft identischer Lauf etc.) mit ihren vollautomatischen Brüdern vom Militär gemeinsam hatten. Auch hier gab es keine Enteignungen, sondern eine BKA-Ausnahmegenehmigung.

In den letzten Jahren erst wurde diese einer Demokratie würdige Praxis, Altbesitz zu achten, zunehmend verlassen. Viele andere Demokratien dieser Welt kennen "grandfather clauses": USA (bezüglich Vollautos vor 1987), auch z.B. Norwegen u.v.a. europäische Staaten bezüglich alten Militärwaffen/Vollautos usw.

Selbst wenn also rotgrün übernimmt und öffentlichkeitswirksam alle GK-Kurzwaffen oder alle GK-Halbautomaten verbieten würde, könnte eine fitte Interessenvertretung unauffällig Arbeit leisten und den Altbesitz wenigstens retten. Nur: Mit Altbesitz macht man keinen Umsatz, also sind die Interessen seitens FWR und der Industrie da eher gering einzuschätzen. Und um die Praxis ein bisschen wiederzubeleben, könnte die schwarz-GELBE Regierung natürlich sanft auf BKA und Co. einwirken, um wieder großzügiger Ausnahmeregelungen für Altbesitzer zu treffen - aber leider passiert da offenbar ganz wenig, wie man ja öfter im Forum mitbekommen konnte.

Grüße

Schwarzwälder

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Wenn das mit dem Altbesitz stimmt,würden die Gegner ja (kurzfristig) gar nichts erreichen.

Werden funktionsfähige,verbotene- o. Kriegswaffen auch (blockiert) vererbt ?

Hätte ich das gewußt bzw. würde das so bleiben, hätte man ja extra noch soviel kaufen müssen,wie man konnte.

Haben aber bestimmt auch Leute eher ihren Bestand verringert o. sogar schon wegen der politischen Lage aufgegeben.

Würde mich mal statistisch interessieren,wird man aber nicht erfahren.

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Pi9mm, mit der Einstellung kommst Du nicht weit..

Unser Hobby wird in Zukunft immer mit dem Damoklesschwert Rot-Rot-Grün, oder einem neuen Vorfall leben müssen. Deswegen aber im Vorfeld schon anfangen Entscheidungen für ein neues Sportgerät aufgrund möglicher, späterer Entscheidungen der Politik zu treffen, kommt für mich nicht in Frage.

Wenns soweit ist wird entschieden, abgegeben wird freiwillig nichts, sollen sie es nur versuchen, einfach und billig wird es nicht werden!

Mats

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Die Altbesitzregelungen bei Kriegswaffen waren glaube ich nicht so vorteilhaft. Es gab in den 1970ern nur die Amnestie für diejenigen, die die Waffen in der Sechsmonatsfrist angemeldet haben. Danach wurden solche Erlaubnisse nicht mehr erteilt. Man konnte die Waffen also weder an andere überlassen (z.B. beim Verkauf) noch vererben. Lanfristig gesehen war das also auch eine (untechnisch gesprochen) "enteignende" Maßnahme, die langfristig darauf abzielte, den privaten Besitz derartiger Waffen komplett zu verhindern. Das sollte man deshalb nicht als Vorbild nehmen. Aktuell gibt es eine ähnliche Regelung per BKA-Ausnahmegenehmigung für Elektroschocker ohne PTB-Prüfzeichen. Auch diese dürfen (ohne gesonderte BKA-Genehmigung) nicht überlassen werden.

2002 hat man die Messersammler kalt "enteignet", als weitere Messer zu verbotenen Waffen erklärt wurden. 2008 hat man die LEP-Besitzer "enteignet", weil diese WBK-pflichtig wurden und einige Länder, gestützt durch Gerichte, für den rechtmäßigen Altbesitz keine WBKs erteilten.

Diese neuere Gesetzgebung lässt darauf schließen, dass derjenige, der bei Einführung eines neuen Verbots seine bisher erlaubnisfreien Gegenstände anmeldet, der Dumme ist und letztlich die Illegalität belohnt wird. Dumm nur, wenn die Gegenstände bereits im NWR registreiert sind. Dann kann es allenfalls sein, dass die Verlustanzeigen zunehmen.

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Pi9mm, mit der Einstellung kommst Du nicht weit..

Nö,nö,hätte hätte auch nicht naiv auf Bestandschutz spekuliert.

Bin alles los u. gebe vorläufig keinen Cent mehr für Neuerwerbungen aus.

Die Amtsstuben wurden von meinem Gebühren-Umsatz (17 "verbrauchte" WBKs) auch genug geheizt.

Habe da ja schon fast gewohnt.

Hat alles mal Spaß gemacht,kann aber auch mal ne Auszeit geben.

Hausbesuch hatte ich auch noch nicht,den Weg können sie sich nun auch noch sparen.

Was mich massiv ärgert,ist der Aufwand,der selbst nur für die Erhaltung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

(leere gelbe WBK) in Form von Pflichtterminen / Vereinszugehörigkeit (noch am billigsten) nötig ist.

Die Altbesitzregelungen bei Kriegswaffen waren glaube ich nicht so vorteilhaft.

Das mit dem "lockeren" Altbesitz hätte mich auch gewundert.

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...

Wenns soweit ist wird entschieden, abgegeben wird freiwillig nichts, sollen sie es nur versuchen, einfach und billig wird es nicht werden!

Ich mache mir keine Angst um Eventualitäten.

Und vertraue auf die Vernunft der Regierenden in diesem Rechtsstaat. :shout:

Wenn unsinnige Gesetze tatsächlich verabschiedet werden, findet sich sicherlich ein akzeptabler Ausweg.

Dafür gibt es Anwälte.

P.S.:

Bei den Finanzen heißt es diversifizieren, damit im worst case genug erhalten bleibt.

Gute Strategie :good:

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Wer soll die Frage nach zukünftiger Enteignung seriös beantworten?

Sollte es bei eBay wieder zuverlässige Glaskugeln geben, bitte ich um Info. Solange lesen wir Kaffeesatz, legen Karten oder würfeln von mir aus kleine Knöchelchen, je nach eigener Vorliebe.

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Je mehr GK Kurzwaffen und HA Anscheinswaffen legal besessen werden, umso unwahrscheinlicher ist ein Verbot!

Das ist lediglich ein Instrument um die Enteignung fuer den politischen Gegner ein wenig teurer zu machen. Erst wenn die Waffen unregistriert und ohne Beduerfnis besessen werden, dann duerfen wir davon ausgehen das ein Verbot weder durchsetzbar noch erwuenscht ist.

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Auf die Frage kann es eigentlich nur eine Antwort geben: Kaufen, kaufen und nochmals kaufen. Je mehr GK Kurzwaffen und HA Anscheinswaffen legal besessen werden, umso unwahrscheinlicher ist ein Verbot!

Rrrrrischtisch, genau deshalb hole ich nächste woche noch eine 45er beim Büxer ab.

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Je mehr GK Kurzwaffen und HA Anscheinswaffen legal besessen werden, umso unwahrscheinlicher ist ein Verbot!

Wie kommst du auf diese Idee?

Sollte es zu einem Verbot kommen, spielt die Anzahl der betroffenen Waffen wohl keine große Rolle. Ganz im Gegenteil. Glaube ja keiner an eine Entschädigung. Wie war das noch gleich bei den plötzlich verbotenen Gegenständen? Hat auch nur einer für seinen Wurfstern usw. vom Staat auch nur einen Cent gesehen? Sollten GK Waffen vom sportlichen Schießen ausgenommen werden, werden diese bei eGun nur noch für Kleingeld weggehen.

Manfred

Manfred

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Sollte es zu einem Verbot kommen, spielt die Anzahl der betroffenen Waffen wohl keine große Rolle.

Gemeint ist sicherlich, dass im VORFELD (d.h. u.a. bei der politischen Entscheidung, zum Verbots-Instrument zu greifen), die "Masse" der Betroffenen eine Rolle spielt. Davon bin ich auch überzeugt. So war z.B. die "Masse" der vom KW-Verbot in GB Betroffenen deutlich geringer, als sie es in D sein würde. In GB hat man danach seitens der LWB eingestanden, man sei im Vorfeld des handgun ban viel "zu wenig und zu leise" gewesen.

Hat auch nur einer für seinen Wurfstern usw. vom Staat auch nur einen Cent gesehen?

Bei einem Wurfstern wurde nicht auf Grundlage einer expliziten behördlichen Erlaubnis eine Vermögensdisposition getroffen. Bei einer Selbstladepistole schon.

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[...]

Genau so siehts aus.

@Manfred: Die (Schuss-)Waffenverbote der letzten Jahre waren auch immer so gewählt das nur einige wenige hundert Besitzer "enteignet" wurden. Denk mal an die Vorderschaftsrepetierflinten mit Pistolengriff und Klappschaft bzw. Gesamtlänge <95cm sowie PSM Pistolen. Da gab es kaum Widerstand. Nicht mal "unsere" Verbände legten ihr Veto ein. Wenn aber alle Pumpguns verboten worden wären, dann wäre der Aufschrei/Widerstand erheblich lauter/größer gewesen. Davon bin ich überzeugt.

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Ich will hier wirklich nicht den Spielverderber geben; anber hier ist wohl mehr der Wunsch der Vater des Gedanken.

Nehmen wir mal den Supergau an:

Unter einem grünen Innenminister und entsprechenden Gesetzänderungsvorlagen (die durchgewunken werden) können die betroffenen Waffenbesitzer incl. aller Verbände krakelen wie sie möchten. Sie können auch mit dem Fuß aufstampfen. Sie können jedoch kein Veto einlegen - dieses Recht haben sie nämlich nicht. Das Ding wird sich auch nicht "Enteignung" nennen. Der Entzug der Zulassung zum sportlichen Schießen und die damit verbundene Pflicht der Überlassung an einen Berechtigten reicht doch schon. Dann noch ein kleiner Dreh an den Erwerbsvoraussetzungen für Jäger und der Käse ist gegessen.

Ist aber alles nicht so dramatisch. Die AfD, die Piraten oder sonstige hier bei einigen in der Wählergunst stehenden Splitterparteien werden's schon zu verhindern wissen. (Ich bin jetzt zu faul diesen Satz grün einzufärben)

Manfred

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Der Entzug der Zulassung zum sportlichen Schießen und die damit verbundene Pflicht der Überlassung an einen Berechtigten reicht doch schon. Dann noch ein kleiner Dreh an den Erwerbsvoraussetzungen für Jäger und der Käse ist gegessen.

Danke, schöner könnte man das totale Versagen der sogenannten "Waffenlobby" in Deutschland kaum beschreiben. Vier Jahre lang wird versucht, irgendwelche Mäuse aus dem Zimmer zu verscheuchen, und immer pünktlich vor der Wahl fällt einem dann plötzlich der Elefant mitten im Raum auf, den man die ganze Zeit ignoriert hat.

Wie Du sehr richtig erkannt hast, ist unser Waffengesetz bereits ein Totalverbotsgesetz mit einigen privilegierten Ausnahmen. Diese Privilegien können relativ einfach wieder entzogen werden, dafür muss nur einmal der politische Wille da sein. Aber dieser zentrale, für den privaten Waffenbesitz mittelfristig tödliche Punkt (wer glaubt denn bitte ernsthaft, dass "wir" auf alle Zeiten eine rote oder grüne Regierungsbeteiligung verhindern können?) wird nicht angegangen. Ich würde mir wünschen, dass die sogenannte "Waffenlobby" diese Tatsache nicht immer nur plötzlich kurz vor der Wahl verstehen würde, um damit Wahlkampf für die FDP zu machen. Aber das passiert nicht.

Der letzte große Entzug von Privilegien war der Wegfall der Besitzerlaubnis bei Wegfall des Bedürfnisses. Danach konnte man über den Wegfall von sportlichen "Bedürfnissen" gleich auch die Waffen einziehen. Aber das hat die Verbände nicht interessiert, weil es ihnen quasi Zwangsmitglieder und damit Macht verschafft hat.

Wenn man das mal einem FDP-ler ganz klar sagt, dass seine Partei mit der gegenwärtigen Gesetzeslage bildlich gesprochen dem "Legalwaffenbesitzer" eine geladene Waffe an den Kopf hält, um ihn dann kalt lächelnd aufzufordern, doch bloß die "richtige" Partei zu wählen, weil die anderen sonst abdrücken, wenn sie die Waffe in die Hand kriegen, dann kriegt der den Mund gar nicht mehr zu, weil er das so noch nie gehört hat. Ganz einfach weil er noch nie mit der Waffenlobby zu tun hatte, sondern immer nur mit irgendwelchen Typen, die ihre Hobby-Privilegien über die nächsten paar Jahre retten wollen.

Und die etwas clevereren FDP-ler, die das System verstanden haben, werden einen Teufel tun, daran etwas zu ändern. Weil nämlich genau das der Nasenring ist, an dem man den dummen "Legalwaffenbesitzer" alle vier Jahre in die Wahlkabine führen kann, um das Kreuzchen bei Schwarz-Gelb zu machen.

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Das ist auch unbedingt notwendig denn bevor wir befreit werden können müssen alle Waffen aus dem Volk verschwinden. Es kann doch nicht angehen dass die Befreier, von Leuten die mit Karabinern aus Erdlöchern springen, aus dem Land gejagt werden. Insofern ist der Zeitpunkt der Volksentwaffnung ein guter Indikator für eine mittelfristig bevorstehende Befreiung. Grün ist gerade aus.

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