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IGNORED

Erbitte juristischen Rat


uboot-severstal

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Geschrieben

Hallo Leute, habe bei egun eine als neuwertig bis gut beschriebene Waffe ersteigert. Beim Probeschießen stellt sich heraus, daß sie nicht funktioniert. Der Verkäufer hat sie für die Frau des verstorbenen Ehemannes eingestellt. Ich habe auf Rücknahme gedrängt. Der Verkäufer sagt, daß die Waffe ausgetragen sei und ich sie weder ihm, noch der Frau, die keine Berechtigung hat, zurückgeben darf. Bei mir ist sie nicht eingetragen. Ich bin nicht bereit, dies so hinzunehmen. Mein SB weiß keinen Rat. Jetzt wäre ich für einen Ausweg sehr dankbar. Hat wer eine gute Idee? Gruß Wolfgang

Geschrieben

Wenn sie nicht funktioniert, dann fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, wenn sie als funktionstüchtig angepriesen wurde und der Verkäufer muß sie zurücknehmen.

Das mit dem "ist schon ausgetragen und hat keine Berechtigung zurückzunehmen" ist vollkommener Quatsch.

Darauf brauchst Du Dich nicht einzulassen.

Geschrieben

Der Kaufvertrag und die waffenrechtlichen Besitzverhältnisse sind ja 2 unterschiedliche Dinge.

Sofern zulässig, den Kaufvertrag rückgängig machen. Die Rückübertragung der Waffe (bzw. Abgabe an berechtigte Person) hat der Verkäufer zu regeln.

Geschrieben

Fahr zu der Frau hin und nimm einen Zeugen mit und bitte um ein klärendes Gespräch. Dann legst du das Ding auf den Tisch, stehst auf und gehst. Alles weitere dazu hat Heletz geschrieben.

Geschrieben

In dem Fall ist es nicht mal Gewährleistung. Da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, kannst du hier eine Mängelrüge gelten machen. Das kann er nicht ausschließen.

Ggf. auf Wertminderung im Rahmen der Reparaturkosten einigen, die zur Herstellung der zugesicherten Eigenschaft nötig sind.

Vernünftig mit ihm reden, falls das nichts hilft, Einschreiben mit deinen Forderungen mit Fristsetzung und danach zum Anwalt.

Die Anmeldefristen können aber ggf. ein Problem werden. Eventuell die Waffe bei einem Händler oder so zwischenlagern.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Genau!

Überlassen an UNBERECHTIGTE!

Das ist gut wenn da direkt nen Zeugen dabei hast!

Die Waffe ist beim Käufer nicht eingetragen und wird nicht eingetragen wo ist das Problem. Soll doch die Erbin sehen was sie damit macht. Ich schrieb ja auch davon einen Zeugen mit zu nehmen.
Geschrieben
Genau das würde ich nicht tun.
Dann sieh mal zu das du sie wieder los wirst und auch dein Geld bekommst.
Geschrieben
...Es geht darum, das die Frau die Waffen nicht haben darf!...
Wie kommst du denn darauf ? Sie hat die Waffen in direkter Linie von ihrem verstorbenen Ehemann geerbt. Zitat aus Beitrag Nr.1 des TE:"...Der Verkäufer hat sie für die Frau des verstorbenen Ehemannes eingestellt..".

Der Verkäufer ist nur Vermittler.

Geschrieben

Dann sieh mal zu das du sie wieder los wirst und auch dein Geld bekommst.

Trotzdem ist das Überlassen an einen Nichtberechtigten keine Option, jedenfalls keine empfehlenswerte.

Es wurden aber ja schon einige sinnvolle Optionen genannt bzw. angedeutet.

Geschrieben

Wie kommst du denn darauf ? Sie hat die Waffen in direkter Linie von ihrem verstorbenen Ehemann geerbt. Zitat aus Beitrag Nr.1 des TE:"...Der Verkäufer hat sie für die Frau des verstorbenen Ehemannes eingestellt..".

Der Verkäufer ist nur Vermittler.

ja, sie hat GEERBT!

ABER WOHL KEINE ERB-Wbk!!

Also, NICHT BERECHTIGT!

Geschrieben
[...]

Die Anmeldefristen können aber ggf. ein Problem werden. Eventuell die Waffe bei einem Händler oder so zwischenlagern.[...]

Warum?

Der Käufer teilt dem Verkäufer in der Mängelrüge mit, dass er die Waffe bei sich eintragen lassen muss. Bei seinen Schadensersatzforderungen sattelt er dann die Gebühren und die notwendigen Aufwendungen oben drauf. Selbst wenn der Käufer die Waffe vorübergehend bei einem Händler lagern würde, der die Waffe in sein Waffenhandelsbuch übernimmt, wäre er (der Käufer) nicht unbedingt davon frei die Waffe bei sich eintragen zu lassen. Anders als früher fehlt nämlich im Gesetz der Passus, dass eine Eintragungspflicht entfällt wenn die Waffe während der Eintragungsfrist einem Berechtigten überlassen wird. Also in jedem Falle die eigene Behörde so rechtzeitig kontaktieren und um schriftliche Auskuft bitten, dass spätestens am letzten Tag der Frist die Eintragung beantragt werden kann.

Da man mit dem NWR ja den Verbleib jeder Waffe nachvollziehen will und die Waffe bereits ausgetragen ist, vermute ich die Behörde wird auf Eintragung bestehen.

P.S. Wegen der Eintragungsfristen kann man die "angemessene Frist" die man dem Verkäufer setzt recht kurz halten.

Geschrieben

... Der Verkäufer sagt, daß die Waffe ausgetragen sei...

Ausgetragen bei wem? Dem eGun Anbieter? Wie Godix schreibt wird es letztendlich sein: erst eintragen und dann mit dem Verkäufer verhandeln. Übrigens ist mir das Gleiche letzte Woche auch passiert. Waffe von einem Erben gekauft mit der Beschreibung Neuwertig etc.. Trommelachse (Army 1860) war krumm. Wir haben uns gütlich geeinigt. Mein Tipp: nicht von Erben kaufen (außer man hat Zugriff auf die Waffe), die kennen sich meist nicht mit Waffen aus und schreiben irgendwas in die Beschreibung.

Geschrieben

ja, sie hat GEERBT!

ABER WOHL KEINE ERB-Wbk!!

Also, NICHT BERECHTIGT!

Und selbst wenn sie eine Erben-WBK gehabt hätte, ausgetragen ist ausgetragen.
Geschrieben

[...], die kennen sich meist nicht mit Waffen aus und schreiben irgendwas in die Beschreibung.

Warum? Es ist doch das Pech des Erben, wenn er Eigenschaften zusichert die dann nicht vorhanden sind.
Geschrieben
Der Verkäufer sagt, daß die Waffe ausgetragen sei und ich sie weder ihm, noch der Frau, die keine Berechtigung hat, zurückgeben darf. Bei mir ist sie nicht eingetragen. Ich bin nicht bereit, dies so hinzunehmen. Mein SB weiß keinen Rat.

Anwalt fragen.

Ich würde mal sagen, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird und du um Anweisung bittest (und eine Frist setzt, nach der Kosten fällig werden), welchem Berechtigten der Kaufgegenstand zu überlassen ist. Müssen die sich halt drum kümmern, dass ein BüMa oder so das Ding nimmt. Falls das Ding bei dir zeitweilig ein- und wieder ausgetragen werden muss, würde ich auch schauen, ob man die Kosten dafür geltend machen kann.

Geschrieben

ja, sie hat GEERBT!

ABER WOHL KEINE ERB-Wbk!!

Also, NICHT BERECHTIGT!

Das steht da aber nicht, deswegen brauchst du nicht zu brüllen.

Jetzt wird es nämlich erst lustig, wenn es stimmt was du schreibst.

Geschrieben
...Ich würde mal sagen, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird und du um Anweisung bittest (und eine Frist setzt, nach der Kosten fällig werden), welchem Berechtigten der Kaufgegenstand zu überlassen ist. Müssen die sich halt drum kümmern, dass ein BüMa oder so das Ding nimmt....
Wer soll die Anweisung geben und warum ? Der BM möchte dafür sicherlich Geld haben, wer bezahlt ? Ich weiss schon warum ich geschrieben habe bei der Witwe aufzutauchen.
Geschrieben

Juristischen Rat bekommt man kostenpflichtig beim Rechtsanwalt und nicht für lau in einem Forum.

Um was für eine Waffe handelt es sich eigentlich ?

Vielleicht um ein Luftgewehr, dem nur etwas.............Luft im Tank fehlt ?

Fragen über Fragen.

Abs4

Geschrieben

Juristischen Rat bekommt man kostenpflichtig beim Rechtsanwalt und nicht für lau in einem Forum.

Vieles an "juristischem Rat", den man "für lau" in einem Forum bekommt, ist genau soviel wert, wie man dafür bezahlt hat. Das heisst allerdings nicht, dass nicht mitunter auch richtig gute Tips dabei herauskommen.

Geschrieben
[...] Ich weiss schon warum ich geschrieben habe bei der Witwe aufzutauchen.

Deine rechtlichen Ansichten und Ratschläge sind schon von besonderer Qualität.

Erst soll man für den Ewerb von Munition eines gewerblichen Wiederladers bei eGun einen MES für Sammler brauchen,

dann wird von dir flugs mal die AWaffV also die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung als für den Bürger unverbindlich erklärt

und nun soll man zur Witwe fahren und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe vor Zeugen an eine Nichtberechtigte überlassen.

Geschrieben

Juristischen Rat bekommt man kostenpflichtig beim Rechtsanwalt und nicht für lau in einem Forum.

Um was für eine Waffe handelt es sich eigentlich ?

Vielleicht um ein Luftgewehr, dem nur etwas.............Luft im Tank fehlt ?

Fragen über Fragen.

Abs4

Es ist diese: http://www.egun.de/market/item.php?id=4472145 Sie schießt nicht. Ich wollte nur einen Rat von erfahrenen Leuten; nichts weiter. Entschuldige bitte.

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