Zum Inhalt springen
IGNORED

FDP jetzt klare Wahlempfehlung


Camouflage

Empfohlene Beiträge

Leute mal etwas weiter gedacht, wenn jetzt die FDP bei den Bundestagswahlen gewählt wird, hat sie dann überhaupt einen nennenswerten Einfluss oder wird sie quasi "übersehen" wie bisher auch schon? Ich fürchte nämlich, sollte Merkel Bundeskanzlerin bleiben dann wird die FDP bloss (wieder) ein "Nebenprodukt" bleiben bzw. sein auf die man weder beachtung noch glauben schenken muss.

Uebrigens: Christian Lindner (FDP) und Kurt Lauk (CDU) waren als deutsche Politiker beim neulichen Bilderbergertreffen bei Watford dabei. Vielleicht wurde dort ja was ausgeheckt um die FDP in die Bundestagswahl zu hieven sprich dann nach der Bundestagswahl wichtige Posten/Aemter mittels FDP und CDU-Parteisoldaten zu besetzen! :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Die 800 Milliarden Salden der Deutschen Bundesbank der TARGET2 Konten sind aber egal, oder was?

...

Ja,

das sind sie, außer für einige Franzosen, denen es nicht passt, dass Deutschland so viel Waren und Dienstleistungen auch in TARGET-Länder verkauft. ;) Denn dieses Geld ist schon längst bei deutschen Unternehmen, Verwaltungen und Personen eingegangen. Die sog. TARGET-Forderungen der Bundesbank sind die Dokumentation, dass Deutsche mehr Geld über TARGET erhalten haben , als sie über TARGET zahlten.

Vereinfacht sah das halt für 800 Mrd. € öfters so aus

  1. Ausländer: per Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen xxx € an Bank xxx €
  2. Bank des Ausländers: per Kontokorrentkonto des Ausländers xxx € an TARGET xxx €
  3. TARGET: per Zentralbankkonto der Bank des Ausländers xxx € an Zentralbankkonto der Bank des deutschen Empfängers xxx €
  4. Bank des deutschen Empfängers: per TARGET xxx € an Kontokorrentkonto des deutschen Empfängers
  5. deutscher Empfänger: per Bank xxx € an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen xxx €

als umgekehrt. TARGET ist ausgeglichen und die Euros sind beim deutschen Empfänger der Zahlung. :hi:

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da das Denken der meisten derart sozialdemokratisiert ist, ...

Entsteht durch eine Tätigkeit unmittelbarer Schaden für andere? Nein? Weitermachen. Dass die Tätigkeit auch noch für andere einen Nutzen bringt, könnte man im Kleingedruckten auch noch anführen, aber nicht als wesentliche Begründung.

Oder um es einfach mit den Worten von Dr. Paul Joseph Goebbels auf den Punkt zu bringen:

„Sozialist sein: Das heißt, das Ich dem Du unterordnen, die Persönlichkeit der Gesamtheit zum Opfer bringen. Sozialismus ist im tiefsten Sinne Dienst. Verzicht für den Einzelnen und Forderung für das Ganze.“

Wer da noch Fragen zur Position der FDP hat...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Selbst WO-Moderatoren und Waffenhändler gehören zu der Gruppe.

Also zumindest mit dem Waffenhändler bist du hier im Forum befreundet. Der kann also für dich nicht so schlimm sein (siehe Anhang).

Leider wimmelt es im Forum mittlerweile von Totalverweigerern und Möchtegernanarchisten.

Also ich sehe gerade bei dir einen klaren Hang zu Aggression und Auflehnung bis in den Tod gegen Gesetze. Anders ist deine Signatur nicht zu verstehen (siehe Anhang).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da steht in allen Punkten das drin, was wir hier schon seit Jahr und Tag durchkauen und für wirkungsvoll und gut erachten.

Wann darf ich zusammen mit deiner zuständigen Behörde vorbeikommen, um deine Waffenaufbewahrung zu kontrollieren? Ich erwarte Schwarztee mit Milch und Gebäck.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unser Grundgesetz weist aber AUSDRÜCKLICH auf diesen Individualitäts-Charakter hin - nämlich das die Grundrechte für das Individuum gemacht worden sind und eben nicht für die Allgemeinheit.

Grundrechte sind nicht für das Individuum gemacht. Sie existieren automatisch mit der Existenz eines Individuums. Ein Gesetz kann maximal einen Passus enthalten, daß von Seite des Gesetzgebers nicht beabsichtigt wird, in diese Rechte einzugreifen oder inwieweit er sich dies selbst gestattet, derartiges zu tun. Für die Rechte eines Individuums ist dieses Stück Papier aber vollkommen unerheblich.

Ich mache euch daher einen Vorschlag:

...

Danke, gerne nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leute mal etwas weiter gedacht, wenn jetzt die FDP bei den Bundestagswahlen gewählt wird, hat sie dann überhaupt einen nennenswerten Einfluss oder wird sie quasi "übersehen" wie bisher auch schon? Ich fürchte nämlich, sollte Merkel Bundeskanzlerin bleiben dann wird die FDP bloss (wieder) ein "Nebenprodukt" bleiben bzw. sein auf die man weder beachtung noch glauben schenken muss.

Uebrigens: Christian Lindner (FDP) und Kurt Lauk (CDU) waren als deutsche Politiker beim neulichen Bilderbergertreffen bei Watford dabei. Vielleicht wurde dort ja was ausgeheckt um die FDP in die Bundestagswahl zu hieven sprich dann nach der Bundestagswahl wichtige Posten/Aemter mittels FDP und CDU-Parteisoldaten zu besetzen! :rolleyes:

Dann gute Nacht deutscher Steuerzahler, denn bei den Bilderbergern handelt es sich um die weltweit Mächtigsten und Reichsten die nur eines im Sinn haben: Ihre Macht und ihr Reichtum dadurch zu vermehren, dass sie es den - aus ihrer Perspektive - Untertanen wegnehmen!

Klar, dass die Ausschau nach neuen Spielkameraden halten!

Ja,

das sind sie, außer für einige Franzosen, denen es nicht passt, dass Deutschland so viel Waren und Dienstleistungen auch in TARGET-Länder verkauft. ;) Denn dieses Geld ist schon längst bei deutschen Unternehmen, Verwaltungen und Personen eingegangen. Die sog. TARGET-Forderungen der Bundesbank sind die Dokumentation, dass Deutsche mehr Geld über TARGET erhalten haben , als sie über TARGET zahlten.

Vereinfacht sah das halt für 800 Mrd. € öfters so aus

  1. Ausländer: per Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen xxx € an Bank xxx €
  2. Bank des Ausländers: per Kontokorrentkonto des Ausländers xxx € an TARGET xxx €
  3. TARGET: per Zentralbankkonto der Bank des Ausländers xxx € an Zentralbankkonto der Bank des deutschen Empfängers xxx €
  4. Bank des deutschen Empfängers: per TARGET xxx € an Kontokorrentkonto des deutschen Empfängers
  5. deutscher Empfänger: per Bank xxx € an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen xxx €

als umgekehrt. TARGET ist ausgeglichen und die Euros sind beim deutschen Empfänger der Zahlung. :hi:

Dein

Mausebaer

Richtig ist, dass die deutschen Unternehmen ihr Geld bekommen haben. Ausgeglichen sind die Konten jedoch nicht. Prof. Sinn geht davon aus, dass der Bundesbank Forderungen von 800 Milliarden Euro zu den TARGET2 Konten ausstehen!

Nachtrag:

Die Bundesbank hat quasi die von deutschen Unternehmen ins Ausland gelieferten Waren bezahlt aber das Geld von der ausländischen Zentralbank nie gesehen!

Die deutschen Exporte sind - wenn das stimmt was Prof. Sinn stets verbreitet - vom deutschen Steuerzahler subventioniert worden. Dies dürfte auch der Grund dafür sein, dass Merkel und Konsorten propagieren, dass es zur Rettung des Euros keinen Alternative gibt. Würde Deutschland aus dem Euro aussteigen, dann würden beim Kassensturz unverzüglich die 800 Milliarden Euro von TARGET2 dazu führen, dass die Bundesbank der BRD GmbH die Insolvenz anmelden müsste!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn bei einem Sieg von Rot/Grün oder Rot/Rot/Grün nur die Nichtwähler

aus unseren Reihen angeschissen wären und sich ein neues Hobby suchen

müssten, könnte mir das Gelabere wurscht sein.

Aber wer will denn dein Hobby verbieten? Davon steht doch in keinem Partei- oder Wahlkampfprogramm etwas. Schießsport läßt sich prima ohne diese tödlichen Schußwaffenvarianten durchführen. Und die Jagd kann auch herrlich mit einem EL oder einer Flinte praktiziert werden.

Also, geht es dir um Hobbies oder um privaten Waffenbesitz?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leute mal etwas weiter gedacht, wenn jetzt die FDP bei den Bundestagswahlen gewählt wird, hat sie dann überhaupt einen nennenswerten Einfluss oder wird sie quasi "übersehen" wie bisher auch schon?...

Für mich wird es so kommen:

(Voraussetzung: Schwarz - Gelb möglich...)

Schwarz wird mit Gelb weiterregieren!

Wird Gelb dann Aufmüpfig und will mehr als die ihr zugeworfenen Bröckchen, ist das nächste, was geworfen wird, die FDP! Nämlich raus aus der Regierung! Dann gehts mit Schwarz - Rot weiter!

Dies ist MEINE Meinung, wobei ich hier nicht bewerten kann, ob das Gut ist oder nicht!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann gute Nacht deutscher Steuerzahler, denn bei den Bilderbergern handelt es sich um die weltweit Mächtigsten und Reichsten die nur eines im Sinn haben: Ihre Macht und ihr Reichtum dadurch zu vermehren, dass sie es den - aus ihrer Perspektive - Untertanen wegnehmen!

Klar, dass die Ausschau nach neuen Spielkameraden halten!

Richtig ist, dass die deutschen Unternehmen ihr Geld bekommen haben. Ausgeglichen sind die Konten jedoch nicht. Prof. Sinn geht davon aus, dass der Bundesbank Forderungen von 800 Milliarden Euro zu den TARGET2 Konten ausstehen!

Nachtrag:

Die Bundesbank hat quasi die von deutschen Unternehmen ins Ausland gelieferten Waren bezahlt aber das Geld von der ausländischen Zentralbank nie gesehen!

Die deutschen Exporte sind - wenn das stimmt was Prof. Sinn stets verbreitet - vom deutschen Steuerzahler subventioniert worden. Dies dürfte auch der Grund dafür sein, dass Merkel und Konsorten propagieren, dass es zur Rettung des Euros keinen Alternative gibt. Würde Deutschland aus dem Euro aussteigen, dann würden beim Kassensturz unverzüglich die 800 Milliarden Euro von TARGET2 dazu führen, dass die Bundesbank der BRD GmbH die Insolvenz anmelden müsste!

Das stimmt halt nicht. Selbst die Grundkonzeption gegen wen der rechnerische Saldo besteht, stimmt schon nicht.

Die bei den nationalen Zentralbanken entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus einer über den Tag anfallenden Vielzahl solcher Transaktionen gleichen sich normalerweise nicht vollständig aus. Am Ende des Geschäftstages verbleibende Forderungen und Verbindlichkeiten aller an TARGET2 teilnehmenden nationalen Zentralbanken werden gemäß einem Abkommen im Eurosystem an die EZB übertragen und dort saldiert. Die so entstehenden TARGET2-(Netto)-Salden sind demnach das Ergebnis der grenzüberschreitenden Verteilung von Zentralbankgeld innerhalb der dezentralen Struktur des Eurosystems.
Quelle: http://www.bundesban...get2_saldo.html

Wenn, dann besteht dieser Saldo in Euro gegenüber der EZB. Also der Zentralnotenbank, die die Euros erzeugt. Damit sind die Forderungen da mindestens so sicher wie Forderungen in US-$ an die Fed, in Schweizer Franken an die Schweizer Nationalbank, in Yen an die BoJ oder in Renminbi an die PBC. Wenn Deutschland tatsächlich aus dem Euro ausstiege, würde der derzeit wahrscheinliche, verbleibende Gesamtforderungssaldo der Bundesbank gegenüber der EZB zu Devisenreserven in Euro, die sich in jede beliebige Währung tauschen lassen.

Falls es Dich beruhigt; per 31. Mai 2013 gibt die Bundesbank den TARGET2-Saldo mit nur noch 589.188.969.280,83 € an. ;)

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wann darf ich zusammen mit deiner zuständigen Behörde vorbeikommen, um deine Waffenaufbewahrung zu kontrollieren? Ich erwarte Schwarztee mit Milch und Gebäck.

Wie wär's mit heute Nachmittag um drei? Über Tee, Milch und Gebäck würde ich mich auch freuen! Bringst du was mit?

Ganz im Ernst: Ich finde die Überprüfung der Aufbewahrung ernsthaft sinnvoll. Allerdings nur, wenn der Waffenbesitzer auf die Aufforderung, die Aufbewahrung nachzuweisen, nicht reagiert. Dann von mir aus auch mit Anfahrtkosten.

Jeder hier weiß, dass 'ne Knarre nichts im Schlafzimmerschrank oder unter der Matratze zu suchen hat. Aber leider gibt es immer noch einige Zeitgenossen, die das "schon immer so" gemacht haben und die berühmte Aufbewahrung "am Garderobenhaken, mit Munition daneben" für gut erachten. Ging ja früher auch!

Der Unterschied zu früher ist jedoch, dass man früher auch noch die Haustür offen stehen lassen konnte. Und früher gab es auch noch keine "Beauftragten vom Wasserwerk", für die Oma Meyer mal das Wasser in Küche und Bad aufdrehen soll, während die Bude nach Wertsachen durchsucht wird. Und Wohnungseinbrüche am hellichten Tag gab's auch nicht. Weil irgend jemand immer zu Hause war, und sei es die Omma, die auf die Kinder aufgepasst hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Schwarz wird mit Gelb weiterregieren!

Wird Gelb dann Aufmüpfig und will mehr als die ihr zugeworfenen Bröckchen, ist das nächste, was geworfen wird, die FDP! Nämlich raus aus der Regierung! Dann gehts mit Schwarz - Rot weiter!

...

Das ist durchaus möglich.. wobei die Warscheinlichkeit das es gar nicht erst zu Schwarz/Gelb kommt und gleich Schwarz/Rot an den Start geht wesentlich höher ist!

Gruß

Hunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Ganz im Ernst: Ich finde die Überprüfung der Aufbewahrung ernsthaft sinnvoll. Allerdings nur, wenn der Waffenbesitzer auf die Aufforderung, die Aufbewahrung nachzuweisen, nicht reagiert.

...

Die Debatten über die "Kontrollen" sind Sinnlos weil die nicht mehr abgeschafft werden.. da braucht man sich nicht's vor zu machen!

Gruß

Hunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie wär's mit heute Nachmittag um drei? Über Tee, Milch und Gebäck würde ich mich auch freuen! Bringst du was mit?

Allerdings nur, wenn der Waffenbesitzer auf die Aufforderung, die Aufbewahrung nachzuweisen, nicht reagiert.

Natürlich stellst du die Verpflegung.

Darf ich im Kontext mit deiner fröhlichen Einladung davon ausgehen, daß du bisher nicht der Aufforderung des Nachweises der Aufbewahrungsmöglichkeit nachgekommen bist? An der mangelnden Aufforderung wird es in der heutigen Zeit kaum gelegen haben...

Jeder hier weiß, dass 'ne Knarre nichts im Schlafzimmerschrank oder ...

Wie viel ist bis April 2003 durch eine solche Aufbewahrung passiert. Bitte mit Zahlen hinterlegen. Danke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Der Unterschied zu früher ist jedoch, dass man früher auch noch die Haustür offen stehen lassen konnte....

Könnte es nicht auch sein, das man die Haustüre nicht mehr auflassen kann, WEIL sich die Aufbewahrung geändert hat?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist durchaus möglich.. wobei die Warscheinlichkeit das es gar nicht erst zu Schwarz/Gelb kommt und gleich Schwarz/Rot an den Start geht wesentlich höher ist!

Gruß

Hunter

Desshalb schrieb ich auch...: (Voraussetzung: Schwarz - Gelb möglich...)

Die Warscheinlichkeit der neuen Regierung sehe ich im Überigen wie Du. Aber auch da wieder die Voraussetzung der Möglichkeit.

Und DA setze ich meine Hoffnug auf die Linken! :lol2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie wär's mit heute Nachmittag um drei? Über Tee, Milch und Gebäck würde ich mich auch freuen! Bringst du was mit?

Ganz im Ernst: Ich finde die Überprüfung der Aufbewahrung ernsthaft sinnvoll. Allerdings nur, wenn der Waffenbesitzer auf die Aufforderung, die Aufbewahrung nachzuweisen, nicht reagiert. Dann von mir aus auch mit Anfahrtkosten.

Jeder hier weiß, dass 'ne Knarre nichts im Schlafzimmerschrank oder unter der Matratze zu suchen hat. Aber leider gibt es immer noch einige Zeitgenossen, die das "schon immer so" gemacht haben und die berühmte Aufbewahrung "am Garderobenhaken, mit Munition daneben" für gut erachten. Ging ja früher auch!

Der Unterschied zu früher ist jedoch, dass man früher auch noch die Haustür offen stehen lassen konnte. Und früher gab es auch noch keine "Beauftragten vom Wasserwerk", für die Oma Meyer mal das Wasser in Küche und Bad aufdrehen soll, während die Bude nach Wertsachen durchsucht wird. Und Wohnungseinbrüche am hellichten Tag gab's auch nicht. Weil irgend jemand immer zu Hause war, und sei es die Omma, die auf die Kinder aufgepasst hat.

LOL :lol2:

Die klassische Zeit für Einbruchsdiebstahl war schon immer der Tag, wenn die Frau beim Einkaufen, der Mann in der Fabrik oder die Bauern auf'm Feld waren. Wenn sich da etwas geändert hat, dann ist es die Berichterstattung darüber inkl. Reality-Soaps und der Organisationsgrad vieler Täter. Ähnlich ist es auch mit der Oma Meyer, die die Wohnung ausgeräumt bekommt, während sie ein Glas Wasser holt oder für angebliche Vertreter der örtlichen Versorgungsbetriebe, der Post oder des Rundfunksenders irgendwo das Wasser aufdreht, das Licht oder das Radio anmacht.

Wenn früher der Drilling mit Mun. daneben an der Garderobe hängen konnte, dann deswegen, weil jedem klar war, dass Schusswaffen nicht omnipotent machen sondern nur Löcher, aber es gewaltigen Ärger gegeben hätte, die Waffe da unerlaubt wegzunehmen, und eben kein verständnisvolles Gespräch darüber, was einem denn fehle, dass man, ähm Kind, dies habe tun müssen. :gaga: Früher hatten Jugendliche ein realistischeres Verständnis von der Wirkung von Schusswaffen, Kinder waren meist noch Kinder aber nicht die Könige in den Familien und Eltern wussten, dass man durch negative Verstärkung zwar nichts lernt (Lernen = Erwerb von neuem potentiellen Verhalten) sie aber gezielt eingesetzt zum Unterlassen von bestimmten Verhalten führt. :hi:

Dass geeignete Waffenschränke auch in der oft angeblich guten alten Zeit bereits sinnvoll gewesen wären, bestreite ich nicht. Aber die heutige Nachschau nach § 36 WaffG ist sinnbefreit. Wenn einer die Aufbewarung(smöglichkeit) nicht nachweist, dann braucht da auch nicht noch erst einer vorbeischauen. Spätestens im Verfahren zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse würden die Nachweise vorgelegt, oder die Waffen sind halt weg. Auch wenn einer ausreichend geeignete Waffenschränke besitzt und bei der Nachschau alle Waffen vorschriftsmäßig verwahrt oder über sie die direkte Gewalt durch einen Berechtigten ausgeübt wurde, ist das noch lange keine Garantie, dass nicht doch die Beretta 92 anschließend wieder in der Schublade des Nachttisches liegt, wenn kein Berechtigter die Gewalt über sie ausübt. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... die heutige Nachschau nach § 36 WaffG ist sinnbefreit.

...

... bei der Nachschau alle Waffen vorschriftsmäßig verwahrt oder über sie die direkte Gewalt durch einen Berechtigten ausgeübt wurde, ...

Lieber Mausebaer,

um die zahlreichen Verwirrten, die ohnehin nicht in der Lage sind unser WaffG zu lesen, geschweige denn richtig zu verstehen, nicht vollends an den Rand des Wahnsinns zu treiben, bitte ich herzlich darum, im Zusammenhang mit den sog. "anlasslosen Kontrollen" gem. § 36 WaffG unbedingt die korrekte Terminologie zu verwenden.

Eine Nachschau gem. § 39 WaffG ist etwas völlig anderes und berechtigt die Kontrollbehörden zu noch restriktieverem Vorgehen.

Auszug:

§ 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau

(1) Wer Waffenherstellung, Waffenhandel oder eine Schießstätte betreibt, eine Schießstätte benutzt oder in ihr die Aufsicht führt, ein Bewachungsunternehmen betreibt, Veranstaltungen zur Ausbildung im Verteidigungsschießen durchführt oder sonst den Besitz über Waffen oder Munition ausübt, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen oder, sofern dieses Gesetz einen Zeitpunkt vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen; eine entsprechende Pflicht gilt ferner für Personen, gegenüber denen ein Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 ausgesprochen wurde. Sie können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Darüber hinaus hat der Inhaber der Erlaubnis die Einhaltung von Auflagen nachzuweisen.

(2) Betreibt der Auskunftspflichtige Waffenherstellung, Waffenhandel, eine Schießstätte oder ein Bewachungsunternehmen, so sind die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung des Betriebs beauftragten Personen berechtigt, Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume während der Betriebs- und Arbeitszeit zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, Proben zu entnehmen und Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen zu nehmen; zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dürfen diese Arbeitsstätten auch außerhalb dieser Zeit sowie die Wohnräume des Auskunftspflichtigen gegen dessen Willen besichtigt werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

(3) Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass ...

Für das verständnisvolle Entgegenkommen danke ich im Voraus.

CM :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn, dann besteht dieser Saldo in Euro gegenüber der EZB. Also der Zentralnotenbank, die die Euros erzeugt. Damit sind die Forderungen da mindestens so sicher wie Forderungen in US-$ an die Fed, in Schweizer Franken an die Schweizer Nationalbank, in Yen an die BoJ oder in Renminbi an die PBC. Wenn Deutschland tatsächlich aus dem Euro ausstiege, würde der derzeit wahrscheinliche, verbleibende Gesamtforderungssaldo der Bundesbank gegenüber der EZB zu Devisenreserven in Euro, die sich in jede beliebige Währung tauschen lassen.

1. sind eben nicht alle Zentralbanken gleich und

2. sind das doch alles Spitzfindigkeiten: Das Geld ist weg. Und das kommt auch nicht wieder zurück.

Und wer glaubt, man kann es einfach ohne Nebenwirkungen wieder nachdrucken, dem ist nicht zu helfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. sind eben nicht alle Zentralbanken gleich und

2. sind das doch alles Spitzfindigkeiten: Das Geld ist weg. Und das kommt auch nicht wieder zurück.

Und wer glaubt, man kann es einfach ohne Nebenwirkungen wieder nachdrucken, dem ist nicht zu helfen.

  1. Hinsichtlich der Fähigkeit Verbindlichkeiten in der eigenen Währung bezahlen zu können sind alle Zentralnotenbanken gleich,
  2. das Geld ist nicht weg; nur statt Ausländer haben es jetzt Inländer,
  3. das ist eh Buchgeld und wird nicht gedruckt sowie
  4. wenn Deutschland zur Euro-Out-Zone wechselte, kann es Deutschland ziemlich egal sein, welche Binnenfolgen ein schlechtes Geldmengenmanagement in der Euro-In-Zone hätte und gegen Wechselkursänderungsrisiken kann man sich absichern - am einfachsten, in dem man die risiokotragende Aktiva verkauft oder risikotragene Passiva begleicht. :closedeyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber Mausebaer,

um die zahlreichen Verwirrten, die ohnehin nicht in der Lage sind unser WaffG zu lesen, geschweige denn richtig zu verstehen, nicht vollends an den Rand des Wahnsinns zu treiben, bitte ich herzlich darum, im Zusammenhang mit den sog. "anlasslosen Kontrollen" gem. § 36 WaffG unbedingt die korrekte Terminologie zu verwenden.

Eine Nachschau gem. § 39 WaffG ist etwas völlig anderes und berechtigt die Kontrollbehörden zu noch restriktieverem Vorgehen.

Auszug:

Für das verständnisvolle Entgegenkommen danke ich im Voraus.

CM :)

Deswegen habe ich ja auch extra §36 WaffG dazu geschrieben und Nachschauen aka Kontrollen nach § 36 Abs. 3 S. 2 können sowohl anlassbezogen als auch anlasslos erfolgen.

Nachschauen aka Prüfungen, Besichtigungen, Probenent- und Einsichtnahme nach § 39 Abs. 2 betreffen nur Auskunftspflichtige, die Waffenherstellung, Waffenhandel, eine Schießstätte oder ein Bewachungsunternehmen betreiben. Solche Regelungen findet man in fast allen Vorschriften zum Betrieb eines Unternehmens selbst bei Banken und Finanzgeschäften; vgl. §§ 44, 44c, 45c KWG. Sie sind nicht WaffR-spezifisch.

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Auszug:

§ 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau

...

(2) Betreibt der Auskunftspflichtige Waffenherstellung, Waffenhandel, eine Schießstätte oder ein Bewachungsunternehmen, so sind die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung des Betriebs beauftragten Personen berechtigt, Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume während der Betriebs- und Arbeitszeit zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, Proben zu entnehmen und Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen zu nehmen; zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dürfen diese Arbeitsstätten auch außerhalb dieser Zeit sowie die Wohnräume des Auskunftspflichtigen gegen dessen Willen besichtigt werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

...

Vor dem "Rot" hat der Gesetzgeber aber auch das "Blau" gesetzt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er meinte § 36 WaffG, Abs. 3:

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Hm, dass ein "normales" Gesetz einen GG-Artikel einschränken kann bzw. vielmehr DARF...wurde das schon mal verfadsungsrechtlich überprüft ?

Gruss, Markus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.