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FDP jetzt klare Wahlempfehlung


Camouflage

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Hm, dass ein "normales" Gesetz einen GG-Artikel einschränken kann bzw. vielmehr DARF...wurde das schon mal verfadsungsrechtlich überprüft ?

Du bist als wirklich so ein possierliches Kerlchen...

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Du bist als wirklich so ein possierliches Kerlchen...

Nicht wahr ?

Aber ernsthaft: wurde das schon mal vom Verfassungsgericht geprüft ? Kann ja sein, dass ich das nicht mitbekommen habe...

Gruss, Markus.

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Hm, dass ein "normales" Gesetz einen GG-Artikel einschränken kann bzw. vielmehr DARF...wurde das schon mal verfadsungsrechtlich überprüft ?

Nur mal als Beispiel:

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

So oder so ähnlich sind doch die meisten Artikel des Grundgesetzes formuliert. Hat schon alles seine Richtigkeit Gesetzlichkeit. :sleep:

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Aber ernsthaft: wurde das schon mal vom Verfassungsgericht geprüft ? Kann ja sein, dass ich das nicht mitbekommen habe...

Du bist seit 2005 hier im Forum. Also wenn diese Sache an dir vorüber gegangen ist, kann ich dir auch nicht helfen. Die Probleme des allgemeinen Falls hat Senne schon erwähnt.

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Nur mal als Beispiel:

So oder so ähnlich sind doch die meisten Artikel des Grundgesetzes formuliert. Hat schon alles seine Richtigkeit Gesetzlichkeit. :sleep:

Könntest tatsächlich Recht haben. Ich hab mir eben Art. 13 durchgelesen, ibs. Abs. 7 ist ja massgeblich:

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Tja, ist in gewissem Sinne schon Auslegungssache..

Ob § 36 WaffG dahingehend trotzdem einer Überprüfung standhalten würde ?

Gruss, Markus.

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...

Hm, dass ein "normales" Gesetz einen GG-Artikel einschränken kann bzw. vielmehr DARF...wurde das schon mal verfadsungsrechtlich überprüft ?

Gruss, Markus.

Wenn der GG-Artikel eine entsprechende Klausel enthält, dass er aufgrund von Gesetzen eingeschränkt wird, dann darf ein Gesetzt das. Im Gesetzestext ist auf die Einschränkung hinzuweisen. Das ganze wurde verfassungsrechtlich überprüft und für großartig befunden. Zum Ausgleich gab es den Art. 20 Abs. 4 GG und kurz darauf eine Bundesratskommission zur Schaffung eines bundeseinheitlichen WaffG, deren Vorsitzender den Zweck des Gesetzes als "möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren." umschrieb. Halte davon was Du willst! So ganz wirst Du kaum daneben Liegen können. :closedeyes:

Art. 13.GG

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzug kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Art. 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Liebe Inländer, liebe Nachbarn und Kollegen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Ihr habt dieses Recht nicht. :closedeyes:

... 1970 wurde auf Initiative des Hamburger Senats eine Bundesrats-Kommission unter dem Vorsitz des Hamburger Regierungsdirektor Siegfried Schiller gegründet, die den Entwurf für das bundeseinheitliche Waffengesetz erarbeitete. Sein Bestreben war, „möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Der Hamburger Regierungsdirektor beharrte darauf, „daß schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“[25] Obwohl Delikte mit Einzellade- und halbautomatischen Langwaffen, die hauptsächlich von Jägern und Sportschützen benutzt werden, nicht bekannt waren, das Bundeskriminalamt keine Statistik über deliktrelevante Schusswaffen führte und das Wirtschaftsministerium bezweifelte, ob durch eine rigorose Reglementierung die Gewaltkriminalität zu verhindern wäre, sollte eine Erwerbsscheinpflicht für alle Schusswaffen eingeführt werden. „Im Innenausschuß des Bundestags“ war „man denn auch bereit, die rund 250 000 Jäger und die eine Million Sportschützen als potentielle Waffenkäufer zu privilegieren.“[26] ...
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)#1946_bis_1976

Dein

Mausebaer

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Du bist seit 2005 hier im Forum. Also wenn diese Sache an dir vorüber gegangen ist, kann ich dir auch nicht helfen. Die Probleme des allgemeinen Falls hat Senne schon erwähnt.

Ich habs ja im Art. 13 (7) gefunden, alles easy...

Ich musste mir nur noch nie ernsthafte Gedanken darüber machen. Ich hätte auch kein Problem damit, die ordnungsgemässe Aufbewahrung nachzuweisen, sollte mal jemand von der Kreispolizeibehörde kommen, lasse ich die natürlich herein. Ich kenne jeden einzelnen (sind ja nicht viele).

Normalerweise genügen denen als Nachweis jedoch Bilder + evtl. Kaufbeleg. Mein B-Schrank ist schon älter und noch nicht mit einer Klassifikation versehen. War aber für meine SBine kein Problem "kann man ja auf den Bildern sehen".

Wird doch einmal kontrolliert - mir sind 3 Fälle bekannt - dann nicht zur sog. "Unzeit", sondern abends um 8. Bis auf 1 Fall - der war ziemlich krass, viele Waffen, nicht alle ordnungsgemäss aufbewahrt und einige nicht registrierte dabei - liefen die beiden anderen beanstandungslos.

Gruss, Markus.

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Ich habs ja im Art. 13 (7) gefunden, alles easy...

Du hast aber auch mitgekriegt, daß das Forum hier mal richtig Kohle zusammengelegt hat und gegen diese Sache (in dem Fall der besondere Fall aus dem Waffengesetz) Verfassungsbeschwerde beim BVG einlegte, welche ohne Begründung nicht angenommen wurde?

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Du hast aber auch mitgekriegt, daß das Forum hier mal richtig Kohle zusammengelegt hat und gegen diese Sache (in dem Fall der besondere Fall aus dem Waffengesetz) Verfassungsbeschwerde beim BVG einlegte, welche ohne Begründung nicht angenommen wurde?

Und warum kannst Du nicht einfach auf meine dahingehend gestellte Frage antworten ?
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Leute, ich bin ja auch manchmal gerne der spekulative Typ.

Aber wenn ihr jetzt anfangt als juristische Laien über Verfassungsrecht zu diskutieren ist das witzlos.

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Dies war absehbar, so kurz vor der Wahl.

Allerdings darf ich auch mal an die schwarz-gelbe Bilanz der letzten 4 Jahre erinnern:

- Ein Nationales Waffenregister wurde eingeführt, welches WEIT über die EU-Zielvorgaben hinausschoss und schon jetzt immer öfter als Drangsalierungsinstrument der LWB benutzt wird.

- Das Bundesverwaltungsamt begann so ab 2010/2011 mit einer neuen, höchst restriktiven Vergabepraxis der Genehmigung von Sportordnungen.

- Das BKA agiert seit 2009 auch eher noch restriktiver; erst in 2. Instanz ausgebremst durch ein Gericht, dass für die Ausbremsung "nur" den verhassten alten §37 WaffG alt (der Knebel-Anscheinswaffenparagraph bis 2002) ausgraben musste.

- Trotz den Versprechen, das WaffG und seine Auswirkungen sorgsam überprüfen zu wollen und trotz der zunehmenden Ausuferung anlassloser Waffenkontrollbesuche mit via Gerichten ausgelösten Totalentzug aller waffenrechtlicher Erlaubnisse schon beim ersten Ablehnen hat die FDP nichts unternommen, hier maßvollen Einhalt zu gebieten, etwa per Verwaltungsrichtlinie klarzustellen, dass VOR anlasslosen Kontrollen erstmal weniger grundrechteeingreifend alle Behältnisse (Rechnungen, Fotos etc. von Waffenschränken und deren Zertifizierungen) "am Schreibtisch" überprüft werden sollen und anlasslose Kontrollen die absolute Ausnahme darstellen.

Im Vergleich zu 2009 steht der Legalwaffenbesitzer anno 2013 jedenfalls noch schlechter da und das ist eine höchst unerfreuliche Bilanz, trotz 4 Jahren "MAXIMALGELB", denn mit fast 1/3 Anteil an den BT-Sitzen der Regierungskoalition, mit anfangs der Option des "Durchregierens" (schwarzgelbe Mehrheit auch im Bundesrat), da hätte deutlich mehr drin sein müssen. Natürlich habe ich "Verständnis", dass die FDP KEINERLEI Entschärfungen im WaffG durchsetzen will, aber wenigstens ein paar Goodies "hintenrum", via Verwaltungsrichtlinien, Bremsen beim NWR, bei Behörden etc., das hätte doch drin sein sollen.

Schuld an der sehr bescheidenen waffenrechtlichen Performance der FDP haben ausgerechnet diejenigen hier im Forum, die jetzt schon wieder die FDP aufgrund minimaler Allgemeinplätze hochjubeln. Aber nur wer mehr fordert, bekommt auch mehr!

Grüße

Schwarzwälder

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Die Frage von swh006 lässt sich doch einigermaßen einfach beantworten.

Die Aufbewahrungskontrollen schränken formal das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht ein. Man darf unter Berufung auf dieses Grundrecht immer das Betreten zur Vornahme der Kontrolle verweigern (wir sind hier ja nicht im Bereich "Durchsuchung" gem. Strafprozessordnung).

Nur droht das WaffG dann (also bei bloßer Berufung auf die Unverletzlichkeit der Wohnung ohne Angabe weiterer Gründe) mit der Regelannahme der Unzuverlässigkeit. Diese wiederum kann den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse nach sich ziehen.

Folglich lautet die Konstruktion:

Das Grundrecht bleibt gewahrt. Aber du bist mit verwaltungsrechtlichen Folgen für deinen Waffenbesitz bedroht, wenn du dich darauf berufst. Somit wird Druck ausgeübt, damit du freiwillig dem Betreten der Wohnung zustimmst. Zweck des Gesetzes erreicht, Grundrechtskollision umschifft....

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Die Frage von swh006 lässt sich doch einigermaßen einfach beantworten.

Seine erste Frage war, ob die Vereinbarkeit mit dem GG schon mal durch das BVG geprüft wurde. Die Antwort lautet, daß sich das BVG geweigert hat, sich mit dem Thema zu befassen.

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Leute, ich bin ja auch manchmal gerne der spekulative Typ.

Aber wenn ihr jetzt anfangt als juristische Laien über Verfassungsrecht zu diskutieren ist das witzlos.

Hast ja recht. Noch nicht einmal die "am BVerfG erfahrenen" Anwälte haben die Ablehnung seinerzeit kommen sehen.

Webnotar schrieb damals einige treffende Zeilen: http://forum.waffen-...40#entry1793055

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Meine Ausgangsfrage war zwar, ob dieser Eingriff in die Grundrechte schon mal verfassungsrechtlich überprüft wurde. Mittlerweile habe ich aber mitbekommen, daß eine entsprechende Beschwerde vom BVerfG ohne Angabe von Gründen nicht angenommen wurde. Möglicherweise wg. Überlastung - irgendwo habe ich was von einer 2%-Annahmequote gelesen - möglicherweise aber auch hinsichtlich der von karlyman angeführten Argumente:

Das Grundrecht bleibt gewahrt. Aber du bist mit verwaltungsrechtlichen Folgen für deinen Waffenbesitz bedroht, wenn du dich darauf berufst. Somit wird Druck ausgeübt, damit du freiwillig dem Betreten der Wohnung zustimmst. Zweck des Gesetzes erreicht, Grundrechtskollision umschifft....

Wird ja keiner gezwungen, die Kontrolettis reinzulassen. Ergo kein Verstoß.

Wobei ich mich gerne wiederhole, daß ich keine Probleme damit hätte, den Damen und Herren von der Kreispolizeibehörde die ordnungsgemäße Aufbewahrung nicht nur auf Fotos, sondern auch in natura nachzuweisen. Da bricht mir doch kein Zacken aus der Krone.

Was mir nicht gefällt, ist der Zwang hierzu.

Aber ich glaube, wir schweifen schon wieder vom eigentlichen Thema "FDP jetzt klare Wahlempfehlung" ab. Sorry hierfür...

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Gibt's eigentlich irgendwo eine Begründung der Ablehnung? Keine Klagebefugnis o.ä.?

Da kann man wohl nur spekulieren.

Ich vermute mal, dass es damit zusammenhängt, da das Grundgesetz noch aus einer Zeit stammt, wo den Deutschen der Besitz von Waffen durch die Besatzungsmächte generell untersagt wurde (...bis 1956 sogar noch bei Androhung der Todestrafe).

Das Bundesverfassungsgericht kann hier also keine eindeutige Meinung vertreten.

Dazu müssten wir erstmal in freiher Wahl eine neue Verfassung verabschieden.

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...Ich vermute mal, dass es damit zusammenhängt, da das Grundgesetz noch aus einer Zeit stammt, wo den Deutschen der Besitz von Waffen durch die Besatzungsmächte generell untersagt wurde (...bis 1956 sogar noch bei Androhung der Todestrafe).

Das Bundesverfassungsgericht kann hier also keine eindeutige Meinung vertreten....

Das kann kaum der Grund sein. Damals gab´s viele Dinge noch nicht, die´s heute gibt. Nein, ich vermute eher, dass man das heiße Eisen einfach nicht anfassen wollte und deshalb den einfachsten Weg gegangen ist. Wir müssen auch bedenken, das das BVG sowieso dem Zeitgeist unterliegt und außerdem die Richterposten von Parteileuten besetzt werden. Dieses Gericht hat auch schon öfters seine Rechtsauffassung gewechselt. Von dem darf man nicht allzuviel erwarten.

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Wir alle werden auch nach der Wahl, die Abgeordneten in nahe zu ekeliger Penetranz immer wieder an diese und wohl auch noch weitere Aussagen erinnern müssen. :closedeyes:

lol... und das bringt was im Verhältnis zu den 98% Nicht-Waffenbesitzerstimmen, die mit 50mal größerer Penetranz und Überzeugungskraft (dank Wählerstimme) auftreten werden...?

schade, dass wir immer nur glauben mit den Politikern reden zu müssen... statt mit den Wählern die diese Leute wählen... aber die eigene Stimme ist ja die gewichtigste... das glauben ja alle hier...

wie aber irgendeine Partei mehr Stimmen bekommen soll, wenn sie immer nur die gleichen Leute wählen ist sowieso ein wahlmathematisches Wunder... genauso das eine Partei ihre Politik ändert, wenn nur genug ihrer Opfer sie wählen...

Was realistisch bleibt, ist, m.E.

- bei der anstehenden BT-Wahl Erststimme schwarz/Zweitstimme gelb zu wählen

- mittel- und langfristig durch beharrliche Überzeugungsarbeit bei Union, SPD und (zur "Vervollständigung") auch bei der FDP beharrliche Überzeugungsarbeit für die Belange des LWB zu leisten.

na dann wählen halt 98% die Grünen, welche die vom Wähler gewünschte waffenbesitzfeindliche Politik als einzige vertreten... ganz toll...

kapiert es doch endlich... ihr müsst keine Partei mit 50-100t Mitgliedern überzeugen (wovon dann auch noch der Großteil Austreten würde)... ihr müsst mindestens ca. 31mio Wahlbürger überzeugen... das sind aber genau jene mit denen hier keiner von euch was zu tun haben will... weil die Wähler sind ja nicht entscheidend in einer Demokratie... da sind nicht gehaltene Versprechen in Polithinterzimmern mehr wert, wie...?!?!

Na die Aussicht auf eine Evaluierung des Gesetzes hat man schon ziemlich konkret dargelegt. Die haben zumindest erkannt, dass dieses Gesetz in seiner jetzigen Form so nicht mehr Nachvollziehbar und wenig geeignet ist, die Sicherheit im Lande zu verbessern.

nein haben sie nicht... sie erzählen es dir nur... weil du es hören willst... damit du sie wählst... mehr wollen die nicht... und machen weiter wie bisher...

Weihnachtsmann und gehaltene Wahlversprechen...

da schreibe ich lieber einen Brief mit meinen Wünschen an den Nordpol als an die FDP oder sonst irgendeiner ihrer Schwesterparteien im Bundestag...

Was wollt Ihr eigentlich damit bezwecken?

das du mal anfängst nachzudenken und selber die Bibel bewusst liest anstatt nur ihren Hohepriestern glaubst...

lies doch mal das Papier mit bewusstsein und mit der nötigen anwaltlichen Distanz... denn schließlich ist es von Anwälten geschrieben worden, die sehr darauf achten am Ende immer Plausible Abstreitbarkeit zu haben... "das haben wir so nicht gesagt/versprochen..."

das ist das Schöne an wagen, nicht eindeutigen und nicht endgültig festlegenden Texten...

die Gläubigen "lesen" darin immer das was sie lesen wollen...

und überlesen dass was tatsächlich da steht und in dem FDP-Zettel steht drin, dass der hiesige Waffenbesitz abgeschaft werden soll...

zwar nicht so, dass auch noch das naivste Stimmvieh es bemerken würde (wie gesagt Anwaltschinesich), aber für jeden der die Realpolitik kennt offensichtlich...

die FDP beruft sich im Text sogar auf das von ihr herbeigebrachte UN ATT Waffenregister, was den einzigen international anerkannten Zweck hat das jeweilige Volk zu entwaffnen...

aber wer beschäftigt sich schon mit der tatsächlich gemachten Politik...?!?! man will doch nur gesagt bekommen, wo man sein Kreuz machen soll, bevor man gezwungen ist es selber entscheiden zu müssen... und wenn man erstmal die Entscheidung abgenommen hat, dann verteidigt man diesen Glauben gegen jegliche Realitäten...

Jede Stimme, die Schwarz/Gelb fehlt ist automatisch eine Stimme für Rot/Grün

mathematischer Schwachsinn... jede Stimme die Rot/Grün nicht bekommt fehlt denen... genauso wie jede Stimme die Schwarz/Gelb bekommt nicht den anderen Fehlt...

das einzige was eine Stimmenwanderung bringt ist wenn eine Seite die Wähler der anderen Seite überzeugt die Seite zu wechseln... wenn jeder nur immer seine eigene Seite wählt ändert sich garnichts...

und zu meinen, dass eine Partei durch eine Nichtwähler/Ungültigwähler/Drittparteiwähler Stimmen dazu bekommt, ist reiner Glaube ohne Fakten... die Mehrheit hat hier nur, wer 32mio Stimmen auf sich vereinigen kann... jeder mit weniger Stimmen regiert tut dies Aufgrund des Glaubens (und der mathematischen Ahnungslosigkeit) der Wähler, die glauben eine Minderheit hätte hier das sagen, weil sie einem das so einredet...

solange das die Leute glauben kann hier mit unter 30% der Stimmen über die anderen 70% geherrscht werden... weil alle glauben, dass sie irgendwann man die regierende Minderheit stellen könnten und da will man natürlich nicht jetzt die realen Mehrheitsverhältnisse in Frage stellen, auf die man nachher selber angewiesen ist...

Wenn bei einem Sieg von Rot/Grün oder Rot/Rot/Grün nur die Nichtwähler

aus unseren Reihen angeschissen wären und sich ein neues Hobby suchen

müssten, könnte mir das Gelabere wurscht sein.

als ob die Nichtwähler daran Schuld haben, dass die FDP den Waffenbesitz mit Unterschrift von Guido hier defakto abgeaschaft haben...?!?!

wenn nur die FDP Wähler entwaffnet werden würden, dann könnte es mir ja egal sein... aber nein, die FDP-Wähler wollen ja indirekt mit ihrer Stimme, dass wir alle entwaffnet werden...

und das haben sie ja neulich endlich erreicht, als die FDP die Totalentwaffnung für Deutschalnd unterzeichnet hat...

Und die ganzen Wohnzimmercouchanarchisten hier im Forum wären garantiert

die ersten die sich heute schon ein Elektromofa kaufen wenn die Grünen

übermorgen alle Mopeds verbieten.

ja genau... weil die einzigen die wirklich gegen solche Politik sind solche Politik nicht wählen und sie deswegen als erste begrüßend anwenden werden...

und bevor du dich jetzt fragst, was die FDP mit E-Mofas zu tun hat... verweise ich auf ein weiteres UN Dokument, was die FDP auch toll findet und unterstützt... UN Agenda21 die hier in Deutschland dank der FDP aktiv umgesetzt wird...

aber hey... laßt dich in deinem Glauben nicht von Fakten ablenken... wähl lieber die FDP damit du bald nichtmal mehr E-Mofa fährst...

es wäre ja auch nicht verantwortbar, wenn sich der Wähler mit Politik beschäftigen würde...

Also ticken hier manche nicht richtig oder bin in Wirklichkeit ich blöd?

willst du darauf eine ehrliche Antwort oder darf ich an der Frage erkennen, dass Einsicht dein erster Schritt zu deiner Besserung ist...?

Die Höflichkeit verbietet es mir dir deine Frage zu beantworten.

nein, nicht die Höflichkeit... sondern ein Gesetz verbietet dir anderen die Wahrheit zu sagen, weil diese und andere Wahrheiten vom Gesetzgeber nicht im Volk Fuß fassen sollen...

(Achtung Mods: erst lesen, dann verstehen, und dann nachdenken... und dann Nuhr nicht wieder was falsch machen...)

stell dir mal vor du dürftest einfach jedem sagen das er "blöd" ist, weil er vielleicht was blödes tut...

dass könnte ja dazu führen das es zur Einsicht kommt und der andere aufhört Blödsinn zu tun...

das wäre nicht gut für die Staatspolitik, wenn das Volk anfängt mit dem Blödsinn aufzuhören, der es erst so leicht regierbar macht...

aber leider ist es so, dass du mir nicht sagen darfst, wenn ich was falsch mache, weil es per Gesetz verboten ist andere damit zu "beleidigen" indem sie auf ihre Fehler hinweist... auch wenn das sehr höflich von dir und vorteilhaft für mich wäre...

du kannst mir z.B. nichtmal sagen, das ich ein Arschloch bin, selbst wenn ich das von dir hören will... weil das haben weder du noch ich zu entscheiden... das ist ja schließlich nicht unsere Staatssprache, die wir hier verwenden sollen...

Das einzige Schiff zu versenken, was bereit ist, mit unserer Fahne zu segeln, kann in dieser Situation sicher nur das dümmste sein, was man tun kann.

Der Ausdruck falsche Flagge ist ein nachrichtendienstlicher, politischer und militärischer Begriff, der ursprünglich aus der Seefahrt stammt. Er bezeichnet eine verdeckte Operation, meist des Militärs oder eines Geheimdienstes, die zur Verschleierung der Identität und der Absichten des tatsächlichen Urhebers vorgeblich von einer anderen, dritten Partei durchgeführt wird. Die Aktion wird also zum Schein aktiv einem unbeteiligten Dritten zugeschrieben, etwa um seinen Ruf in der öffentlichen Meinung gezielt zu beschädigen. Der tatsächliche Akteur handelt also unter einer „falschen Flagge“, was typischerweise vom gezielten Einsatz von Desinformation begleitet wird und zum Schutz vor der Entdeckung des wahren Urhebers strengster Geheimhaltung unterliegt.

Das Konzept der falschen Flagge hat seinen Ursprung in der Seefahrt, wo die Flagge eines Schiffes dessen Nationalität und Herkunft signalisiert. Um in Kriegszeiten den Gegner zu täuschen, war es durchaus üblich, dass Schiffe daher die Flagge eines anderen Staates als des eigenen hissten. Auch Kriegsschiffe bedienten sich dieser Täuschungsmaßnahme, die allgemein akzeptiert wurde, vorausgesetzt, die wahre Identität wurde vor Beginn etwaiger Kampfhandlungen durch das Hissen der eigenen Flagge angezeigt. Nach und nach weitete sich der Gebrauch fremder Hoheitszeichen, also Flaggen, Insignien und Uniformen, auch auf dem Land aus, ebenfalls mit der Einschränkung, dass sie vor Kampfhandlungen abgelegt wurden. Inzwischen wird diese Praxis unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Völkerrecht gedeckt – wobei der Gebrauch von internationalen Schutzzeichen ausdrücklich verboten ist.

Der Jolly Roger wird immer erst dann hochgezoegn, wenn man jenem Gegener unter dessen Falgge man angeblich segelt so nahe ist, dass der keine Chance mehr hat sich gegen dieses Manöver zu wehren...

Bis auf die FDP sind alle anderen im Parlament vertretenen Parteien mehr oder weniger sozialdemokratisch oder sozialistisch. Für mich ist die FDP wählbar.

die einen nennen es "Soziale Marktwirtschaft"... die ChiKomms nennen es "Staatskapitalismus"... und die FDP "Manchester Kapitalismus"... und so kann sich dann jeder einreden das seine Machthaber keine Sozialisten sind...

Frag mal einen Ausländer was er von Liberalen hält und er wird dir sagen das sind alles Sozialisten...

oder hälst du Obama etwa auch für einen wie du glaubst Liberalen, nur weil seine Partei sich als liberal bezeichnet...? frag mal die NRA oder GOA was die von Liberalen zum Thema Waffenbesitz halten...

Nochmal: (die Nichtbeachtung dieser Formel hat in Niedersachsen den Sieg CDU/FDP verhindert - wegen ca. lächerlichen 2000 Zweitstimmrn!)

und wo hätten die 2000 Stimmen die gefehlt haben herkommen sollen, wenn doch schon alle CDUler und FDPler ihre Partein gewählt haben...?

die CDU/FDP hat hier in NDS verloren, nicht weil sie nicht alle gewählt hätten... sondern weil 2000 Leute doch die anderen gewählt haben...

ist das so schwer zu verstehen, dass man in der Demokratie nur gewinnt, wenn man genug Stimmen von den anderen wegzieht und nicht indem man nur sich selber wählt...?!?!

die SPD/Grünen haben gewonnen weil sie mehr Stimmen hatten...

die CDU/FDP hätten deswegen immer verloren, weil sie immer 2000 Stimmen zu wenig hatten egal wie sie sich verteilt hätten... weil man nicht in der Lage war mikrige 2000 Stimmen von der anderen seite zu bekommen... bzw war man nicht in der Lage hunderttausende Stimmen, die man das letzte Mal von der anderen Seite ausgeliehen hatte, zu halten...

diese Selbstillusion die Wahl in NDS wäre wegen 2000 Stimmen verloren gegangen, weil die FDPler udn CDUler nicht alle Gewählt haben ist falsch... die SPDler und Grünen die das letzte Mal CDU und FDP gewählt haben sind wieder zurück in ihre Partei gegangen... das waren nie die Stimmen der CDU/FDP und sie waren es auch nicht wert vn diesen nochmal gewählt zu werden...

und bitte bitte verzichte gleich daruaf, dass die 0,5% Stimmen der Waffenbesitzer in NDS für die zwiestelligen Prozente der FDP verantwortlich sein sollen... diese Selbstillusion ist nochmal um Größenordnungen lächerlicher...

Erststimme CDU/CSU - denn Angela hat in der Krise einen Job gemacht den Rot oder Grün niemals - ich wiederhole - NIEMALS konnte/ könnte!

da magst du recht haben... hätte Rot/Grün die EU und den Euro so in die Schuldenscheiße gefahren und die Deutsche Bank wegen Arbeitsplätzen im Export so kaputt gemacht, dann hätte man sie schon lange zum Teufel gejagt... aber bei Mutti ist das ja alles super...

es ist erschreckend, dass sich jeder anmasst Wahlentscheidungen zu treffen über Politik die er nicht versteht und die ihn ansonsten auch nicht interessiert...

Deutschland ist wirtschaftlich am Ende... das deutsche Volk ist das ärmste in der EU... und unsere Wirtschaft, welche nur auf Export basiert, ist davon abhängig, dass die Südländer weiter mit unseren Krediten von unseren Banken unsere Produkte kaufen... und die wollen das nicht mehr... aber werden von Mutti gezwungen weiter Schulden zu machen, die dann auf die Bevölkerung umgelegt wird...

Ich mache euch daher einen Vorschlag:

Wir wählen die FDP nur für den einen Zweck: weil wir damit zeigen wollen, dass wir sie bei diesem Thema ernst nehmen und weil wir darauf bestehen werden, dass sie ihre freiheitlichen Ziele nicht als Kasperletheater missbrauchen darf. Der Begriff Freiheit muss immer ein individuelles Recht sein und sie darf niemals "zum Wohle der Allgemeinheit "verkauft werden.

also die selbe verfehlte Strategie, die uns mit den letzetn Wahlen erst in diese Situation gebracht hat...

aber wir sind natürlich (schon wieder, ganz doll versprochen) nur noch diese eine Schicksalswahl entfernt davon, dass die FDP oder sonstwer seine Antiwaffenpolitik aufgibt... wir müssen nur ganz fest dran glauben... wie die letzten Wahlen auch schon... irgendwann muss es ja mal klappen... es müsste ja mit dem Wahnsinn zugehen, wenn es nicht funktionieren würde...

vielelicht arbeitest du uns mal einen Grund raus warum wir für dich die FDP wählen sollen, den die FDP in der Vergangenheit nicht - wie zu erwarten war - gelogen und gebrochen hat...?!?!

Zum Ausgleich gab es den Art. 20 Abs. 4 GG

tja und wenn du jetzt noch wüsstest was mit "diese Ordnung" gemeint ist - kleiner Tip, es steht in §20.1-3... - dann wüsstest du, dass du mit deiner Meinung und Interpretation von §20.4 falsch liegst und im Zweifel du es bist, gegen den sich §20.4 richtet...

zu guterletzt noch der alles entscheidene Satz aus dem FDP Papier...:

5) Waffenregister

Deutschland hat zum Jahreswechsel ein nationales Waffenregister eingeführt.

Damit setzt es Vorgaben der Vereinten Nationen ... um.

UN ATT = verbriefte, totale Volksentwaffnung... gewollt, gefordert und mitbestimmt von der FDP...

aber die FDP will trotzdem nur euer Bestes... eure Stimme...

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Hallo,

können wir Schützen, Jäger und Legal-Waffensammler nicht "eine eigene FDP" gründen, denn wir machen ja laut Statistik

Fast Drei Prozent der Bevölkerung aus... :focus:

Eine drei Prozent Partei, in der sich alle dann gegenseitig langweilen oder die Köppe einschlagen?

Nee Danke, den Stress muss ich mir nicht antun.

Vergebene liebesmühe:

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