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IGNORED

Waffenaufbewahrungskontrolle


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Und bei uniformierten Beamten kommt Dir der Verdacht nicht?

Wer sich ins NWR hackt, Dienstausweise fälscht und unredliche Absichten hat,

der sollte nicht in der Lage sein, Polizeiuniformen zu fälschen?

Also ich kann mir vorstellen, daß Dienstausweise leichter zu fälschen sind als Polizeiuniformen.

Ich selbst kenne überhaupt nicht genau den Inhalt und Aufbau von Dienstausweisen.

Die "Turnschuhe" , getragen zu der Uniform erkenne ich schon besser.

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Ist schon so ein Ding mit den Oberverdachtschöpfern! Die einen regen sich auf, wenn man in Uniform aufmarschiert und die anderen wegen Zivil. :crazy:

Nun, der eigentliche "Aufreger" sollte doch immer noch das "Aufweichen" des Art. 13 GG. sein, oder nicht ?

Mir wäre es egal, ob Beamte in Zivil oder Uniform kommen.... das sie überhaupt kommen dürfen ist für mich der eigentliche Stein des Anstoßes .... und zwar auch noch "verdachts-unabhängig" !

Ich kann es immer nur widerholen.... In häuslicher Gemeinschaft mit anderen Personen (Frau, Eltern, Freundin/Freund etc..) lebende Legalwaffenbesitzer sollten die vorstellig werdenden Beamten unter dem Hinweis abweisen, daß man zwar selbst nicht gegen eine Kontrolle einzuwenden hat, jedoch ein- oder die anderen Hausbewohner weiterhin auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in vollem Umfang bestehen !

Für diesen Fall haben die Behörden nämlich keinen passenden Gesetzestext parat !

Soweit meine Meinung !

BFP

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Mir wäre es egal, ob Beamte in Zivil oder Uniform kommen.... das sie überhaupt kommen dürfen ist für mich der eigentliche Stein des Anstoßes .... und zwar auch noch "verdachts-unabhängig" !

BFP

Der Gesetzgeber will es nun einmal so und er schafft dafür die Voraussetzungen.

Wenn Du die Kontrolle nicht willst, wirst Du wohl Deine Waffen abschaffen müssen!

Ist jetzt zwar etwas sarkastisch, aber da wird es wohl irgendwann drauf hinauslaufen.

Für jeden Topf findet sich ein Deckel. Wenn Deine Familie das Betreten nicht wünscht, wird die Behörde einen gangbaren Weg suchen, da bin ich mir sicher!

Aber was soll die Aufregung? Mit meinen 60 Lj. hatte ich noch keinen derartigen Besuch.

Nur eben den Schornsteinfeger, aber bei dem kann ich ja auch nicht mit dieser Ausrede kommen.

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Allen die mit unangemeldeter Kontrolle rechnen und die sich davor fürchten z.B. weil sie befürchten bei einer ersten, begründeten Ablehnung des Besuchs belangt zu werden, rate ich zu technischer Aufrüstung.

Es gibt heute Gegensprechanlagen mit Videoüberwachung. Wenn es an der Tür klingelt schaltet man zuerst die Kamera an, was das Gegenüber nicht bemerken kann. Dort wo Kontrolleure uniformiert auftreten ist es ganz einfach Uniform = kein Zutritt. Dort wo sie nicht uniformiert auftreten, kennt man seine Pappenheimer evtl. vom Amt oder man verwehrt einfach jedem unbekannten Doppelpack den Zutritt. Zutrittsverwehrung bedeutet in diesen Fällen nicht weiter auf das Glockenläuten zu reagieren. Dann kann sich auch Niemand zuerkennengeben, ausweisen oder Ähnliches.

Weniger technisiert gibt es solche "Gesichtsprüfungssystem" schon in vielen Mietwohnungen. Das nennt sich Türspion. Man darf dann halt nicht rufen "ich komme gleich", wenn es klingelt oder polternd zur Tür eilen.

Wenn dann irgendwann eine Sammlung Gesichter auf einer fernen Internetseite auftaucht, dann kann sich jeder LWB sein eigens "Fahndungsplakat" neben den Monitor der Gegensprechanlage hängen. Evtl. findet man Material schon auf den Info-Seiten der Behörden unter "Unser Team" oder in Facebook (damit wäre die Seite mal zu etwas nütze).

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Hallo Uwe,

ich bin nicht der Überzeugung das ich, nur weil ich über waffenrechtlilche Erlaubnisse verfüge (welche mich staatlicherseits zum Besitz, Erwerb um Umgang mit Schusswaffen berechtigen, wobei sich der Staat im Vorhinein davon überzeugen durfte, daß es eine gute Idee ist, mir dieses Umgangsrecht einzuräumen...), auf einen elementaren Teil meiner Grundrechte verzichten muss.

Es ist absolut nicht logisch, mich zu einer "Gefährder-Gruppe" in diesem Land zu zählen, obwohl ich bei "X"-Überprüfungen der Behörden eben als "Nicht-Gefährder" hervorgegangen bin.

Mir erschließt sich der Sinn dahinter einfach nicht, weil.... entweder vertraut mir der Staat .... oder eben nicht...!

Wenn nicht, dann darf er mir auch keine waffenrechtliche Erlaubnis erteilen !

....und beim Thema Schornsteinfeger...... Dabei geht es NUR UM GELD...., das wissen wir doch alle, oder ?

Eine Heizungsanlage die läuft und in Ordnung ist, muss eigentlich nicht kontrolliert werden !

BFP

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@ uwe

warscheinlich wissen die, wo Du täig bist.

LKA ist in meiner unmittelbaren Ecke schon 3 x tätig geworden.

Natürlich wissen die wo ich arbeite, steht doch in meiner Akte.

Dürfte aber nicht das Kriterium sein, denn ich habe damals schon meine ordnungsmäße Aufbewahrung nachgewiesen.

Wenn ich das nicht getan hätte, wäre ich mit Sicherheit auch auf der Liste.

Irgendwann bin ich garantiert auch dran, da bin ich mir sicher.

Ist nicht so wie "eine Krähe......"

....und beim Thema Schornsteinfeger...... Dabei geht es NUR UM GELD...., das wissen wir doch alle, oder ?

BFP

Bei der Aufbewahrungskontrolle etwa nicht?

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..und beim Thema Schornsteinfeger...... Dabei geht es NUR UM GELD...., das wissen wir doch alle, oder ?

Eine Heizungsanlage die läuft und in Ordnung ist, muss eigentlich nicht kontrolliert werden !

Servus ! Da geht es auch um Brandschutz u. ob die Brandversicherung bezahlt oder nicht wenn ein Kaminbrand war. Zudem ob der Schornstein frei ist, bei den kleinen Durchmessern heutzutage kann auch ein Vogel schon diesen blockieren, ....
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90% dürfen sich ja auch meinethalben mit den Zeugen Jehovas herumschlagen (die übrigens Buch führen, ob man Zuhause war oder nicht!).

Sag' denen, dass Du jüdischen Glaubens seist, und Du hast Ruhe vor deren Besuchen. :closedeyes: Ich dachte, das hätte sich inzwischen herumgesprochen. :rolleyes:

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Das Verweigern der Kontrolle ist natürlich der falsche Weg. Die zeitliche Verschiebung wegen wichtiger Termine muss aber erlaubt sein.

Was ich nicht verstehe ist, warum Polizeibeamte kontrollberechtigt sind. Bei mir darf das nur die Waffenbehörde. Die darf allerdings auch Polizisten zur Kontrolle beauftragen, das will ich aber schriftlich sehen. Das man sich vor dem Hereinlassen nochmals telefonisch bei der Waffenbehörde, Kreisverwaltung und Polizeidienststelle vergewissert, ob die Beamten echt sind, steht außer Frage und ist mittlerweile auch richterlich vorgeschrieben.

Hast du eine Quelle für die "richterliche Vorschrift"? Die würde ich mir dann schon mal griffbereit an meine Haustür hängen.

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@ Mausebaer

Das mit dem jüdischen Glaube dürfte dann auch beim Amt anwendbar sein, mit einem kleinen Hinweis auf die dt. Geschichte.

Du wirst lachen, ich durfte einen im jüdischen Museum beschlagnahmten Stockdegen einem jüdischem Besucher hinterherschicken. (natürlich nachdem er durch einen BüMa bearbeitet wurde)

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Hast du eine Quelle für die "richterliche Vorschrift"? Die würde ich mir dann schon mal griffbereit an meine Haustür hängen.

Suche mal hier! War ein Urteil im damals noch schwarzen Neugrünland (Baden-Württemberg, Esslingen?) gegen einen Jäger, der ein Gewehr an der Garderobe hängen gehabt haben sollte. In der Urteilsbegründung wurde u.a. angeführt, dass er die Ihm unbekannten Vertreter der Waffenrechtsbehörde in die Wohnung und an die Waffen gelassen hatte, ohne sich deren Identität und Berechtigung zu vergewissern. :rolleyes:

Dein

Mausebaer

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Nun, der eigentliche "Aufreger" sollte doch immer noch das "Aufweichen" des Art. 13 GG. sein, oder nicht ?

Mir wäre es egal, ob Beamte in Zivil oder Uniform kommen.... das sie überhaupt kommen dürfen ist für mich der eigentliche Stein des Anstoßes .... und zwar auch noch "verdachts-unabhängig" !

Sehe ich auch so,

die Rechtsprechung bei den sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrollen geht so in Richtung wie die Rechtsprechung bei der Scheinselbstständigkeit:

der Staat will selbst im Einzelfall entscheiden, ob die Gründe für eine Ablehnung der Kontrolle ausreichen oder nicht.

Der LWB soll sich gar nicht erst einen Grund zurechtlegen können.

Schaut Euch die Rechtsprechung bei der Scheinselbstständigkeit an: Da werden bisher unauffällige und anständige Bürger ex tunc

(nicht ex nunc), also im nachhinein zu Arbeitgebern erklärt, die ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt haben und im nachhinein(!) kriminalisiert.

Was dann passieren kann sieht man an dieser Tragödie in einem bay. Gericht, als ein Fuhrunternehmer, im nachhinein zum Arbeitgeber deklariert und dem Sozialversicherungsbetrug unterstellt wurde , durchdreht und einen Staatsanwalt erschießt.

Meine Meinung: Die Gesetze müssen klar und unzweideutig für jeden verständlich sein, der sie liest. Nur dann läßt sich Stress und Ärger vermeiden!!!

Das ist aber bei der Vorschrift über die verdachtsunanabhängigen Kontrolle nie und nimmer der Fall!

Also eine klare Ansage über die berechtigten Gründe für die Absage einer verdachtsunbahängigen Kontrolle.

Familienfeier, Auswärtstermin, Krankheit (wie denn, mit oder ohne Krankenschein????). Was sind denn die Gründe??

Es sollte auch dem Gesetzgeber endlich mal einleuchten: Sonst kann er seine Wildschweine in Zukunft selber schießen, wenn er jeden Jäger die Erlaubnis entzieht, weil dieser die Kontrolle ablehnt.

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