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IGNORED

Munitionsaufbewahrung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das mit dem Vorhängeschloss ist nicht drinn......Laut meines SB nicht zu nutzen, da außenliegend und dadurch nicht sicher genug.

VG

max

Ach du jeh, hat der Ahnung....Ist das Schloss beim PS etwa innen ??Wss wäre denn dann gleichwertig dem billigen 3mm-Blechriegel i.V. mit 0.8mm Wandstärke des PS?

Geschrieben

Das mit dem Vorhängeschloss ist nicht drinn......Laut meines SB nicht zu nutzen, da außenliegend und dadurch nicht sicher genug.

Wo soll denn das Vorhängeschloss sonst sein als außen? Wenn es drin wäre, bräuchte man es ja nicht, da man den Schrank ja dann aufmachen müsste, bevor man ihn dann aufschließen könnte.

bye knight

Geschrieben (bearbeitet)

Ich meine IKEA hat auf die gestiegene Nachfrage nach munitionstauglichen Schränken schon mit den neuen Schrankmodellen "Knællert" und "Patrøne" reagiert.

Bearbeitet von Hinnerk
Geschrieben

Wo soll denn das Vorhängeschloss sonst sein als außen? Wenn es drin wäre, bräuchte man es ja nicht, da man den Schrank ja dann aufmachen müsste, bevor man ihn dann aufschließen könnte.

Das erklär mal einem deutschen Beamten! Haha!

Geschrieben

Festdübeln??? Bei genügend Vorrat bewegt sich da nix. ;-)

Gürtel und Hosenträger.... weiß ich selber. War aber nur des Spaßeshalber. Ich hab vom Flohmarkt noch ein großes altes Vorhängeschloß gehabt und habs deshalb damit verbastelt. Ab und zu macht basteln einfach Spaß.

Geschrieben

habt ihr die Munitionsschränke auch festgedübelt?

Natürlich, mit 1ner Tonne Abrißgewicht, und zusätzlich ein Koffergurt mit Zahlenschloß, Bewegungsmelder und Videokamera :yes:. Ob das reicht?

Manche threads verunsichern mich. :unknw:

Geschrieben

Alla guten Dinge sind drei. Ich hab an einem alten Sicherungsschrank zwei Schwenkriegelschlösser ,die bescheiden sind aber zulässig, und zusätzlich noch ein Vorhängeschloß.

... und ein Schild: Einbruch zwecklos da Munitionsbestände zeitschlossgesichert sind! :lol2:

Festdübeln??? Bei genügend Vorrat bewegt sich da nix. ;-)

Ich wollte immer mal fragen, ob ich in meinem Schrank auch ohne dübeln mehr als 5 Kurzwaffen lagern darf, wenn über 200 kg Munition drin sind :tramp4:

bye knight

Geschrieben

(...)

Ich wollte immer mal fragen, ob ich in meinem Schrank auch ohne dübeln mehr als 5 Kurzwaffen lagern darf, wenn über 200 kg Munition drin sind :tramp4:

Haha, klar, aber dann darfst du die Munition nihct verbrauchen!

  • 8 Monate später...
Geschrieben

Weiß Jemand ob ich Munition nur in bewohnten Gebäuden lagern darf oder auch in unbewohnten Nebengebäuden so wie z.B Pulver?

Ich finde dazu leider nichts und meine Sachkunde ist auch schon gute 10 jahre her.

Bis jetzt hatte ich für die Munition immer genügend Platz nur wo ich jetzt mit dem Wiederladen angefangen bin weiß ich bald nicht mehr wohin damit.....

Geschrieben (bearbeitet)

Die richtige Antwort: nur in festen, verschlossenen Behältnissen. (s. WaffVwV).

Soll heißen: wenn du nichts findest, hat das einen Grund.

Bearbeitet von Gruger
  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Wenn es so ein Dachlatten-Abteil ist, das man ohne weiteres zu zerlegen kann, dann würde ich das Zeug dort mindestens in einen angedübelten A-Schrank oder besser stellen. Sonst ist hinterher das Geschrei groß, wenn doch was weg kommt.

Geschrieben

Ich bin doch immer wieder verwundert, wie ausführlich man über relativ simple Themen diskutieren kann...

Die AWaffV sagt ganz klar in §13:

"Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden."

und außerdem

"In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen."

Da ein 08/15-Schwenkriegelschloss quasi keine Sicherheit bietet, genügt an sich jedes anderweitige Schloss den Anforderungen. Dass der Verschlussmechanismus innen liegen muss und somit ein Vorhängeschloss nicht gesetzeskonform wäre, kann ich nicht herauslesen. Da die Aufbewahrung außerhalb ständig bewohnter Gebäude nur im Bezug auf Waffen eingegangen wird, hätte ich keine Bauchschmerzen, die Munition entsprechend im Keller zu lagern. Ein Dachlatten-Abteil im Gemeinschaftskeller ist da aber wohl i.d.R. ziemlich problematisch und in meinen Augen auch nicht als "Gebäude" anzusehen. Da hilft dann wiederum auch ein Festdübeln nichts, das im Zusammenhang mit der Munitionsaufbewahrung rechtlich ohnehin keine Rolle spielt.

Geschrieben

Laut Einschätzung des LKA Bayern fällt solch ein Keller unter "unbewohnte Gebäude" (https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/inneresicherheit/ie_waffenrecht_lka_aufbewahrung_20101017.pdf).

Wenn man die Stahlblechbehältnisse ohne nennenswerten Aufwand weg transportieren kann (wie besagte Muni-Kisten), muss man sich aber die Frage gefallen lassen, ob das nicht ein bisschen leichtsinnig ist. Der festgedübelte A-Schrank wäre meine persönliche Mindestanforderung für die Lagerung von Munition in so einem Dachlattenabteil. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, muss die Sache mit seinem SB klären.

Geschrieben

Die PDF ist gut ... sogar mit Tel und @ .

Ich hätte da natürlich bei so nem Kellerabteil auch meine Bedenken ... so ist es ja nicht.

Was mich aber wunder ist das beim einen steht : " darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss" in der

PDF dann " Festes, abgeschlossenes Behältnis, ohne Klassifizierung" .... ist das dann alles noch mal länderspezifisch ?

Geschrieben

Ich hab von meinem Bruder einen leeren alten Schaltschrank bekommen. 60cm breit, 40 cm tief und 140 cm hoch. Wenn der , ist der dritte Schrank für Munition, auch wieder voll wird besorge ich mir noch so einen....das kann aber dauern.............................

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