Zum Inhalt springen
IGNORED

Was meinen die mit VERANKERN


rummelschuetze

Empfohlene Beiträge

Hi. Ich muss meinen 150 Kilo B-Schrank verankern. Was versteht der Gesetztgeber unter Verankerung? Reicht der normale Fischerdübel (natürlich kein 6er, is klar) oder muss ich dafür diese Beton-Spreiz-Anker nehmen?? Immerhin heißt es ja "verankern" und nicht "andübeln".

Hab ich das eben selbst schon beantwortet??

Noch was: hab 12 mm Stellfliesen, die ich nicht unbedingt aussparen will. Muss ich die wegmachen?? Sonst steht ja der Schrank 12mm von der Wand weg. Fehlt nur noch das Schild: hier Kuhfuss ansetzen...

Danke

f

rank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum "muß" der verankert werden?

Wenn die Behörde das so weil, frag mal nach der Grundlage... im WaffG selbst steht nämlich ausdrücklich, daß das mich zwingend erforderlich ist.

Nötig wird das nur, wenn Du die Mengen überschreitest, die im nicht verankerten Tresor zulässig sind.

Die Fliesen wurde ich nicht aussparen. Ein entsprechend dickes, festes Brett zwischen Tresor und Wand tut es auch.

Über die Verankerung lässt sich das WaffG nicht aus. Aber sie muß einem "Abreißgewicht" von 200kg entsprechen. Da ist meist nicht die Schraube oder der Dübel das Problem, sondern die Wand. Die sind meist nicht darauf ausgelegt, daß man daran zieht. Normalerweise reich es aber, wenn man Schraubenköpfe sieht.

[posted on the run]

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Moin leute

Ich habe bei mir alles miteinander Verschraubt , sprich 2 LW Tressore nebeneinander einen Muntresor Obendrauf einen Stahlschreibtisch daneben und einen B Würfel an die Wand und an den Schreibtisch.,Ohne die Schrauben zu Entfernen gehts nur Komplett raus. da braucht man einen Bagger um vom Nachbarhof an die tresore zu kommen , die Blau Silbrigen waren damit zufrieden

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht ist es ja hilfreich?

Meinem S2-Schrank wurde von der Lieferfirma Material zur Verankerung beigelegt.

2 Metalldübel EA M 12 Art.-Nr. 60814 und

2 Schrauben EA M 12 markiert C 5.8

Die Dübel sollen in ein 50 mm tiefes Bohrloch mit 15 mm Durchmesser gesteckt werden.

Das ist schon alles. :)

Gruß

gerd12

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe zum Aufhängen meines B-Würfels Waschtischbefestigungen genommen. Hält sogar, wenn meine Frau und ich mich dranhängen. Zusammen sind wir über 200 Kg.

Und überleg mal, wie wenig 200Kg eigentlich sind. Das ist soviel wie ein Werkstatt-Ölfass. Da brauch ich noch nicht mal ne Brechstange für, um das umzukippen (oder ne Sackkarre drunter zu schieben).

EDIT

posted im Sitzen in the Wohnstube from my schirbeliges altes Medion-Notebook.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

nimm doch 1 oder 2 Verbundanker, das sind die Glasröhrchen mit dem Harz drin. Loch gebohrt, Glasrohr rein und Gewindestangen mit dem Schlagbohrer in das Loch gejubelt. Die gehen nicht mehr raus, da hilft nur noch abflexen.

Die Verbundanker mit den Glasröhrchen sind nur in Beton zulässig und auch praktisch anwendbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:acute: du hast doch nicht etwa Löcher in die Schränke gebort? Da ist jetzt bestimmt eine "Neu-Zertifizierung" beim Hersteller erforderlich :sleep:

Gruß

Hunter

... das ist auch meine Befürchtung!?

Wenngleich dies eine einfache und zugleich effiziente Lösung ist!!

Gruß

Holger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vergegenwärtige dir doch nochmal die einschlägigen Verschriften, evtl. erkennst dann auch die sinnlosigkeit deiner empfehlung.

36.2.4 In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem VDMA 24992 dürfen grundsätzlich nicht mehr als fünf erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung von mehr als fünf und bis zu zehn Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem VDMA 24992 oder in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 setzt voraus, dass das Sicherheitsbehältnis ein Gewicht von mindestens 200 kg hat oder es mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen Abrisskräfte verankert ist. Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl erlaubnispflichtiger Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN1143-1 Widerstandsgrad I möglich.

200 kg sind 200 kg. Da steht nichts von Schrauben.

BBF

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja genau, lies mal !

1. steht da " dass das Sicherheitsbehältnis ein Gewicht von mindestens 200 kg hat", das Behältnis! nicht der Inhalt!

oder

2. "es" es= das Sicherheitsbehältnis "mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen Abrisskräfte verankert ist" Verankert gegen Abrisskraft! nicht "beschwert" gegen Wegtragen.

Dein Zitat, Deine Hervorhebung. Und wie is das nun mit der Bleiplatte? Tja!

gruß alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Form des Ankers ist nicht definiert. Welche Kraft ist notwendig um ihn aus seiner Position zu entfernen? Aber es ist gut, dass wir darüber gesprochen haben, so ist jedem klar, dass es unterschiedliche Ansichten zu dieser Lösung gibt und jeder muss sich nun selbst überlegen was er macht bzw. ob er diese mit seinem SB abklärt.

BBF

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wobei er die konkrete Implementierung des Ankes offen läßt.

Du betreibst hier einen Streit um des Kaisers Bart (wobei der Begriff "Kaiser" hier nicht einen bekannten Alt-Fußballer beschreibt).

Der Gesetzgeber verwendet den Begriff "Verankerung, verankern" als zusätzliche Sicherung gegen Abriss, also eine das Eigengewicht des Behältnisses ergänzende Wand- oder Bodenbefestigung.

Unter der Begriffsdefinition "verankern" im Sinne von "sichern" (1) finde ich nicht das Synonym "beschweren".

vergl. http://synonyme.woxikon.de/synonyme/verankern.php

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das "befüllen" eines Behältnisses ist aber keine Verankerung!

Wie die Verankerung zu erfolgen hat, ist nicht geregelt, nur welchen Zweck sie erfüllen muss.

Du kannst den Schrank (wenn Du nicht schrauben willst oder kannst) auch an die Wand kleben, mit Abrißkraft mind. 200 kg ist alles paletti.

Lassen wir das Blei mal aussen vor. Anderes Beispiel: Du füllst einen A-Schrank mit B-Innenfach von 60 kg Eigengewicht einfach mit mind. 140 kg an Langwaffen, darfst Du dann 5 oder 10 KW im B-Innenfach lagern?

Wenn Dir Dein SB die Bleiplatten als "Verankerung" genehmigt, ist das in Ordnung, er hat da einen gewissen Ermessensspielraum was er akzeptiert. Was dann aber ein Richter davon halten wird...... dem SB kanns egal sein.

gruß alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.