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IGNORED

Ist dass nicht Verboten,...


Hitman47

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Vollkommen meine Meinung. Nur ist der Angebotstext für Deutschland ... grenzwertig.

sind jetzt ALLE Montagen verboten???? Theoretisch könnte man an JEDER Montage alles Mögliche anbringen....

wer viele Fragen stellt bekommt noch mehr Antworten...maa man man kanns auch übertreiben, sorry meine Meinung

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die montage selbst sollte analog der derzeit gülitgen ansicht z.b. wie beim lampenadapter nicht verboten. ist eine lampe mit entsprechenden montagespuren in der nähe wird es aber sehr dünn. aber die einige hier haben die frage schon gestellt - warum ein risiko eingehen - was will man mit dieser schrott-montage?

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nein, das in egun ist nicht verboten - aber das hier:

http://www.ebay.de/i...d=200863680276

angesichts der hohen anzahl an bereits verkauften waffenlasern (siehe bewertungen) und dem produktstandort in deutschland bin ich überrascht, dass sich hier noch keine behörde gefunden hat, die dem verkäufer und seinen kunden bei der inventur hilft ... - aber wer weiß, vielleicht will man auch nur warten, bis sich die gruppe der kunden auf eine ausreichende größe gemausert hat ...

Vielleicht sollte der Kollege die Haustüre ab 5:45 schon mal aufmachen.

Gibt nicht so einen Krach und Schaden wenn die Kollegen mit dem Rambock das Frühstück um 6.15 am Bett vorbei bringen :-)

LG

M

PS: Wenn er gut ist, warnt er seine Kunden schon mal vorzeitig dies auch zu tun, denn in BY und BW scheint man

schon mal direkt in die höchste Schublade des Machbaren zu greifen.

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Lampe, Laser, Rails, Montagespuren.... und völlig legal. Sogar in D!

-6510451907914794460.jpg

das bezweifle ich !!! - oder hast du einen feststellungsbescheid dafür? - - - nur weil du ein nachtzielgerät an deinen bogen oder auf deinen staubsauger schraubst, ist es nicht legal. dass es auch für laser und lampe mit waffenmontage alternative verwendungsmöglichkeiten gibt, steht außer frage. das ist hierbei aber nicht die hauptfrage ...

ich möchte mit diesen teilen nicht vor gericht stehen ... - aber wie gesagt: nur mut !

Z.B. zum Haupt-ZF auf einer relativ hohen Montage noch ein zusätzliches Drückjagd-ZF montieren für Schüsse auf relativ nahe, sich bewegende Ziele. :dirol:

wofür man eine solche montage grundsätzlich braucht, ist schon klar - dass diese nach angaben eines schweizer users mangelhaft in ihren produkteigenschaften ist, sollte schon grund sein, auf sie zu verzichten.

ich bin auch überzeugt, wenn bei einer ähnlichen montage ein zf drin steckt und es in der nähe der waffe liegt, ist das völlig unproblematisch und keiner wird sich dran stören. steckt aber eine lampe drin und einer versucht zu argumentieren, dass das an seinen bogen kommt ...

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nach dem zweiten lesen der nummer mit dem bogen mag ich es noch weniger. eine bitte daher an alle, die der festen überzeugung sind, dass sei legal:

wenn ihr wollt, probiert es gerne aus. aber bitte hört auf, in diesem forum anderen usern zu suggerieren, solche anbauteile seien im geltungsbereich des deutschen waffengesetzes legal.

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[...]

wenn ihr wollt, probiert es gerne aus. aber bitte hört auf, in diesem forum anderen usern zu suggerieren, solche anbauteile seien im geltungsbereich des deutschen waffengesetzes legal.

Du kannst diese Thread sperren und eine "offizielle Forumsmeinung" postulieren und

du kannst - berechtigt - darauf hinweisen, dass der Besitz so einer Montage Fragen aufwerfen und zu Schwierigkeiten führen kann.

Du kannst aber nicht juristisch begründen, dass der Vertrieb, Erwerb oder Besitz so einer Montage illegal wäre. Die Überschrift dieses Unterforums heißt WaffenRECHT und deshalb sollten wir auch beim RECHT bleiben.

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Du kannst diese Thread sperren und eine "offizielle Forumsmeinung" postulieren und

du kannst - berechtigt - darauf hinweisen, dass der Besitz so einer Montage Fragen aufwerfen und zu Schwierigkeiten führen kann.

Du kannst aber nicht juristisch begründen, dass der Vertrieb, Erwerb oder Besitz so einer Montage illegal wäre. Die Überschrift dieses Unterforums heißt WaffenRECHT und deshalb sollten wir auch beim RECHT bleiben.

1. die FESTSTELLUNG ob die gegenstände verbotene waffen sind oder nicht, kann nur das bka treffen. nicht ich oder sonst wer - auch nicht der user blei. es sei denn es ist das offizielle account der abteilung so11 des bka.

2. die im obigen bild verlinkten lampen & laser erfüllen m.e. nach die kriterien dazu, verbotene waffe zu sein

3. aussagen wie die im zusammenhang mit dem bild geposteten im stile von "in deutschland legal" ,weil am bogen verbaut, sind für gutgläubige leser extrem gefährlich. inzwischen spare ich es mir, verkäufer auf onlineplattformen darauf hinzuweisen, dass z.b. lampen mit montage verboten sind. es ist mir zu dumm - ist das angebot raus, kommen drei tage später zwei neue nach von anderen. jeder ist seines glückes schmied. aber hier in einem fachforum sollten solche aussagen und darstellungen (das ding wäre hier legal erwerbbar und zu besitzen) nicht zu finden sein - und wenn dann als ausdrücklich als solche gekennzeichnete einzelmeinung.

sobald natürlich ein entsprechender positiver feststellungsbescheid besteht, werde ich mich vor der weitsicht und der fachkenntnis des users verneigen und um nachsicht für meine bornierte uneinsichtigkeit bitten.

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Verboten sind "für Schußwaffen bestimmte Gegenstände". Dabei ist es egal woran sie aktuell gerade montiert sind, oder ob sie überhaupt jemals an irgendetwas montiert waren oder montiert werden sollten.

Auch wenn Bögen keine Schußwaffen sind, die Montage ist unverkennbar (auch anhand der Werbung) dafür bestimmt, um an Schußwaffen montiert zu werden. Und damit ist der Verbotstatbestand erfüllt.

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Eine Montage ist eine Montage ist eine Montage.... Eine Montage ist per se schon dafür bestimmt montiert zu werden!

Aber erst in Verbindung mit einem in D für Zivilisten nicht erlaubten Teil zur Zielan- oder Ausleuchtung wird was verbotenes daraus....

Hat man auch so ein passendes Ausleuchteteil daheim, könnte es eng werden - hat man keins, sehe ich da kein Problem eine Montage zu kaufen...

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Also dieser Bogen :mega_shok: ,...wen man den besagte Laser oder die Lampe die daran befestigt sind auch praktisch an einer Schusswaffe montieren könnte, sind es Definitiv Verbotene Gegenstände!!!

Nicht der Bogen an sich, nur Laser/Lampe und es Spielt überhaupt keine Rolle ob diese Gegenstände an einem Bogen sind oder in einer Schublade liegen.

SIE SIND VERBOTEN!!!! :rtfm:

Was anderes wäre es wen der Bogen Laser und Lampe Fest integriert hätte, also wen es ein fester teil des Bogens wäre oder sich ein Laser oder Lampe anders Montieren ließ wie bei Schusswaffen üblich, dann wäre das Rechtlich alles kein Problem.

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... habe ich nun meine Recknagel Montage in die Tonne getreten.

Glückwunsch! :good:

Mein S&B ist nun mit Kabelbinder befestigt, ... :help:

Hm,

also da wäre Deine Reckndingens Montage vielleicht doch die bessere Wahl gewesen. :blush:

Dein

Mausebaer ;)

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Bei der kriminaltechnischen Untersuchung findet man schon die gesuchten Werkzeug- oder ähnliche Spuren. :ph34r:

Grüße

Iggy

Schon interessant was man für einen Aufwand in Deutsche Lande betreibt, Kriminaltechnische Untersuchung da sah ich bisher

hauptsächlich in Verbindung mit schwersten Straftaten wie etwa Mord und Totschlag.

Wegen dem Verdacht aber ob sich eine Lampe mal an einer PumpGun befindet um es mit Kojak alias Telly Savalas auszudrücken

Is nich wahr..

Da geben wir dafür Millionen von Steuergeldern aus und wenn man einen Einbrecher in der Garage bemerkt heist es am Telefon wir haben

momentan niemanden den wir vorbeischicken können.

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1. die FESTSTELLUNG ob die gegenstände verbotene waffen sind oder nicht, kann nur das bka treffen. nicht ich oder sonst wer - auch nicht der user blei. es sei denn es ist das offizielle account der abteilung so11 des bka.

2. die im obigen bild verlinkten lampen & laser erfüllen m.e. nach die kriterien dazu, verbotene waffe zu sein

3. aussagen wie die im zusammenhang mit dem bild geposteten im stile von "in deutschland legal" ,weil am bogen verbaut, sind für gutgläubige leser extrem gefährlich. inzwischen spare ich es mir, verkäufer auf onlineplattformen darauf hinzuweisen, dass z.b. lampen mit montage verboten sind. es ist mir zu dumm - ist das angebot raus, kommen drei tage später zwei neue nach von anderen. jeder ist seines glückes schmied. aber hier in einem fachforum sollten solche aussagen und darstellungen (das ding wäre hier legal erwerbbar und zu besitzen) nicht zu finden sein - und wenn dann als ausdrücklich als solche gekennzeichnete einzelmeinung.

sobald natürlich ein entsprechender positiver feststellungsbescheid besteht, werde ich mich vor der weitsicht und der fachkenntnis des users verneigen und um nachsicht für meine bornierte uneinsichtigkeit bitten.

Sorry, hier gab es ein Missverständnis. An der Nebendiskussion über den Bogen wollte ich mich nicht beteiligen. Mir ging es nur um die Ausgangsfrage und die dort beschriebene Montage. Das Prüfungsergebnis des BKA bei der Glockmonatge halte ich für die Monatge aus der Eingangsfrage übertrag bar.

Nochmal: Zu dem Bogen und seinen "Zubehörteilen" wollte und will ich nichts sagen. Das Ding hab ich mir nichteinmal angesehen.

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Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

1.2.4.2

Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

Diese Vorraussetungen müssen erfüllt sein. Für eine Schusswaffe bestimmt ist es, wenn das Produkt vom Hersteller/Händler entsprechend gewidmet wurde oder entsprechend genutzt wird.

Bei Universalmontagen ist der Besitz wegen fehlender Widmung für Waffen auch mit Beleuchtung nicht verboten. Die Möglichkeit allein reicht nicht.

Die abgebildete Montage ist für Schusswaffen bestimmt. Das geht aus der Widmung hervor. Die Montage für sich stellt noch keinen beschriebenen Gegenstand dar. Dazu muss noch Punkt 1.2.4.1 bzw. 1.2.4.2 kommen.

Die Montage gibt durchaus legale Verwendungsmöglichkeiten her. Im Prinzip unterscheidet sie sich nicht von einer beliebigen ZF Montage.

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