Zum Inhalt springen
IGNORED

Ist dass nicht Verboten,...


Hitman47

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich dachte bisher auch, daß die Montage alleine schon ein verbotener Gegenstand ist, wenn sie dafür bestimmt ist, eine Lampe oder einen Laser an einer Waffe zu befestigen.

Und aus dem Angebot geht ja die eindeutige Zweckbestimmung hervor.

Geschrieben

Mich macht nur stutzig, daß es sich beim Anbieter scheinbar um einen Gewerblichen handelt.

Und ich kann mir nicht vorstellen, daß der nicht vorher abgeklärt hat ob man diese Dinger in Deutschland vertreiben darf.

Denn auch der Handel damit ist ja verboten wenn denn das Ding einen verbotenen Gegenstand darstellt.

Und wegen sowas seine Existenz zu riskieren halte ich eher für unwahrscheinlich.

Geschrieben

Verboten sind die Montagen an sich IMHO nicht, sondern:

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Wird bei einer Hausdurchsuchung dann eine entsprechend der Ringgröße passende Lampe oder Laser im Haus gefunden, dann braucht man einen guten Anwalt.

Die angebotene Montage ist genauso gut für seitlich versetzte ZFR zu gebrauchen - und eine Lampe kann ich mit jeder sonstigen handelsüblichen ZFR-Montage schon irgendwie an eine Montageschiene anflanschen. Bei einer Quadrail sowieso.

Geschrieben

nein, das in egun ist nicht verboten - aber das hier:

http://www.ebay.de/itm/Zielfernrohr-Kit-rote-Laser-Montage-Scope-Kit-Tactical-red-Laser-Neu-/150953618076?_trksid=p2047675.m2109&_trkparms=aid%3D555001%26algo%3DPW.CURRENT%26ao%3D1%26asc%3D29%26meid%3D4124701378135326443%26pid%3D100010%26prg%3D1013%26rk%3D4%26sd%3D200863680276%26

angesichts der hohen anzahl an bereits verkauften waffenlasern (siehe bewertungen) und dem produktstandort in deutschland bin ich überrascht, dass sich hier noch keine behörde gefunden hat, die dem verkäufer und seinen kunden bei der inventur hilft ... - aber wer weiß, vielleicht will man auch nur warten, bis sich die gruppe der kunden auf eine ausreichende größe gemausert hat ...

Geschrieben

Ich dachte bisher auch, daß die Montage alleine schon ein verbotener Gegenstand ist, wenn sie dafür bestimmt ist, eine Lampe oder einen Laser an einer Waffe zu befestigen[...]

Die Montage alleine ist nicht verboten und unterliegt auch nicht dem Waffengesetz. Siehe z.B. den Feststellungsbescheid über einen Glock-Lampenadapter. Dabei handelt es sich sogar um einen Adapter der praktisch nur an Waffen verwendet werden kann. Gemäß o.a. Feststellungsbescheid ist aber ein Set aus Adapter, Lampe und Kabelschalter verboten.

Die Montage um die es hier geht wäre z.B. auch verwendbar um einen Infrarotaufheller an einem Nachtsichtgerät zu besfestigen, was einen völlig legalen Gebrauch darstellt - siehe Festellungsbescheid zu Infrarotaufhellern mir Weavermontage.

Geschrieben

Wird bei einer Hausdurchsuchung dann eine entsprechend der Ringgröße passende Lampe oder Laser im Haus gefunden, dann braucht man einen guten Anwalt.

Wo gibt es den?

Habe noch keinen erlebt, die ziehen doch alle schon im Flur bei den Vorverhandlungen den "Schwanz" ein!

Geschrieben

Das Problem dürfte ähnlich sein wie beim Glock Vollauto-Schalter. Der Schalter ist nicht verboten, die Pistole auch nicht, und auch nicht, beides getrennt zu besitzen. Nur konstruiert man eben aus dem bloßen Vorhandensein auf die (nicht verwirklichte) Absicht diesen einzubauen. Denn wozu sonst hätte man ihn gekauft?

[posted on the run]

Geschrieben

Solange man nicht anhand von "Werkzeugspuren" feststellt, dass Halter, Lampe und Gewehr jemals zusammengebaut waren und man sich nicht verquatscht, wird es schwer die Straftat nachzuweisen.

Da sind dann wieder die Parallelen zum Glock-Voll-Auto-Schalter.

Die Frage des Thread ist aber: Sind die Ringe alleine schon verboten? Nein, das sind sie nicht.

Geschrieben

Irgendwie höre ich bei manchen Beiträgen mal wieder den Untertanen heraus...

Im Gesetzt steht:

---

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

4.

Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen

4.1

Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.

4.2

Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.

----

Die Klemme als solches ist nicht verboten Punkt!

Das Ding leuchtet nicht und ist somit nicht untersagt.

Der obige Link zu der Ebay Aktion zeigt einen Laserpointer, den man an ein Fernglas mit Mittelrohrdurchmesser 25,4 oder 30mm klemmen kann. Wieso sollte der Verboten sein? Ich kann an mein Fernrohr klemmen was ich will, solange es nicht etwas beleuchtet und schießen kann.

Entweder haben wir Gesetze und lassen unsere Freiheit zum Sicherheitsgewinn der Gemeinschaft entsprechend einschränken oder wir phantasieren sonstwas noch hinzu. Das letztere ist gekusche und Schwanz einziehen. Da könnt ihr gleich eure Jagd- und Sportgeräte abgeben mit der Einstellung.

Geschrieben

DAS ist eine ganz gewöhnliche, seitlich versetzte ZF-Montage, die man wahlweise mit 1"- oder 30mm-Ringen bekommt. Wenn die einer missbrauchen will, dann ist das dessen Problem.

Dein

Mausebaer

Genau, denn Mißbrauch kann man nicht verhindern.

Außerdem wieso sollte das Teil verboten sein, es schießt nicht und leuchtet auch nicht ohne Anbauteile.

Da müßte man auch Klebeband verbieten, dann damit kann man ja auch eine Taschenlampe o.ä. an einer Langwaffe befestigen. Sieht zwar bestimmt besch...en aus, wäre aber theoretisch möglich...

Geschrieben

DAS ist eine ganz gewöhnliche, seitlich versetzte ZF-Montage, die man wahlweise mit 1"- oder 30mm-Ringen bekommt.

Vollkommen meine Meinung. Nur ist der Angebotstext für Deutschland ... grenzwertig.

Geschrieben

Der obige Link zu der Ebay Aktion zeigt einen Laserpointer, den man an ein Fernglas mit Mittelrohrdurchmesser 25,4 oder 30mm klemmen kann. Wieso sollte der Verboten sein? Ich kann an mein Fernrohr klemmen was ich will, solange es nicht etwas beleuchtet und schießen kann.

auf dem bild in auktion (also was vom hersteller des produktes zur verfügung gestellt wird und der damit WIRBT) ist ein zf abgebildet. ein zf wird üblicherweise auf einer waffe montiert. natürlich kannst du es auch an deinen besen schrauben, aber die zweckbestimmung des gegenstandes zählt im letzten zweifel. und dies hier ist ein laser für eine waffe.

wer immer mit dieser argumentation vor einem richter steht - er braucht in meinen augen mehr als nur glück. aber auch hier gilt für leute wie dich ... nur mut !

Geschrieben

Vollkommen meine Meinung. Nur ist der Angebotstext für Deutschland ... grenzwertig.

Bei so einem China-Teil (oder vielleicht gar aus Kambodscha) ist absolut nicht viel Marge drin. Also muss es die Masse bringen. Die Masse liegt weniger bei den LWB als bei Soft-Airern und Dekobastlern. :closedeyes: Ich würde mich nicht wundern, wenn diese Montagen im Einkauf in einem Set mit gängigeren Montage-Typen kämen. :AZZANGEL:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Für mich wäre hier die (juristische) Frage, ob die elende "Zweckbestimmung" wirklich nur für die Lampe/Laser gilt, oder ob das auch schon auf eine Montage angewendet wird. Rein nach den Buchstaben des Gesetzes fällt die Montage da nicht drunter, aber das will ja nichts heissen.

Geschrieben

Um die Zweckbestimmung geht es nicht bei dem Adapter. Selbst der Glockadapter, der nun wirklich für nichts anderes als ein Montage an Waffen verwendbar ist, ist kein verbotener Gegenstand weil die Begriffsbestimmungen und Verbotstatbestände dafür nicht herangezogen werden können.

Ein Straftat wird durch den Erwerb und Besitz nicht verwirklicht.

Ob man daraus eine "Tatsache die die Annahme rechtfertigt ..." strickt um dir die Persönliche Eignung abzuerkennen, ist eine andere Frage.

Nur bei dem Adapter um den es hier geht gibt es ja auch legale Anwendungsmöglichkeiten, abseits der Produktwerbung.

Geschrieben

Ich dachte bisher auch, daß die Montage alleine schon ein verbotener Gegenstand ist, wenn sie dafür bestimmt ist, eine Lampe oder einen Laser an einer Waffe zu befestigen.

Und aus dem Angebot geht ja die eindeutige Zweckbestimmung hervor.

Im Endeffekt ist es aber nur eine Halterung deffinitiv kann ich das über einen Adapter auch über den Zubehörschuh eines Fotoapparates anbringen will mir da auch jemand vorschreiben wie ich mein Objekt ausleuchte?

Ähnliche Gegenstände gibt es übrigens auch im Fotozubehörhandel wo kommen wir eigentlich wenn wir alles was man im entferntesten mit Waffen verbinden könnte verbieten wollen, dann ist ein Einbeinstativ aus carbon ein potentieller Schlagstock der VERBOTEN gehört schlimme Welt wird immer verrückter ich dachte solche Phobien kennen nur autritäre Systeme, die gleiche Debatte gabs hier auch schon mal zu Kabelschaltern für lampen als wenn es nicht egal ist ob man die Lampe direkt an der lampe oder an einen kurzen Spiralkabel ein oder ausschaltet.

Geschrieben

Solange man nicht anhand von "Werkzeugspuren" feststellt, dass Halter, Lampe und Gewehr jemals zusammengebaut waren und man sich nicht verquatscht, wird es schwer die Straftat nachzuweisen.

Da sind dann wieder die Parallelen zum Glock-Voll-Auto-Schalter.

Die Frage des Thread ist aber: Sind die Ringe alleine schon verboten? Nein, das sind sie nicht.

Komm, sei' net garso naiv!

Bei der kriminaltechnischen Untersuchung findet man schon die gesuchten Werkzeug- oder ähnliche Spuren. :ph34r:

Ich glaube mich auch an einen Fall in der schon etwas ferneren Vergangenheit zu erinnern, der sich hier in D abgespielt hat, wo ein ursprünglich (= zum Zeitpunkt der Durchsuchung) einzeln gelagerter Nur-Pistolengriff später plötzlich anstatt des regulären Hinterschaftes an der Vorderschaftrepetierflinte montiert war - wie das Strafverfahren ausgegangen ist, kann sich jeder ausmalen. Eines ist klar: Die Heinzelmännchen waren es nicht.

Was ich damit sagen will: Selbst wenn irgendein Teil eigentlich für sich legal ist, sollte man sich doch der theoretischen Gefahren bewußt sein, die man eingeht, wenn man es besitzt.

Ich kenne, gerade im Zsh. mit Durchsuchungen, noch mind. zwei andere ultrakrasse Fälle, die einem echt das Fürchten lehren; Details behalte ich lieber für mich. Einer davon ist m.W. aktenkundig bzw. dokumentiert, der andere wurde m.W. unter der Hand bereinigt.

Grüße

Iggy

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.