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IGNORED

Aufbewahrung + Kontrolle ?


scor

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Hallo zusammen,

mir stellt sich im moment die Frage ob es rechtmäßig ist, eine Schusswaffe auf der Werkbank liegen zu haben, und man geht an die Tür da es geklingelt hat. Wenn dann die Beamten vor der Tür stehen, und die Waffe auf der Werkbank liegt, was wäre zu erwarten?

Soweit ich es verstanden habe ist es erlaubt die Waffe in der Wohnung oder auf dem eingezäunten Grundstück zu führen. Gilt das auch für das liegenlassen auf der Werkbank(wenn man an der Waffe arbeitet, und es dann klingelt)?

Hierzu suche ich einen Paragraphen, der das regelt, oder zumindest eine zuverlässige Aussage.

Nochmal zusammengefasst:

1. Ich arbeite/reinige meine Waffe auf der Werkbank

2. Es klingelt

3. Ich lasse die Waffe liegen und gehe an die Tür

Ist das erlaubt?

Grüße,

Michael

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Natürlich, jedoch muss es dazu doch einen Gesetztestext oder zumindest eine Vorschrift geben, die das genau regelt.

Selbst denken......... nicht immer nur auf die Obrigkeit vertrauen!

Fuehren in den eigenen 4 Waenden ist erlaubt, also einfach fertig zusammenbauen und ins Hosenbund oder Holster.

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1. Du sagst denen dass es Dir jetzt nicht passt

2. Du vereinbarst einen Termin

3. Du machst die Tür zu

4. Du reinigst weiter

5. Du setzt die Waffe zusammen, lädst die Waffe und nimmst sie vorsichtshalber mit zur Tür. (könnte eine Tendenz zum Missverständnis haben, ist jedoch 100% legal)

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2. schau mal durch den Türspion und entscheide dann meine Waffen gemütlich weiterzuputzen

Genau so, und wenn jemand nachfragt, dann war ich eben beim Schei$$en oder in der Dusche und habe die Klingel nicht gehört. Bin ich denn verpflichtet, rund um die Uhr an der Tür zu stehen?

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Bin ich überhaupt verpflichtet eine Klingel zu haben bzw. überhaupt zu Hause zu sein? Aber abgesehen davon ist das ganze so oder so Quatsch da es selten dämlich wäre die Knarre herumliegen zu lassen oder in den Hosenbund oder sonst wohin zu stecken wenn "Besuch" kommt!

Ob das dann später vor Gericht als "erlaubt" eingestuft wird oder nicht ist eine andere Frage und ein schlauer LWB wird das auch nicht austesten ;)

Gruß

Hunter

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Also wirklich. Man kann Probleme auch konstruieren.

Wie wahrscheinlich ist es denn in einer Situation "erwischt" zu werden, in der die Waffe vor oder nach dem Reinigen einfach so rumliegt? Viel wahrscheinlicher, aber auch nur im Promillebereich, ist es doch, dass die Waffe in ihre Einzelteile zerlegt in irgendwelchen Reinigungslösungen rumdümpelt und man ggf. mit verdreckten Pfoten die Tür öffnet (wenn man sich überhaupt bei dieser Arbeit stören lässt).

Der Teilsatz in der Klammer ist für mich Standard und zwar mit der Antwort "Nein".

Manfred

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Und mit Sicherheit von dir NICHT zu Ende gelesen...

"Bild"

Man beginnt einen Satz nicht mit "Und".

Ich habe es zu Ende gelesen. Ob das Urteil bestand hat wird sich zeigen.

Das es jedoch schon soweit gekommen ist gibt zu denken.

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Man beginnt einen Satz nicht mit "Und".

Ich habe es zu Ende gelesen. Ob das Urteil bestand hat wird sich zeigen.

Das es jedoch schon soweit gekommen ist gibt zu denken.

Man beginnt einen Satz nicht mit "Und".

Ich habe es zu Ende gelesen. Ob das Urteil bestand hat wird sich zeigen.

Das es jedoch schon soweit gekommen ist gibt zu denken.

Eben.

Seine WBK ist er erstmal los und jetzt geht es in die 2. Instanz.

Leider ist es so, dass wohl einige Sb und Richter machen was sie wollen.

Und du kannst dich nur noch mit einem größeren Bündel €-Scheine, die du Rechtsanwälten und

den Richtern hinterher wirfst deines Rechtes versichern.

Normalerweise sollte der SB und sein Vorgesetzter aus dem Dienst unehrenhaft ohne Pensionsberechtigung

entfernt werden.

Ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung wäre vielleicht auch ganz angebracht.

Sagt jemand, der trotz 52 Lenzen von Gerechtigkeit träumt.

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Wenn ich meine Waffen reinige, dann gehe ich nicht an die Haustüre falls es klingelt.

Kommt jemand, der mir wichtig ist, dann weiß ich das vorher; alle anderen können auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder kommen.

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Einen eigenen „Paragraphen“ im Waffengesetz gibt es für diesen konstruierten Fall natürlich nicht. Es gilt aber natürlich der Grundsatz das ich als LWB dafür Sorge tragen muss das ich meine Waffe/n keinem „Nichtberechtigten“ zugänglich machen darf.

Wenn du also alleine in deinem/r Haus/Wohnung bist und du sicher sein kannst das niemand außer dir an die Knarre rankommt:

dann kann dir keiner was.

Wenn du in der Situation die Kontrolleure rein lässt und deine Kinder(oder Enkel) und deren Freunde spielen "Fang-mich" um deine Werkbank mit der Waffe drauf, das dürfte erheblich mehr Ärgerpotential mit sich bringen.

Falls du diese Situation nie erleben willst gibt es, so oder so, nur 2 Möglichkeiten:

1: du lässt die Waffe niemals unbeaufsichtigt liegen,

oder

2: wenn du am Waffenputzen bist gehst du niemals an die Tür.

Ach ja, bei einmaliger Zutrittsverweigerung wird kein SB ein WBK- Widerrufsverfahren einleiten, da muss schon ein bisschen mehr passieren.

GKBubi

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5. Du setzt die Waffe zusammen, lädst die Waffe und nimmst sie vorsichtshalber mit zur Tür. (könnte eine Tendenz zum Missverständnis haben, ist jedoch 100% legal)

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass nicht jeder Kontrolleur und der folgende Richter dies als legal ansehen. Der ein oder andere könnte durchaus meinen, dass dies nicht vom Bedürfnis umfasst ist und das dadurch die Unzuverlässigkeit droht. ;)

Wenn jemand mit geladender Waffe an der Haustür erscheint, hält man sich ev. nicht lange mit "Führen" auf.

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