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Verkauf KW und Neuererwerb gleiches Kaliber=neue Bedürfnisprüfung?


Thom234

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich möchte meinen Revolver in 3.57mag verkaufen und durch einen neuen Revolver im gleichen Kaliber ersetzen. Muss ich dazu das Bedürfnis neu beantragen, oder bleibt das erteilte Bedürfnis bestehen?

Viele Grüße

Tom

Geschrieben

Regelmäßig findet eine neue Prüfung statt. Am besten besprichst Du das mit dem zuständigen SB. Ich brauchte nach Wandlung einer defekten und bereits eingetragenen Waffe kein neues Bedürfnis nachweisen -der Neueintrag wurde aber auch in zeitlicher Nähe zum Ersteintrag vorgenommen.

Geschrieben

Ich war in der gleichen Situation. Der SB lies auch nicht mit sich reden und ich musste die ganze Prozedur von vorn bis hinten wiederholen.

Alten Revolver im Kal. .357Mag verkaufen und austragen lassen, Bedürfnis für einen Revolver im Kal. .357Mag nachweisen, Voreintrag für neuen Revolver im Kal. .357Mag machen lassen und mir dann einen neuen Revolver im Kal. .357Mag kaufen.

Einen Kommentar nach der endgültigen Eintragung beim Amt konnte ich mir nicht verkneifen.

Über die Sinnlosigkeit des ganzen Verfahrens waren der SB und ich uns letztendlich einig, aber er sagte, er hätte da keinen Spielraum und muss einen neuen Bedürfnisnachweis verlangen für den Erwerb einer neuen Waffe, auch wenn im Austausch eine Waffe gleichen Kalibers verkauft wurde.

Einerseits nachvollziehbar, andererseits völlig sinnfrei.

Geschrieben

Es gibt Behörden, die geben dir den neuen Voreintrag ohne Bedürfnisprüfung. Rechtlich durchsetzen kannst du das nicht. => Frag deinen SB. Wenn er das macht ok, wenn nicht, dann bleibt nur die Ochsentour und danach kannst du deinen Abgeordneten fragen, was er sich dabei gedacht hat, als er das so beschlossen hat.

bye knight

Geschrieben

Einerseits nachvollziehbar, andererseits völlig sinnfrei.

Nein, nicht nachvollziehbar, da völlig sinnfrei.

Zeugnis eines handwerklich mangelhaft gemachten Waffengesetzes und eines Sachbearbeiters der vor Allem eines nicht annimmt: Vernunft.

Wo SB doch sonst so gerne die Buchstaben des Gesetzes nicht so genau auslegen und schon mal deutlich über die Stränge schlagen ist dies nur ein Zeichen von weiterer ausgeübter Macht zum Schaden gegen die legalen Waffenbesitzer.

LG

M

PS: Aber Auslegen des Waffenrechtes führt so einer solchen Handlungsweise, da wird leider auch kein Verwaltungsgericht was dran rütteln.

Geschrieben

Servus !

Eine Frage, die im Abstand von 4 Wochen hier immer und immer wieder auftaucht ;) !

Ich habe für einen Vereinskameraden bei seinem SB nachgefragt (war vor ca. 1 Jahr).

Er hat die bisherige Peters Stahl in .45 ausgetragen (habe ich übernommen) und ne 1911 S&W (von mir gekauft) anstandslos eingetragen.

Mein Tipp: SB fragen, Tendenz eher "nein", aber nen Versuch ist es wert.

Geschrieben

Mein Tipp: SB fragen, Tendenz eher "nein", aber nen Versuch ist es wert.

Habe das auch gerade: Freundlich gefragt, freundliche aber negative Antwort erhalten. Also ging die ganze Leier von vorne los, hab's jetzt aber fast überstanden.

<AtzeSchröder>Man gewöhnt sich an alles. Aber schön isses nicht.</AtzeSchröder>

Geschrieben

Für genau diesen Fall gibt es doch die sog, Ersatzbeschaffung, oder nicht ?

Und diese ist wo geregelt?

Ersatz ist eher ein Fall für die Bedürfnisbescheinigung. Wenn du 2 KW hast und eine ersetzen musst, dann erübrigt sich der ganze Sermon mit der Wettkampfteilnahme.

Geschrieben

Wurde hier schon oft diskutiert. Einen "Tausch" gibts im WaffG nicht. Wenn die Waffenbehörde aber genau weiß, dass das Bedürfnis aktuell vorhanden ist und mit der ersten Waffe halt was schiefgelaufen ist, dann kann sie durchaus eine neue EWB ohne vorherigen Bedürfnisnachweis erteilen. Das ist das berühmte Augenmaß oder Fingerspitzengefühl sowie ökonomisches handeln, das hier gefragt ist.

Wenn das Bedürfnis der anderen Waffe natürlich noch nach Altbestimmungen des WaffG1976 nachgewiesen wurde oder die Nachweisführung schon lange her ist, kann ich die Behörde verstehen, wenn sie einen neuen Nachweis verlangt.

Geschrieben

Ich war heute auf dem ordnungsamt. Ich muss wirklich die gesamte Tour machen. Waffe verkaufen, Bedürfnis beantragen, Voreintrag....

Aber unabhängig davon muss mal unsere Leute auf dem Ordnungsamt loben. Obwohl keine Sprechzeit war haben die Mitarbeiter sich Zeit genommen und ich konnte noch einige andere Fragen klären. Das war eine angenehme Erfahrung.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ja. Austausch ist nicht vorgesehen, selbst der BDS stellt sich da an und will alle Nachweise haben. Man hat als Schütze nichts zu erwarten, selbst von den eigenen Verbänden.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ich muss in gewisser Weise das Obenstehende relativieren. Bei einem Schützenbruder und einem Bekannten in der Ferne hat sich der BDS richtig klasse ins Zeug gelegt und ohne Regularien zu verbiegen schnell beraten und gehandelt. Aus-dem-Fenster-lehnen ist zwar nicht, aber immerhin Hilfe im Rahmen der Möglichkeiten.

Insofern Asche auf mein Haupt, wenn ich engagierten BDSlern Unrecht tat.

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