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IGNORED

Märkische Allgemeine - unsägliche Recherche


pippo

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Hallo zusammen,

bei meinem Streifzug durch das Netz, habe ich diesen "tollen" Artikel gefunden:

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Auszüge:

"Im Direktions-Gebiet, das halb Brandenburg umfasst, werden jährlich 80 bis 100 Anträge für einen Waffenschein gestellt. [...] Ablehnungen durch die Behörde sind „eher selten“ – nämlich so selten, dass auch die Fälle und ihre Begründungen „nicht gesondert statistisch erfasst" werden."

"Das Waffengesetz schreibt vor, dass man für das Führen von Waffen zuverlässig und geeignet sein muss. Dies muss mindestens einmal in drei Jahren nachgewiesen werden."

"Dass der Waffenschein abgenommen wird, komme „hin und wieder“ vor. Wenn beispielsweise ein Jäger die Jagderlaubnis verliert, entfällt auch sein Recht zum Führen von Waffen."

Ich habe unter dem Artikel schon einen Kommentar hinterlassen. Allerdings muss ihn der Admin erst noch freischalten, was er vermutlich nicht machen wird. Bei einer solch schlechten Recherche wäre es angebracht, die Zeitung um die Löschung des Artikels zu bitten. Das ist peinlich. Falls sich jemand in den Kommentaren des Artikels noch äußern will: Der Weg ist steinig, da man sich zuerst anmelden muss. Aber ich finde, dass man solch groben Unfug nicht unkommentiert lassen sollte.

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Ist halt ne Zeitung, wie jede andere auch. Geschrieben wird nur, was reisserisch ist oder ach so bedrohlich klingt. Das gleiche Schmierblatt hat auch mal einen Restauranttest über eines unserer örtlichen Asiabistros geschrieben.

Der Schmierenfink hat das Essen mit radioaktiven Fallout verglichen. Komisch nur, dass die Leute dort manchmal in Viererreihen anstehen.

Einfach den Schmarrn nicht mehr kaufen, und gut isses. Damit der Verlag das wenigstens mitbekommt, hab ichs denen auch mehrfach mitgeteilt.

Gruß RNehring

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Folgende Punkte vermisse ich bei dem heutigen Journalismus:

* neutral ohne reißerische Texte zu berichten

* sachlich und fachlich korrekt zu recherchieren

* für niemanden Partei zu ergreifen

Mit Sicherheit gibt es noch weitere Aspekte.

Aber leider sind dies Wunschvorstellungen und sind mit dem aktuellen Sensationsjournalismus nicht in Deckung zu bringen.

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Wie immer wird "Waffenschein" mit "Waffenbesitzkarte" verwechselt bzw. gleichgestellt!

Das ist ja das geringste Problem. Hier wird offenbar gezielt falsch informiert. Die Schreiben schon gezielt das dieser "Waffenschein" zum führen der Waffen benötigt wird...

Ich zitiere:

...Das Waffengesetz schreibt vor, dass man für das Führen von Waffen zuverlässig und geeignet sein muss. Dies muss mindestens einmal in drei Jahren nachgewiesen werden...

...Dass der Waffenschein abgenommen wird, komme „hin und wieder“ vor. Wenn beispielsweise ein Jäger die Jagderlaubnis verliert, entfällt auch sein Recht zum Führen von Waffen.

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Ich gehe mittlerweile davon aus, dass dieses Verbreiten von Falschinformationen und reisserischen Sensationen die Hauptschuld an unserer zunehmenden Verbotskultur trägt.

Ständig sieht, liest und hört "Lieschen Müller" nur: Angst, Angst, Angst. Das Ergebnis ist eine Gesellschaft voller "Schisser", die nicht mehr selbst denken können oder wollen und jeden noch so dummen Mist nachplappern.

Die weitere Folge sind dann Verbotsforderungen gegen alles unbekannte, weil "man" es ja selbst nicht braucht.

Ich würde der Presse einige Hemmschwellen bauen. Bei nachgewiesenem Unsinn oder Falschmeldungen dürfte die nächste Ausgabe oder Sendung nur aus der Richtigstellung und Entschuldigung bestehen. Und das mit dem gleichen Umfang, den die Zeitung oder Sendung sonst auch hat, jedoch ohne andere Artikel bzw. Werbung.

Was meint Ihr wohl, wie oft dann noch solche Enten erscheinen?

Gruß RNehring

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Ich habe denen mal eine Mail geschrieben:

---

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse habe ich Ihren Artikel "Wenige Verstöße gegen das Waffenrecht - Polizei mit wenig Personal für die Kontrolle" gelesen.

Sie schreiben dort u.a.:

- "Im Direktions-Gebiet, das halb Brandenburg umfasst, werden jährlich 80 bis 100 Anträge für einen Waffenschein gestellt. [...] Ablehnungen durch die Behörde sind „eher selten“ – nämlich so selten, dass auch die Fälle und ihre Begründungen „nicht gesondert statistisch erfasst" werden."

- "Das Waffengesetz schreibt vor, dass man für das Führen von Waffen zuverlässig und geeignet sein muss. Dies muss mindestens einmal in drei Jahren nachgewiesen werden."

- "Dass der Waffenschein abgenommen wird, komme „hin und wieder“ vor. Wenn beispielsweise ein Jäger die Jagderlaubnis verliert, entfällt auch sein Recht zum Führen von Waffen."

Offensichtlich hat Ihr Autor nur oberflächlich recherchiert. Der Artikel ist voller inhaltlicher Fehler bzgl. des Waffenrechts. Ein Tipp: "Waffenschein" vs. "Waffenbesitzkarte".

Dass als Quelle für diese Falschinformationen die Polizei Brandenburg (Stabsbereich Waffenrecht in Potsdam) angegeben wird, ist gleich doppelt peinlich - vor allem für die Polizei. Ich glaube nicht, dass der Pressesprecher Axel Schugardt fehlende Sachkompetenz zum Thema Waffenrecht hat. Vielmehr war es ihr unaufmerksamer Autor Engels, der sich sein Interview mit schlechter Wiki-Recherche anreicherte - vermutlich aus Bequemlichkeit.

Ich bitte Sie entweder den Artikel inhaltlich zu berichtigen, oder ihn zu entfernen. Pressesprecher Schugardt hätte diesen Artikel so nie freigegeben.

Viele Grüße

---

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Ich denke mal das hier Waffenschein und WBK, wie üblich, verwechselt worden ist.

Bitte aber in Eure Ausschweifungen einbeziehen, dass ich eine Waffe auf dem Weg zum Schießstand auch führe. Insofern sind einige Aussagen in dem Artikel nicht total falsch wie es hier dargestellt ist.

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Ich denke mal das hier Waffenschein und WBK, wie üblich, verwechselt worden ist.

Bitte aber in Eure Ausschweifungen einbeziehen, dass ich eine Waffe auf dem Weg zum Schießstand auch führe. Insofern sind einige Aussagen in dem Artikel nicht total falsch wie es hier dargestellt ist.

Hallo Webster! Ich denke du solltest deine Sachkunde noch einmal machen! Denn auf dem Weg zum Schießstand fürst du deine waffen definitiv nicht sondern du transportierst sie nicht zugriffsbereit

Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz ausser du bist im Besitz einen Waffenscheines was ich nicht glaube.

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Ich denke mal das hier Waffenschein und WBK, wie üblich, verwechselt worden ist.

Bitte aber in Eure Ausschweifungen einbeziehen, dass ich eine Waffe auf dem Weg zum Schießstand auch führe. Insofern sind einige Aussagen in dem Artikel nicht total falsch wie es hier dargestellt ist.

Du darfst auch Artikel schreiben :ridiculous:

Wenn du unterwegs zum schiesstand bist, transportierst oder verbringst die Waffen dort hin!! Du darfst sie nicht führeen.

Du führst sie nach dem Gesetz, wenn du sie zugriffsbereit bei dir hast. :peinlich:

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Du darfst auch Artikel schreiben :ridiculous:

Wenn du unterwegs zum schiesstand bist, transportierst oder verbringst die Waffen dort hin!! Du darfst sie nicht führeen.

Du führst sie nach dem Gesetz, wenn du sie zugriffsbereit bei dir hast. :peinlich:

Faszinierend. Mehr kann ich dazu nicht sagen. :00000733:

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Du führst sie nach dem Gesetz, wenn du sie zugriffsbereit bei dir hast. :peinlich:

Lieber @1913,

genau diesen dümmlichen Einwurf, es handelte sich beim Transport der Waffen zum Schießstand, der nach Paragraf 12 WaffG genau von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist, nicht um ein Führen i.S.d.G., hatten wir zwei Posts über Deinem abgehandelt. Daher darf ich mich nun selbst zitieren:

Jetzt geh' her, lies den §12 WaffG, komm' wieder und entschuldige Dich...

Für Dich außerdem noch der Hinweis auf die Definition des Begriffs "Führen":

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

Das findet sich in WaffG, Anlage 1, Abschnitt 2

Faszinierend.

Ich stimme Dir zu. Es gilt offenbar der zweite Hauptsatz von der sozialen Verwirrung. In einer Gesellschaft steigt die Verwirrung bei spontanem Gedankenaustausch stetig an. Durch lange und harte Arbeit kann man die Verwirrun in einem kleinen Teilgebiet vermindern, dadurch steigt jedoch die Gesamtverwirrung der Gesellschaft.

Und nochmal :ridiculous:

Jup.

Vielleicht hilft's ja diesmal.

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Hallo Jungs,

na, nu streitet Euch doch mal nicht so bös, wir sind doch alle auf der selben Seite. :gutidee:

Der Hintergrund des Themas sind doch die Falschmeldungen bzw. Halbwahrheiten von Rundfunk und Presse.

Auch wenn manchmal der Teufel im Detail liegt, ist diese systematische Verbreitung in den Medien für uns nicht von Vorteil. Und genau dagegen muss mal etwas unternommen werden.

Soweit ich gelesen habe, wurde wegen einer anderen Ente bereits beim Rundfunkrat? Beschwerde eingereicht. Vielleicht kommt ja doch mal was positives bei raus.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Gruß RNehring

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... früher war der Transport ja mal extra geregelt,...

Ja, aber früher bedeutet hier vor 2003!

Und man sollte annehmen, daß sich Gesetzesänderungen innerhalb 10 Jahren auch bis zur letzten Schlafmütze 'rumgesprochen haben.

Aber diese Illusion raubt man mir nicht nur hier im Forum (siehe z. Bsp. "1913"), sondern auch bei jedem Gespräch zum Thema Waffenrecht im Verein ... unglaublich, mit welchen Scheuklappen die Kollegen unterwegs sind. <_<

Gruß

Sigges

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