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IGNORED

Vater des Amokläufers von Winnenden will Klinik verklagen


JDHarris

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die Ärzte sich hier nur hinter ihrer "Schweigepflicht" verstecken, um sich nicht selbst zu belasten. Das ist natürlich auch legitim, kann aber auch ein Hinweis darauf sein, dass hier was vertuscht wird.

"Zu ihrem eigenen Schutz" werde sie sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen und nichts dazu sagen, was zwischen den Eltern und den Therapeuten in der psychiatrischen Klinik in Weinsberg geredet wurde, sagte sie Anfang Dezember

Zu ihrem eigenen Schutz also.

Mich würde mal interessieren, ob es einen Versuch gegeben hat, die Klinik durch die Ärztekammer auf Einhaltung ihrer Buchführungspflichten hin zu überprüfen.

Verschwundene Akten wären da nämlich sehr verdächtig.

Geschrieben
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die Ärzte sich hier nur hinter ihrer "Schweigepflicht" verstecken, um sich nicht selbst zu belasten. Das ist natürlich auch legitim, kann aber auch ein Hinweis darauf sein, dass hier was vertuscht wird....

Du hast merkwürdig "grüne " Ideen, das muß man schon sagen.

Ansonsten sind derartige Spekulationen in einem Rechtsstaat einfach Humbug.

Geschrieben
...

Zu ihrem eigenen Schutz also.

...

Ein Jahr Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht ist nicht ohne - bei Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht das Doppelte. :closedeyes:

Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die Ärzte sich hier nur hinter ihrer "Schweigepflicht" verstecken, um sich nicht selbst zu belasten. Das ist natürlich auch legitim, kann aber auch ein Hinweis darauf sein, dass hier was vertuscht wird.

...

Unfug - niemand braucht sich mit einer Aussage selbst belasten - darum ist ja auch der Einsatz von Polygraphen in Deutschland bei Gericht nicht erlaubt. Da braucht sich niemand hinter einer Schweigepflicht verstecken. Nur entsprechen der Schweigepflicht nach dem StGB natürlich in der StPO und ZPO auch entsprechende Auskunftsverweigerungsrechte für die von der Schweigepflicht betroffenen Personen. :rtfm:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Ich denke der Vater handelt richtig.

Ihm wurde im Prozess vorgeworfen, die Gefährlichkeit seines Sohnes nicht erkannt zu haben - wenn er als Laie und Vater dieses hätte erkennen sollen, warum dann nicht die "Experten", die oftmals über Freiheit oder Zwangseinweisung entscheiden müssen?

Auch Zivilrechtlich muss der Vater so handeln - denn ist der Klinik ein Versagen nachzuweisen, dann muss diese auch (zu mindest tw) für den entstandenen monetären Schaden aufkommen.

Sicher, der Vater hat seine Waffe auf unverantwortliche Weise verwahrt - aber hätte er auch mit der Kenntnis von der Gefährlichkeit seines Sohnes so gehandelt?

Geschrieben
...

Sicher, der Vater hat seine Waffe auf unverantwortliche Weise verwahrt - aber hätte er auch mit der Kenntnis von der Gefährlichkeit seines Sohnes so gehandelt?

Der Sohnemann wird ja nicht zur persönlichen Unterhaltung in einer Fachklinik gewesen sein.. und das dürfte dem Papa ja wohl nicht entgangen sein!

Es gibt an der Sache nicht's schön zu reden.. und zwar überhaupt nicht's!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ich denke der Vater handelt richtig.

Ihm wurde im Prozess vorgeworfen, die Gefährlichkeit seines Sohnes nicht erkannt zu haben - wenn er als Laie und Vater dieses hätte erkennen sollen, warum dann nicht die "Experten", die oftmals über Freiheit oder Zwangseinweisung entscheiden müssen?

Auch Zivilrechtlich muss der Vater so handeln - denn ist der Klinik ein Versagen nachzuweisen, dann muss diese auch (zu mindest tw) für den entstandenen monetären Schaden aufkommen.

Sicher, der Vater hat seine Waffe auf unverantwortliche Weise verwahrt - aber hätte er auch mit der Kenntnis von der Gefährlichkeit seines Sohnes so gehandelt?

Jeder Waffenbesitzer und Vater hat seine Waffen so weg zu schliessen das seine Kinder nicht drankommen. Da gibt es nichts neues, mit und ohne Aufbewahrungsgesetz.

Wenn darüber hinaus, man ein Kind hat das man zum Psychiater schickt ist wohl höchste zeit sein Plempe nicht frei liegen zu lassen.

Ich habe schliesslich auch meine geladene G19 in einem billigen 08:15 Panzerkubus mit Nummernschloss im Schlafzimmer und nicht 1m daneben im Kleiderschrank.

Man kann nicht immer die Schuld auf andere schieben.

Joker

Geschrieben

Der Täter von Newtown hat seine Mutter zuvor umgebracht, um an die Waffen zu kommen.

Das kann bei uns jederzeit auch passieren. Dann haben wir wieder das gleiche Problem.

Geschrieben
schliesslich auch meine geladene G19 in einem billigen 08:15 Panzerkubus mit Nummernschloss im Schlafzimmer und nicht 1m daneben im Kleiderschrank.

Damit duckmäuserst du aber im vorauseilendem Gehorsam und gefährdest die schweizerische Demokratie

Sag bloß keinem hier, dass du eigenverantwortlich handelst ;)

:s75:

Der Täter von Newtown hat seine Mutter zuvor umgebracht, um an die Waffen zu kommen.

Das kann bei uns jederzeit auch passieren. Dann haben wir wieder das gleiche Problem.

Wie hat er seine Mutter getötet und wie kam er dadurch an die Waffen?

Geschrieben
Der Täter von Newtown hat seine Mutter zuvor umgebracht, um an die Waffen zu kommen.

Das kann bei uns jederzeit auch passieren. Dann haben wir wieder das gleiche Problem.

Dann wollen wir mal hoffen das sowas hier zu Lande nicht zu oft vor kommt sonst erledigt sich dieses Problem für den LWB von ganz allein.. und zwar schneller als man denkt!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Bei dem 4 fach Mord von Eislingen lagen die Waffen im Tresor der Schützengilde - hat auch nix genutzt.

Welt

Bei dem 3 fach Mord in Genthin hat sich der Täter die Waffe zuvor als Gastschütze ausgeliehen und damit zuerst den Schiesswart umgelegt.

Welt

Tim k. hätte nur darauf warten müssen, bis ihn der Vater zum nächsten schiessen mitgenommen hätte...das hätte genauso gut funktioniert.

Also hört auf euch selbst zu betrügen, indem ihr euch an ein paar Strohhalmen festhaltet.

Sollte der nächste Amokläufer zuvor einen Schützen töten und dann mit dessen Waffen eine Tat begehen, dann bekommen wir die gleiche Diskussion wie jetzt in den USA bei Newtown.

Geschrieben
Der Täter von Newtown hat seine Mutter zuvor umgebracht, um an die Waffen zu kommen.

Das kann bei uns jederzeit auch passieren. Dann haben wir wieder das gleiche Problem.

Über den Hergang dabei ist m.W. nicht viel berichtet worden.

Der Fall wäre aber bei uns sowieso nicht relevant, wenn geltende Gesetze eingehalten würden. Einem toten Elternteil nimmt man keine Zahlenkombination ab. Das funktioniert nur bei offen gelagerten Waffen (USA) oder beim Tresorschlüssel, der am Mann getragen wird. Und dass ein Jugendlicher seine eigenen Eltern zur Herausgabe des Codes erpresst/zwingt, halte ich doch für eher unwahrscheinlich.

EDIT: Das Problem mit dem gewaltsamen Entwenden der Waffen als Gastschütze löst man so natürlich nicht. Da gilt nur Aufmerksamkeit bei völlig fremden Leuten.

Geschrieben
Über den Hergang dabei ist m.W. nicht viel berichtet worden.

Na wenn er die Waffen bei der Mutter leicht hätte bekommen können, dann hätte er sicherlich nicht 1Woche zuvor mit gefälschten Papieren versucht eine Waffe zu kaufen.

Das er die Mutter umgebracht hat deutet eher darauf hin, dass er sich die Waffen gewaltsam holen musste.

Auch hier hatte die Mutter übrigens zuvor vergeblich versucht, das Kind in eine Psychatrie einweisen zu lassen.

Und dass ein Jugendlicher seine eigenen Eltern zur Herausgabe des Codes erpresst/zwingt, halte ich doch für eher unwahrscheinlich.

Wäre auch nicht nötig, wenn der Vater die Waffen zuvor selbst entnimmt und der Sohn ihm anschliessend mit nem Küchenmesser oder einem Baseballschläger auflauert.

Auch Tim K hatte seine Tat nicht spontan begangen, sondern monatelang geplant. Da wäre ihm schon was eingefallen. Was im übrigen auch gegen die Klinik spricht, denn als Tim dort in Behandlung war, hatte er nachweislich schon seit längerem mit konkreten Vorbereitungen begonnen. (u.a. Munition zurückgelegt)

Tim K hamsterte Munition

Das er allerdings nur für die Beretta Munition zurücklegte spricht dafür, dass er genau diese Waffe für seine Tat verwenden wollte und von dem Schlafzimmer-Versteck wusste. Sonst hätte er sich sicherlich auch noch mit anderen Munitionssorten eingedeckt.

Geschrieben

Das kann, muss aber aus vielerlei Gründen nicht so sein.

Erfolgt der Mord am Schießstand, muss dieses erst einmal Erfolg haben. Zweitens bleibt eine Vorlaufzeit bis zum Eintritt des nächsten Ereignisses. Die dann verfügbare Waffe und Munition sind dem Zufall überlassen und können untauglich für die Tat sein. Ort und Zeit sind nicht selbst bestimmbar.

Ermordet mich jemand zu Hause, sind meine Waffe immer noch im Tresor. Anzahl verfügbarer Waffen und Munition sind wieder unklar und können für die Tat untauglich sein.

Die von dir genannten Aufzählungen hatten alle kein School Shooting zur Folge.

Ja, es gibt viele Möglichkeiten sich waffen zu besorgen. Auch auf andere tatmittel könnte man ausweichen. Die School Shootings folgen jedoch bestimmten Mustern. Es ergeben sich eine Menge Unwägbarkeiten und Risiken. Ein sauber geplantes School Shooting, wie in den bekannten Fällen, ist so nicht durchführbar.

Geschrieben

wir nehmen grundsätzlich bei Gastschützen die Personalien auf

wir lassen uns grundsätzlich, zumindest bisher, die WBK zeigen und gleichen mit diese der mitgebrachten Waffe ab,

wir stellen , zumindest bisher, immer einen " Aufpasser" direkt neben oder hinter den Gastschützen

wir zählen die ausgegebenen Patronen bzw. abgefeuerten Schüsse mit,

Munition horten wird verhindert, Sicherheit, relative, ist somit gewährleistet

Geschrieben
Jeder Waffenbesitzer und Vater hat seine Waffen so weg zu schliessen das seine Kinder nicht drankommen. Da gibt es nichts neues, mit und ohne Aufbewahrungsgesetz....

Aber nur, wenn es ein Gesetz gibt, dringen Schadenersatzansprüche auch durch.

Es ist also sehr wohl ein Unterschied, ob es ein Gesetz gibt oder nicht.

Geschrieben

Schadensersatz ergibt sich aus dem Verursacherprinzip.

Ich gebe ein Beispiel:

Mann bricht auf dem Teich ins Eis ein. Der Retter öffnet gewaltsam die Garagentür, um eine Leiter zu entnehmen. Schadensersatzpflichtig ist derjenige, der gegen kein Gesetz verstoßen hat-der ins Eis Eingebrochene.

Geschrieben
.... ebenso dieses reflexartig anerzogene und mainstreamhafte "ich bin auch gegen die Prügelstrafe" (sorry, geht nicht gegen dich persönlich). Ich bin ebenfalls gegen Prügeln im Sinne von Mißhandeln. Eine "hinter die Löffel" oder mal die klassische "Arschversohlung" hat noch keinem im Verlauf der Geschichte geschadet.

Da bin ich ganz deiner Meinung, und das wollte ich eigentlich mit den Wort "Konsequenzen" ausdrücken.

MfG

LWB

Geschrieben
Ersetze durch fiktive...und träum weiter.

Besser als nichts tun! Oder träumen mein lieber!

Ein kleiner Beitrag, bisher hat bei uns kein Unberechtigter Munition mitgenommen.

Versucht ja, aber hat eben nicht geklappt :bb1:

Geschrieben
Was soll der Aufpasser bewirken?

Gruß

Hunter

Wenn der Aufpasser 190 cm groß und gut 100 kg schwer ist überlegst Du Dir 2x ob Du Blödsinn versuchst.

Ich hatte mal einen der meinte was ich den tun würde wenn er sich mit der Waffe umdreht!

Allein der Spruch:

Versuch es...mit der entsprechenden Härte und Ausdruck hat gereicht das er es nicht im Ansatz versucht hat.

Konsequenz meinerseits: ich habe dem Mann die Waffe abgenommen und einen Standverweis ausgesprochen

Das spricht sich rum und hält die "Spinner" fern!

Nichts tun ist eben keine Lösung! :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Wenn der Aufpasser 190 cm groß und gut 100 kg schwer ist überlegst Du Dir 2x ob Du Blödsinn versuchst.

Ich hatte mal einen der meinte was ich den tun würde wenn er sich mit der Waffe umdreht!

Allein der Spruch:

Versuch es...mit der entsprechenden Härte und Ausdruck hat gereicht das er es nicht im Ansatz versucht hat.

Konsequenz meinerseits: ich habe dem Mann die Waffe abgenommen und einen Standverweis ausgesprochen

Das spricht sich rum und hält die "Spinner" fern!

Nichts tun ist eben keine Lösung! :eclipsee_gold_cup:

Ach so der ist 190 Gross und Messer sowie Schusswaffen immun. Ja dann ist ja alles im grünen Bereich.

Wenn der in eine Mündung schaut mit dem entsprechenden Ausdruck und Härte seitens eines 60 Kg schweren Mann, wird er genau das tun was der ihm sagt.

Scheinsicherheit mehr nicht. Solche Schränke wirken auf Leute die man sonst auch anders beruhigen könnte. Wie mal einer sagte ein Statussymbol ..... :eclipsee_gold_cup:

Joker

Geschrieben
Allein der Spruch:

Versuch es...mit der entsprechenden Härte und Ausdruck hat gereicht das er es nicht im Ansatz versucht hat.

Lustig, lustig, lustig.

Und was machst du, wenn er sich wirklich mit einer fertiggeladenen Waffe umdreht und sich das vorher ausgedacht hat? Mit entsprechender Härte und Ausdruck ins Gras beißen bzw. euren Stand mit deinem Lebenssaft vollsauen?

Geschrieben

Laßt doch den Troll in Ruhe... wer glaubt, daß Waffen ein hundgefährliches Zeug sind, und nur in die Hände besonders privilegierter Überbürger gehören, während alle anderen per Definition unzuverlässig sind und mit Gewalt zur Vernunft gebracht werden müssen, dem ist nicht zu helfen.

Wer seinen Schützenverein aussehen lassen will wie Moskau Inkasso darf das gerne so handhaben. Ich vertraue darauf, daß 99,9% der Menschen vernünftig sind, und sich an plausible Sicherheitsregeln halten. Eine Aufsicht ist schon sinnvoll, bei Neulingen auch gerne etwas genauer. Aber nicht als Kontrolle, sondern als Hilfestellung.

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