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IGNORED

Jäger: Erteilung von WBK für KW trotz anhängigem Ermittlungsverfahren


-Phoenix-

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich bin Jungjäger (frisch seit 2-3 Monaten) und habe ein dringendes und mir sehr wichtiges Anliegen.

Ich habe noch keine Waffen, da ich alles gebraucht von einem Arbeitskollegen abkaufen möchte.

Repetierbüchse, Kurzwaffe, Tresor

Die WBK zur Kurzwaffe habe ich vor etwa 1,5 Wochen beantragt.

Am Mittwoch war ich in einem Club feiern und wurde dabei von jemand angerempelt und nach Wortaustausch niedergeschlagen.

Ich selbst habe keinen Angriff durchgeführt.

Folge: Gehirnerschütterung, Platzwunde, später Krankenhaus. Der Angreifer hat nichts.

Ich habe die Polizei gerufen, der Angreifer wurde vor Ort von den Security festgehalten.

Ich habe vor Ort Anzeige erstattet, der Angreifer natürlich Gegenanzeige.

Plötzlich tauchten 5 Freunde von ihm auf und haben alle behauptet, dass ich zuerst geschlagen habe...aber nicht getroffen.

Ich selbst habe nur 2 Zeuginnen, meine Freundin und eine Freundin von ihr.

Die Polizei hat unsere beiden Gesichter fotografiert.

Ich habe keinerlei Vorstrafen oder Eintragungen.

Ich weiß nicht ob er Vorstrafen hat, er ist, soweit ich weiß, Türke.

Bekomme ich die WBK erteilt, solange ein Verfahren wegen -versuchter Körperverletzung- gegen mich läuft.

Wie lange kann es dauern, bis dieses Verfahren gegen mich eingestellt ist?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Ich denke, solange das Verfahren noch läuft, nicht.

Ein Freund von mir hatte einmal ein Ermittlungsverfahren am Hals, weil er (bei einer Wachschutzfirma tätig) jemanden von einem zu bewachenden Grundstück entfernt hat - der wollte nicht gehen, hatte angefangen zu schlagen, er hat ihm den Arm auf den Rücken gedreht und ihn vom Grundstück gebracht. Wechselseitige Anzeige, und bei ihm wurde der Sprengstoffschein nicht verlängert, solange das Verfahren lief.

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In deinem Fall läuft gegen dich ein Ermittlungsverfahren wegen einer vorsätzlichen Straftat und es ist nicht ausgeschlossen, dass im Falle einer Verurteilung die zu erwartende Strafe >= 60 Tagessätze wäre (= Regelvermutung der Unzuverlässigkeit).

Um nicht erst eine WBK erteilen zu müssen und dann nach der Verurteilung direkt wieder widerrufen zu müssen, kann deine Waffenbehörde nach § 5 Abs. 4 WaffG die Entscheidung über deinen Antrag bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.

Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung. Bei offensichtlich haltlosen Fällen wird sicher nicht ausgesetzt, aber dein Fall ist wegen den widersprüchlichen Aussagen nicht so einfach zu beurteilen, weshalb deine Behörde möglicherweise lieber erstmal den Verfahrensausgang abwartet.

Der Abschluss des Strafverfahrens kann schon einige Monate dauern.

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übrigens reicht auch ein bereits eingestelltes Verfahren um Probleme zu machen.

Die Waffenbehörde hat Zugriff auf das staatsanwaltliche Ermittlungsregister, in dem auch 2 Jahre nach Einstellung die Verfahren gespeichert werden.

War zwar Schlussendlich kein Versagensgrund, aber Ärger macht es trotzdem.

Toller Rechtsstaat.

Besser man geht gegen die Einstellung vor und erwirkt einen Freispruch..

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Worauf du auf jeden Fall machen solltest:

Nimm dir einen Anwalt, erkläre ihm, dass eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) nicht in Frage kommt.

Der macht dann auch alles weitere bzgl. falscher Verdächtigung usw.

Bitte nicht einfach aussetzen und abwarten!

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall (allerdings ohne das das meine WBK tangiert hätte. Disko-Szenario war aber auch so).

Als ich zwecks Zeugenaussage bei dem netten Beamten auf dem Präsidium einer großen deutschen Landeshauptstadt war, hat mir besagter Polizist drei sinnvolle Sachen gesagt:

1) Die Polizei kann eh nichts machen. Die Streifenhörnchen haben weder die Mannstärke noch die Motivation sich mit den immer gleichen Krawallmachern mit Migrationshintergrund auseinanderzusetzen (die hatten es auch nicht für nötig gehalten, die Personalien des Schlägers festzustellen).

2) Bring nicht die Polizei ins Spiel, um am Ende die Scherben zusammenzusammeln. Dann geht der ganze Kram mit Anzeige, Gegenanzeige etc los. Viel Stress für den rechtschaffenden Bürger, den Kernassi interessiert das nicht ob er ein ERmittlungsverfahren mehr oder weniger am Hals hat. Am Ende wird sowieso eingestellt.

Und jetzt kommt das "Beste" was ich je von einem (=dem) Polizisten gehört habe:

3) Entweder haust du dem in einer dunklen Ecke so auf die Fresse (O-Ton), dass er nicht mehr aufsteht und machst dich weg. Oder du trollst dich, weil es nichts bringt.

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Ein Freund von mir meinte, er könne sich mit ihm treffen

und wir könnten beide die Anzeigen zurück nehmen.

Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen...

Du kannst höchstens Deinen Strafantrag zurücknehmen

( und der andere ) auch, aber die STA kann den Fall

durchaus trotzdem weiterverfolgen.

Und wenn ich lese:

"Folge: Gehirnerschütterung, Platzwunde, später Krankenhaus. "

dann wird sie dies auch tun...

Von einem Treffen mit dem anderen ist sowieso dringendst immer abzuraten,

denn wenn das nicht zur vollsten Zufriedenheit aller verläuft, kann das voll

nach hinten losgehen...

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übrigens reicht auch ein bereits eingestelltes Verfahren um Probleme zu machen.

Die Waffenbehörde hat Zugriff auf das staatsanwaltliche Ermittlungsregister, in dem auch 2 Jahre nach Einstellung die Verfahren gespeichert werden.

War zwar Schlussendlich kein Versagensgrund, aber Ärger macht es trotzdem.

Toller Rechtsstaat.

Besser man geht gegen die Einstellung vor und erwirkt einen Freispruch..

Wie geht das? Widerspruch gegen die Einstellung einlegen?

Hinnerk

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Ich habe inzwischen mitbekommen, dass es sich um einen Student meiner Hochschule handelt (toll^^).

Ein Freund von mir meinte, er könne sich mit ihm treffen und wir könnten beide die Anzeigen zurück nehmen.

Mal schauen...

ganz ehrlich ich würde dem im Uni-Klo die Haare waschen!!!!

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Hallo zusammen,

Ich weiß nicht ob er Vorstrafen hat, er ist, soweit ich weiß, Türke.

Das ist ja sehr überraschend

Bekomme ich die WBK erteilt, solange ein Verfahren wegen -versuchter Körperverletzung- gegen mich läuft.

Wie lange kann es dauern, bis dieses Verfahren gegen mich eingestellt ist?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Denke die Verfahren werden nach 1-2 Monaten eingestellt werden. Habe schon Fälle schlimmere Fälle erlebt in welchen es so ablief.

Ist halt nur nervig.

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Ich hatte mal einen ähnlichen Fall (allerdings ohne das das meine WBK tangiert hätte. Disko-Szenario war aber auch so).

Als ich zwecks Zeugenaussage bei dem netten Beamten auf dem Präsidium einer großen deutschen Landeshauptstadt war,

hat mir besagter Polizist drei sinnvolle Sachen gesagt: ....

Klare Ansagen - die das Vertrauen in die Funktion des Rechtsstaates geradezu ins Unendliche steigern...

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Also eine WBK wirst du wohl erstmal vergessen können. Vorerst würde jede Vorgehensweise seinerseits das verfahren auch nur unnötig in die Länge ziehen.

Wenn er Türke ist und fünf zeugen hat wird man ihm mehr glauben als dir. Ist traurig aber meistens so.

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Und genau wegen sowas halte ich mich auch von solchen Orten fern. Die anderen lachen über so eine Geschichte nur müde und du kannst dann sehen wie du deine WBK behällst.

Geschweige denn von der ganzen Knete die ich da schon reingesteckt habe. Sorry da verzichte ich auf abfeiern, Stadtfestsaufen, Nachts U-Bahn fahren oder um die Häuser ziehn.

Schießen macht viel mehr Spaß. Und so selten aggresive gestalten dort? Komisch... ^_^

Hoffe für dich das du deine WBK bekommst und die Sache gut ausgeht. Vielleicht demnächst ein anderes Abendprogramm? ;)

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In so einer Situation bist du schneller drin ( bzw. sie holt dich schneller ein) als du dir denkst.

Da reicht es Samstags Morgens mit deiner Frau einkaufen zu gehen.

Oder schon nur zu Frankonia nach Dortmund. Sind direkt am Rand der Fußgängerzone

und somit im Zugangsbereich der Kulturbereicherer zun der Fußgängerzone.

LG

M

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Das ist nun wirklich nicht auf "Kulturbereicherer" beschränkt. Ich bin vor vielen Jahren in eine brenzlige Situation mit ein paar ziemlich randständigen Typen der Gesellschaft (so deutsch wie du und ich) geraten; das war am hellen Nachmittag, nach dem Getränkeeinkauf (Wasser...); ich war allein, die anderen zu dritt, und um ein Haar wären wir mächtig "zusammengerasselt". Mit Glück konnte ich mich noch aus der Situation herausquatschen und schnell entfernen.

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@Phoenix:

Nimm' dir endlich einen Anwalt und besprich das weitere vorgehen zwecks Straftantrag zurücknehmen o.ä. mit dem.

Je früher, desto besser. Das sollte es dir dann schon wert sein - kostet auch nicht die Welt.

Halte dich unbedingt von dem Typen an deiner Uni fern. Nicht reden, keinen Schriftverkehr, nix!

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Ich habe inzwischen mitbekommen, dass es sich um einen Student meiner Hochschule handelt (toll^^).

Ein Freund von mir meinte, er könne sich mit ihm treffen und wir könnten beide die Anzeigen zurück nehmen.

Mal schauen...

Hallo Kommilitone,

ich bin zwar kein Jurist aber vlt. mag dich meine Ansicht interessieren.

Bei Delikten gegen Menschen steht die Masse an Zeugen nicht an Erster Stelle!

Viel mehr kommt es auf die Tatsachen an, was wirklich passiert ist.

Entscheidend wird sein: Stand der Täter unter Betäubungsmittel?

Ist er schon strafrechtlich in Erscheinung getreten?

Ist er debil?

.

.

.

Wie hast du dich verhalten?

Standest du unter Betäubungsmittel...etc.

Gibt es eine Beziehung zwischen dir und den Täter?

Die Verletzungen lassen sich nicht abstreiten!

Trotzdem gilt auch für den Täter, er ist solange unschuldig, bis seine Schuld vor einem gericht bewiesen wird!

Ob Strafrechtlich da wirklich viel passieren wird, glaube ich nicht (seidenn der Täter ist bekannt).

Das ist natürlich abhängig vom anderen Faktoren wie z.B Verteidigungsstrategie, Verhalten des Angeklagten...etc.

Soweit ich weiß kannst du die Anzeige nicht zurückziehen. Sollte der Staastanwalt selbst Interesse haben den Fall zu verfolgen, dann erst recht nicht.

Strafrechtlich kannst du nicht sehr viel machen.

Zivilrechtlich sieht das anders aus.

Zivilrecht bedeutet Bürger gegen Bürger.

Du könntest den Täter wegen Körperverletzung dran bekommen. Ich betone "könntest"!

U. a. eine Entschädigung für evtl. Arbeitsausfall (Uni)...etc. erstreiten.

Viel mehr wird sein Anwalt versuchen das ihr euch außergrichtlich einigt. (Meine Vermutung)

Es liegt an was du anstreben magst.

Ein außergerichtliches Angebot kannst du mit Sicherheit annehmen, wenn du willst.

Wie der Prozess gerichtlich ausgehen wird, kannst du nicht vorhersehen. Und unter Umständen könntest du sogar leer ausgehen.

Aufjedenfall würde ich mich auf keinen Schriftverkehr einlassen (mit dem Täter).

Nichts unterschreiben und nichts vor "Zeugen" aussagen.

Und wenn, dann rede mit deinem Anwalt.

Man möchte meinen elitäre Hochschüler seien frei von solchen Dummheiten, leider ist dem nicht so =(

Wichtig wird auch sein, wie die Zeugen das wahrgenommen haben.

Versuch es ruhig anzugehen (ich weiß bei unserer Rechtssprechung ist das schwer) aber alles andere bringt nichts.

Ich kann dir aber sagen, falls es zu einem Prozess kommen sollte, kann das sehr lange dauern. Kann, muss aber nicht. Oftmals geht unter einem Jahr gar nichts!

Und nein, das ist nicht frei erfunden, sondern die Tatsache!

(Verusch dich am besten von solchen Massen(vieh)haltungsplätzen fernzuhalten, so mach ich es jednefalls).

Betse Grüße und Viel Erfolg!

EL Heat

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Nimm' dir endlich einen Anwalt ... kostet auch nicht die Welt.

Ein Beratungstermin (ca. 30 Min.), Einsichtnahme in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte, ein Schriftsatz (2 Seiten) = ca. 1.500,- €.

Da Strafsache (Vorsatztat) - kein Rechtsschutz - alles zu Lasten des eigenen Portemonnaies.

Kostet halt nicht die Welt.

CM

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Plötzlich tauchten 5 Freunde von ihm auf und haben alle behauptet, dass ich zuerst geschlagen habe...

Diese Zeugen- Nr. beschreibt Heinz Buschkowsky auch in seinem Buch "Neukölln ist überall", er sagt dazu sinngemäß das die Ethnie und der Zusammenhalt wichtiger ist als die Wahrheit. Umgedreht funktioniert das selten, aber die deutschen Behörden wissen das schon. :allesgute:

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[...]

Ein außergerichtliches Angebot kannst du mit Sicherheit annehmen, wenn du willst.[...]

Vorsicht, hier geht es sicher auch um Kosten der Heilbehandlung, die die eigene Krankenverischerung gegen den Verursacher geltend machen wird. Vor einer Einigung sollte man sich ausführlich beraten lassen und alles abgeklärt haben.

Zurückziehen eines Strafantrags kann auch mit der Auferlegung von Verfahrenskosten enden.

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Ein Beratungstermin (ca. 30 Min.), Einsichtnahme in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte, ein Schriftsatz (2 Seiten) = ca. 1.500,- €.

Da Strafsache (Vorsatztat) - kein Rechtsschutz - alles zu Lasten des eigenen Portemonnaies.

Kostet halt nicht die Welt.

CM

Wo nimmst Du das denn her? Lies mal im RVG.

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Vorsicht, hier geht es sicher auch um Kosten der Heilbehandlung, die die eigene Krankenverischerung gegen den Verursacher geltend machen wird. Vor einer Einigung sollte man sich ausführlich beraten lassen und alles abgeklärt haben.

Zurückziehen eines Strafantrags kann auch mit der Auferlegung von Verfahrenskosten enden.

Richtig!

Hab mich etwas derb unpräzise ausgedrückt.

Den wichtigsten Tipp hast du ja schon "Anwalt nehmen"

Einen Beratungstermin solltest du aufjedenfall vereinbaren. Dieser kostet wirklich nicht die Welt.

Wie das andere aussieht, kann ich dir nicht sagen.

Beste Grüße,

EL Heat

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