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IGNORED

Jäger: Erteilung von WBK für KW trotz anhängigem Ermittlungsverfahren


-Phoenix-

Empfohlene Beiträge

[...]Den wichtigsten Tipp hast du ja schon "Anwalt nehmen"[...]
Das ist eher der teuerste Tipp.

Solange er nichts zurückzieht, sich nicht äußert, nicht mit der Gegenseite verhandelt, nicht vom Staatsanwalt vernommen werden soll und vor allem keine Vergleiche etc. Abschließt, solange kann er sich den Anwalt sparen.

ACHTUNG: Und-verknüpfung!!!

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Diese Zeugen- Nr. beschreibt Heinz Buschkowsky auch in seinem Buch "Neukölln ist überall", er sagt dazu sinngemäß das die Ethnie und der Zusammenhalt wichtiger ist als die Wahrheit.

Umgedreht funktioniert das selten, aber die deutschen Behörden wissen das schon.

Na, wenn die deutschen Behörden das wissen und vor allem bei der Beurteilung ins Kalkül ziehen...

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Also ich würde da eine Verzögerung bei der WBK gerne eingehen.

Und blos nicht die Anzeige zurücknehmen.

Die Verletzungen lassen sich nicht leugnen, und das einer versucht den anderen zu schlagen und nicht trifft ist doch recht unwahrscheinlich solange nicht einige Promille dabei im Spiel waren.

Liegt eingentlich eine RS vor?

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So, die WBK wurde jetzt erstmal erteilt.

Entweder da kommt nichts oder es war noch nicht da.

Kann die Behörde Voreinträge einfacher wiederrufen als vollständige Einträge inkl. Waffe?

-Ergo, soll ich jetzt meine zwei KW noch schnell kaufen^^

Also von einer Verurteilung gehe ich jetzt mal nicht aus, dass wäre zu krass.

Aber ein anhängiges Verfahren ist schlimm genug, und selbst ein eingestelltes VF beschmutzt meine Weste....

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So, die WBK wurde jetzt erstmal erteilt.

Sobald du deine WBK hast gibt es klare Richtlinien wann die WBK wieder eingezogen werden kann.

Dazu müsstest du zu einer Geldstrafe von glaube ich mindestens 60 Tagessätzen verurteilt werden oder zu 2 kleineren.

Erst dann kann deine wbk widerrufen werden.

Und das wage ich zu bezweifeln, da dein Gegenüber ja nicht einmal eine Beule hat.

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Sobald du deine WBK hast gibt es klare Richtlinien wann die WBK wieder eingezogen werden kann.[...]

Stimmt und die stehen im § 45 WaffG und sind nicht deckungsgleich mit dem was du weiter geschrieben hast.

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Ich habe keinerlei Vorstrafen oder Eintragungen.

Ich weiß nicht ob er Vorstrafen hat, er ist, soweit ich weiß, Türke.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich weis wie das ist ich ärgere mich momentan auch noch mit Anwälten herum habe ne Geldstrafe allerdings nur 15 TS

eingesackt weil ich auf einer wohlgemerkt privaten Feier ein in Deutschland unerwünschtes 85 Jahre altes Liedchen

mitgeträllert habe und vom Wirt denunziert wurde, wie später über einen anderen Anwalt erfuhr hätte es überhaupt kein

Ermittlungsverfahren geschweige einen Strafbefehl geben dürfen da es eine private Feier war ich gehe mithilfe des anderen

Rechtsanwaltes gegen den damaligen Richter und Staatsanwaltschaft vor deren Verhalten war eindeutig rechtswidrig.

Wenn das nichts hilft mache ich die Sache öffentlich inklusive der Namen des Richters und Staatsanwaltes die mir bekannt

sind so nicht!

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Kann die Behörde Voreinträge einfacher wiederrufen als vollständige Einträge inkl. Waffe?

-Ergo, soll ich jetzt meine zwei KW noch schnell kaufen^^

Die Behoerde kann Den Eintrag widerrufen oder den Verkauf / Ueberlassung der Waffen anordnen.... Beides moeglich und schneller als Du sagen kannst "da hol ich meinen Anwalt".

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Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die mir -im Hinblick auf den §45 WaffG- die WBK wieder abnehmen?!

In Unkenntnis Deiner Kriminalakte: klein aber nicht null

Ob eine Waffe eingetragen ist oder nur ein Voreintrag macht keinen Unterschied. Der § 45 WaffG bezieht sich auf eine "Erlaubnis" ob zum Erwerb (Voreintrag) oder Besitz (kompletter Eintrag) oder sonst eine Erlaubnis (Führen, Schießen, Verbringen etc.) ist unerheblich.

Wenn du ganz sicher sein willst, dass dir das nie nachgetragen wird, sorg für deinen Freispruch und eine Verurteilung des Türken wegen der Körperverletzung und der falschen Anschuldigung.

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Wenn du ganz sicher sein willst, dass dir das nie nachgetragen wird, sorg für deinen Freispruch und eine Verurteilung des Türken wegen der Körperverletzung und der falschen Anschuldigung.

Ja schon blöd mit den "nachtragen" aber ich habs schon mal an anderer Stelle geschrieben so lange sich reiche,mächtige

und adlige Klientel von Ermittlungsverfahren freikaufen kann und das BZRG nur für den Normalbürger gilt sollte man

selbiges am besten gleich auf den Scheiterhaufen der Geschichte werfen oder am besten zum abputzen des Allerwertesten

benutzen.

Verurteilung des Türken sorgen dürfte schwierig sein wenn der mehr Zeugen aufbringen kann.

Vor Gericht gehts schon lange nicht mehr um eine Wahrheitsfindung es ist ein Spielplatz für Advokaten und Rechtsverdreher

geworden für mediengeile Staatsanwälte und Richter die sich wie im Mittelalter von einer von Gott berufenen Elite

fühlen die sich hinter Paragraphen verstecken, und den Moralapostel raushängen lassen auf der anderen Seite auch da alles

nur mit Geld geregelt wird je höher der Status desto unwahrscheinlicher verurteilt zu werden manchmal auch Angst vor richtiger krimineller Klientel vor allem der mit Migrationshintergrund die könnten ja Rache am Richter nehmen.

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--- manchmal auch Angst vor richtiger krimineller Klientel vor allem der mit Migrationshintergrund die könnten ja Rache am Richter nehmen.

Hier hast du absolut Recht.

Richter oder Staatsanwälte die sich aber doch mehr dem Recht verpflichtet fühlen als der PC werden dann entweder aufs berufliche Abstellgleis geschoben (Arbeitgeber ist ja im eigentlichen Sinne der Staat) oder gar wie im Fall einer Berliner Jugendrichterin plötzlich "selbstgemordet" aufgefunden.

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@dkp3011

User Monkel hat das zwar mit seinen Worte Formuliert jedoch ist ein wesentlicher Baustein des Studiums der Rechtswissenschaften das

argumentative und vor allem ÜBERZEUGENDE darstellen der eigenen Version eines Rechtsgeschehens.

Was uns zweifelsfrei dazuführt das es vor Gericht nun mal auch um das "bessere Überzeugen können" geht.

Ansonsten könnte man sich ja im eigentlichen Sinne fast jeder Gerichtsverhandlung ersparen weil die Tatvorwürfe und die ggf. vorhandenen sachlichen Gegenargumente ja bereits im jeweiligen Vorfeld dem Gericht per Antrag zugestellt werden und bekannt sind.

Warum wäre also sonst noch eine mündliche Gerichtsverhandlung nötig ?

Die sachlichen Argumente werden nicht besser nur weil man sie vor Gericht nochmal erzählen darf, es kommt eben schon darauf an WIE man sie erzählen kann. Ein guter RA ist eben auch ein guter Schauspieler hat man mir mal gelernt.

Das meinte Monkel wohl mit "Balzplatz der Advokaten und Rechtsverdreher".....

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Gehts noch? Du verunglimpfst einen ganzen Berufsstand weil DU (möglicherweise) etwas Dummes getan hast und es dafür etwas auf die Finger gab?

Ich verunglimpfe? Dann solltest du mal mit Rolf Bossi reden der würde dir was über die Deutsche Justiz erzählen.

Macht er auch in seinen Buch "Halbgötter in Schwarz" da plaudert er aus dem Nähkästchen sehr interessant ich habs

gelesen kann die Lektüre nur empfehlen.

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(...) jedoch ist ein wesentlicher Baustein des Studiums der Rechtswissenschaften das (...)

Es gibt Dinge, die könnten mir durchaus bekannt sein. <_<

@Monkel

Aus gleichem Grund werde ich den Bossi auch nicht fragen.

Vielleicht legst Du mir nun noch den Ulfkotte ans Herz, damit ich etwas über Bremen-Nord erfahre!?

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:bud:

Das ist ja eigentlich das, worauf Du und Dein Kumpel Schützenfreiheit drauf aus sind. Erstmal alles, was mit unserem Staatswesen zu tun hat schlecht machen. Frust durch Beschimpfungen fördern und dann als Heilsbringer mit den einfachen Rezepten auftauchen. In Deinem Fall mit den Braunen, statt mit den Roten.

Langweilig....

Du bist austauschbar mit irgendeinem Grünlinken Weltverbesserer, der auch lieber Ideologie verbreitet, als selbst zu denken oder sich den Fakten zu stellen. Also: willkommen im Pluralismus, bring mal Deine Meinung und stell Dich der Kritik. Falls ich mal Zeit habe, beschäftige ich mich dann mit Dir, aber warte nicht zu lange, ich hab' noch 'nen eigenes Leben.

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Auf jeden Fall nen Anwalt.

Und dann mach dich mal ein bisschen schlau, wer den so kennt und was er auf dem Kerbholz hat.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall (allerdings ohne Gegenanzeige gegen mich). Nach Kurzem stand aber fest, dass der schon ein ziemlich langes Register haben muss und auch schon Ultimaten gesetzt bekommen hat.

Sowas kann man dann einsetzen! Und vor dem Richter zählt nicht unbedingt die Anzahl der Zeugen, eher deren Glaubwürdigkeit. Und solchen Leuten glaubt keiner mehr, erst recht nicht, wenn die Aussage gegen jemand mit ner absolut reinen Weste steht.

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Ich habe inzwischen mitbekommen, dass es sich um einen Student meiner Hochschule handelt (toll^^).

Ein Freund von mir meinte, er könne sich mit ihm treffen und wir könnten beide die Anzeigen zurück nehmen.

Mal schauen...

na ist doch toll! Eine kulturbereichende Fachkraft die noch weiter nach oben will!

"Die 2,7 Millionen Menschen aus türkischen Familien, die in Deutschland leben, gehören zu uns, sie sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle.“ (Zitat Maria Böhmer - Bundestrulla für Integration)

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  • 2 Monate später...

Ermittlungsverfahren sind eine schlimme Sache und können Dich weitaus länger als ein paar Monate belasten. Ich arbeite in der Sicherheitsbranche und habe in der Hinsicht viel erlebt. Eine Anzeige zu erstatten kostet solche Menschen nichts und sie wissen, daß sie Dir damit viel Ärger machen können. Ich habe mehrere Ermittlungsverfahren hinter mir und das längste hat 18 Monate gedauert. Es wurde immer nach 170 Abs 2 eingestellt, das heißt ohne Tatverdacht. Solange die Ermittlungsverfahren liefen, konnte ich keine neue Waffe beantragen. Das wirklich schlimme ist, daß Du nach Jahren, obwohl Du schuldlos warst, immer noch wahrheitsgemäß angeben mußt, daß Du mal Beschuldigter warst. Nach dem Motto wo Rauch ist, da ist auch Feuer bleibt immer was an Dir hängen. Es spielt dann keine Rolle, daß zum Beispiel die Anzeigenerstatterin eine obdachlose Heroinsüchtige war, die ich beim Heroinkonsum trotz verhängtem Hausverbot mal wieder erwischt habe und ihr dann rausgeholfen habe. Da steht dann bloß Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Nimm Dir ja einen Anwalt und zieh das ordentlich durch. Laß Dich nicht auf eine Einstellung wegen Geringfügigkeit ein. Das wird gerne angeboten, aber Du gibst damit auch Schuld zu. Einstellung immer nur nach 170 Abs 2.

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Du solltest tatsächlich mal zum Anwalt gehen (Erstberatung kostet oft nur ca., 20€ ).

Ein eingestelltes Verfahren ist waffenrechtlich fast genau so schlimm wie eine Verurteilung. Du muß auf jeden Fall die gerichtliche Feststellung der Unschuld anstreben.

[posted on the run]

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