Zum Inhalt springen
IGNORED

Erwerbsstreckung 2/6


rockwilder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

gibt die Regel für das Kaufdatum oder das Datum des Voreintrags. Wenn ich spitzfindig an die Sache ran gehe, darf ich nur zwei Waffen pro Halbjahr ERWERBEN.

Eine Waffe erwirbt der, der die tätsächliche Gewalt über die Waffe ausübt.

Was sagt Ihr?

LG Rock

Geschrieben
...

gibt die Regel für das Kaufdatum oder das Datum des Voreintrags.

...

Wenn ich spitzfindig an die Sache ran gehe, darf ich nur zwei Waffen pro Halbjahr ERWERBEN.

Eine Waffe erwirbt der, der die tätsächliche Gewalt über die Waffe ausübt.

LG Rock

Weder, noch. Es gilt das Erwerbsdatum in der Eintragung Deiner Waffenbesitzkarte (Spalte 6, bzw. Spalte 8).

Ich empfehle die Lektüre der WaffVwV. In diesem Zusammenhang insbesondere die Nr. 14.2.2.

Kaufen kannst Du natürlich, wann Du willst und soviel Du willst.

Die tatsächliche Gewalt erlangst Du auch im Falle von Leihe oder bei anderen Gelegenheiten, die in diesem Zusammenhang nicht zählen.

Geschrieben
Das Datum des ersten Erwerbs (nicht Voreintrags) setzt die Halbjahresfrist in Gang.

Falsch! Erwerben (Kaufen) kann ich eine Waffe wenn ich sie sehe, sie mir gefällt etc... deswegen habe ich sie danach nicht in meinem Besitz - es ist halt nur mein Eigentum!

Der Eintrag in die WBK (Besitzübernahme) setzt den 2/6 in Kraft.

Geschrieben
Falsch! Erwerben (Kaufen) kann ich eine Waffe wenn ich sie sehe, sie mir gefällt etc... deswegen habe ich sie danach nicht in meinem Besitz - es ist halt nur mein Eigentum!

Der Eintrag in die WBK (Besitzübernahme) setzt den 2/6 in Kraft.

:nea: hola amigo A71,

NEIN, Du liegst Falsch, wir reden hier über das WaffG: ERWERBEN ist die tatsächliche Gewalt über einer Waffe ausüben! Leser hat schon recht.

Nochmal zum nachlesen: du kaufst beim BÜMA eine Waffe...erwerben wirst du diese Waffe aber erst wenn Du deine WBK (Grün mit Voreintrag bei ALLEN HA Waffen, oder Gelb)beim BÜMA vorzeigen kannst, und der (oder das AMT bei vorlage des Kaufvertrages-in diesem fall ist das Datum des Vertrages der Erwerbsdatum) dir die Waffe einträgt Eintragung=Erwerbsdatum

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben
Falsch! Erwerben (Kaufen) kann ich eine Waffe wenn ich sie sehe, sie mir gefällt etc... deswegen habe ich sie danach nicht in meinem Besitz - es ist halt nur mein Eigentum!

Der Eintrag in die WBK (Besitzübernahme) setzt den 2/6 in Kraft.

das wird hier im wöchentlichen rhythmus immer und immer wieder durchexerziert, so langsam sollte man hier als user dochmal fähig sein die gesetzlichen regelungen nachzulesen, oder wenigstens mal die suchfunktion des forums nutzen.

solange die leute (sachkundig / WBK-besitzer / langjährige forennutzer) nicht mal die einfachsten waffenrechtlichen begrifflichkeiten parat haben, ist es echt unmöglich hier eine vernünftige sachdiskussion zu führen. das unwissen (überzeugend vorgetragen) stört den diskussionsfluss und lenkt immer wieder vom thema ab.

das ist zwar ein forum, in dem sollen fragen gestellt und probleme diskutiert werden. aber doch nicht jede woche die selben immer und immer wieder aufs neue! dafür gibts ne suchfunktion. und man kann sich dann auch in bestimmte, schon bestehende threads, zum jeweiligen thema "einklinken".

ist das denn so schwer? denkt hier keiner mehr selbständig? ist man einfach zu faul die suchfunktion zu benutzen oder zu einfach gestrickt um auch nur daran zu denken, dass es sowas gibt? und was zum teufel sind forenregeln? braucht man die? was? sowas gibts echt?

ist wie im kindergarten, da muss man auch jeden einzeln bei der hand nehmen. ist es wirklich notwendig jedem einzelnen die elementarsten grundlagen persönlich beizubringen? falls ja, dann armes deutschland! "ich will, ich will... ich will das aber nicht selbst machen, drum lass ich das man schön die anderen für mich tun". so funktioniert das aber nur kurzfristig und nicht auf dauer!

einmal fremdschämen von mir!

gruß alzi

Geschrieben
Hi Leute,

gibt die Regel für das Kaufdatum oder das Datum des Voreintrags. Wenn ich spitzfindig an die Sache ran gehe, darf ich nur zwei Waffen pro Halbjahr ERWERBEN.

Eine Waffe erwirbt der, der die tätsächliche Gewalt über die Waffe ausübt.

Was sagt Ihr?

LG Rock

Das ist richtig und durchaus so gewollt. Es geht aber nur um den Erwerb aufgrund einer Erlaubnis die im Zusammenhang mit § 14 WaffG erteilt ist.

Der Erwerb aufgrund anderer Vorschrift z.B. §§ 12, 13, 16, 17, 18 und 19 bleibt unberührt.

Datum des Ewerbs ist das Datum an dem die tatsächliche Gewalt erlangt wird also z.B. das Datum an dem der BüMa die Waffe aushändigt oder an dem das Paket des Versandhändlers bei dir eintrifft.

Hinsichtlich des Beginns der Halbjahresfrist präzisiert die WaffVwV: "Die Halbjahresfrist wird

erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der

ersten Waffe in die WBK."

Das ist das Datum in Spalte 8 der WBK

Geschrieben

Zu Deiner Eingangsfrage @rockwilder eine Anekdote: In meiner allerersten WBK hatte ich mit gleichem Datum 3 Voreinträge erhalten. Denkbar wäre auf 1 Schlag 4 Voreinträge mit 1 Jahr Gültigkeit, wenn Du als Sportschütze(für den allein von allen LWB die 2/6 Regel gilt) am Folgetag des Voreintrags 2x erwirbst, 6Monate später wiederum 2x eine Waffe in Besitz nimmst, kannst Du also mit Voreintrags-Datum vom 15.11.2012 bis zum 16.04.2013 4 Waffen erwerben. Musst Dich aber beeilen...

Noch zwei verwandte Themen:

- Wechsel-Läufe, -Systeme, -Trommeln, Einsteckläufe, 4mm M20 zählt alles nicht auf 2/6, das gilt nur für Waffen, so lese ich zumindest die VwV.

- Bei gleichzeitigem Schützen und Sammler / Jäger, WS-Inhaber, Brauchtümler in einer Person gilt 2/6 auch nur für die Persona des Schützen. Wie man das regelt, sollte man mit seinem Amt direkt klären.

Hoffe, das hilft Dir zur Klärung weiter.

Geschrieben
NEIN, Du liegst Falsch, wir reden hier über das WaffG: ERWERBEN ist die tatsächliche Gewalt über einer Waffe ausüben!

Nicht ganz richtig!

Erwerb ist, die tatsächliche Gewalt zu erlangen, die tatsächliche Gewalt ausüben ist Besitz. :pardon:

Geschrieben
:nea: hola amigo A71,

NEIN, Du liegst Falsch, wir reden hier über das WaffG: ERWERBEN ist die tatsächliche Gewalt über einer Waffe ausüben! Leser hat schon recht.

Erwerben ist KAUFEN! Und nicht übernehmen! Nur mit dem Übernehmen (in Besitz bringen) hast du die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand erlangt! Und das ist mit Waffen nicht anders! Ich kaufe in den USA eine Waffe (erwerbe (kaufe) sie) - sie ist aber immer noch in den USA! Erst wenn sie hier ankommt kann ich sie übernehmen.

Das ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum!

Erwerben = Eigentum (so alles stimmt in Onlineauktionen)

Eintrag in WBK - Besitz!

Und da gibt es keinen Raum für Interpretationen in deinem Wortlaut! Aber vielleicht sollten wir uns alle über die Grundbegriffe einig werden! Denn das ist imho ein Hauptgrund für Missverständnisse!

Geschrieben
das wird hier im wöchentlichen rhythmus immer und immer wieder durchexerziert, so langsam sollte man hier als user dochmal fähig sein die gesetzlichen regelungen nachzulesen, oder wenigstens mal die suchfunktion des forums nutzen.

solange die leute (sachkundig / WBK-besitzer / langjährige forennutzer) nicht mal die einfachsten waffenrechtlichen begrifflichkeiten parat haben, ist es echt unmöglich hier eine vernünftige sachdiskussion zu führen. das unwissen (überzeugend vorgetragen) stört den diskussionsfluss und lenkt immer wieder vom thema ab.

das ist zwar ein forum, in dem sollen fragen gestellt und probleme diskutiert werden. aber doch nicht jede woche die selben immer und immer wieder aufs neue! dafür gibts ne suchfunktion. und man kann sich dann auch in bestimmte, schon bestehende threads, zum jeweiligen thema "einklinken".

ist das denn so schwer? denkt hier keiner mehr selbständig? ist man einfach zu faul die suchfunktion zu benutzen oder zu einfach gestrickt um auch nur daran zu denken, dass es sowas gibt? und was zum teufel sind forenregeln? braucht man die? was? sowas gibts echt?

ist wie im kindergarten, da muss man auch jeden einzeln bei der hand nehmen. ist es wirklich notwendig jedem einzelnen die elementarsten grundlagen persönlich beizubringen? falls ja, dann armes deutschland! "ich will, ich will... ich will das aber nicht selbst machen, drum lass ich das man schön die anderen für mich tun". so funktioniert das aber nur kurzfristig und nicht auf dauer!

einmal fremdschämen von mir!

gruß alzi

FERTIG? :rolleyes:

Geschrieben

Eintrag in WBK = Dokumentation des endgültigen Übergangs der tatsächlichen Gewalt über die Waffe, also des Erwerbs gemäß WaffG.

Mit Eintrag in WBK wird der Besitz genehmigt.

Das erste eingetragene Erwerbsdatum setzt die erste Halbjahresfrist in Gang.

Und am Ende des Ganges wartet die nächste Frist.

Geschrieben
...

Und was wolltest du der Allgemeinheit jetzt en detail mitteilen ? :confused:

Geschrieben
Erwerben ist KAUFEN! Und nicht übernehmen! Nur mit dem Übernehmen (in Besitz bringen) hast du die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand erlangt!

...

Und da gibt es keinen Raum für Interpretationen in deinem Wortlaut! Aber vielleicht sollten wir uns alle über die Grundbegriffe einig werden!

Ja, das ist prinzipiell und gem. BGB völlig richtig, aber das WaffG hält sich eben nicht an das BGB und dessen Definitionen. Diese verdrehte Interpretation musste ich mir letztens auch erst mal erklären und auf der Zunge zergehen lassen.

Geschrieben
Ja, das ist prinzipiell und gem. BGB völlig richtig, aber das WaffG hält sich eben nicht an das BGB und dessen Definitionen. Diese verdrehte Interpretation musste ich mir letztens auch erst mal erklären und auf der Zunge zergehen lassen.

Das ist auch nicht lt. BGB so. Der Jurist unterscheidet nach Eigentums- und Besitzerwerb (und nach weiteren Erwerbsarten).

Geschrieben
[...]

Das ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum!

Erwerben = Eigentum (so alles stimmt in Onlineauktionen)

Eintrag in WBK - Besitz!

Und da gibt es keinen Raum für Interpretationen in deinem Wortlaut! Aber vielleicht sollten wir uns alle über die Grundbegriffe einig werden! Denn das ist imho ein Hauptgrund für Missverständnisse!

Warum wirfst du dann nicht einfach einen Blick in das Waffengesetz? Da sind die Grundbegriffe (z.B. Erwerb und Besitz) definiert und die meisten hier kennen diese Definitionen und wenden die Begriffe entsprechend an. Du kennst diese Definitionen offensichtlich nicht.

Geschrieben
Du kennst diese Definitionen offensichtlich nicht.

Die Definitionen im WaffG sind sehr irreführend (wie das gesamte WaffG ein Haufen angehäufter Texte ist die den GG dazu veranlassen für seine Bediensteten extra eine Erklärungsbibel zur Verfügung zu stellen (WaffVwV)) - aber ich habe damit jetzt keine direkten Probleme weil ich die 2/6 auf die Datums-Eintragungen in Spalte 8 (grüne WBK) und Spalte 6 (gelbe WBK) anwende. Mein SB sieht das genauso.

Geschrieben
Erwerben ist KAUFEN! Und nicht übernehmen! Nur mit dem Übernehmen (in Besitz bringen) hast du die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand erlangt! ...

Wieder mal so eine "schneidig vorgetragene Basta-Meinung", bar der Kenntnis der tatsächlichen Sachlage - ist's ja nicht zum ersten Male.

Daher:

Lesen schützt - Lesen nützt !

Da Du ja an anderer Stelle bereits deine "juristische Expertise" (mehr grün ging leider nicht) so hervorgekehrt hast :peinlich: (siehe hier: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=427393 ), sollte dir die Lektüre von Abschnitt 2, Satz 1 & 2 der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) anempfohlen sein :gutidee: . Dies mag erleuchten. Eine Wertung der linguistischen Brillianz des Textes bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Das ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum!

Erwerben = Eigentum (so alles stimmt in Onlineauktionen)

Eintrag in WBK - Besitz!

Kaufmännisch, privatrechtlich und sonstwie sicher richtig, waffenrechtlich schlichtweg Humbug :gaga: - Definition siehe oben.

Und da gibt es keinen Raum für Interpretationen in deinem Wortlaut! Aber vielleicht sollten wir uns alle über die Grundbegriffe einig werden! Denn das ist imho ein Hauptgrund für Missverständnisse!

Ganz genau - die Begriffe SIND KLAR GEREGELT - nochmal siehe Definition oben (Abschnitt 2, Satz 1 & 2 der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) ).

Grund für Misverständnisse sind lediglich Leute, die das ignorieren, so wie DEINE falsche Interpretation des Wortes ERWERBEN im waffenrechtlichen Sinne. (Wie wenig linguistisch perfekt das nun auch geraten sein mag)

Geschrieben
Und was wolltest du der Allgemeinheit jetzt en detail mitteilen ? :confused:

Na, das er es nicht versteht, warum man dies und jenes nicht macht.....diese Erklärung dann aber auch ausführlich, statt einfach auf die Frage zu antworten - bzw. nichts zu schreiben.

Geschrieben
Hi Leute,

gibt die Regel für das Kaufdatum oder das Datum des Voreintrags. Wenn ich spitzfindig an die Sache ran gehe, darf ich nur zwei Waffen pro Halbjahr ERWERBEN.

Eine Waffe erwirbt der, der die tätsächliche Gewalt über die Waffe ausübt.

Was sagt Ihr?

LG Rock

Ich geb mal auch meinen Senf dazu und laß die Begrifflichkeiten ganz weg....

Wenn Du unsicher bist, ob DEIN SB etwas eintragen wird, dann frag IHN wie er es macht.

Dein Thema gab es schon x-mal hier und was ich raushören konnte war, daß es wohl so eindeutig nicht im Gesetzt oder den Vorschriften drin steht, daß alle SB der BRD sich gleich verhalten.

Theoretische Fragen bei dem Thema ziehen nen Rattenschwanz von Meinungen hinterher... Siehe oben und wahrscheinlich unten.

der carl

ps nur so nebenbei mal ne Ausnahme:

Ich habe meine SB auch mal gefragt bei einem Problem, als eine Waffe so defekt war, daß das System ausgewechselt werden mußte und in diesem Fall hätte sie auch diese als dritte Waffe in dem Halbjahr eingetragen, weil es als Reparatur angesehen würde. Kam aber anders, weil der Büma länger brauchte...

Geschrieben
Ganz genau - die Begriffe SIND KLAR GEREGELT

Nein das sind sie eben nicht, weil hierzulande nicht alle Gesetze gleiche Definitionen sprechen. Seine Interpretation: Kauf = Eigentumsübergang(-erwerb) und Inbesitznahme = Tatsächliche Gewalt erlangen ist logisch und richtig und deckelt sich zB auch mit dem BGB und wäre auch hier die schlüssigere Variante. Wenn das WaffG sich aber nicht daran hält, weil man im BMI der Meinung ist, sich etwas neues auszudenken, dann kommen derartige Durcheinander zustande. Das alles ist kein Grund, dass du hier selbstgefällig den Dr. jur. raus hängen läßt. :heuldoch:

Geschrieben

ZITAT(alzi @ 15.11.2012 - 09:35) post_snapback.gifdas wird hier im wöchentlichen rhythmus immer und immer wieder durchexerziert, so langsam sollte man hier als user dochmal fähig sein die gesetzlichen regelungen nachzulesen, oder wenigstens mal die suchfunktion des forums nutzen.

solange die leute (sachkundig / WBK-besitzer / langjährige forennutzer) nicht mal die einfachsten waffenrechtlichen begrifflichkeiten parat haben, ist es echt unmöglich hier eine vernünftige sachdiskussion zu führen. das unwissen (überzeugend vorgetragen) stört den diskussionsfluss und lenkt immer wieder vom thema ab.

das ist zwar ein forum, in dem sollen fragen gestellt und probleme diskutiert werden. aber doch nicht jede woche die selben immer und immer wieder aufs neue! dafür gibts ne suchfunktion. und man kann sich dann auch in bestimmte, schon bestehende threads, zum jeweiligen thema "einklinken".

ist das denn so schwer? denkt hier keiner mehr selbständig? ist man einfach zu faul die suchfunktion zu benutzen oder zu einfach gestrickt um auch nur daran zu denken, dass es sowas gibt? und was zum teufel sind forenregeln? braucht man die? was? sowas gibts echt?

ist wie im kindergarten, da muss man auch jeden einzeln bei der hand nehmen. ist es wirklich notwendig jedem einzelnen die elementarsten grundlagen persönlich beizubringen? falls ja, dann armes deutschland! "ich will, ich will... ich will das aber nicht selbst machen, drum lass ich das man schön die anderen für mich tun". so funktioniert das aber nur kurzfristig und nicht auf dauer!

einmal fremdschämen von mir!

gruß alzi

==================================================

Und was wolltest du der Allgemeinheit jetzt en detail mitteilen ? :confused:

Das er mit gutem Beispiel voran geht und sich vor allem um die Groß- und Kleinschreibung kümmert.

Den Dorn im Auge des Anderen sieht er, jedoch den Balken im eigenen Auge sieht er nicht.

LG

M

Geschrieben
Nein das sind sie eben nicht, weil hierzulande nicht alle Gesetze gleiche Definitionen sprechen. Seine Interpretation: Kauf = Eigentumsübergang(-erwerb) und Inbesitznahme = Tatsächliche Gewalt erlangen ist logisch und richtig und deckelt sich zB auch mit dem BGB ....

Nein, es deckt sich nicht damit. Das BGB unterscheidet zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Beim Kauf zB § 433 und § 929 (Übergabe). Kauf=Eigentumsübergang=Ewerb stimmt damit weder im WaffG noch im BGB.

Geschrieben
Nein das sind sie eben nicht, weil hierzulande nicht alle Gesetze gleiche Definitionen sprechen. Seine Interpretation: Kauf = Eigentumsübergang(-erwerb) und Inbesitznahme = Tatsächliche Gewalt erlangen ist logisch und richtig und deckelt sich zB auch mit dem BGB und wäre auch hier die schlüssigere Variante. Wenn das WaffG sich aber nicht daran hält, weil man im BMI der Meinung ist, sich etwas neues auszudenken, dann kommen derartige Durcheinander zustande. Das alles ist kein Grund, dass du hier selbstgefällig den Dr. jur. raus hängen läßt. :heuldoch:

Auch wieder so eine Basta-Meinung :peinlich: .

Falls Du es noch nicht gerafft haben solltest, drehen sich hiesige Problematiken um das Waffenrecht, und nicht BGB, HGB, StVO, etc.

Erwerben im umgangssprachlichen Sinne ist hier nur selten und marginal ein diskutiertes Thema.

Und da hilft schlichtes LESEN (und natürlich verstehen, was aber bei manchen Leuten offensichtlich problematisch ist).

Man sollte eben auch differenzieren können.

Ach ja, Dr. Schon, aber nicht jur; jedoch in der Lage, das Gelesene auch zu reflektieren und im Kontext auch zu verstehen.

Und wenn Du es selbstgefällig nennen magst, hier Solchen "Basta"-Laberern mal den Müll vorzuhalten, den sie verzapfen, dann soll's mir recht sein. Wayne juckt's?

Das Forum ist schlicht zu schade, durch Müllgelaber und Viertelwissen oder "schneidigen Basta-Müll" zu verramschen.

Und das WaffG definiert die Begriffe nun mal in sich: "Erwerb" ist dort eindeutig definiert - was der Begriff in der Definition anderer Gesetze bedeuten mag, führt eher in eine rechtsphilosophosche Diskussion.

Und was sprachlich schlüssig ist oder nicht, ist nochmal eine eigene Baustelle.

Geschrieben
... blablubb...

Bist du fertig ? Dann können wir ja zum Thema zurück kommen, wir wollen ja nicht, dass dieses superduper (und für dich kostenlose) Forum zugemüllt wird. ;)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.