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IGNORED

Transport Waffe und Munition


KRACHBEITL

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

gerade gewettet:

Ich darf als Sportschütze geladene Magazine in den Koffer tun, die Glock obendrauf, den Koffer versperren und damit zum Schießstand fahren.

Der Tatbestand "Waffe und Munition getrennt" ist damit erfüllt.

ich darf nicht als Jäger:

Kurzwaffe am Gürtel, das Magazin in der anderen Hosentasche ins Revier fahren.

Magazin muss versperrt werden -- nicht zugriffsbereit.

Wette gewonnen oder verloren?

JVG, Klaus

Geschrieben
....

ich darf nicht als Jäger:

Kurzwaffe am Gürtel, das Magazin in der anderen Hosentasche ins Revier fahren.

Magazin muss versperrt werden -- nicht zugriffsbereit....

Nein, ungeladene Waffe am Gürtel, geladenes Magazin in der Hosentasche ist zulässig.

Geschrieben

Im Zusammenhang mit der Jagd (z.B. An- und Abfahrt) darf der Jäger die Waffe zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.

Die leere Waffe im Holster und das Magazin im Halter am Gürtel oder in der Tasche ist also völlig OK.

Geschrieben
gerade gewettet:

Ich darf als Sportschütze geladene Magazine in den Koffer tun, die Glock obendrauf, den Koffer versperren und damit zum Schießstand fahren.

Der Tatbestand "Waffe und Munition getrennt" ist damit erfüllt.

Ist das so ???

Ich dachte bisher das geladene magazine nicht transportiert werden dürfen?!

Also könnte ich alles voll laden in munitionsbox - schloss dran! waffe in waffentasche - schloss dran.. alles gesetzkonform ????

gruß

holger

Geschrieben

Jop. Alles in Ordnung, solange Waffe und Munition für den Transport getrennt (Munition nicht in Waffe!) sind.

Von Magazin und Munition getrennt hat niemand was gesagt.

Ich bin mir gerade nicht mal sicher, ob du das Schloss für den Munitionstransport wirklich brauchst.

/Edit:

Zur Klarstellung editiert.

Geschrieben

Dann bin ich bisher wohl ner groben fehleinschätzung aufgesessen.. die bei uns im verein kursiert.

da war immer die rede von "munition im magazin zu transportieren ist nicht"

wie siehts denn mit geladenen magazinen im waff.schrank B (verschlossen) und waffe in waff.schrank A aus?!

Geschrieben

Vielleicht meint dein Verein die Regel vom DSB dass man die Waffe erst direkt vor dem schießen auf Kommando laden darf.

Solange das geladene Magazin in einem Waffenschrank ist, in dem sich keine Waffe für diese Art der Munition befindet ist das auch kein Problem.

Das Magazin kann auch im B Innenfach eines A Schrankes sein, ab Stufe Null darf es sowieso mit der Waffe zusammen gelagert werden.

Geschrieben

Du kannst weiteren Einschränkungen, z.B der Sportordnung, unterliegen. Das Gesetz regelt nicht allumfassend. Auch die Weiteren Vorgaben sind zu beachten.

Der Jäger kennt bspw. auch die weiterführenden Einschränkungen der UVV Jagd.

Geschrieben

naja das mit dem DSB kann sein...

ich habe einen KW-Tresor mit zusätzlich abschließbarem innenfach...

also darf ich da magazine (geladen) reinpacken :-)

hilft mir aber nix solang ich hauptsächlich beim heimischen dsb trainiere

Geschrieben

Wenn die Kurzwaffe im B Tresor ist und das geladene Magazin ohne Waffen im Verschlossenen Innenfach ist, ist das auch erlaubt.

Für geladene Magazine gelten keine anderen Regeln bezüglich der Aufbewahrung, als für die Munition im Magazin.

Geschrieben
gerade gewettet:

Ich darf als Sportschütze geladene Magazine in den Koffer tun, die Glock obendrauf, den Koffer versperren und damit zum Schießstand fahren.

Der Tatbestand "Waffe und Munition getrennt" ist damit erfüllt.

ich darf nicht als Jäger:

Kurzwaffe am Gürtel, das Magazin in der anderen Hosentasche ins Revier fahren.

Magazin muss versperrt werden -- nicht zugriffsbereit.

Wette gewonnen oder verloren?

JVG, Klaus

Zu 1.

Kommt drauf an wo der Koffer ist. Wenn er neben die liegt dann laß uns mal zählen - Koffer auf - Pistole raus - Magazin rein - durchladen... 4 Handlungen - Zeit bis zum Anschlag ca. 5s oder mehr - erlaubt! §12.3.3.2 WaffVwV

§36 WaffG hat auf dem Transport imho keine Gültigkeit, wir transportieren und bewahren nicht auf! - sonst müssten wir alle Waffentresore in unseren Fahrzeugen haben!

Zu 2.

Klar verloren!

§12.3.3.1 WaffVwV - "Die Waffe kann jedoch zugriffsbereit sein, also..."
Der Widersinn ergibt sich aus
12.3.3.2

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 Waffengesetz dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.

Was für ein Schwachsinn! Daher auch die allgemeine Verunsicherung...

ERGO: Das WAffG ist eine Ansammlung - ein Stückwerk! Da gehört ordentlich der Hammer rein - aber richtig! Jäger, Sportschützen, Personenschützer und Wachdienst - alle die haben imho die gleichen Rechte und Pflichten - wie jeder Bürger der zuverlässig und gesetzestreu ist!

Geschrieben
Nein. Dann würdest du Waffe und Munition zusammen lagern. Das geht aber erst ab Stufe 0.

Das ist ein wenig irreführend, denn die Frage lautet:

wie siehts denn mit geladenen magazinen im waff.schrank B (verschlossen) und waffe in waff.schrank A aus?!

1. LW in A-Schrank, zugehöriges (volles Mag) :=: Loser Munition in B-Innenfach oder abschließbarem Stahl-Innen-Fach: OK

2. KW mit eingeführtem (vollem) Magazin im B-Innefach eines A-Schranks :=: "Jägerschank" : OK, weil Ausnahme...

Es geht also noch mehr als der TE gewettet hat.

Geschrieben
Das ist ein wenig irreführend, denn die Frage lautet:

1. LW in A-Schrank, zugehöriges (volles Mag) :=: Loser Munition in B-Innenfach oder abschließbarem Stahl-Innen-Fach: OK

2. KW mit eingeführtem (vollem) Magazin im B-Innefach eines A-Schranks :=: "Jägerschank" : OK, weil Ausnahme...

Es geht also noch mehr als der TE gewettet hat.

Er hat eh verloren...

Geschrieben
Das ist ein wenig irreführend, denn die Frage lautet:

1. LW in A-Schrank, zugehöriges (volles Mag) :=: Loser Munition in B-Innenfach oder abschließbarem Stahl-Innen-Fach: OK

2. KW mit nicht eingeführtem (vollem) Magazin im B-Innefach eines A-Schranks :=: "Jägerschank" : OK, weil Ausnahme...

Zusammenlagerung von Waffe und Munition ist im Jägerschrank "B" Innenteil zulässig allerdings Munition in Waffe nicht.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&am...fQ5T_xx6FplYlHA

Geschrieben
Zu 1.

Kommt drauf an wo der Koffer ist. Wenn er neben die liegt dann laß uns mal zählen - Koffer auf - Pistole raus - Magazin rein - durchladen... 4 Handlungen - Zeit bis zum Anschlag ca. 5s oder mehr - erlaubt! §12.3.3.2 WaffVwV

§36 WaffG hat auf dem Transport imho keine Gültigkeit, wir transportieren und bewahren nicht auf! - sonst müssten wir alle Waffentresore in unseren Fahrzeugen haben!

Wieso zählst du da irgendwelche Sekunden, wenn der Transport in einem verschlossenen Behältnis erfolgt?

Außerdem zählst du falsch: Wo ist der Schlüssel - ach da - friemel friemel - Koffer auf - Pistole raus. Ende, die ungeladene Waffe ist im Zugriff und kann in Anschlag gebracht werden. (Drohpotential).

12.2.3.2 WaffVwV:

Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem

(mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe

dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit" im Sinne der Vorschrift ist.

Anlage 1 WaffG:

Im Sinne des Gesetzes..

13.

ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Von "Magazin rein" steht da nichts.

Geschrieben
Ich dachte bisher das geladene magazine nicht transportiert werden dürfen?!

Da diese Formulierung hier immer wieder fällt. Was ist ein „geladenes Magazin“?

Ich Transportiere eigentlich immer folgender Maßen zum Stand (zummindest zum IPSC): Waffen in einem Fach der Tasche, und Munition in einem anderen (Kleines Schloss an den „Hauptdeckel“ als Diskussions-Verhinderer). Im Seitenfach die Magazine, alle geladen, um auf dem Stand Zeit zu sparen.

Beim DSB wird erst auf Kommando geladen, aber das bezieht sich doch auf die Waffe, oder? Das Kommando heißt meines Erachtens „Waffe mit fünf Schuss laden“ und nicht „Magazin mit fünf Schuss befüllen und Waffe laden“.

Ich habe schon Schlösser an Munitionsboxen gesehen, entfernte Verschlüsse oder Runtergenommene Schlitten. Mache ich alles nicht. Vielleicht bin einfach auch nur zu faul irgendetwas zu tun, zu dem mich kein Gesetz verpflichtet…

Geschrieben

DSB Sportordnung

2.0.3.1.1.1 Die Waffe darf erst geladen werden wenn der Schießleiter das Kommando LADEN gegeben hat

2.0.3.1.1.2 Der Schütze hat innerhalb einer Minute Magazin und Waffe mit der vorgeschriebenen Anzahl von Patronen zu laden und schussbereit zu sein.

Das kann man dahingehend interpretieren, dass das Magazin nicht vorher geladen sein darf.

Geschrieben

Mal abgesehen davon, dass 5 Schuss laden != 5 Schuss ins Magazin stopfen ist...

Wieso sollte die DSB Sportordnung hier was mit dem Transport zu tun haben?

Vielleicht ist das jetzt auch wieder der Zeitpunkt darauf hinzuweisen, dass überbordende Interpretationsorgien aufgrund sonntäglicher Langeweile schädlich für liberales Lebensgefühl sind.

Geschrieben

Hallo,

ist in eurem Freundes/ Schützenkreis eigentlich jemand der schon Probleme oder Diskussionen mit den Ordnungshütern bezüglich Transport gehabt hat?

Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob jeder kleine Polizeibeamte diese Regelungen zum Transport überhaupt kennt, geschweige denn kontrolliert.

Archiviert

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