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IGNORED

Waffenfund


Bertl1

Empfohlene Beiträge

Hallo,

folgender Fall:

Jemand findet eine Pistole, Kaliber .45

Die Pistole hat weder Seriennummer noch Beschuss-Stempel.

Welche Möglichkeiten gibt es, daß die Pistole einem Berechtigten überlassen kann.

Der Waffenfund wurde der Stadtverwaltung ordnungsgemäß angezeigt. Allerdings rücken die Waffe jetzt nicht mehr raus.

Der Finder beruft sich jedoch auf sein Eigentumsrecht.

Kann mir jemand sagen, wie man in so einem besten Fall am besten vorgeht?

Mit Gesetzesgrundlagen?

Gibt es jemand mit Erfahrung?

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Kann mir jemand sagen, wie man in so einem besten Fall am besten vorgeht?

Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen das man das Eigentum zur Verwertung wiederhaben moechte und sie es bitte an ...... zum Verkauf uebergeben sollen.

Ansonsten war der erste Fehler schon mal das Teil zu melden <_<

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...

Ansonsten war der erste Fehler schon mal das Teil zu melden <_<

Aber neim!

Wie soll der ehrliche Finder sonst zu seinem Fund kommen (der ihm gesetzlich zusteht)?

-->Behörde per Einschreiben/Rückschein zu Herausgabe auffordern, mit Terminsetzung (14 Tage). Nach fruchtlosem Ablauf des Termins Anwalt beaftragen, da Behörde im Verzug darf die dann die Anwaltskosten übernehmen (müssen eventuell vorgestreckt werden).

Seriennummer darf z.B. ein Büchsenmacher vergeben und Beschuß kann man nachholen.

Möchte der Finder sie behalten oder weiterveräußern?

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Hallo,

folgender Fall:

Jemand findet eine Pistole, Kaliber .45

Die Pistole hat weder Seriennummer noch Beschuss-Stempel.

Wenn es sich um eine 08/15 Pistole handelt in einen nicht so tollen Zustand ist, kann es sehr schnell sein das du eine gute gebrauchte Pistole für weniger Geld bekommst als das ganze Theater kostet die Waffe legal in einer WBK einzutragen.

Aufpassen und die kosten im Auge behalten :gutidee:

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Jemand findet eine Pistole, Kaliber .45

Wie denn? Einfach so? Oder beim Spaziergang im Wald? Auf dem Dachboden? In Opa`s Kramkiste?

Der Waffenfund wurde der Stadtverwaltung ordnungsgemäß angezeigt. Allerdings rücken die Waffe jetzt nicht mehr raus.

Haben die das möglicherweise auch irgendwie begründet?

Der Finder beruft sich jedoch auf sein Eigentumsrecht.

Das WaffG regelt kein Eigentum.

Kann mir jemand sagen, wie man in so einem besten Fall am besten vorgeht?

Ja klar, aber nur mit einem Minimum an vernünftigen Basisinformationen.

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Man kann natürlich auch illegale Waffen unter bestimmten Voraussetzungen legalisieren, aber der Weg ist schwer und in manchen Bundesländern fast unmöglich.

Befinden sich erst einmal illegale Waffen in behördlichen Gewahrsam läuft sich eben auch so mancher Anwalt "wund"!

Etwas andersn könnte es aber ev. bei Erbwaffen laufen.

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Landeskriminalamt wirdn sie erst mal kräftig durchleuchten.

Wenn dies sie freigeben, darf sie nur zu einem Büchser gehen.

Der darf sie nummerieren und zum beschuss bringen. Erst danach darf sie in die Privathand.

Habe diesen Fall selbst erlebt und abgewickelt.

Die Waffen gingen von der Polizei direkt zum Händler. Ohne Nummer und Beschuss kommt sie nicht in den normalen Erweb.

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Zumindest in NRW war das beim letzten mal kein Problem:

Ein Gew98 wurde bei Umbauarbeiten gefunden, der Polizei gemeldet und einige Stunden später von dieser abgeholt.

Der Finder bekam Tage später einen Brief mit der Aufforderung die beiliegende Verzichtserklärung zu unterzeichnen und an die Behörde zu schicken. Inzwischen hatte ich aber schon Interesse bekundet :rolleyes:

Also wurde der Behörde vom Finder mitgeteilt, dass die Waffe in meinen Besitz übergegangen ist. Ca. 4 Wochen später konnte ich die Waffe abholen. Kosten sind bei der Behörde übrigens keine entstanden.

Lustig wurde es dann aber noch mal bei meiner Behörde: "Fundwaffen tragen wir grundsätzlich nicht ein".

Worauf ich der SBin sagte, das ich die Waffe legal erworben und nicht gefunden habe - Fertig, wurde eingetragen und ENDE

Nicht entmutigen lassen, so einfach ist es nicht das Teil einzubehalten

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Zumindest in NRW war das beim letzten mal kein Problem:

Ein Gew98 wurde bei Umbauarbeiten gefunden, der Polizei gemeldet und einige Stunden später von dieser abgeholt.

Der Finder bekam Tage später einen Brief mit der Aufforderung die beiliegende Verzichtserklärung zu unterzeichnen und an die Behörde zu schicken. Inzwischen hatte ich aber schon Interesse bekundet :rolleyes:

Genau so hat ein Vereinskollege das mit einen Gewehr 88 gemacht das er bei Umbauarbeiten gefunden hat.Der Opa hatte es nach Kriegsende in einer ölgetränkten Decke eingemauert.

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  • 3 Wochen später...
Landeskriminalamt wirdn sie erst mal kräftig durchleuchten.

Wenn dies sie freigeben, darf sie nur zu einem Büchser gehen.

Der darf sie nummerieren und zum beschuss bringen. Erst danach darf sie in die Privathand.

Habe diesen Fall selbst erlebt und abgewickelt.

Die Waffen gingen von der Polizei direkt zum Händler. Ohne Nummer und Beschuss kommt sie nicht in den normalen Erweb.

Hm, dazu folgender Fall:

Ich habe eine einschüssige (sehr alte) Pistole im Kaliber 6mm Flobert.

Die hat nur ein Kaiserliches Beschußzeichen, kein Hersteller, keine Nummer.

Damals wurde sie in den 70ern im Rahmen der Amnestie-Regelung in eine ordentliche WBK eingetragen.

Und trotz der unzureichenden Kennzeichnung hat die Zuständige Behörde kürzlich zugestimmt, dass ich die Waffe veräußern darf.

Und das bedeutet nicht, daß sie nur von einem Händler erworben werden kann und von diesem beschossen und nummeriert werden muß.

Kann aber auch damit zusammenhängen, daß die Waffe vor 1900 hergestellt wurde.

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...

Und trotz der unzureichenden Kennzeichnung hat die Zuständige Behörde kürzlich zugestimmt, dass ich die Waffe veräußern darf....

Schätze mal, daß man sich mit Beschußzeichen bei der Behörde gar nicht auskennt.

Ob die Behörde zugestimmt hat, ist sowieso wurscht, wenn es das "falsche" Zeichen ist.

Dran ist immer der Veräußerer.

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