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IGNORED

Behörde will, das ich eine Langwaffe verkaufe/vernichte !


Bully103

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Wenn das tatsächlich so ist, dann ist es gut.

ich hab nochmal nachgesehen und wiedersprüchliches gefunden. im html und einer pdf steht als Kaliber beliebig, in zwei anderen pdf (alles auf der Seite) steht was von .22 bis .50 , nur noch die SLB sind nach unten offen (<=.50)

edit hat zwei Buchstaben in der Reihenfolge geändert

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Das ist Unsinn, das Bedürfnis als Voraussetzung ergibt sich aus §8 WaffG

Weißt das sicher besser als ich.

Mir ging's darum, daß das "Bedürfnis" beim "grünen "Erwerb durch Verbandsbescheinigung nachgewiesen wird, und beim 14.4er eben nur glaubhaft gemacht werden muss, daß die Waffe "geeignet für Sport" ist. Dazu auch WaffVwV

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme

auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die

auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der

konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in

dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich

sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden,

mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben.

Unberührt bleibt allerdings die Geltung des

allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen,

dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach

§ 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der

Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der

isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen

eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum

anderen, dass –

Daraus lese ich, daß auf Grundlage einer SpO geschossen werden muss, also nicht etwa kampfmäßiges Dosenerlegen (hmm, wieder eine Idee) Das Schießen bei den derzeit laufenden Wettbewerben des BDS erfolgt ja gerade "auf Grundlage..." weil das *&%$§ BVA nicht in die Hufe kommt (äh, kommen will/darf/soll) dementsprechend gibt es ja für die "nicht genehmigten" Disziplinen wie Speed-Büchse oder Fallplatte mit Anschlagschaft keine Verbandsbescheinigungen. .17 HMR-Repetierer sollten aber erwerbbar sein, obwohl dies auch eine Klasse ist, die in der "genehmigten" Fassung des SHB nicht auftaucht. Mit 3x 10 Schuss auf Ringejagd gehen ist jetzt mMn auch faktisch nicht der Untergang des Abendlands, nur weil's mit einem 17gr Geschoss statt mit einem 40gr Geschoss passiert.

Vorsicht: Rechts-Amateur, im Zweifel hört Ihr auf die Profis, bitte.

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Wenn das tatsächlich so ist, dann ist es gut.

Ja, ist so, nur fällt mir ausser dem BDS kein Verband ein, der etwas kleiner als .22 lr verwendet. Eine Lösung wäre ein EL-Umbau und ab auf WBK Gelb ALT, so vorhanden. Dort gibt es dann definitiv keine Bedürfnisprüfung. ;)

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Also da bin ich nochmal - eure Köpfe haben ja schon mächtig geraucht - so anstrengend und schwierig scheint es, ein Bedürfnis für die 17hmr auf WBK -gelb/neu zweifelsfrei nachzuweisen...!

Es ist mir bis jetzt immer noch nicht klar, ob der Sachbearbeiter nun recht hat oder nicht. Ich lese hier etwas von nicht genehmigter Fassung in der Sportordnung...also ist die Fassung unwirksam? Warum steht sie denn da ungenehmigt überhaupt drin ???

Ich glaube das deutsche Waffenrecht ist weltweit eines der kompliziertesten Regelungen zum Besitz legaler Waffen . Verworrener und verkrampfter geht es bestimmt kaum noch...

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Schaut euch mal beim BDMP die Disziplin D23 FC an !!

Bei allen anderen LW Disziplinen steht immer dabei " Zentralfeuerpatrone Kaliber........." , außer in besagter D23. Dort steht "alle" Kaliber bis 8mm !

Sporthandbuch; auf Seite 114 klick

BVA Schießsportordnungen

Und hier nochmal das Zitat von Tyr13

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme

auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die

auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der

konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in

dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich

sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden,

mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben.

Unberührt bleibt allerdings die Geltung des

allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen,

dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach

§ 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der

Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der

isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen

eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum

anderen, dass –

Hab mal ein wichtiges Wort hervor gehoben

Also: - rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen lassen

- beim BDMP nachfragen ob dort mit dieser Waffe in D23 geschossen werden dürfte

- auf den Bescheid entsprechend antworten

So wäre mein Vorgehen

Gruß Andreas

Edit hat Link eingefügt

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Schaut euch mal beim BDMP die Disziplin D23 FC an !!

Bei allen anderen LW Disziplinen steht immer dabei " Zentralfeuerpatrone Kaliber........." , außer in besagter D23. Dort steht "alle" Kaliber bis 8mm !

Sporthandbuch; auf Seite 114 klick

BVA Schießsportordnungen

Super! Endlich kann man auch beim BDMP eine KK-Repetierbüchse sportlich schiessen ... :ridiculous:

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Super! Endlich kann man auch beim BDMP eine KK-Repetierbüchse sportlich schiessen ... :ridiculous:

Ich kann den Smile nicht ganz zuordnen:

D23.1 und D23.2 : Keine Hinweise auf VM-Geschosse, keine Angabe ob Rand-oder Zentralfeuer, kein Hinweis auf vorherige militärische oder polizeiliche Verwendung,

Kein MIP oder ähnliches...............es steht einfach nur da...........alle Kaliber bis 8mm !!

Es geht hier ausdrücklich nicht um die sportliche Sinnhaftigkeit sondern um die Zuordnung der Waffe in die Disziplin.

Vielleicht habe ich ja auch ein Leseproblem. Ich möchte mich nicht von Fehlern freisprechen und lasse mich sehr gern belehren.

:s75:

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aber es zählt doch einzig und allein ob damit geschossen werden dürfte.

Darf es aber nicht, nur weil einer dort ein "Zentralfeuer" vor dem Wort Munition vergessen hat, kannst du nicht mit .17 HMR auf die 300 m Bahn gehen. ;)

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Darf es aber nicht, nur weil einer dort ein "Zentralfeuer" vor dem Wort Munition vergessen hat, kannst du nicht mit .17 HMR auf die 300 m Bahn gehen. ;)

Ja und nochmal ja, ich weiß selbst dass das sportlich gesehen ein Blödsinn ist. Die Behörde will dem TE seine .17hmr wegnehmen, weil sie in keine genehmigte Sportordnung passt.

Es geht hier ausdrücklich nicht um die sportliche Sinnhaftigkeit sondern um die rechtliche Zuordnung der Waffe in die Disziplin.

Hier nochmal mein eigenes Zitat mit Ergänzung.

Also welchen Vorschlag hast du ?

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nur weil einer dort ein "Zentralfeuer" vor dem Wort Munition vergessen hat

Woher willst du denn wissen, dass diese Festlegung "vergessen" wurde?

Generell zum Thema:

1) Ich ahnte schon, dass die "Malaise" mit der besagten .17 HMR-Disziplin beim BDS (mal in der SpO drin, mal draußen...) mal zu Problemen führen könnte

2) Das Vorgehen der Behörde hier ist - erkennbar - darauf gerichtet, mit nur irgendwie zur Verfügung stehenden Mitteln diesen Waffenbesitz zu beenden; da wird gesucht, bis irgend etwas gefunden wird. Relevanz: Null. Meine Vermutung: fast krankhafte Hoplophobie oder entsetzliche Langeweile im Dienstzimmer.

3) Ob einer der Schießsportverbände wohl in Sachen Genehmigung SpO schon konkret über eine Untätigkeitsklage gegenüber dem Bundesverwaltungsamt nachgedacht hat? Eine handfeste Begründung für dieses jahrelange "Nicht-Entscheiden" dieser Bundesbehörde über die Anträge habe ich jedenfalls noch nicht vernommen.

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...

3) Ob einer der Schießsportverbände wohl in Sachen Genehmigung SpO schon konkret über eine Untätigkeitsklage gegenüber dem Bundesverwaltungsamt nachgedacht hat? Eine handfeste Begründung für dieses jahrelange "Nicht-Entscheiden" dieser Bundesbehörde über die Anträge habe ich jedenfalls noch nicht vernommen.

Apropos: Dann dürfte ja beim BDS eigentlich gar keiner mehr Waffen in seinem Besitz haben, weil die SpO ja ungenehmigt ist.

(Hebel zum Aushebeln: "Die anderen schießen auch aufgrund einer ungenehmigten Ordnung, wegen Gleichbehandlung darf ich also auch weitermachen, auch mit .17 HMR!")

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Apropos: Dann dürfte ja beim BDS eigentlich gar keiner mehr Waffen in seinem Besitz haben, weil die SpO ja ungenehmigt ist.

Der BDS hat eine genehmigte SpO. Diese ist beim BVA einsehbar.

3) Ob einer der Schießsportverbände wohl in Sachen Genehmigung SpO schon konkret über eine Untätigkeitsklage gegenüber dem Bundesverwaltungsamt nachgedacht hat? Eine handfeste Begründung für dieses jahrelange "Nicht-Entscheiden" dieser Bundesbehörde über die Anträge habe ich jedenfalls noch nicht vernommen.

Dazu gab es eine gemeinsame "Sitzung" der Beteiligten. Eine Lösung wurde nicht gefunden. Begründung für das versagen der Anträge ist das angeblich fehlende öffentliche Interesse an Änderungen der SpO.

Leider scheint niemand zu wissen, dass der Schießsport international organisiert ist und man die internationalen Regeländerungen ebenfalls umsetzen muss.

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<_<

Es gibt beim BDS immer noch die genehmigte Version 2006.

edit: schiiter war schneller

Und so weit ich informiert bin werden die Disziplinen in der noch nicht genehmigten Sportordnung "auf Probe" geschossen.

Und damit sollte die .17 HMR wieder OK sein.

Also mein Tip: Ab zum Verband und dort nachhaken. Und wenn die was entsprechendes Schreiben dem SB überreichen.

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