binnurich Posted August 29, 2012 Share Posted August 29, 2012 Nein, der Jäger braucht ein Bedürfnis, er muss es nur nicht, wie der Sportschütze, im Einzelfall nachweisen. Für Langwaffen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heinen99 Posted August 29, 2012 Share Posted August 29, 2012 z. B. kein gelöster Jagdschein, - wo ist das Bedürfniss? Argumentieren kann man da, - aber es wird wohl schwer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flohbändiger Posted August 29, 2012 Share Posted August 29, 2012 Für Langwaffen? Was steht denn in § 13 Abs. 1 WaffG? Steht da "Ein Bedürfnis braucht nicht nachzuweisen, wer einen gültigen Jagdschein hat."? Nein, da steht "Ein Bedürnis ... wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheins sind". Das ist ein Unterschied. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 29, 2012 Share Posted August 29, 2012 Genau, er steht also wie oben erwähnt bereits im Gesetz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flohbändiger Posted August 29, 2012 Share Posted August 29, 2012 Genau, er steht also wie oben erwähnt bereits im Gesetz Ja, aber ich habe den Eindruck, wir legen das unterschiedlich aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 29, 2012 Share Posted August 29, 2012 Da gibts doch nichts unterschiedlich auszulegen. Wo wäre denn der Unterschied in der Praxis? Es steht übrigens genauso wie ich es schrieb im Gesetz. IchDEr Jäger braucht kein Bedürfnis nachweisen. Er hat eines Kraft Gesetz. §13 (2)WaffG...erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen. es entfällt also §4 Abs 1WaffG...4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und... Er braucht also kein Bedürfnis nachweisen. Es wird ihm im §13 bereits zuerkannt. §13 WaffG ...(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flohbändiger Posted August 29, 2012 Share Posted August 29, 2012 Du hast recht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bumm Posted August 31, 2012 Share Posted August 31, 2012 Hallo, Der Sachbearbeiter hat die vom BVA genehmigte BDMP Langwaffen Disziplin - D 23 - F´Class Competition Rifle (BDMP -Handbuch - Sportordnung - Langwaffen Disziplinen Seite 115) als Bedürfnis zum Erwerb bzw. Besitz einer Repetierbüchse im Kal. 17 hmr für Sportschützen - auf WBK gelb/neu anerkannt !!! Recht so, trotzdem würd ich gern wissen ob die 17HMR auf 1000m noch durch die Pappe kommt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 31, 2012 Share Posted August 31, 2012 Warum denn nicht? Die Höchstschussweite liegt deutlich darüber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted August 31, 2012 Share Posted August 31, 2012 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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