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IGNORED

Behörde will, das ich eine Langwaffe verkaufe/vernichte !


Bully103

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe vor kurzem von der Waffenbehörde ein Schreiben mit der Aufforderung bekommen, mein Repetiergewehr im Kal. 17hmr , welches ich vor 1,5 Jahren als Sportschütze auf meine WBK gelb gekauft hatte,entweder unbrauchbar zu machen, oder es einem Erwerbsberechtigten zu überlassen.

Als Grund wird angegeben, dass der BDS in seiner neuen Ausgabe der Sportdisziplin 2.01.9 das Kaliber 17 hmr nicht mehr aufführt (nur noch 22lfB und 22 WMR)!!!

Als ich das Gewehr kaufte, war das Kaliber 17 hmr beim BDS noch erwähnt. Somit entfällt nun laut Schreiben des Sachbearbeiters das Bedürfnis und ich solle doch die oben erwähnten Maßnahmen ergreifen (mit Frist von 3 Wochen) welche zum Austrag der Waffe aus meiner WBK gelb führen !!!

Frage: Hat der Sachbearbeiter recht, muss ich die Waffe nun wirklich veräussern ??? Fällt das Bedürfnis als Sportschütze jetzt tatsächlich weg ???

Für eure Antworten bedanke ich mich im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüssen aus dem demokratischen Rechtsstaat Deutschland...

Geschrieben

nur für heletz...ich habs mal markiert: :ridiculous:

Sportdisziplin 2.01.9 das Kaliber 17 hmr nicht mehr aufführt (nur

zum Thema:

In der Sportordnung auf der BDS-Seite ist die .17HMR drin.

Auf welche Fassung/Veröffentlichung bezieht sich dein SB?

Geschrieben
Schreib halt einfach um was es da geht.

Nicht jeder ist beim BDS und kann die Zahlen auswendig.

50m Schiessen mit........ÜBERRASCHUNG: Kaliber .17HMR

Aber, wie gesagt---> Sporthandbuch BDS-HP, da ist es drin.

@Threadstarter: Wende dich SCHNELLSTENS an deinen Landesverband!

Wichtig ist, wie dein SB auf die Idee kommt, das es NICHT mehr drin ist.

imho sind nur die .22lfb aus der "Freien Klasse" rausgeflogen

Geschrieben
Man kann diese Diszi also AUCH mit Kal. 17 HMR schießen?

ja, laut Sporthandbuch auf der BDS-HP mit .17HMR oder .22WMR.

Daher ja die Frage, wie der SB drauf kommt das es NICHT mehr so sein soll? :confused:

Geschrieben
ja, laut Sporthandbuch auf der BDS-HP mit .17HMR oder .22WMR....

Siehst Du, das ist nämlich das Entscheidende: Du hättest schon längst diese Antwort geben können (und damit dem TE geholfen), wenn Du Dich nicht darauf versteift hättest, mir unbedingt eins auswischen zu wollen (was Du aber nicht sehr geschickt angefangen hast).

Da die Waffe also weiterhin für diese Disziplin nicht von der Teilnahme ausgeschlossen sit, ist das Bedürfnis weiterhin gültig.

@TE: Bitte Deinen SB um einen rechtsmittelfähigen Bescheid (um notfalls vor Gericht dagegen vorgehen zu können, das sagst Du ihm jetzt aber noch nicht).

Wäre die Waffe in einem anderen Verband zugelassen, so ginge das auch.

Edith sagt: Fyodor war schneller.

Geschrieben
Siehst Du, das ist nämlich das Entscheidende: Du hättest schon längst diese Antwort geben können (und damit dem TE geholfen), wenn Du Dich nicht darauf versteift hättest, mir unbedingt eins auswischen zu wollen (was Du aber nicht sehr geschickt angefangen hast).

Da die Waffe also weiterhin für diese Disziplin nicht von der Teilnahme ausgeschlossen sit, ist das Bedürfnis weiterhin gültig.

@TE: Bitte Deinen SB um einen rechtsmittelfähigen Bescheid (um notfalls vor Gericht dagegen vorgehen zu können, das sagst Du ihm jetzt aber noch nicht).

Wäre die Waffe in einem anderen Verband zugelassen, so ginge das auch.

jo, hast ja Recht....Tschuldigung..... :s75: :s75: :rolleyes:

Darum geht es ja:

WORAUF bezieht der SB sich?

Seit wann soll das nicht mehr so sein?

ok, nach gegenprüfung schaut es so aus.

Auf der HP des BVA sind ja die genehmigten Sportordnungen...........da ist die Version von 2006, OHNE .17HMR.

Auf der BDS-HP ist die jeweils aktuelle Sportordnung, MIT .17HMR.

Daher nochmal mein Rat, SB fragen WORAUF er sich bezieht und gleichzeitig Kontaktaufnahme mit dem Zuständigen Landesverband und ggf. dem Bundesverband.

Rechtsmittelfähiger Bescheid und klagen ist ja ok, aber im Vorfeld würde ich versuchen ein ggf. vorhandenes Missverständnis im Gespräch mit dem SB auszuräumen. :gutidee:

Geschrieben
Als Grund wird angegeben, dass der BDS in seiner neuen Ausgabe der Sportdisziplin 2.01.9 das Kaliber 17 hmr nicht mehr aufführt (nur noch 22lfB und 22 WMR)!!!

Falls Du "Langwaffen" L 2.01.09 meinst... das ist ohnehin nur für Randfeuerpatronen. Allerdings ist das auch keine Disziplin, sondern eine technische Spezifikation für die Disziplin "Freie Klasse Kleinkaliber".

Geschrieben
Falls Du "Langwaffen" L 2.01.09 meinst... das ist ohnehin nur für Randfeuerpatronen. Allerdings ist das auch keine Disziplin, sondern eine technische Spezifikation für die Disziplin "Freie Klasse Kleinkaliber".

na da passt die .17HMR doch perfekt:

.17 Hornady Magnum Rimfire

Geschrieben
Wäre die Waffe in einem anderen Verband zugelassen, so ginge das auch.

Edith sagt: Fyodor war schneller.

Ich habe nur beim BDS gesucht... die angesprochene "Disziplin" ist jedoch eine reine Kleinkaliber-Disziplin. In den Änderungskommentaren von diesem und letzten Jahr steht jedoch nichts hierzu.

EDIT:

Die .17 HMR steht und stand also scheinbar nicht drin.

Natürlich, die .17 HMR ist ja eine Randfeuerpatrone :peinlich:.

Geschrieben

Das könnte auch mal wieder die Baum/Borke-Taktik sein, daß das aktualisierte Sporthandbuch eben noch nicht durch das BVA abgesegnet ist, sondern zum Ausstellen des Bedürfnis' durch den Verband (wo notwendig, also für die "grünen" Waffen VRF, mehrfachBUMM-KW und HA-LW) noch die Grundlage des SHB 2006 ausschlaggebend ist.

Bei den .17 HMR REPETIERERN auf gelbe WBK SOLLTE das keine Rolle spielen, denn da erfolgt der Erwerb ja OHNE Bedürfnis, und es gibt eine Möglichkeit, diese Gewehre bei BDS-Wettkämpfen einzusetzen, daraus folgt: geeignet für Sport, gehört zu den nicht delikt-relevanten Waffen des §14.4, der Erwerb erfolgt ohne Bedürfnis. Dementsprechend kann diese Bedürfnis auch nicht entfallen...

So mal als Diskussions-Anheizer... :ninja:

Und @Fyodor: Die Disziplin steht oben in der technischen Spezifikation, in diesem Falle: 2109 := "50m Präzisions-Schießen, Freie Klasse", in diesem Fall exakt identisch mit der Randziffer der techSpec. Bei der TechSpec für SG SL KW off. V. ist die Ordnungsziffer die 2.01.1 das dort spezifizierte gilt für die Disziplinen

2101 (50m Präzi)

2301 (50m Zeitserie)

2501 (25m Speed)

4601 (25m (alt:50m) Fallplatte)

Geschrieben
ja, laut Sporthandbuch auf der BDS-HP mit .17HMR oder .22WMR.

Daher ja die Frage, wie der SB drauf kommt das es NICHT mehr so sein soll? :confused:

Doof nur, dass diese Version der Sportordnung nicht vom BVA genehmigt ist.

In der genehmigten Version kommt die .17 HMR nicht vor.

Kenne mich innerhalb der IPSC-Regelungen nicht aus, aber was hat es damit auf sich?

zugelassene Kaliber: mindestens 5,45mm

Das steht doch im Widerspruch zu der "kein-Minimalkaliber-Regelung" :confused:

Für alles weitere siehe Post von Commerzgandalf

Geschrieben

Jein... bei Erwerb auf gelbe WBK wird das Bedürfnis nicht geprüft. Das heißt aber nicht, daß Du keines haben mußt. In irgend einer Disziplin irgend eines Verbandes sollte die Waffe also schon zugelassen sein.

Auf der BDS-HP ist die jeweils aktuelle Sportordnung, MIT .17HMR.

Hilf mir nochmal... ich finde die .17 HMR auch dort nicht.Wo muß ich denn suchen?

Geschrieben
I...

EDIT:

Die .17 HMR steht und stand also scheinbar nicht drin....

Die Frage ist, ob das überhaupt nötig ist.

Daran wird sich der SB aufhängen.

Notfalls bringt man eine Bsecheinigung vom Verband, daß man auch mit diesem Kaliber die Diszi schießen kann.

Geschrieben
Ich habe nur beim BDS gesucht... die angesprochene "Disziplin" ist jedoch eine reine Kleinkaliber-Disziplin. In den Änderungskommentaren von diesem und letzten Jahr steht jedoch nichts hierzu.

EDIT:

Die .17 HMR steht und stand also scheinbar nicht drin.

Natürlich, die .17 HMR ist ja eine Randfeuerpatrone :peinlich:.

Im Sporthandbuch auf der BDS-HP isdt die .17HMR EXPLIZIT aufgeführt, die .22lfb rausgefallen!

http://www.bdsnet.de/pdf/sporthandbuch/shb..._18.10.2010.pdf

Seite 13 Die Spezi und Seite 36 die Disziplin in der Tabelle

Wie gasgt, ich vermute der SB arbeitet mit der alten Sportordnung.......ja, die neue ist nicht genehmigt, aber das Kaliber ist dort zugelassen. Sollte reichen

Geschrieben
...auf gelbe WBK SOLLTE das keine Rolle spielen, denn da erfolgt der Erwerb ja OHNE Bedürfnis, und es gibt eine Möglichkeit, diese Gewehre bei BDS-Wettkämpfen einzusetzen, daraus folgt: geeignet für Sport, gehört zu den nicht delikt-relevanten Waffen des §14.4, der Erwerb erfolgt ohne Bedürfnis. Dementsprechend kann diese Bedürfnis auch nicht entfallen...

Das ist Unsinn, das Bedürfnis als Voraussetzung ergibt sich aus §8 WaffG

Im Sporthandbuch auf der BDS-HP isdt die .17HMR EXPLIZIT aufgeführt, die .22lfb rausgefallen!

Sportordnungen, blauer Kasten auf der LINKEN Seite der HP.

die ist aber NICHT genehmigt.

Geschrieben
nicht wäre, sondern ist

Wenn das tatsächlich so ist, dann ist es gut.

Aber da ich es nicht sicher weiß, habe ich im Potentialis formuliert.

Hinweise hat der TE jetzt eigentlich genug ...

Geschrieben
Das steht doch im Widerspruch zu der "kein-Minimalkaliber-Regelung" :confused:

Stimmt, im Anhang taucht dann doch noch eine Beschränkung nach unten auf... Mist.

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